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Fragen an die Polizei

Themenstarteram 5. Oktober 2007 um 7:02

Hier im Forum sind ja auch Polizisten vertreten. Ich habe mir daher gedacht ein Threat zu machen, wo man die Polizei Sachen fragen kann.

Frage an die Herr Polizisten: Wärt ihr dabei? Müssen nicht immer Antworten mit entsprechenden Gesetzenartikel sein, sondern einfach mal ein Ansatz, an dem man anknüpfen kann.

Ich wäre aber froh, wenn nicht ständig dazwischen geschrieben wird, damits übersichtlich bleibt, schliesslich kann es uns allen mal behilflich sein.

Beste Antwort im Thema
am 30. Juni 2011 um 22:01

Kann die Polizei eigentlich "Verbrechen gegen den guten Geschmack" ahnden? :D

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Na, dann fang mal bitte an :) Ich versuche nach bestem Wissen und Gewissen diese Fragen zu beantworten.

PS: Ich habe jedoch bedenken, dass ein freundlicher Fahrer meines Autos hier wieder seinen künstlichen Unmut äußert.

Themenstarteram 5. Oktober 2007 um 11:23

Diese Frage hab ich scho mal gestellt, aber die ging damals unter:

Auf der Autobahn fährt ein Auto mit 80km/h bei erlaubsten 120km/h auf der linken Spur. Die Polizei in Zivil fährt hinterher und toleriert das. Ich unterstelle mal, dass sie lieber warten, bis jemand rechts vorbei zieht.

Das rechts überholen nicht erlaubt ist, ist vermutlich allen klar. Meine Frage: Kann man gegen die Polizisten vorgehen, weil die in meinen Augen ihren Job nicht machen, da Linksschleichen eigentlich auch verboten ist.

Ich will hier nicht gegen die Polizei aufhetzen oder eine Diskussion auslösen über gute oder böse Polizei. Es geht wirklich nur um den spezifischen Fall.

Vorweg mal ist es ja erlaubt bei eben diesen 80 km/h rechts mit maximal 100 km/h vorbeizufahren (also nicht überholen). Dies gilt allerdings nur bei hohem Verkehrsaufkommen. Ein Überholvorgang wäre hier, wenn noch ein weiterer hinter dem Polizeifahrzeug fahren würde, und dann eben rechts erst vorbei fährt um dann gleich wieder vor dem, der zuerst 80 gefahren ist wieder einschert. Einfach um schneller voranzukommen.

Von der "Stufe" der Ordnungswidrigkeit her ist das auf der linken Spur bleiben "nur" eine Behinderung, die zwar extra sanktioniert ist (genauen Bußgeldsatz, bzw. Verwarnungssatz weiß ich jetzt leider nicht) aber noch deutlich unter dem rechts Überholen liegt (60 EUR Bußgeld plus 3 Punkte in Flensburg dürften es sein). Ich habe jedoch gerade keinen Bußgeldkatalog vor mir liegen.

Ob man deinen geschilderten Fall als Provokation zum rechts Überholen ansehen kann, ist Auslegungssache. Allerdings würde der andere Verkehrsteilnehmer dann immer noch 80 fahren.

Wenn du der Meinung bist, dass sie das provozieren wollen, bleibt dir nur der Weg einer Beschwerde, oder einer VOwi-Anzeige. Was dabei herauskommt steht auf einem anderen Blatt Papier.

Zitat:

Original geschrieben von DarthTK

... Ein Überholvorgang wäre hier, wenn noch ein weiterer hinter dem Polizeifahrzeug fahren würde, und dann eben rechts erst vorbei fährt um dann gleich wieder vor dem, der zuerst 80 gefahren ist wieder einschert. Einfach um schneller voranzukommen.

 

 

das hätte ich gerne schwarz auf weiss inkl. einer rechtsgrundlage!

nach der aussage des letzten Polizisten wegen exakt diesem verstoß hiess es, "überholen ist das passieren eines anderen Verkehrsteilnehmers!", sprich ich muss nicht erst nach links oderr echts ausscheren und mich davor wieder einordnen, sondern auch das dran vorbeiziehen gilt als überholen.

