ABE für verschiedenes Zubehör gesucht

BMW Motorrad

Guten Tag,

Ich suche für Mein Motorrad (s1000rr 2015/2016) die ABE‘s für meine Umbauten.
Ein Kollege hat gemeint ich bekomme hier weitergeholfen 
Ich hab sehr viel an dem Ding umgebaut, glaube aber dass ich nur folgendes brauche:
- rcs19 
- öhlins nix30 Cartridge 
- öhlins ttx bm360 Federbein
- öhlins lenkungsdämpfer sd038
- Brembo m4 Sättel (auch wenn die Doppel R wie ich glaube nicht in der abe steht, wäre es mal ganz interessant )
- akra Anlage von der HP4 müsste meines Wissens ja homologiert mit dem Fahrzeug sein 

Ich bedanke mich im Voraus:)

Eine kleine Aufwandsentschädigung wäre ich natürlich bereit zu zahlen 

12 Antworten

ABEs, soweit überhaupt vorhanden, bekommst du i.d.R. beim jeweiligen Teile-Hersteller. Der hat sich für die Teile damals die entsprechende Bauartgenehmigungen für den Fahrzeugtyp/Modell erteilen lassen.

Bei Originalteilen wird dies vielfach durch eine Freigabe vom jeweiligen Fahrzeughersteller (hier BMW) selbst erledigt. Das heisst aber noch lange nicht, dass ich jedes originlal BMW-Teil an jedes BMW Model schrauben darf, ebebn nur an das jeweils freigegebene.

Bei deiner K46 ist die Frage z.B. welche K46? Die 0D10 oder 0D50, der original Sportschalldämpfer von BMW made by Akrapovic oder ein original Akrapovic ohne BMW/HP-Logo

Ansonsten Einzelabnahme, mit ggf. Einzelgutachten etc.

Wild umbauen, ohne sich vorher um die ABEs/Gutachten zu kümmern, ist ...🙄🫤😱🤪

Danke für die Antwort, aber das bringt mir leider nichts….. eine ABE für die m4 Sättel bekomme ich zu einem stolzen Preis für 20€.

Die ABE‘s vom öhlins Fahrwerk nur wenn ich denen eine Originale Rechnung von den Teilen hinlegen kann. Wie gesagt 2015/2016 ist eine 0D10 (Euro3). Ist wie bei Aerodynamikteilen von den Autos, alles mit Prototyp quasi abgenommen.

Nimms mir nicht böse, aber ich brauch hier keine Erklärung wie was geht… ich brauch die Dokumente….

Wenn Dir die Legalität bei den Brembos noch nicht mal lächerliche 20,-€ wert ist, also weniger als eine Tankfüllung.

Ebenso bei den anderen Umbauten, die ja wahrscheinlich an sich schon nicht gerade günstig bzw. ein billiger Papenheimer waren, du jetzt aber alles für lau haben möchtest, Sind die Teile vom LKW gefallen, dass keine Rechnung vorhanden ist 🤪

Anderen bietest du eine Aufwandsentschädigung an. Die eigentlichen Ansprechpartner sollen es kostenlos liefern. Ich glaube du solltest mal deine Einstellung überdenken.

Prinzipiell geht’s mir hier hauptsächlich erstmal um die Öhlins Teile…..

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Ist es nicht so, dass die Prüforganisationen Zugriff auf die ABE´s haben? Und wenn man sowieso einzelne Teile nur per Einzelabnahme eingetragen bekommt, könnte man ja mal nachfragen ob der TÜV oder Dekra oder wer auch sonst, da was vorrätig hat. Oder bereit ist, alles per Einzelabnahme einzutragen. M.E. ist die Menge der gleichzeitigen Eintagungen egal. Kostet alles einen Preis.

Allerdings frage ich mich auch, warum man Teile kauft und verbaut ohne die Unterlagen für die Eintragungen zu haben. Man muss doch damit rechnen, dass man einfach nur Geld versenkt

Es ist ja auch die Frage ob es sich bei den Öhlinsteilen überhaupt um eine ABE handelt oder eher um ein Teilegutachten.

