Fragen an die Polizei

Hier im Forum sind ja auch Polizisten vertreten. Ich habe mir daher gedacht ein Threat zu machen, wo man die Polizei Sachen fragen kann.

Frage an die Herr Polizisten: Wärt ihr dabei? Müssen nicht immer Antworten mit entsprechenden Gesetzenartikel sein, sondern einfach mal ein Ansatz, an dem man anknüpfen kann.

Ich wäre aber froh, wenn nicht ständig dazwischen geschrieben wird, damits übersichtlich bleibt, schliesslich kann es uns allen mal behilflich sein.

Beste Antwort im Thema

Kann die Polizei eigentlich "Verbrechen gegen den guten Geschmack" ahnden? 😁

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Zitat:

Original geschrieben von ThePilot



Zitat:

Original geschrieben von GolfGT-Fahrer






Ich bin das ich Deine Richtung nicht geworden. Wenn Du Dir den besagten Schuh anzieht...
*hust* ich habe den Beitrag gelesen den AndyRX zum Glück entfernt hat...

Da habe ich auch nur eine Frage gestellt. Nicht was erfinden was ich nicht gesagt habe. Danke.

@winjen: Du hast nichts verpasst, war das übliche...

@GolfGT: Ich möchte es nicht wiederholen was du geschrieben hast, aber es war doch so das sich Andy genötigt sah deinen Beitrag unsichtbar zu machen. Ich kenne Andy aus einem anderen Fred (Vk2007 für die sich erinnern) und er ist eigentlich niemand der schnell was unkenntlich macht. Nur weil man es nicht mehr sehen kann heißt es nicht das es nie geschrieben wurde.
Du hast zwar Winjen nicht als Einzelperson angegriffen, aber als Mitglied eines Kollektivs. Ich würde mich auch persönlich beleidigt fühlen, wenn jemand meinen zukünftigen Berufsstand diffamiert!

Zitat:

Original geschrieben von ThePilot


@winjen: Du hast nichts verpasst, war das übliche...

@GolfGT: Ich möchte es nicht wiederholen was du geschrieben hast, aber es war doch so das sich Andy genötigt sah deinen Beitrag unsichtbar zu machen. Ich kenne Andy aus einem anderen Fred (Vk2007 für die sich erinnern) und er ist eigentlich niemand der schnell was unkenntlich macht. Nur weil man es nicht mehr sehen kann heißt es nicht das es nie geschrieben wurde.
Du hast zwar Winjen nicht als Einzelperson angegriffen, aber als Mitglied eines Kollektivs. Ich würde mich auch persönlich beleidigt fühlen, wenn jemand meinen zukünftigen Berufsstand diffamiert!

Ich habe eine ganz pauschale Frage gestellt. Einen "Angriff" wie Du beschreibst hat es nicht gegeben. Wie DU eine Aussage siehst spielt keine Rolle sondern nur das was ich geschrieben habe. Wobei ich auch meine Zweifel habe das Du in der Lage bist den genauen Wortlaut wiederzugeben, es sei denn Du hast diesen Beitrag gesichert. Was ich übrigens gemacht habe. 😁

Dann stell ihn doch nchmal rein, wenn er so harmlos ist wie du behauptest dürfte es ja kein Problem mit den Mods geben... Allerdings bewzeifle ich das doch sehr. Im übrigen kann ich den Wortlaut noch recht genau widergeben, werde es aber nicht tun. Ich bin nicht scharf auf eine auseinadersezung mit den Mods...

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@thepilot:

Schick ihn mir doch bitte mal per PN

Zitat:

Original geschrieben von ThePilot


Dann stell ihn doch nchmal rein, wenn er so harmlos ist wie du behauptest dürfte es ja kein Problem mit den Mods geben... Allerdings bewzeifle ich das doch sehr. Im übrigen kann ich den Wortlaut noch recht genau widergeben, werde es aber nicht tun. Ich bin nicht scharf auf eine auseinadersezung mit den Mods...

Ich habe nicht von harmlos gesprochen sondern das ich eine Frage gestellt habe. Aber nun mal weiter im Thema, es wird für alle anderen sehr langweilig, deswegen wollen wir das an der Stelle auch mal abschließen.

Ich habe den Beitrag jetzt gelesen und sage nur zwei passende Zitate:

"Was stört es eine deutsche Eiche, wenn sich ein Schwein an ihr scheuert!" und

"Beleidigen kann mich nur der, der geistig mit mir auf einer Stufe steht!"

Schade, dass auch dieser Fred wegen ein paar Stinkmützen wieder geschlossen wird!

Ich habe eine neue Frage an "die Polizei":

Angenommen ich komme in eine Verkehrskontrolle und ein Polizist winkt mich mit der Kelle raus. Ich halte an, steige aus und renne auf und davon. Ist diese "Flucht auf den zwei Beinen" strafbar? Was für Konsequenzen würde das für mich haben? Ich hab mal intensiv gegoogelt nach der Strafbarkeit einer wie auch immer gearteten "Flucht", konnte aber nichts finden.

