Fragen an die Polizei
Hier im Forum sind ja auch Polizisten vertreten. Ich habe mir daher gedacht ein Threat zu machen, wo man die Polizei Sachen fragen kann.
Frage an die Herr Polizisten: Wärt ihr dabei? Müssen nicht immer Antworten mit entsprechenden Gesetzenartikel sein, sondern einfach mal ein Ansatz, an dem man anknüpfen kann.
Ich wäre aber froh, wenn nicht ständig dazwischen geschrieben wird, damits übersichtlich bleibt, schliesslich kann es uns allen mal behilflich sein.
Beste Antwort im Thema
Kann die Polizei eigentlich "Verbrechen gegen den guten Geschmack" ahnden? 😁
1598 Antworten
Hmmmm... verstehe ich das richtig?
Du willst gerne nur 70km/h fahren, weil du es hasst, wenn andere vor dir bummeln? Aber... was machst das du? 70km/h heisst für mich bummeln bei erlaubten 100km/h
Ist kein Vorwurf. Fahr so schnell wie du willst. Finde es nur etwas verwirrend, wenn sich ein Bummler über andere Bummler aufregt, die schlussendlich schneller fahren als er. Das ganze wiederspricht sich irgendwie.
Noch was:
Ich bin ja Schweizer und ich weiss nie, wann nun offen ist und wann nur 130km/h
Ist das das Schild, welches signalisiert, das von da an "offen" ist: Schild 1
Zitat:
Original geschrieben von Nalge
Ich bin ja Schweizer und ich weiss nie, wann nun offen ist und wann nur 130km/h
Ist das das Schild, welches signalisiert, das von da an "offen" ist: Schild 1
Dieses Schild hebt alle vorherigen Beschränkungen wieder auf.
Genaugenommen ist das das Verkehrszeichen 282 - Aufhebung sämtlicher Streckenverbote. Und das ist wichtig. Wenn Du auf einer normalen Straße ausserhalb geschlossener Ortschaften fährst, dann ist dennoch Vmax 100 km/h
Gut. Danke. Geh in 2 Wochen nach Deutschland und da ist es gut das zu wissen! Sonst wirds teuer. Wir Ausländer zahlen ja etwas mehr.
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Zitat:
Original geschrieben von invisible_ghost
Mahlzeit den Herren in Uniform,
hab schon in dem anderen Thread ein bischen mitgelesen, scheint ja tatsächlich nur Schwarz oder Weiss zu geben (ob Polizei gut oder schlecht). Passend dazu ein Auszug aus der heutigen Tagespresse:
(kein ganzes Zitat, aber sinngemäss)
`Da war der Ehrliche wiedermal der Dumme`
Ein betrunkener Radfahrer wollte Autofahrer vor grösserem Unheil bewahren. Jetzt hat er selbst den Staatsanwalt am Hals. Der 48-jährige war mit seinem Rad am Vormittag in der Turnhallenstrasse unterwegs. Getrunken hatte er zuvor reichlich, doch seine Sinne müssen noch recht klar gewesen sein. Denn er bemerkte plötzlich Löcher im Asphalt: drei geöffnete Kanäle, auf denen die Deckel fehlten. Scheinbar Metalldiebe....bla...bla. Der Radler wählte per Handy den Notruf...bla...bla. Die Beamten vom Werdauer Revier waren wenig später vor Ort. Wie dumm: Nachdem sie die Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr gegen Unbekannt aufgenommen hatten,war der Radler dran. Er hatte einen Atemalkoholwert von 1,72 Promille. Jetzt wird gegen ihn ermittelt- und diese Strafanzeige wird ganz sicher nicht billig.
Das war grob der Sachverhalt. Nun meine Fragen: Hätte man das nicht anders lösen können? Verwarnung, oder zB.: `komm, schieb dein Rad nach Hause`, `lass dein Rad stehen und schlaf erstmal Rausch aus`usw.; ihr wisst was ich meine. Selbstverständlich hat man mit 1,72 nichts im Verkehr verloren, auch nicht auf dem Rad; das ist klar. Aber wie gesagt, mE hätte das besser gelöst werden können. Da ich aber nunmal kein Schutzmann bin, würde mich hier Eure Sicht der Dinge mal interessieren.
gespannte Grüsse
invisible_ghost
Nur weil du etwas "Gutes" getan hast, darfst du trotzdem kein Gesetz brechen. Ich als Feuerwehrer darf auch im Einsatzfall nicht rasen wie ein Bekloppter, sondern habe mich an Regeln zu halten. Genauso alle anderen. Und ich bin auch dafür, das man mir eine reinwürgt, wenn ICH etwas unrechtes tue. Dafür sind Gesetzte nunmal da. Sie stellen eine Ordnung her...
