Fragen an die Polizei
Hier im Forum sind ja auch Polizisten vertreten. Ich habe mir daher gedacht ein Threat zu machen, wo man die Polizei Sachen fragen kann.
Frage an die Herr Polizisten: Wärt ihr dabei? Müssen nicht immer Antworten mit entsprechenden Gesetzenartikel sein, sondern einfach mal ein Ansatz, an dem man anknüpfen kann.
Ich wäre aber froh, wenn nicht ständig dazwischen geschrieben wird, damits übersichtlich bleibt, schliesslich kann es uns allen mal behilflich sein.
Beste Antwort im Thema
Kann die Polizei eigentlich "Verbrechen gegen den guten Geschmack" ahnden? 😁
1598 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von winjen66
Ach so @Amen:Dich habe ich eben vergessen: Ich mache nichts; denn auch ich nutze, sofern es für den Verkehrsfluss förderlich ist, denn Standstreifen beim Beschleunigen.
Zudem hat die Polizei bei Ordnungswidrigkeiten ein Opportunitätsprinzip (im Gegenstatz zu Straftaten - Legalitätsprinzip) und schreitet nach pflichtgemäßem Ermessen ein. Hier gibt es, je nach Schwere der OWi ggf. eine Ermessensreduzierung gen Null; aber bei solch einem Fall halte ich es für maßlos überzogen, wenn man repressiv tätig wird.
Wobei Zipfel Recht hat. Man darf auf dem Beschleunigungsstreifen sehr wohl überholen. Selbst dann, wenn für die durchgehende Fahrbahn Überholverbot besteht. Doch dieses Recht endet mit Ende des Beschleunigungsstreifens - sobal der zum Standstreifen wird, ist alles vorbei!
Anders ist es auf dem verzögerungsstreifen. Dort ist Überholen gänzlich verboten (oder besser gesagt: schneller fahren)
Danke für die Antwort. Das Opportunitätsprinzip kann ich also so interpretieren, dass Du sehr wohl eingreifst, wenn jemand es "bewusst darauf anlegt" noch den Standstreifen zum Überholen zu nutzen, hingegen nichts unternimmst, wenn es dem Verkehrsfluss und der Sicherheit dient, dass man den Standstreifen benutzt?
Zweites Beispiel: Überweg "Zebrastreifen" mit Verkehrsinsel in der Mitte (typische Bundesstrasse im Ort, keine neuralgischen Punkte, Schule etc. in der Nähe). Person steht am linken Strassenrand, will möglicherweise dne Übergang benutzen, tut es aber noch nicht (nicht auf der Fahrbahn, geschweigen denn auf der Verkehrsinsel). Ich gehe vom Gas (Geschwindigkeit sinkt laut Tacho von vllt 55km/h auf unter 50km/h), Person bewegt sich nicht, daher fahre ich durch. Was machst Du in einem solchen Fall, wenn:
a) du es zufällig siehst im Streifenwagen hinter mir
b) zur Schwerpunktüberwachung dieses Überwegs für diesen Nachmittag angewiesen bist.
Ich sag später was die Polizei tatsächlich gemacht hat (dann können wie über die Auslegung des Opportunitätsprinzips diskutieren).
Alex
Wo wir grad die Sache mit dem zu lauten Auspuff hatten:
Fall aus dem echten leben:
auto wird angehalten, polizist meint (ohne jegliche messung durchgeführt zu haben) "Der Auspuff ist zu laut" (das erkennt er angeblich einzig und allein am hören! *haha*), Auspuff ist, exakt so wie er ist, jedoch in den fahrzeugpapieren eingetragen mit erhöhter DB-Zahl.
Wie kann man denn alleine vom hören urteilen, ob der die niedergeschriebenen DB-Werte überschreitet oder nicht?
Fazit: auto wurde stillgelegt, bußgeldverfahren eingeleitet.
Ist das rechtens?
Gruß Martin
Ich würde sagen, ohne Messung darf er das nicht.
Aber... nur weil ein Auspuff eingetragen ist oder ein Beblatt besitzt, heisst das nicht, dass es nicht zu laut ist. Ein Auspuff kann ausbrennen und wenn er dann zu laut ist, spiel das Papier keine Rolle mehr. Zu laut ist zu laut und somit nicht mehr gesetzeskonform. Motorradfahrer habe damit mehr zu kämpfen!
Ich glaube, beim Auspuff gibts bei der Messung eine Toleranz von 1-2 db. Die Messung muss an einem dafür geeigneten Ort stattfinden. Also, nicht unmittelbar neben der Autobahn. Ein Fahrt von mehreren Minuten kann dem Fahrer zugemuten werden. So kenne ich das aus der Theorie.
