Frage zur Ummeldung auf H-Kennzeichen
Hallo Oldtimer-Gemeinde,
eines meiner Fahrzeuge wird im nächsten April 30 Jahre alt und soll dann ein H-Kennzeichen bekommen.
Wie ist die Reihenfolge? 30 Jahre ab EZ abwarten, dann zum TÜV und HU-Abnahme machen lassen, dann eVB und neue Kennzeichen besorgen und dann auf der Zulassungsstelle ummelden? Das Fahrzeug hat gerade eine frische HU bekommen, die muss dann nicht mehr neu gemacht werden?
Würde gerne die bisherige Kennzeichenkombination behalten, natürlich mit einem H am Ende. Geht das?
Trotz H-Kennzeichen würde das Fahrzeug ein daily driver bleiben, entsprechend soll es nicht als Oldtimer versichert werden. Das H müsste der Versicherung doch wurscht sein, wenn ich keinen Olditmertarif abschließen möchte, oder?
Danke fürs Lesen und antworten.
35 Antworten
Das Problem ist, dass in dem Fall nur eine Zulassung mit H möglich ist. Und so wie manche Fahrzeuge aussehen, die nur auf Privatgelände bewegt wurden, das einzige guterhaltene Teil ist der leere Fahrzeugbrief.
Beim DüDo hat der Prüfer sogar empfohlen, 3 Monate zu überziehen, weil er erst dann 30 wurde und dann HU + H zusammen zu erledigen.
Und beim Strich-8 hatte der Vorbesitzer das H-Gutachten verschlampt. Sicherheitshalber hatten wir vereinbart: Wenn ich ihn angemeldet bekomme: Mein Auto, wenn nicht: Dein Auto. 😁 Lief aber problemlos.
Richtig,nur mit H Zulassung möglich. Aber es gibt ja einige gute Autos,die sind zwar alt genug,hatten aber nie eine reguläre Zulassung,solche Autos sind mittlerweile zulassungsfähig. Die alte Aussage "der ist nur noch zum anschauen weil nicht mehr zugelassen werden kann" gilt daher nicht mehr.
Zitat:
@ToledoDriver82 schrieb am 19. November 2022 um 12:30:05 Uhr:
... Dann wird die HU gemacht ... und ne Woche drauf wird dann H gemacht ohne nochmal Kosten für HU zu berechnen...
Toledo, sorry, da muss ich dich berichtigen.
Gültige (!!) HU-Abnahme und H-Gutachten müssen am gleichen Tag von demselben Prüfer/Gutachter gemacht werden - so zumindest bei uns hier.
Eigene Erfahrung, Toledo.
Ja,in der Regel hier auch so,aber ich hab es in der C Zeit auch anders erlebt😉 der Prüfer schaut dann zwar noch mal drüber, macht aber keine HU/AU im eigentlichen Sinne und wird auch nicht noch mal berechnet...das ist aber die einzige Ausnahme die ich kenne und es dürfen da auch keine Wochen dazwischen liegen. Ansonsten hast du recht,HU ist prinzipiell Bestandteil der H Abnahme.
Ähnliche Themen
Bei mir hat´s nicht funktioniert, dass ich 1 Woche später vom selben Prüfer ein H-Gutachten wollte, obwohl wir ja alle Fahrzeuge dort vorführen.
Auch von einer anderen angefragten Prüfstelle erhielt ich die selbe Aussage!
Edit:
"Kommen Sie, wenn der H-Gutchter wieder da ist, oder sie müssen zweimal die HU zahlen: jetzt und dann in 1 Woche noch einmal ... geht PC-mäßig nicht anders, da das gleiche Datum draufstehen muss!"
Es lag einfach am Personalmangel und da nicht jeder die H Abnahme machen kann,hat man das in Ausnahmefällen so gemacht...sprich die Autos waren vom "normalen" Prüfer schon TÜV abgenommen und der Prüfer für die H Abnahme hat dann 3-5 Tage später die H relevanten Sachen geprüft...gibt ja eh neue Kennzeichen und neue Plakette
Moin Moin !
Zitat:
Gültige (!!) HU-Abnahme und H-Gutachten müssen am gleichen Tag von demselben Prüfer/Gutachter gemacht werden - so zumindest bei uns hier.
Richtig! Das ist bundeseinheitlich so geregelt, alles andere sind Sachen , die früher passiert sind . als es diese Regelung noch nicht gab.
Ansonsten: H-Kennzeichen hat mit der Versicherung nichts , aber auch rein gar nichts zu tun!
Versicherungsverträge werden zwischen Versicherung und Vers.nehmer frei ausgehandelt.