Zitat:

Original geschrieben von winjen66


Ich habe den Beitrag jetzt gelesen und sage nur zwei passende Zitate:

"Was stört es eine deutsche Eiche, wenn sich ein Schwein an ihr scheuert!" und

"Beleidigen kann mich nur der, der geistig mit mir auf einer Stufe steht!"

Schade, dass auch dieser Fred wegen ein paar Stinkmützen wieder geschlossen wird!

da nun alle wissen was geschriebe wurde,was nicht geschrieben sein sollte😁

können wir doch bitte wieder zum Topic zurückkehren,den ich schliesse Threads eigentlich nicht gerne...weil in manchem doch eine interessante Diskusion steckt die man weiterführen sollte,aber eben ohne die kleinen Scharmützel die dem eifrigsten Poster am Ende die Lust nehmen😉

also weiter im Thema,aber bitte ohne Stress...🙄

Mfg Andy

MT-Moderation

Das ist ein Problem. Grundsätzlich ist keiner verpflichtet, sich selbst einer Straftat (oder OWi) zu bezichtigen. Von daher ist eine solche "Flucht" in keinem Fall strafbar.

Ander kann es aussehen, wenn Du Haltezeichen missachtest. Das ist bußgeldbewährt. Aber für den Fall, dass Du eine OWi und/oder Straftat begangen hast, kannst Du für die eigentliche Flucht (sofern dadurch keine anderen §§ verletzt werden) nicht belangt werden!

😛

Stimmt eigentlich.
Sie werden Dich einfangen, insofern Du sofort wenn er Dich berührt nichts mehr machst ist es auch kein Widerstand gegen Staatsgewalt... aber wieder rein technisch muss Du sofort anhalten wenn sie "stehen bleiben" rufen, denn ab dann befolgt man durchs weitere Weglaufen eine polizeiliche Anweisung nicht (auch strafbar) ... 😁
Kannst natürlich darauf spekulieren dass das blosse hinterherrennen nicht als Willenserklärung durchgeht und darauf dass sie kein Wort dabei sagen.
Damit würden Dir aber nur wenige Gerichte folgen.

Ok, bist also nur 10 Meter weggelaufen und soweit alles ok. Nur was geschieht in der Praxis? Jedes Gericht würde ihnen dann Recht geben für das was weiter folgt und zwar eine Verhaftung und Durchsuchung etc. Denn dafür hat man durch sein Verhalten insofern beigetragen, indem man ein Anhaltspunkt geliefert hat, dass man offensichtlich etwas (eine Straftat z.B.) verschleiern möchte.
Negativauslese bzw. Plausibilitätsfrage eben: „wieso sonst?“.
„Plötzlich Dauerlauf machen wollen“ zieht dann auch nicht, auch wenn Du wieder rein technisch dieses jeder Zeit beginnen darfst und niemanden fragen muss ob Du jetzt laufen darfst.

Am Ende ist das praktisch gleichzusetzen mit "darf man nicht". 😉

Soweit - so gut! Aber die Frage war nach einer "Strafbarkeit". Und die gibt es nicht. Dass man - im Falle des Stellens der flüchtigen Person - weitere Maßnahmen trifft, ist doch klar und - ich denke - auch verständlich. Aber allein die Flucht rechtfertigt keinerlei repressive Maßnahmen.

Weiter Frage auch betr. Polizeikontrolle:

Der Polizist meint, dass die Auspuffanlage zu laut ist. Kann er mich zwingen Gas zu geben, damit er probehören kann. Weil eigentlich ist es ja verboten im Stand herumzugasen.

Das kann er; mildestes Mittel. Oder er gibt das Auto zu einem Gutachter. Immer der Weg des geringsten Widerstandes

Das mit de Gutachter ist klar. Ich meine nur, damit der Herr Polizist nicht noch auf die Idee kommt, mit eine Busse aus Auge zu drücken, dass ich im Stand herumgegast habe, wenn er feststellt, dass am Auspuff nichts zu beanstanden ist.
Ich bin eben der festen Überzeugung, dass es auch solche Polizisten gibt. Will jetzt aber keinem was unterstellen.

Noch eine Frage:
Vor gesetzes wegen heisst es ja, dass jede Behauptung bewiesen werde muss. Nun:

Ich biege ab ohne den Blinker zu betätigen und werde angehalten. Kann man sagen: Beweisen siehs? Schliesslich kann man ja sagen, dass durch den Lichteinfall die Blinker nicht gesehen wurde oder sonst was in die Richtung. Es bleibt schlussendlich nur die Aussage der Polizisten und wenn er keine Videoaufnahme hat, können die nichts machen.

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