Es ist halt nicht wie bei den Felgen. Dort gilt, was eingetragen ist, da sich dies nicht verändern kann. Und sonst kann man immer noch die Spur vermessen.
Ähnliche Themen
richtig, soweit gehe ich damit auch konform. klar, dass er später lauter werden kann udn dies zum erlöschen der BE führt.
nur eben im aufgeführten fall stand man mit selbigen auto grade an der Tanke um sprit nachzufüllen, als zeitglich eine streife diese tankstelle befuhr udn an dem PKW eine allg. verkehrskontrolle durchführte.
und auch genau hier an ort und stelle kam die aussage "Der ist zu laut!"
und das kann ja meines erachtens nach nicht sein.
Zitat:
Original geschrieben von Amen
...
Zweites Beispiel: Überweg "Zebrastreifen" mit Verkehrsinsel in der Mitte (typische Bundesstrasse im Ort, keine neuralgischen Punkte, Schule etc. in der Nähe). Person steht am linken Strassenrand, will möglicherweise dne Übergang benutzen, tut es aber noch nicht (nicht auf der Fahrbahn, geschweigen denn auf der Verkehrsinsel). Ich gehe vom Gas (Geschwindigkeit sinkt laut Tacho von vllt 55km/h auf unter 50km/h), Person bewegt sich nicht, daher fahre ich durch. Was machst Du in einem solchen Fall, wenn:a) du es zufällig siehst im Streifenwagen hinter mir
b) zur Schwerpunktüberwachung dieses Überwegs für diesen Nachmittag angewiesen bist.Ich sag später was die Polizei tatsächlich gemacht hat (dann können wie über die Auslegung des Opportunitätsprinzips diskutieren).
Alex
An einen Fußgängerüberweg musst du mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren. 55/50 km/h sind das definitiv nicht. Des weiteren musst du einem erkennbar Wartenden das Überqueren ermöglichen. Da du ja schon daran denkst, dass er in überqueren will, musst du anhalten. Tust du das nicht, sind das jetzt schon 50 EUR und 4 Punkte.
Er ist wohl nicht weitergegangen, da er dich schnell heranfahren sah (aus seiner Sicht) und ihm wohl seine Gesundheit lieber ist, als das Recht, hier den Vorrang ggü. dem Autofahrer zu haben.
so nun möchte ich auch mal was fragen
auf einer landstraße wo 100 km/h erlaubt sind straße trocken gut sicht gute straße
muß ich da 100 fahren oder kann ich da auch mit 70 km/h langfahren
weil das nervt mich tiersch wenn da einer vor mir so über die landstraße bummelt
ist auf der autobahn wenn kein anderes geschwindigkeitsschild da steht immer richtgeschwindigkeit 130
z.B. es sind 100 km/h erlaubt dann kommt das schild verbot aufgehoben und ab da gilt dann wieder richtgeschwindigkeit 130 oder muß das selbige schild da stehen
danke & gruß steini
Zitat:
Original geschrieben von DarthTK
An einen Fußgängerüberweg musst du mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren. 55/50 km/h sind das definitiv nicht. Des weiteren musst du einem erkennbar Wartenden das Überqueren ermöglichen. Da du ja schon daran denkst, dass er in überqueren will, musst du anhalten. Tust du das nicht, sind das jetzt schon 50 EUR und 4 Punkte.Zitat:
Original geschrieben von Amen
...
Zweites Beispiel: Überweg "Zebrastreifen" mit Verkehrsinsel in der Mitte (typische Bundesstrasse im Ort, keine neuralgischen Punkte, Schule etc. in der Nähe). Person steht am linken Strassenrand, will möglicherweise dne Übergang benutzen, tut es aber noch nicht (nicht auf der Fahrbahn, geschweigen denn auf der Verkehrsinsel). Ich gehe vom Gas (Geschwindigkeit sinkt laut Tacho von vllt 55km/h auf unter 50km/h), Person bewegt sich nicht, daher fahre ich durch. Was machst Du in einem solchen Fall, wenn:a) du es zufällig siehst im Streifenwagen hinter mir
b) zur Schwerpunktüberwachung dieses Überwegs für diesen Nachmittag angewiesen bist.Ich sag später was die Polizei tatsächlich gemacht hat (dann können wie über die Auslegung des Opportunitätsprinzips diskutieren).