Bei einer EU-BETRIEBSERLAUBNIS würden die Teile auch eine E-Nummer tragen. Dann könnten TÜV & Co wenn passend auch direkt weiterhelfen.

Anderseits müssen die Teile ja irgendwo herkommen, also auch Papiere haben. Wer wirft für gerade eingebaute, neue Teile die Unterlagen, Rechnungen weg. Allein schon wegen der Gewährleistung...., außer LKW, hat doch keine Zulassung, etc

Es geht hier vor allem um die Homologation, die Tatsache, dass eine RR nun mal keine HP4 ist und deswegen per se die Brembo Sättel und vor allem die Titankomplettanlage für eine 01DO nicht zwischen beiden Modellen durchtauschbar ist, erklärt sich auch dann. Das gilt übrigens auch für die Gilles Rastenanlage, kann man bei einer K46 montieren, ist aber nur für die K10 ohne Abnahme freigegeben und ich habe auch für genannte Öhlins keine Extrafreigaben, bei mir ist das Serie. Besorg Dir die entsprechenden Dokumente, aber ich bin mir nicht sicher ob damit alles erledigt ist.

Die HP-4 als K42 hat eine ganz eigene Homologation und damit erst eimal mit der S1000RR K46 nix zu tun, auch wenn vieles gleich ist, vieles von den Maßen her passt.

Einige HP4 Parts gab/gibt es als Sonderzubehör später für einige normalen S-Modelle: wie die HP4 AGA, Fußrastenanlage, Handhebel, ... HP-Parts wohlgemerkt. Da gibt es aber die Freigabe und damit die Homologation von BMW und nicht vom Zulieferer.

Aber auch hier gibt es dann eine BMW-Teilenummer und sollte es dann eine Rechnung dazugeben. Mit etwas Glück stellt BMW dann auch die Freigabebescheinigungen aus.

Grundsätzliche Frage:

Gilt eine ABE nicht ohnehin NUR, wenn sich das Fz ansonsten im Seriezustand befindet, und müssen daher nicht automatisch mehrere ABE- lastige Veränderungen somit auch immer eingetragen werden??

Soweit ich unterrichtet bin, geht doch aus einer ABE stets auch das Erfordernis des ansonsten nötigen Serienzustands hervor... 🤔

Nicht in jeder ABE steht geschrieben, dass diese nur bei sonst serienmäßigen Zustand des KFZ gültig ist.

Das ist richtig, eine ABE wird grundsätzlich für den angenommenen Serienzustand erstellt und gilt immer nur für den dann aktuellen Bauzustand ohne vorige Veränderungen.

Eine summarische Gültigkeit ist nicht pauschal anzunehmen, hier kommt es auf die Kombinationen an. Du kannst zB Hebel aus dem Zubehör mit ABE verbauen und parallel dazu einen anderen Endtopf, weil diese Teile nicht interferieren.

Nein, das kommt darauf an, was in der ABE drin steht, gefordert wird. Eine ABE oder auch EU-Betriebserlaubnis kann viele unterschiedliche Bedingungen, Vorausetzungen haben. Von alles geht bis zu strikten Vorgaben incl. Vorführung bei den Prüforganisationen, ob die Teil auch ordnungsgemäß eingaut wurden ist alles möglich.

Ein Spiegel mit E-Nr. wird voraussichtlich wenig Eischränkungen haben. Ein AGA mit E-Nr hingegen nur für ein bestimmtes Modell, Baujahr/Monat, Modeltyp, etc. ohne weitere Änderungen (z.B. Chiptuning, Ansaugluft, Steuerfeld, Zündung) gelten.

Alles was sich gegenseitig beeinflußen kann und sei es noch so abwegig oder auch sicherheitsrelevant, sollte besser im Vorfeld abgeklärt werden.

Beispiel Kupplungshebel uninteressant, Bremshebel dagegen sehr wohl, da sicherheitsrelevant, ebenso Fußrasten, Lenker (erhöhungen), Scheiben, Abgasanlagen (Lärm, Abgase,) sowieso, Fahrwerk, Bremsen incl. ABS, Lichttechnik, ....

Im Zweifel immer die Prüforganisation vor dem Umbau konsultieren. Erst recht, wenn sich ggf. ABEs in die Quere kommen könnten.

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