 

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

 

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Zitat:

Original geschrieben von DarthTK

... Ein Überholvorgang wäre hier, wenn noch ein weiterer hinter dem Polizeifahrzeug fahren würde, und dann eben rechts erst vorbei fährt um dann gleich wieder vor dem, der zuerst 80 gefahren ist wieder einschert. Einfach um schneller voranzukommen.

das hätte ich gerne schwarz auf weiss inkl. einer rechtsgrundlage!

nach der aussage des letzten Polizisten wegen exakt diesem verstoß hiess es, "überholen ist das passieren eines anderen Verkehrsteilnehmers!", sprich ich muss nicht erst nach links oderr echts ausscheren und mich davor wieder einordnen, sondern auch das dran vorbeiziehen gilt als überholen.

Ok, ich habe mich falsch ausgedrückt und du hast auch recht. Sorry. Hier auf dieser Seite ist es ganz gut beschrieben:

http://www.fahrtipps.de/frage/rechts-ueberholen.php

Den genauen Vorfall, wie es der Threadersteller beschrieben hat, kenne ich jetzt nicht. Da müsste man vielleicht auch mehr erfahren.

 

Zitat:

Original geschrieben von DarthTK

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

 

Zitat:

Original geschrieben von DarthTK

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

 

 

das hätte ich gerne schwarz auf weiss inkl. einer rechtsgrundlage!

nach der aussage des letzten Polizisten wegen exakt diesem verstoß hiess es, "überholen ist das passieren eines anderen Verkehrsteilnehmers!", sprich ich muss nicht erst nach links oderr echts ausscheren und mich davor wieder einordnen, sondern auch das dran vorbeiziehen gilt als überholen.

Ok, ich habe mich falsch ausgedrückt und du hast auch recht. Sorry (zu meiner Ehrenrettung sei auch gesagt, ich bin kein Autobahnpolizist :D). Hier auf dieser Seite ist es ganz gut beschrieben:

http://www.fahrtipps.de/frage/rechts-ueberholen.php

Den genauen Vorfall, wie es der Threadersteller beschrieben hat, kenne ich jetzt nicht. Da müsste man vielleicht auch mehr erfahren.

Zitat:

Original geschrieben von Nalge

...Auf der Autobahn fährt ein Auto mit 80km/h bei erlaubsten 120km/h auf der linken Spur. Die Polizei in Zivil fährt hinterher und toleriert das. ....

Woher will man das als externer Beobachter wissen?

Vielleicht dokumentieren die Polizisten ja gerade "den Linksspurschleicher" per Video und müssen diesen aus Beweisgründen ne Weile verfolgen :confused: :confused:

Nur mal so als Idee, bevor man Untätigkeit unterstellt ;)

Themenstarteram 5. Oktober 2007 um 13:58

Das es die Polizei ist sah man an der Jacke. Und es wurde über 1 Kilometer nichts gemacht. So viel ich weiss reichen 300 Meter...

am 5. Oktober 2007 um 14:19

Also. Überholen ist das Vorbeigelangen an einem Fahrzeug, dass in gleicher Richtung auf dem gleichen Strassenteil unterwegs ist.

Alles andere ist Vorbeifahren. (Linksabbieger z.B.) Die überholt man nämlich nicht rechts.

Man fährt vorbei.

Staut sich der Verkehr links, darf rechts mit leicht höherer Geschwindigkeit (man spricht von bis zu 20 Km/h Differenz) mit äusserster Vorsicht überholt werden.

Bei 80 bzw. 100 Km/h ist das alles andere als erlaubt.

Zu dem vom TE genannten Sachverhalt kann man schwer was sagen, da man die Beweggründe der Beamten nicht kennt.

Wozu Spekulationen führen, sollte bekannt sein.

*edit*

Irgendwas is falsch.

Weiß nur noch nicht, was...