Alex
Er ist wohl nicht weitergegangen, da er dich schnell heranfahren sah (aus seiner Sicht) und ihm wohl seine Gesundheit lieber ist, als das Recht, hier den Vorrang ggü. dem Autofahrer zu haben.
aber wenn einer auf dem rad sitzend den fußgängerüberweg überqueren möchte brauche ich ja nicht anhalten oder
Zitat:
Original geschrieben von Steini A4
aber wenn einer auf dem rad sitzend den fußgängerüberweg überqueren möchte brauche ich ja nicht anhalten oderZitat:
Original geschrieben von DarthTK
An einen Fußgängerüberweg musst du mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren. 55/50 km/h sind das definitiv nicht. Des weiteren musst du einem erkennbar Wartenden das Überqueren ermöglichen. Da du ja schon daran denkst, dass er in überqueren will, musst du anhalten. Tust du das nicht, sind das jetzt schon 50 EUR und 4 Punkte.
Er ist wohl nicht weitergegangen, da er dich schnell heranfahren sah (aus seiner Sicht) und ihm wohl seine Gesundheit lieber ist, als das Recht, hier den Vorrang ggü. dem Autofahrer zu haben.
Wenn er radelnd den benutzen wollen würde nein, da er nicht unter dem Schutz dieses stehen würde. Wenn er es aber rüberschiebt, dann schon.
Zitat:
Original geschrieben von Steini A4
so nun möchte ich auch mal was fragen
auf einer landstraße wo 100 km/h erlaubt sind straße trocken gut sicht gute straße
muß ich da 100 fahren oder kann ich da auch mit 70 km/h langfahren
weil das nervt mich tiersch wenn da einer vor mir so über die landstraße bummeltist auf der autobahn wenn kein anderes geschwindigkeitsschild da steht immer richtgeschwindigkeit 130
z.B. es sind 100 km/h erlaubt dann kommt das schild verbot aufgehoben und ab da gilt dann wieder richtgeschwindigkeit 130 oder muß das selbige schild da stehendanke & gruß steini
Es gibt ja kein Recht auf so schnelles fahren wie man will. Auch wenn es nur eine Richtgeschwindigleit ist. Richtgeschwindigkeit besteht immer dann, wenn es nicht nur ein anderes Zeichen beschränkt ist.
Du darfst schon 70 fahren. Aber bei der Geschwindigkeit ist es schon fast so, dass du rechts ranfahren müsstest, wenn es sich hinter dir staut und sie nicht überholen könnten.
auch für zu langsames fahren auf der landstraße kannst du eine strafe bekommen, du stellst ein unnötiges hinderniss dar.
gabs mal einen berich im fernsehen, wo autos geblitzt wurden die in einer 50er zone unter 40 gefahren sind, und sich gewundert haben das die geblitzt wurden.
zu deiner 2ten frage
auf der autobahn ist es so, dass wenn 100 aufgehoben ist, kannst du so schnell fahren wie du willst. also nach oben hin 😁
Zitat:
Original geschrieben von DarthTK
Wenn er radelnd den benutzen wollen würde nein, da er nicht unter dem Schutz dieses stehen würde. Wenn er es aber rüberschiebt, dann schon.Zitat:
Original geschrieben von Steini A4
aber wenn einer auf dem rad sitzend den fußgängerüberweg überqueren möchte brauche ich ja nicht anhalten oder
und das gleich gilt doch auch bei fußgängerampeln also wenn in der ampel nur das ampelmenschen ohne das rad abgebildet ist dürfen sie auch nicht rüberradeln
Hier muss man tüchtig vorsichtig sein. Sicherlich hat der Radler de jure nicht das Recht, die Querungshilfe als Radler zu nutzen. Aber wenn man ihn wegputzt, dann hat man den schwarzen Peter. Gerage gegenüber Fußgängern und Radfahrer gilt eine besondere Vorsicht. Und wer als Autofahrer kann denn sehen, ob einer einer Lichtsignalanlage nur das Männchen leuchtet, oder auch das Männchen mit Rad?!?! Und egal, welches Männchen abgebildet ist: wenn das denn grün bekommt, hat der Autofahrer mit Sicherheit rot
ich meinte an einer ampelkreuzung wo ich rechts abbiegen möchte da habe ich und der fußgänger gleichzeitig grün
Das einzigste was eine Person dazu verpflichtet so schnell zu fahren sind die Schilder mit der mindestgeschwindigkeit. Ich glaube das sind die viereckigen blauen mit weißer Zahl (geschwindigkeit) drin. Die sind allerdings soooooo selten...
Ansonsten kam mal im Fernsehn,das Polizisten einen Opa auf der Bundesstraße angehalten haben,weil er da mit 50km/h langefahren ist und haben ihn NICHT weiter fahren lassen.
finde den thread aber gut, und vorallem das es leute gibt die mitreden (polizisten!)
grüße