frage zur nachschulung

BMW 3er E36

hallo

weiß einer von euch ob man eine nachschulung machen muss bei 2punkte?
hatte unfall gebaut und war schuld..

ich denke schon oder?

42 Antworten

Bei EINEM A-Verstoß, oder bei ZWEI B-Verstößen gibts ne Nachschulung + Probezeitverlängerung auf insg. 4 Jahre.

Als A-Verstöße gelten:

Unfallflucht
Nötigung
Vorfahrtverletzung mit Gefährung eines Anderen
Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
Zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschreiten (PKW,Motorrad)
Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
Zu dichtes Auffahren
"Geisterfahren" auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße
Rotlichtmißachtung
Fahren unter Alkoholeinfluß
Überholen im Überholverbot

B-Verstöße sind :
Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
Gefährung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrer beim Abbiegen
Gefährung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
Kennzeichenmißbrauch
Ungenügends Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit Gefährung anderer
Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen
Mit abgefahrenen Reifen fahren
Gefährung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus

Gruß
Berni

Genauso wie bmw318ti es geschrieben hat ist es. Man muss aber schon beim 2. B-Verstoß zur Nachschulung. Ich musste mich mit dem Thema beschäftigen, nachdem ich mit 2 abgefahreren Reifen erwischt wurde. Das gibt 3 Punkte, da es aber ein B-Verstoß ist (auch mein erster) muss ich nicht zur Nachschulung.

p.s. Teuer genug wars trotzdem.

also ab über 20km/h zu schnell oder wenn du einen unfall machst wo du schuld bist, musst du zur nachschulung! (während der probezeit) du musst dahin 🙂

wurde auch mal mit 23 zuviel geblitzt und schon hatte ich 4 jahre probezeit und nachschulung für knapp 400 euro.

Alter sacht mal wo haben den einige ihre weisheiten her? Man muss doch nicht wegen jeder kleinigkeit gleich zur nachschulung. Mich habt die Rennleitung in der Probezeit mit 45 zu viel geblizt und das gab nachschulung und Punkte. Und letztes jahr haben die mich mit nem Vidoewagen mit 35 zuviel rausgezogen. (Ausserorts) Und da gab es ausser punkte und Bussgeld nix- ach ja und 4 Wochen Später nochmal 1Punkt für nen Rotlicht verstoss (unter 1.sec) auch keine Nachschulung bei insg. 4 Punkten. Nur in der Probezeit gibt es bei Punkten immer eine Nachschulung.

Ähnliche Themen

Re: frage zur nachschulung

Dass Vergehen in der Probezeit in A- und B-Verstöße unterteilt sind und man nicht immer zum Aufbauseminar muss, scheint ja mittlerweile klar zu sein.

Zitat:

Original geschrieben von cabriofahrer87


hatte unfall gebaut und war schuld..

[...]

naja wollte rückwärts zurück setzen zum parken naja dann kam ein wagen aus der parklücke geschossen,ich habs nit gesehen...

echt ärgerlich, naja aufjedenfall jetzt nach zwei monaten bekam ich den bußgeldbrief
80euro und 2punkte

Das ist aber nur die halbe Wahrheit.

Ein "normaler" Unfall wie oben geschildert, ist ein Vergehen nach §1 (2) StVO und wird nach BKatV mit einem Verwarnungsgeld von 35€ belegt.

==> keine Punkte ==> weder A- noch B-Verstoß

===> KEIN Aufbauseminar!

Bob

Zitat:

Original geschrieben von Vanni02


(Nicht das ihr denkt ich bin ein Raser, ich Fahre immerhin 100.000 Km im Jahr.

Gruß Vanni

16Pkt = R A S E R.....😁

Hmm, auch bei sovielen KM pro Jahr, kann man doch durchaus "vernüftig" fahren...😉

Nichts für ungut....🙂

Bär

Zitat:

Original geschrieben von Vanni02


Nicht das ihr denkt ich bin ein Raser, ich Fahre immerhin 100.000 Km im Jahr.

Habe die gleiche Jahresfahrleistung...aber ohne Punkte...

Du scheinst also doch nicht reif genug zum führen eines KFZ zu sein...😉😁

Naja bei 18 Punkten ist er aber Fußgänger, bis zur bestandenen MPU

Re: Re: frage zur nachschulung

Zitat:

Original geschrieben von Bob Page


Dass Vergehen in der Probezeit in A- und B-Verstöße unterteilt sind und man nicht immer zum Aufbauseminar muss, scheint ja mittlerweile klar zu sein.