Diese Definition habe ich gefunden

Überholen

"Überholen" (§ 5 StVO) ist Änderung der Fortbewegungsrichtung im fließenden Verkehr. Verkehrsbedingt wartende Kraftfahrzeuge zählen hierbei zum fließenden Verkehr (z.B. Kfz wartet vor Fußgängerüberweg, Bahnübergang, Lichtzeichenanlage,...). Überholen ist ein tatsächlicher Vorgang auf derselben Fahrbahn in derselben Richtung, gleichgültig ob es rechts oder links geschieht.

Überholen ist der tatsächliche, absichtslose Vorgang des Vorbeifahrens auf demselben Straßenteil (derselben Fahrbahn) an einem anderen Verkehrsteilnehmer, der sich in derselben Richtung bewegt oder verkehrsbedingt, i.d.R. in Fahrstellung, wartet (siehe nachfolgende VwV zu § 5 Überholen und § 6 Vorbeifahren).

 

§ 6 StVO sagt aber:

6 Vorbeifahren

Wer an einem haltenden Fahrzeug, einer Absperrung oder einem sonstigen Hindernis auf der Fahrbahn vorbeifahren will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. Muß er ausscheren, so hat er auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und das Ausscheren sowie das Wiedereinordnen - wie beim Überholen - anzukündigen.

 

§ 7 StVO sagt dazu noch das:

§7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.

(2) Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden.

(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.

 

Ok. Gefunden.

Am Linksabbieger vorbeigelangen ist doch Überholen.

§5

(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher

...

Bei 80 bzw. 100 Km/h ist das alles andere als erlaubt....

Ja, stimmt. Man sagt bis zu 60 km/h (zäh)fließender Verkehr darf man mit bis zu 20 km/h höherer Geschwindigkeit überholen.

am 5. Oktober 2007 um 14:31

Zitat:

Original geschrieben von DarthTK

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher

...

Bei 80 bzw. 100 Km/h ist das alles andere als erlaubt....

Ja, stimmt. Man sagt bis zu 60 km/h (zäh)fließender Verkehr darf man mit bis zu 20 km/h höherer Geschwindigkeit überholen.

Nicht ganz deiner Meinung.

Siehe § 7 StVO, hier Absätze 2 und 2a

2) Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden.

(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.

Aber man sieht, es wird schneller OT als man denkt...

Themenstarteram 5. Oktober 2007 um 14:46

Also, nochmal...

Die Autobahn war frei, also kein Verkehr und daher auch kein zähfliessender Verkehr! Vor dem Auto, welches schlich, war niemand. Man hätte also auch Mach 1 fahren können (war aber nur ein Polo)

In diesem Fall wären sowohl rechts vorbeifahren und logisch auch das rechts überholen illegal gewesen!

Das die Dame die Spur nicht freigab war nicht rechtens... aber das die Polizisten über Kilometer einfach hinterher fahren und nichts tun, das hat mich genervt! Es werden weitaus kleiner Sachen bestraft, aber da wurde nichts gemacht... Wieso?

Die Dame ging dann so nach ca. 2-3 km endlich nach rechts...

Zitat:

Original geschrieben von Nalge

Die Dame ging dann so nach ca. 2-3 km endlich nach rechts...

Eventuell ist sie ja danach gestoppt und zur Kasse gebeten worden.

Zitat:

Original geschrieben von Nalge

... aber da wurde nichts gemacht... Wieso? ...

Diese Frage wird Dir hier wohl niemand beantworten können!

- Vielleicht war der Polo gestohlen und die Polizisten haben das Kennzeichen überprüft und sind deshalb langsam hinterher gefahren?

- Vielleicht war die Dame eine gesuchte Terroristin und die Beamten warteten auf Verstärkung?

- Vielleicht wollten die Beamten einfach mal schauen, wie lange die Dame links bleibt?

- Vielleicht waren die nicht im Dienst und hatten einfach keine Lust sich mit sowas aufzuhalten?

- Vielleicht, vielleicht, vielleicht...

...vielleicht reagierst Du aber auch einfach über!

Auch wenn sowas mal kurz nerven mag - deswegen krieg ich doch keine schlaflosen Nächte :rolleyes:

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