Frage zum Vordersitzausbau
Hi!
Will meine Vordersitze ausbaun, um mir dann Sitzheizungselemente einzusetzen.
Ich habe Sitz-seiten-Airbags.
Deswegen muss ich wohl die Batterie abklemmen und einen Stromverbraucher anlassen (wie z.B. Licht) damit der Reststrom aus den Leitungen verschwindet.
Wenn ich dann den Sitz rausnehme und den Airbagstecker gezogen habe heißt es im "So wirds gemacht" - Buch, dass ich einen Airbag Adapter VAS 5094 anschließen muss, während der Sitz nicht im Wagen ist.. Doch wozu frage ich mich und ist das wirklich notwendig?! Den Wagen lass ich ja die ganze Zeit über aus ....
MfG
Martin
72 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Totti-Amun
ja ich weiß, ich hatte es eben auch schon gesehen. Aber eine Änderung des Beitrags kam nicht in Frage für mich. War ein Versehen.
Allerdings am Ergebnis unter dem Strich ändert das nun auch nichts, siehe den Post über Dir von Kester.
Ich wollte nur noch ein paar tolle Quellen posten... 🙂
MfG
Pete
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
... Besitzt Du diesen Nachweis nicht (der übrigens regelmäßig durch Belehrungen erneuert werden muss), schraubst an Airbags oder pyrotechnischen Gurtstraffern rum (Das schließt auch Sitze mit Airbags ein) ... verstösst du gegen das Sprengstoffgesetz. ...
Soll ich das so verstehen, daß selbst ein Lösen des Steckers der Airbagleitungen
unterhalbdes Sitzes zwecks Ausbau des Sitzes sozusagen
gesetzlich verbotenist?
Das hieße ja, daß ich, sobald ich z. B. an den Teppich will, diese Arbeit in einer Werkstatt, in der jemand den Sprengstoffschein hat, ausführen lassen muß. Das wäre ja ein Ding!
(Daß das ohne vorschriftsmäßiges Vorgehen sehr gefährlich sein kann, ist für mich jetzt eine andere Geschichte.)
Schönen Gruß
Ja, dem ist so.
Du mußt das Airbag professionell deaktivieren lassen, bevor Du dann theoretisch selbst die Restarbeiten erledigen könntest...
@totti-ammun
Nehme alles (fast alles) zurück und entschuldige mich hiermit bei Dir.
Ist tatsächlich was dran, was Du geschrieben hast.
Allerdings wird kein Sprengschein benötigt.
Straftatbestand ist es auch nicht, wenn jemand an einem airbag hantiert, sondern ein Bußgelddelikt.
Gruß
Enrico
Einen schönen GUTEN MORGEN AN ALLE,
Genauuuuuu, ich möchte nur noch mal das o.g. von Totti-Amun bestätigen.
Und genau da, weil es realitätsfremder nicht mehr geht, da denke ICH über Sinn und Unsinn nach.
Ich bekomme den Lungenkrebs sofort in den Griff!!!!
Ab sofort verbiete ich das Rauchen. Ich weis ganz genau, die Rauchergesellschaft wird sich daran halten🙂. Oder, ich bin selbst betroffener weil mehr als 30 GRAMM zuviel auf den Rippen, verbiete ich Allen Übergewichtigen Essen und Trinken.
