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Frage zum Vordersitzausbau

Themenstarteram 14. November 2005 um 20:52

Hi!

Will meine Vordersitze ausbaun, um mir dann Sitzheizungselemente einzusetzen.

Ich habe Sitz-seiten-Airbags.

Deswegen muss ich wohl die Batterie abklemmen und einen Stromverbraucher anlassen (wie z.B. Licht) damit der Reststrom aus den Leitungen verschwindet.

Wenn ich dann den Sitz rausnehme und den Airbagstecker gezogen habe heißt es im "So wirds gemacht" - Buch, dass ich einen Airbag Adapter VAS 5094 anschließen muss, während der Sitz nicht im Wagen ist.. Doch wozu frage ich mich und ist das wirklich notwendig?! Den Wagen lass ich ja die ganze Zeit über aus ....

MfG

Martin

72 Antworten
am 14. November 2005 um 21:02

du darfst den sitz gar nicht ausbauen, ansonsten machst du dich strafbar! das dürfen nur authorisierte mechaniker die den "airbag-schein" haben.

Kurze Zwischenfrage: Sind beim Golf IV die Sitzseiten-Airbags eigentlich Serienmäßig? Keine Angst ich will se nicht ausbauen... ;) Weil ich habe einen Basis Golf und trotzdem steht am Sitz "Airbag"

MfG

Pete

am 14. November 2005 um 21:19

??? ich bin überfragt

Ich glaub schon das es die im Golf 4 immer gab. Die letzten golf 3 hatten sie ja auch schon, in einigen sondermodellen.

MfG GUNNAR

am 14. November 2005 um 21:30

Nur wo AIRBAG draufsteht ist auch so ein Luftsack drin !

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Nur wo AIRBAG draufsteht ist auch so ein Luftsack drin !

klingt logisch... ;)

Genau s isses nur wo es draufsteht!

@ herr B ach gottchen dann gehen wir alle gleich ins gefängniss weil wir den sitz ausbauen LOL =[

Diese Antwort hilft ihm beim besten willen nicht weiter .

Wofür du diesen airbgstecker brauchst kann ich dir leider auch nicht sagen, nur soviel das es ohne auch geht .Habe ja meine sitzheizung repariert und das war alles kein Problem.

 

gruss alex

Themenstarteram 14. November 2005 um 21:37

Zitat:

Original geschrieben von herr b

du darfst den sitz gar nicht ausbauen, ansonsten machst du dich strafbar! das dürfen nur authorisierte mechaniker die den "airbag-schein" haben.

Was ich darf den nicht ausbaun!??!

Okay mal abgesehen ob ich das nun darf oder nicht ... es handelt sich ja hierbei nur um einen Airbagstecker .. will ja die Airbageinheit gar nicht in Mitleidenschaft ziehen ...

Wozu ist nun der besagte Adapter gut?!

Soll der vor Schmutz schützen?!

am 14. November 2005 um 21:41

Zitat:

Original geschrieben von Teddy_02

Genau s isses nur wo es draufsteht!

@ herr B ach gottchen dann gehen wir alle gleich ins gefängniss weil wir den sitz ausbauen LOL =[

Diese Antwort hilft ihm beim besten willen nicht weiter .

Wofür du diesen airbgstecker brauchst kann ich dir leider auch nicht sagen, nur soviel das es ohne auch geht .Habe ja meine sitzheizung repariert und das war alles kein Problem.

 

gruss alex

Wenn man keinen blassen Dust hat, sollte man nicht Rumblähen !

Der Umgang mit Airbags ist NUR für SACHKUNDIGE zulässig !

Beim UMGANG mit Airbags durch NICHT SACHKUNDIGE erlischt die BE !

UMGANG bedeutet :

ALLE Ein-, Aus-, Umbau-, Prüf- und Instandsetzungsarbeiten !

Beachte dazu das SprengG. und GGVS !

Da der Seitenairbag im Sitz verbaut ist, haben NICHT SACHKUNDIGE daran NIX rumzubasteln oder den Sitz aus- bzw. einzubauen !

1. Brauche ich mich nicht rechtfertigen Ihnen gegenüber!

Aber mal im ernst a) merkt es keiner wenn er aus/eingebaut wird, b) kann kaum was passieren c) klar es geht auf eigene gefahr .sprich geht er hoch bist selber schuld das sollte auch jeder wissen.

Man kann allles aber auch wirklich alles übertreiben. ... :-(

Die Airbags können auslösen, wenn man beim ausbau elektrostatisch geladen ist. Der Airbag-Adapter VAS 5094 soll dies verhindern.Vor dem Verbinden oder trennen der Steckverbindung der Seitenairbags sollte man eben die Aufladung abbauen.

 

 

Ciao Gunnar

Themenstarteram 14. November 2005 um 22:17

Zitat:

Original geschrieben von GunnarGTI

Die Airbags können auslösen, wenn man beim ausbau elektrostatisch geladen ist. Der Airbag-Adapter VAS 5094 soll dies verhindern.Vor dem Verbinden oder trennen der Steckverbindung der Seitenairbags sollte man eben die Aufladung abbauen.

Naja ... im Buch steht, dass man wegen der möglichen elektrostatischen Ladung einmal die Einstiegsleisten berühren soll .. ist ja ähnlich wie mit dem PC .. bevor man den auseinadernimmt macht man das ja da genauso.

Aber den Adapter kann ich ja faktisch erst aufsetzen, wenn ich den Stecker gezogen haben, also wäre es dann ja elektrostatisch gesehen eh zu spät ...

Wenn ich den Sitz dann ausgebaut habe fließt eh kein Strom nirgends, bis ich den Sitz wieder komplett eingebaut habe.

Es kommt auch kein elektrostatisch aufgeladener Vogel und durchbricht meine Fensterscheibe und setzt sich auf den Stecker ;-)

Es wäre aber auch sehr öde, wenn ich die Schalter und so verbaue und dann am Ende den Sitz von ner Werkstatt ausbaun lassen müsste von denen die Matten einbaun lassen müsste und sogar die Kabel verlegen lassen müsste.

In meinem schlauen Buch stand irgendwie was von Schließkeil der Tür oder Karosserie. Aber naja. :) Find es jetzt auch grad nicht. ;)

MfG GUNNAR

Zitat:

Original geschrieben von Teddy_02

Aber mal im ernst a) merkt es keiner wenn er aus/eingebaut wird, b) kann kaum was passieren c) klar es geht auf eigene gefahr .sprich geht er hoch bist selber schuld das sollte auch jeder wissen.

Man kann allles aber auch wirklich alles übertreiben. ... :-(

Hallo !

Die Einwände sind schon berechtigt. Falls noch nicht gelesen, einen Infotext zu Arbeiten am Airbag:

 

Arbeiten am Airbag sind für ungeschultes Personal nicht zulässig in Deutschland, weder für Firmen noch für Privatleute!

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz (3. SprengÄndG) zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Siehe hier § 4 Abs.3 und 4

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