Aber ich habe auch eine Frage: Ich studiere an der Uni in Stuttgart und muss deshalb regelmäßig auf der A8 Richtung Karlsruhe fahren. Bei der Anschlussstelle Möhringen kommt es regelmäßig zu Staus. Ebenso kurz vor dem Kreuz Stuttgart. dabei erlebe ich regelmäßig, dass Verkehrsteilnehmer schon mehrere KiLOMETER vor der entspr. Ausfahrt den Standstreifen benutzen, um zur Ausfahrt zu gelangen. Meist mit nich unerheblicher Geschwindigkeit (ich habe schon mitgemacht, um zu sehen, wie schnell die unterwegs sind. Das geht bis zu 80 km/h hoch!!!) Wegen solcher Herren und Damen hatte ich schon einen Unfall. Ich habe mir es zur Gewohnheit gemacht, eine Rettungsgasse zu bildenund ich muss daher auf den Standstreifen auseichen.
NUn zur Sache:
1😁arf ich auf den Standstreifen oder muss der freibleiben?
2:Habe ioch eine rechtliche Handhabe, die Standstreifenfahrer zu blockieren? Es gab schon Todesfälle unter Autobahnarbeitern wegen dieser Kerle... 🙁
3:Was passiert, wenn durch diese Standspurfahrer ein Schaden am Fahrzeug entsteht? Darf ich denjenigen Stellen? (einem Freund fehlt seit letzter Woche der rechte Außenspiegel, er fährt gelegentlich diese Strecke; ärgerlich...)
Zitat:
Original geschrieben von Nalge
Hmmmm... verstehe ich das richtig?Du willst gerne nur 70km/h fahren, weil du es hasst, wenn andere vor dir bummeln? Aber... was machst das du? 70km/h heisst für mich bummeln bei erlaubten 100km/h
das
ichist auf die bezogen die so langsam auf der landstraße oder auch wo immer fahren
also nochmal für die schweizer😁 🙂😉
es kotzt mich an wenn einer auf der landstraße vor mir fährt mit nur 70 km/h obwohl 100 erlaubt ist
darf er überhaupt bloß 70 fahren oder muß er 100 fahren natürlich vorrausgesetzt das es eine gut straße ist er gute sicht hat ...
1😁arf ich auf den Standstreifen oder muss der freibleiben?
2:Habe ioch eine rechtliche Handhabe, die Standstreifenfahrer zu blockieren? Es gab schon Todesfälle unter Autobahnarbeitern wegen dieser Kerle... 🙁
3:Was passiert, wenn durch diese Standspurfahrer ein Schaden am Fahrzeug entsteht? Darf ich denjenigen Stellen? (einem Freund fehlt seit letzter Woche der rechte Außenspiegel, er fährt gelegentlich diese Strecke; ärgerlich...)
1.) Du darfst nicht auf den Standstreifen!
2.) Nein, sonst kann es eine Nötigung sein; denn kein "normaler Verkehrsteilnehmer" hat das Recht, andere zu erziehen
3.) Dann sind schadenersatzpflichtig
servus.
verzeiht, wenn ich nicht in die "rechts überholen diskussion" einsteige. meine methode bei den wirklichen links-schleichern ist einfach: rechts hinter ihn in den toten winkel und konstant dort bleiben. meißtens wird der fahrer nach 1 - 2 minuten nervös und unsicher. wenn man dann zurückfällt, wechseln 70% der leute auf die mitte, oder nach rechts.
hätte allerdings eine andere frage:
das messen von abstand von einer brücke. gut geschulte beamte hin oder her. wenn ich in relativ dichtem verkehr bei 120 kmh einen abstand von 40 metern einhalte, und darauf hin heimlich von einer brücke gemessen werde kann das doch wohl nur geldmacherei sein. wie will der beamte denn auswerten, wer drängelt, oder wirklich riskant auffährt, und wer sich dem verkehr anpasst? an diesem tag muss die polizei in biebelried (a3) eine gewaltige einnahme gemacht haben. oder wird dann nur jeder zufällig angezeigt? habe mal gehört, ein gesetz, bei dem sich eigentlich niemand daran hält, und 99% ungeahndet bleibt wäre gar nicht verfassungskonform?
ich fänd es besser, wenn solche vergehen mit den provida-fahrzeugen überwacht werden würden! dann könnten die beamten doch viel leichter feststellen, ob jemand aggressiv und unkontrolliert des vordermannes stoßstange bestant, oder ob jemand vorausschauend die (in diesem falle) 60m unterschreitet!