Das ist aber nur die halbe Wahrheit.

Ein "normaler" Unfall wie oben geschildert, ist ein Vergehen nach §1 (2) StVO und wird nach BKatV mit einem Verwarnungsgeld von 35€ belegt.

==> keine Punkte ==> weder A- noch B-Verstoß

===> KEIN Aufbauseminar!

Bob

So ist mir das auch bekannt. I.d.R gibts Bußgeld und Punkte erst bei Vorfahrtsmissachtung, etc. bei nem Unfall, also nicht bei einfachen Parkremplern, o.ä. Aber er schrieb ja 80,- EUR und Punkte... d.h. vorausgesetzt er ist in der Probezeit, ist ganz sicher ein A- oder ein B-Verstoß fällig. Dann müsste es ein A-Verstoß sein. Ich wüsste nicht wie man den geschilderten Fall einem B-Verstoß zuordnen könnte?

Naja, würde einfach mal abwarten...

Interessant wäre zu wissen, wie der Vorwurf auf dem Bescheid genau lautet.

Gruß
Berni

Ein Stift von uns, ist einem anderen PKW, an einer Kreuzung, ins Heck gefahren. Damals bekam er 1nen Punkt und musste zur Nachschulung. Ich meine der hatte etwas um 100€ Strafe o.äh. zahlen müssen.

Wahrscheinlich wurde es so geandet mit gefährdung des fließenden Verkehrs. Er schreibt ja beim Rückwärts einparken an der Straße. Und da wird er halt dem hinter ihm auf der Fahrspur drauf sein. Somit A-Verstoß.

Zitat:

Original geschrieben von Nobel111


Alter sacht mal wo haben den einige ihre weisheiten her? Man muss doch nicht wegen jeder kleinigkeit gleich zur nachschulung. Mich habt die Rennleitung in der Probezeit mit 45 zu viel geblizt und das gab nachschulung und Punkte. Und letztes jahr haben die mich mit nem Vidoewagen mit 35 zuviel rausgezogen. (Ausserorts) Und da gab es ausser punkte und Bussgeld nix- ach ja und 4 Wochen Später nochmal 1Punkt für nen Rotlicht verstoss (unter 1.sec) auch keine Nachschulung bei insg. 4 Punkten. Nur in der Probezeit gibt es bei Punkten immer eine Nachschulung.

Sorry, aber Du solltest vllt. mal über Deinen Fahrstil nachdenken ! Ist net bös gemeint, aber irgendwo hakts bei Dir !

Ich bin mit 15Jahren Führerschein völlig Punkte und Unfallfrei! Im Jahr mach ich auch meine 40.000km-50.000km (Beruflich und Privat).

Zitat:

Original geschrieben von Lalelubär


16Pkt = R A S E R.....😁

Hmm, auch bei sovielen KM pro Jahr, kann man doch durchaus "vernüftig" fahren...😉

Nichts für ungut....🙂

Bär

Schade das man sofort als Raser abgestempelt wird, nur weil man 16 Punkte hört.

19 Jahre Unfallfrei ( 35% in der Versicherung) ich glaube da kann man nicht unbedingt von Raser sprechen.
Bei so vielen Km im Jahr und Hauptsächlich in Fremden Städten oder Ländern, passiert es nun mal, das man an blöden stellen geblitzt wird ( mit 50 statt 30km/h.)Oder mal am Stopschild nur 1 Sekunde gewartet hat statt 3.Dazu der Stress...Termine...und,und,und.
War ein blödes Jahr.........ab jetzt heißt es ANSTRENGEN..

Gruß Vanni

Gruß Vanni

Zitat:

Original geschrieben von Path


Habe die gleiche Jahresfahrleistung...aber ohne Punkte...

Du scheinst also doch nicht reif genug zum führen eines KFZ zu sein...😉😁

Lieber Path,

1.
Bei einer Jahresfahrleistung von 100.000 Km bin ich nicht in der Lage einen Beitragsdurchschnitt von 8,3 zu haben,es sei denn ich habe mein Lapptop auf dem schoß beim Fahren.

2.Ich bin in 10 Monaten in 11 Länder gewesen und muß mich ständig auf neue und Fremde Verkehrssituationen einstellen.Und das seit 19 Jahren.
Dann erzähl mir doch bitte nichts von " NICHT REIF GENUG"

Punkte alleine sagen nichts alles aus......
Gruß Vanni

Deine Antwort
Ähnliche Themen