Lieber Totti-Amun und viele andere Gesetzestreue, auch mir ist klar dass man in der Öffentlichkeit NICHT eine Anleitung geben sollte, wie man Gesetze, Erlasse, Regelwerke und Vorschriften UMGEHT oder MISSACHTET, egal ob Straftat, Bußgeld oder Verwarnungsdelikt. Aber lasst uns nicht die Augen vor der Realität verschließen! Ein potenzielles Risiko kann NUR durch Aufklärung minimiert werden und nicht durch Verbote. Ich glaube doch zumindest hier können wir uns einig sein, eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht, auch nicht für Fachkräfte. Gesetze müssen dem Menschen im Allgemeinen DIEHNEN und sind für mein Verständnis nicht dazu da, dass EINIGE PRIVILIGIERTE dem Rest der Gesellschaft erklären können, wie blöd sie doch Alle sind. Ich beurteile Menschen nicht NUR nach seinen Papieren (hat erfolgreich am Leergang teilgenommen, weil er höflich jeden Morgen den Dozenten gegrüßt oder dessen Frau ge..... hat. Wichtiger ist mir sein praktisches Können. Warum, von Papier wird man nicht satt! Aus meiner Erfahrung (mehr als dreißig Lehrgänge, davon der größte Teil mit Prüfung) weiß ich, dass zum Zeitpunkt, wo außer Übernachtung und Verpflegungskosten die Lehrgänge der großen bekannten deutschen Autohersteller kostenlos waren, da wurde der Lehrgang von 80% der Teilnehmer zum Saufen und Huren missbraucht. Wenn bei der Abschlussprüfung der Dozent nicht immer, natürlich nur aus versehen in einem anderen Raum, zwei Stunden Kopierarbeit zu erledigen hatte, dan möchte ich mal wissen, was hat so ein Papier für einen Wert?? Gott sei Dank hat sich das ein bisschen ins positive verschoben, die große Anzahl der Lehrgänge kostet jetzt richtiges Geld und darüber bin ich froh!
Aber noch mal, im Prinzip hast Du und Andere Recht.
Mit freundlichen Grüßen
Wohli
Hallo,
Ich möchte dieses Thema noch einmal aufwärmen, da mir in ein Autosendung etwas aufgefallen ist.
Letzten Samstag auf Kabel 1 in der Sendung "Abenteuer Auto" wurde anhand eines 4er Golfs gezeigt wie man bestimmte Zusatzausstattungen als Privatperson nachrüsten kann, unteranderem auch GRA und Sitzheizung.
Bei der Sitzheizung wurde genau erklärt wie man die Sitze ausbaut, wo der Stecker für den Sitzairbag sitzt und wie man diesen trennt. Es wurde gezeigt wie man die Sitze abzieht... usw, bishin zum Einbau der Sitze und dem Wiederanschluß der Sitzairbags. Wie gesagt es wurde für Privatpersonen erklärt. (Kein Wort zu: Airbag, darf man nicht)
Als es zur GRA kam, gab es nur einen kurzen Kommentar, es wurde gesagt zum Einbau der GRA muß das Lenkrad abgebau werden, dies sei wegen des Airbags für Privatpersonen nicht zulässig, somit muß die GRA von einem Fachmann nachgerüstet werden.
Es wurde also scheinbar unterschieden zwischen den Airbags in den Sitzen und dem Airbag im Lenkrad.
Ich wollte es nur mal erwähen, da dieses Thema ja scheinbar viele zu interessieren scheint, und die Redaktionen solcher Sendungen werden sich ja hoffentlich mit den rechtlichen Gefolgenheiten solcher Sachen auskennen... 🙂
MfG
Pete
Sehr interessant! Nur bringt das jetzt noch mehr Verwirrung in die Sache, wie ich finde. Denn: "Entweder ... oder ..." , aber nicht "'mal so und 'mal so"!
@petehild:
Das wäre doch 'mal ein Anlass, eine entsprechende e-mail an die Redaktion zu schreiben. Oder? 😉 Denn nur die können uns erkären, was sie sich dabei gedacht haben!
Schönen Gruß
Zitat:
Original geschrieben von petehild
Es wurde also scheinbar unterschieden zwischen den Airbags in den Sitzen und dem Airbag im Lenkrad.
Es gibt da aber keinen Unterschied, zu der Verordnung zählen übrigens auch die Gurtstraffer. Daran hat auch niemand was zu suchen.
Abenteuer Auto lehnt sich häufig gern mal weiter aus dem Fenster, so haben die ja auch mal einen Golf 2 aufgebaut, u.a. mit Xenon. Vollkommen illegal, zu einem Statement war Abenteuer Auto nicht bereit, ich habe die mehrfach angeschrieben...
Anbei noch mal die Verordnung...
Hallo,
Ich fand/finde es auch sehr verwirrend...
@Totti-Amun: Du hast wieder das PDF mit den Arbeitsschutz-Hinweisen gepostet, welches ja wie gesagt nicht auf Privatpersonen anwendbar ist, besser wäre es wenn du den Gesetzestext als PDF bzw einen Link auf selbigen postest... 😉
Du meinst die Redaktion anschreiben bringt nichts?
