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Frage zur Eintragung einer ABE.

Ich lasse morgen mein neues Moped zu, habe bereits neue Hebel verbaut und würde diese gerne eintragen lassen, da die ABE 71 Seiten fasst.

Wenn ich morgen bei der Zulassungsstelle bin, reicht denen eine PDF als Nachweis für die Eintragung oder muss ich die ABE drucken um sie eintragen zu lassen?

 

Ich weiß dass es viele solcher Fragen gibt, hab nur leider hierauf keine Antwort bekommen. Danke im Voraus!

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42 Antworten

Zitat:

@Ju_TT schrieb am 23. Februar 2023 um 17:36:13 Uhr:

...

Wozu dann überhaupt eine ABE ausstellen lassen wenn das sowieso abgenommen werden muss? Willkommen in Deutschland.

...

Um den ordnungsgemäßen Anbau und dessen Funktion zu überprüfen

Zitat:

@JoergFB schrieb am 23. Februar 2023 um 18:10:30 Uhr:

Zitat:

@Ju_TT schrieb am 23. Februar 2023 um 17:36:13 Uhr:

...

Wozu dann überhaupt eine ABE ausstellen lassen wenn das sowieso abgenommen werden muss? Willkommen in Deutschland.

...

Um den ordnungsgemäßen Anbau und dessen Funktion zu überprüfen

Würde demnach aber trotzdem niemanden interessieren wenn ich eine originale ABE hätte, weil dann wäre ja keine Abnahme notwendig.

Kannst du nicht mal einen Link zu der ABE hier reinstellen? Würde mich wundern, wenn man 71 Seiten mit sich rumschleppen muss. Ich kenne das so, das man die erste Seite braucht + die Seite, auf der das entsprechende Motorrad aufgeführt ist.

Zitat:

@sq-scotty schrieb am 23. Februar 2023 um 09:02:39 Uhr:

Kannst du nicht nur die Seiten ausdrucken, die du brauchst? Also die erste, wo draufsteht, ABE mit Nr. usw und die mit deinem Modell?

Ich habe so ein Heftchen von meinen TRW Bremsscheiben, da sind auch gefühlt alle Motorräder aufgeführt. Liegt im Dokumentenfach, ist aber DIN A6, jedenfalls ziemlich klein

Sag ich doch.

Bei ABE ist keine Eintragung erforderlich, kostet Geld, Zeit ( TÜV, DEKRA), Geld und nochmal Zeit( Zulassungsstelle) Ohne letzteres ist die Prüfung ohnehin sinnlos.

Die ABE muss nicht mal in Papierform vorliegen. Bei einer Polizeikontrolle reicht auch eine Datei auf dem Handy. Die wollen die Nummer haben.

Zitat:

@Jungbiker schrieb am 23. Februar 2023 um 20:17:52 Uhr:

Die ABE muss nicht mal in Papierform vorliegen. Bei einer Polizeikontrolle reicht auch eine Datei auf dem Handy. Die wollen die Nummer haben.

Sicher? Hab gehört es gibt solche und solche. Aber wenn das reicht soll’s mir recht sein

Der entscheidende Satz:

Zitat:

Bei allen im Verwendungsbereich gemäß den Anlagen 1.1/11, 1.2/11 und 1.3/11 aufgeführten Fahrzeuge wird die Abnahme des Anbaus durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen bzw. Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO nicht für erforderlich gehalten.

Eine Eintragung kann somit erfolgen ... muss aber nicht sein

Bei einer ähnlich umfangreichen ABE habe ich neben dem Textteil aus der Typenliste im Anhang nur die Seite mit meinem Motorrad dabei. So wurden aus 80 Seiten 5 Blatt (doppelseitig bedruckt)

@Jungbiker

Ich hab alle ABEs eh auf dem Handy. Aber dass das auch dem Gesetz nach ausreichend ist, da war ich mir bisher nicht sicher. DANKE

Nachdem die ABEs im Netz frei zugänglich sind, ist das kein Problem.

Bei einer Kontrolle könntest du auch sagen: "Moment bitte", und lädst die Datei herunter.

Denen geht´s halt hauptsächlich darum, dass du dir keinen ungeprüften Chinaschrott an´s Bike tackerst.

Bei komplizierteren Sachen, wie z.B. offener Luftfilter in Kombi mit anderem Auspuff würde ich eine gedruckte ABE mitnehmen, weil die Hersteller sowas nicht in´s Netz stellen.

Zitat:

@sq-scotty schrieb am 23. Feb. 2023 um 20:3:48 Uhr:

Sag ich doch.

Bei ABE ist keine Eintragung erforderlich, kostet Geld, Zeit ( TÜV, DEKRA), Geld und nochmal Zeit( Zulassungsstelle) Ohne letzteres ist die Prüfung ohnehin sinnlos.

Warum soll die Abnahme ohne den Gang zur Zulassungsstelle sinnlos sein?

 

Genau bei mehreren ABE's (Beispiel Kupplungshebel, Fußrasten, Bremsscheiben, usw ) die man mitführen muss, ist es doch ratsam eine einfache Änderungsabnahme zu machen. So braucht man kein Ordner mitführen, sondern nur ein Blatt, was überall in die Papiere passt.

Der Gang zur Zulassungsstelle ist dabei nicht vorgeschrieben.

 

Ansonsten, ja wenn es nur die Hebel sind, reicht das Deckblatt und die Beschreibung des Teils der ABE und der Verwendungsbereich.

Ich kenne das eben so, eine vom Prüfer abgenommene Sache muss von der Zulassungsstelle übernommen werden, sonst ist die Abnahme gesetzlich nicht relevant. Stand sinngemäß immer dabei: bei passender Gelegenheit ( An/Abmeldung z.B.) in Fahrzeugpapiere übernehmen lassen.

Allerdings ist das wohl nur bei Teilen mit GUTACHTEN so, bei ABE braucht man eben keine Abnahme, also kann man sich den Prüfer sparen.

Zitat:

@Jungbiker schrieb am 23. Februar 2023 um 21:03:18 Uhr:

Nachdem die ABEs im Netz frei zugänglich sind, ist das kein Problem.

Bei einer Kontrolle könntest du auch sagen: "Moment bitte", und lädst die Datei herunter.

Hoffentlich hast du dann ein Netz:):)

Zitat:

@sq-scotty schrieb am 24. Feb. 2023 um 09:44:43 Uhr:

Ich kenne das eben so, eine vom Prüfer abgenommene Sache muss von der Zulassungsstelle übernommen werden, sonst ist die Abnahme gesetzlich nicht relevant. Stand sinngemäß immer dabei: bei passender Gelegenheit ( An/Abmeldung z.B.) in Fahrzeugpapiere übernehmen lassen

Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere auch nach Abnahme gem. Par.19(3) StVZO ist mit ABE eben nicht vorgeschrieben, sondern möglich.

 

Auch wenn es zurückgestellt ist, ist die gültig. Da erst bei nächster Befassung eine Eintragung erfolgen muss.

 

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