MfG Volker
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 20. November 2022 um 09:01:30 Uhr:
Moin Moin !
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 20. November 2022 um 09:01:30 Uhr:
Zitat:
Gültige (!!) HU-Abnahme und H-Gutachten müssen am gleichen Tag von demselben Prüfer/Gutachter gemacht werden - so zumindest bei uns hier.
Richtig! Das ist bundeseinheitlich so geregelt, ...
In welcher Regel ist das geregelt?
Der Fall ist hier vielleicht auch sehr interessant um drüber zu sprechen.
Ich habe einen guten Bekannten.
Der hat vom Flughafen Erding relativ günstig einen VW Bus T2 erwerben können.
Das Auto lief vorher im Flughafen München Riem und dann später in Erding .
Es wurde nur als internes Beförderungsmittel benutzt und war daher nie regulär angemeldet.
Der Bus war nur im Werksverkehr eingesetzt und verließ das Flughafengelände nie.
Es hatte daher kein Erstzulassungsdatum.
Mein Spezl hatte seitens der Behörden massive Schwierigkeiten das Auto als Oldtimer zuzulassen obwohl er die original Kaufrechnung aus 1970 vom Flughafen vorweisen konnte.
Heute trägt der Bus das H und ist als Oldtimer zugelassen.
Das ging aber nur mit viel Stress und Rechtsanwalt hin und her.
Also Vorsicht beim Kauf von Oldtimern die noch nie zugelassen waren.
Zitat:
@Balu1 schrieb am 20. November 2022 um 10:07:33 Uhr:
Der Fall ist hier vielleicht auch sehr interessant um drüber zu sprechen.Ich habe einen guten Bekannten.
Der hat vom Flughafen Erding relativ günstig einen VW Bus T2 erwerben können.
Das Auto lief vorher im Flughafen München Riem und dann später in Erding .
Es wurde nur als internes Beförderungsmittel benutzt und war daher nie regulär angemeldet.
Der Bus war nur im Werksverkehr eingesetzt und verließ das Flughafengelände nie.
Es hatte daher kein Erstzulassungsdatum.
Mein Spezl hatte seitens der Behörden massive Schwierigkeiten das Auto als Oldtimer zuzulassen obwohl er die original Kaufrechnung aus 1970 vom Flughafen vorweisen konnte.
Heute trägt der Bus das H und ist als Oldtimer zugelassen.
Das ging aber nur mit viel Stress und Rechtsanwalt hin und her.
Also Vorsicht beim Kauf von Oldtimern die noch nie zugelassen waren.
Ja,einfach ist es nicht,aber mittlerweile regulär möglich. Problem,nicht mal alle Zulassungsstellen wissen das,daher gibts da häufig Schwierigkeiten.
Zitat:
@Balu1 schrieb am 19. November 2022 um 11:42:01 Uhr:
Da es in Deutschland das Gleichheitsrecht gibt hat mir meine Zulassungsstelle dann das H samt kleines Mopedschild geben müssen. Ob es ihr passt oder nicht.
2 Wochen später war das H dann auf dem kleinen Schild.
Das gibt es nicht. (Gleichheitsrecht)
Denn genau das (Ausnahmen) sind in der Regel Ländersache.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 20. November 2022 um 10:04:27 Uhr:
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 20. November 2022 um 09:01:30 Uhr:
Moin Moin !
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 20. November 2022 um 10:04:27 Uhr:
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 20. November 2022 um 09:01:30 Uhr:
Richtig! Das ist bundeseinheitlich so geregelt, ...In welcher Regel ist das geregelt?
§23 StVZO
Danke, aber in §23 steht "Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 durchzuführen", aber es steht dort nicht, daß dies am gleichen Tag stattfinden muß.
Die Begutachtung könnte also durchaus länger als 1 Tag dauern oder auch unterbrochen werden, je nach Situation in der Prüfstelle.
Die Aussage " HU-Abnahme und H-Gutachten müssen am gleichen Tag..." ist m.E. nirgends geregelt, außer möglicherweise durch firmeninterne Arbeitsanweisungen (?)
Eine Begutachtung sowie Hauptuntersuchung darf nicht unterbrochen werden, und muss an einem Tag abgeschlossen sein.
Wenn dort steht im Rahmen, ist es halt gleichzeitig.
Wurde so im AKE geklärt.
Was passiert denn, wenn das Fahrzeug z.B. die HU beim Gutachten mit einem Mangel nicht besteht, der einem H eigentlich nicht entgegen steht (Einstellungssache oder kleine Verschleißreparatur)? Oder der Prüfer braucht noch Informationen, ob irgendein Detail tatsächlich historisch ist. Es muss doch eine Möglichkeit der Nachprüfung geben.