MfG
Pete
Mmmmhhh:
Arbeiten an Airbags ist für ungeschultes Personal nicht zulässig in Deutschland, weder für Firmen noch für Privatleute.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz (3. SprengÄndG) zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben.
Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.
Siehe hier § 4 Abs.3 und 4
@Totti-Amun
So finde ich es prima... 🙂
Das kann jetzt immer gepostet werden, wenn einer nach "Airbag" fragt. (bzw ein Link hierher)
MfG
Pete
is einfach unmoralisch.
da wenn überall rumgefummelt wird, er einfach so während der fahrt hochgehen könnte. im "idealfall" auf der ab. kontrolle verloren und schön rein in den vollbesetzten minivan mit der kleinfamilie. alle tot und dann is die scheisse da.
und wenn eure "liebsten" das wären, hättet ihr auch hass und kein verständnis.
mal als krasses beispiel
gilt für alle veränderungen. muss nur richtig gemacht werden.
sicher is sicher. risiko is immer noch genug heutzutage.
So, mal ne Frage:
Das man ohne irgendeinen "Lehrgang" nicht am Airbag rumfummeln darf is ja soweit klar aber wenn ich ne Sitzheizung nachrüste klemme ich doch nur den Airbag ab und mehr nicht. Hier hat jemand geschrieben:
Zitat:
Beim UMGANG mit Airbags durch NICHT SACHKUNDIGE erlischt die BE ! UMGANG bedeutet : ALLE Ein-, Aus-, Umbau-, Prüf- und Instandsetzungsarbeiten !
Wenn ich aber ne Sitzheizung einbaue dann baue ich den Airbag weder aus noch ein, es finden keine Umbau , Prüf oder Instandsetzungarbeiten am Airbag statt.
Kann man die Seitenairbags beim 🙂 deaktivieren lassen, nachhause fahren die Sitzheizungen montieren und die Airbags anschließend wieder aktivieren lassen !? Oder darf ich das Auto nicht mehr bewegen wenn die Airbags deaktiviert sind ???
Zitat:
Original geschrieben von dante84
is einfach unmoralisch.
da wenn überall rumgefummelt wird, er einfach so während der fahrt hochgehen könnte. im "idealfall" auf der ab. kontrolle verloren und schön rein in den vollbesetzten minivan mit der kleinfamilie. alle tot und dann is die scheisse da.
und wenn eure "liebsten" das wären, hättet ihr auch hass und kein verständnis.mal als krasses beispiel
gilt für alle veränderungen. muss nur richtig gemacht werden.
sicher is sicher. risiko is immer noch genug heutzutage.
Moment mal...es gibt im Auto gerade für die Sicherheitssysteme Checkfunktionen bei jedem Start des Motors oder der Zündung..das Auto erkennt sofort eine Unplausibilität einer Steckverbindung (z.B. eben am Airbag wenn der nicht richtig montiert und angeschlossen ist) und zeigt dies im Fehlerspeicher an..
Also wenn man Pech hat, steht ein Eintrag im Fehlerspeicher und im Kombiinstrument, den man nun wirklich nicht übersehen kann. Dadurch sind noch keine Familien ums Leben gekommen. Man kann es auch dramatisieren.
Zu dem Spezialstecker für den temporären Airbagausbau: Beim Fahrerairbag ist dieser nicht erforderlich, beim Seitenairbag hingegen schon. Mich würde seine Funktion auch mal interessieren.
Zitat:
Original geschrieben von Bl@ck-H@wk
Kann man die Seitenairbags beim 🙂 deaktivieren lassen, nachhause fahren die Sitzheizungen montieren und die Airbags anschließend wieder aktivieren lassen !? Oder darf ich das Auto nicht mehr bewegen wenn die Airbags deaktiviert sind ???
Nach meinem Wissensstand nicht. Denn die Airbags sind ein sicherheitsrelevantes Teil. Du könntest ja eben auf der Fahrt nach Hause auch einen Unfall haben.
Man kennt es auch aus der Sportlenkradnachrüsterei in der Tuningszene: Die müssen dann ja auch aus den Papieren ausgetragen werden.
Klar ist es nur ein Stecker lösen bei den Sitzen. Was großartig anderes macht man aber beim Airbaglenkrad auch nicht... 😉
Trotzdem darf man es nicht...