Unterschreiten des vorgeschriebenen Mindestabstandes ist eine der Hauptunfallursachen. Das Messverfahren zu erläutern, wäre hier zu umfangreich. Fakt ist, dass nicht von jeder Brücke gemessen wird. Die Fahrbahndecken an den geeigneten Brücken sind prepariert. Da kann auf den cm genau gemessen werden, wieviel Abstand eingehalten wird. Der Verstoß als solches wird über einen längeren Zeitraum beobachtet, so dass man keine Anzeige bekommt, wenn einem einer vor das Auto fährt. Abstand messen ist wichtig - und eines der beweissichersten Verfahren, die es gibt
Zitat:
Original geschrieben von Steini A4
es kotzt mich an wenn einer auf der landstraße vor mir fährt mit nur 70 km/h obwohl 100 erlaubt ist
Das ist aber ganz alleine dein Problem. Wenn's dich nervt, überhol. Wenn das nicht geht, mußt du halt warten.
Zitat:
Original geschrieben von Steini A4
darf er überhaupt bloß 70 fahren oder muß er 100 fahren natürlich vorrausgesetzt das es eine gut straße ist er gute sicht hat ...
Wieso bitte soll er das nicht dürfen? Es wäre allerdings nett, wenn er ab und zu mal rechts ran fährt und schneller fahrende vorbei läßt.
Mindestgeschwindigkeiten gibt's (zu Recht) nur auf BAB und Bundesstraßen.
Oder sollen alle Trecker demnächst getunt werden 🙂 ?
~
§1 STVO Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Also wer GRUNDLOS 70 fährt wo 100 erlaubt sind, behindert andere "mehr, als nach den Umständen unvermeidbar" und verstößt somit gegen §1, Abs.2 STVO.
Anders sieht es aus, wenn das Fahrzeug (defekt oder zu leistungsschwach, schwer beladen etc.) langsamer fahren MUSS.
Gruß
BB
Zitat:
Original geschrieben von BBB
§1 STVO Grundregeln(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Also wer GRUNDLOS 70 fährt wo 100 erlaubt sind, behindert andere "mehr, als nach den Umständen unvermeidbar" und verstößt somit gegen §1, Abs.2 STVO.
Anders sieht es aus, wenn das Fahrzeug (defekt oder zu leistungsschwach, schwer beladen etc.) langsamer fahren MUSS.Gruß
BB
Mit defekt meinst du doch hoffentlich, dass ein Fahrzeug im Notlaufprogramm unterwegs ist. 😕
Wenn einer langsam fährt, weil er nur noch an einem Rad eine funktionierende Bremse hat. Hat er auf der Straße nichts verloren.
Hallo,
das ist ja ein sehr interessanter Thread. Ich hab' da auch mal eine Frage.
Es gibt bei uns eine Straße, in der abwechselnd auf der einen und auf der anderen Seite der Bürgersteig bis zur Mittellinie gezogen wurde und eine rot / weiße Tafel aufgestellt wurde. Die soll der Verkehrsberuhigung dienen. Ansonsten eine normale Straße innerorts.
Wie ist jetzt die Vorfahrtregelung?
1. Derjenige auf dessen Seite das Hindernis ist muss warten, wenn ein anderer entgegenkommt
2. Ein mir bekannter Polizist meinte mal, es handele sich ja um eine feste Verengung und deshalb wird es gehandhabt, als ob die Straße einfach enger wird. Dann gilt, wer zuerst da ist, darf zuerst fahren.
Vielen Dank schonmal vorab.
Gruß
toli
Um mal Kümmel zu spalten:
In diesem Fall spricht man von Vorrang!
Die Regelung ergibt sich aus dem Landesstraßenrecht. In Niedersachsen ist es so, dass derjenige warten muss, auf dessen Seite die Hindernisse sind. Ich denke, dass wird auch in anderen Bundesländern so sein. Ansonsten greift auch hier wieder der Grundsatz: Gegenseitige Rücksicht! Eine Quelle kann ich Dir derzeit leider nicht genau nennen
So kenne ich das auch. Der, auf wesen Seite das Hindernis ist, muss warten. Aber... wenn du scho drin bist und der andere kommt, kannst du durchfahren. Schliesslich kann man nicht immer wieder zurück fahren.