Frage zur Rückabwicklung des Kaufvertrags.

VW Golf 7 (AU/5G)

Halli Hallo,

hab die Rückabwicklung vom Kaufvertrag meines Golf 7 GTD eingeleitet.
Weiss jemand wie sich die Nutzungsgebühr errechnet?
Kennt wer die zu erwartende Gesamtfahrleistung?

Aktuell hat er knapp 7000 km runter.

Die 0,67% die mein Autohaus mir erzählt hat, kommt mir zu hoch vor. Dachte das es 0,5% sind. Liege ich da richtig?

Mit freundlichen Grüßen

17 Antworten

@Antares_65

Dein Händler scheint gewieft zu sein. VW hat mit der Festlegung der Höhe der Nutzungsentschädigung gar nichts zu tun und legt auch keine fest. Die 0,67%/100km stammen aus der einschlägigen Rechtssprechung deutscher Gerichte. Wenn Du wieder einen neuen VW bei Deinem Vertragspartner, also Deinem Händler bestellst, liegt es in seinem Ermessen Dir bei der Höhe der Nutzungsentschädigung entgegen zu kommen. Und das will er wohl nicht. VW-WOB ist nur eine Ausrede.
Ich habe vor rund 10 Jahren einen Audi A6 wegen der Multitronic rückgewandelt, also Vertragsauflösung und Bares minus Nutzungsentschädigung aufs Konto. Da kamen die 0,67%/1000km in Anrechnung. Hätte ich wieder einen Audi bestellt wäre er mir damals entgegengekommen, wie er mir immer wieder angeboten hat. Nur nochmal eine neue Multitronic einbauen lassen wollte ich nicht mehr....😠

PS.: Hier steht etwas mehr darüber:

http://www.iww.de/.../...rueckabwicklung-eines-kfz-kaufvertrags-f69117

Also ich habe gerade einen Passat gewandelt. Da ich ein sehr gutes Verhältnis zu meinem VW Partner pflege kann ich dir sicher sagen das der Händler keine bzw. wenig Spielraum hat die Prozente zu verhandeln.
Der Händler erhält nach Genehmigung von VW ein Excel Dokument welches schreibgeschützt ist. Hier kann der Händler nur Neupreis, Laufleistung und ggfs. Zusatzkosten eintragen, eine Formel mit dem Prozentsatz der Nutzungsentschädigung errechnet dann die Rückerstattung.
Die Prozente diktiert VW vor und der Händler kann nur versuchen mit VW diese zu verhandeln. Wenn VW auf 0,67% besteht kann der Händler nichts machen, oder legt halt die Differenz selbst drauf da er bei einem Weiterverkauf des rückabgewickelten Fahrzeugs auf der Differenz sitzen bleibt.

In meinem Fall standen bei einem Passat B7 2.0 TDI DSG auch erst die 0,67% im Raum und wurden durch lange Verhandlung mit VW (zwischen VW Partner und VW) auf 0,4% abgesenkt. Ein Neukauf (den es auch nicht gab) hing nicht davon ab.

Zusätzlich wurde die Summe noch mit ca. 5% verzinst und die Kosten für Zulassung, Kennzeichen und Werksabholung erstattet. Fest verbautes VW Zubehör (z.B. Pedalkappen) wurden ebenfalls zum Neupreis gegen Vorlage der Originalrechnung erstattet.

Wenn VW die Wandlung ablehnt oder der Prozentsatz für jemanden nicht akzeptabel erscheint (bei 0,67% Restwert bei 150000km = 0€) hat man natürlich die Möglichkeit durch einen Anwalt die Rückabwicklung begleiten zu lassen und letzten Schritt das Gericht damit zu belasten. Hierbei klagt man dann aber nicht gegen VW sondern gegen den Händler da der Kunde ein Vertragsverhältnis mit dem Händler eingegangen ist und nicht mit VW.

Viele Grüße
Scoty81

Zitat:

Original geschrieben von LuckySL


@Antares_65

Dein Händler scheint gewieft zu sein. VW hat mit der Festlegung der Höhe der Nutzungsentschädigung gar nichts zu tun und legt auch keine fest. Die 0,67%/100km stammen aus der einschlägigen Rechtssprechung deutscher Gerichte. Wenn Du wieder einen neuen VW bei Deinem Vertragspartner, also Deinem Händler bestellst, liegt es in seinem Ermessen Dir bei der Höhe der Nutzungsentschädigung entgegen zu kommen. Und das will er wohl nicht. VW-WOB ist nur eine Ausrede.
Ich habe vor rund 10 Jahren einen Audi A6 wegen der Multitronic rückgewandelt, also Vertragsauflösung und Bares minus Nutzungsentschädigung aufs Konto. Da kamen die 0,67%/1000km in Anrechnung. Hätte ich wieder einen Audi bestellt wäre er mir damals entgegengekommen, wie er mir immer wieder angeboten hat. Nur nochmal eine neue Multitronic einbauen lassen wollte ich nicht mehr....😠

PS.: Hier steht etwas mehr darüber:

http://www.iww.de/.../...rueckabwicklung-eines-kfz-kaufvertrags-f69117

Das stimmt so nicht, die 0,67 % werden sehr wohl von VW festgelegt! Es gibt natürlich ausnahmen, diese sind aber eher selten, dass der Satz auf 0,5 gesenkt wird. Der Händler kann schon anfragen, ob 0,5 genehmigt werden oder nicht aber das legt der Hersteller fest!

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