Frage zur Ummeldung auf H-Kennzeichen
Hallo Oldtimer-Gemeinde,
eines meiner Fahrzeuge wird im nächsten April 30 Jahre alt und soll dann ein H-Kennzeichen bekommen.
Wie ist die Reihenfolge? 30 Jahre ab EZ abwarten, dann zum TÜV und HU-Abnahme machen lassen, dann eVB und neue Kennzeichen besorgen und dann auf der Zulassungsstelle ummelden? Das Fahrzeug hat gerade eine frische HU bekommen, die muss dann nicht mehr neu gemacht werden?
Würde gerne die bisherige Kennzeichenkombination behalten, natürlich mit einem H am Ende. Geht das?
Trotz H-Kennzeichen würde das Fahrzeug ein daily driver bleiben, entsprechend soll es nicht als Oldtimer versichert werden. Das H müsste der Versicherung doch wurscht sein, wenn ich keinen Olditmertarif abschließen möchte, oder?
Danke fürs Lesen und antworten.
35 Antworten
Nicht bestandene HU ist auch H nicht bestanden ,so haben es mir mehrere Prüfer gesagt,weil HU nicht bestehen kein "gepflegter" Zustand. Im übrigen,wenn bei einer zukünftigen HU mit H Kennzeichen zwar alles ok ist für HU aber nicht fürs H,gibts ebenfalls keine Plakette....zumindestens so die Theorie...in der Praxis sieht das gern auch mal anders aus. Sollte der Fall eintreten,gibts zwei Möglichkeiten....wieder ummelden auf normale Zulassung und dann gibts die Plakette oder Nachprüfung wenn alle "Mängel" beseitigt sind.
Zitat:
@Anselm-M schrieb am 22. November 2022 um 16:30:55 Uhr:
Es muss doch eine Möglichkeit der Nachprüfung geben.
Die gibt es auch ganz regulär.
Allerdings lehnen viele Prüfer die Nachkontrolle ab wenn die Erstuntersuchung von jemand anderem gemacht wurde.
Du solltest also zum selben Prüfer gehen.
Zitat:
@Anselm-M schrieb am 22. November 2022 um 16:30:55 Uhr:
Was passiert denn, wenn das Fahrzeug z.B. die HU beim Gutachten mit einem Mangel nicht besteht, der einem H eigentlich nicht entgegen steht (Einstellungssache oder kleine Verschleißreparatur)? Oder der Prüfer braucht noch Informationen, ob irgendein Detail tatsächlich historisch ist. Es muss doch eine Möglichkeit der Nachprüfung geben.
Naja, da gibt es mehrere denkbare Szenarien.
HU nicht bestanden .... §23 StVZO nicht bestanden
HU bestanden (auch mit geringen Mängeln) UND §23 StVZO ohne Mängel ..... §23 StVZO bestanden
HU bestanden (auch bei geringen Mängeln) UND §23 StVZO mit Mängel ....§23 StVZO nicht bestanden
(Theroetisch, aber eigentlich nicht zulässig: HU nicht bestanden, keine Begutachtung nach §23 StVZO)
Bei den Nachuntersuchungsfristen gilt wie bei der HU -> 1 Monat auch bei der §23 StVZO.
Bei meinem letzten Kfz lief dies folgendermaßen ab:
- Vorführung zur HU und zur H-Begutachtung;
- HU nicht bestanden---> H-Gutachten wird nicht gemacht (s.o.: muss taggenau erfolgen!), mündliche Zusage: das Auto ist H-fähig;
- Mangel beseitigt;
- Wiedervorführung (innerhalb der 4-Wochenfrist)---> HU bestanden---> anschl. H-Gutachten (von dem selben Gutachter!);
- bei der Zulassungsstelle Umschreibung der ZulBescheinigungn und H-Kennzeichen gestempelt.
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Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 22. November 2022 um 10:00:31 Uhr:
Eine Begutachtung sowie Hauptuntersuchung darf nicht unterbrochen werden, und muss an einem Tag abgeschlossen sein.Wenn dort steht im Rahmen, ist es halt gleichzeitig.
Wurde so im AKE geklärt.
Was ist AKE?
AKE ist der "Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung", in dem die im Bereich §29/§19/§23 tätigen Organisationen unter Federführung des KBA versuchen, die Durchführung der o.g. Untersuchungen möglichst einheitlich zu gestalten.
Beschlüsse des AKE sind in der Regel als Weisung der jeweiligen technischen Leitung für alle Mitwirkenden verbindlich.