Frage zum Vordersitzausbau
Hi!
Will meine Vordersitze ausbaun, um mir dann Sitzheizungselemente einzusetzen.
Ich habe Sitz-seiten-Airbags.
Deswegen muss ich wohl die Batterie abklemmen und einen Stromverbraucher anlassen (wie z.B. Licht) damit der Reststrom aus den Leitungen verschwindet.
Wenn ich dann den Sitz rausnehme und den Airbagstecker gezogen habe heißt es im "So wirds gemacht" - Buch, dass ich einen Airbag Adapter VAS 5094 anschließen muss, während der Sitz nicht im Wagen ist.. Doch wozu frage ich mich und ist das wirklich notwendig?! Den Wagen lass ich ja die ganze Zeit über aus ....
MfG
Martin
72 Antworten
@Bl@ck-H@wk
ich denk schon das es geht die abzuklemmen. es gibt für den golf, den TT und noch paar andere audi's so ne recarorennschale. die ist ohne airbag. die gibt es mit ABE! da wird das signal auch abgeklemmt.
mfg gunnar
Es gibt einen speziellen Widerstand, damit die Kontrollleuchte nicht leuchtet. Wird auch von irgendwem zusammen mit den Recaros vertrieben.
Genau, über recaro gibt es die infos.auf der HP sind da die sitze und auch die auflagen für den golf 4 zu finden.
mfg gunnar
Hallo
Mein erstes Post in diesem Forum.
Ich würde wirklich gerne in meinem Touran zwecks Einbaus eines Sub Woofers die Vordersitze ausbauen. Ich habe verstanden das dieses in Deutschland jetzt Illegal ist. Daher die Frage: Wie aufwändig ist es eigentlich so einen Airbag Schein zu machen ? einen Samstag würde ich eventuell opfern. Ob die einem wenn man so einen Schein hat einen Adapter verkaufen? Tun se so nämlich nich.
Bernhard
Zitat:
Original geschrieben von Dr.ODD
Hallo
Mein erstes Post in diesem Forum.
Ich würde wirklich gerne in meinem Touran zwecks Einbaus eines Sub Woofers die Vordersitze ausbauen. Ich habe verstanden das dieses in Deutschland jetzt Illegal ist. Daher die Frage: Wie aufwändig ist es eigentlich so einen Airbag Schein zu machen ? einen Samstag würde ich eventuell opfern. Ob die einem wenn man so einen Schein hat einen Adapter verkaufen? Tun se so nämlich nich.Bernhard
So´n Schein nutzt Dir bloß privat nix, da in Deutschland der UMGANG mit Airbags / Gurtstraffern der Klassifizierung T1 gemäß SprengG. ausschließlich gewerblich mit Sachkundenachweiß zulässig ist.
Der Adapter ist eine Massebrücke die einen Kurzschluss durch statische Aufladung verhindert.
Dazu musst du nicht in den Stecker unten fassen,denn der Seitenairbag hat oben nochmal einen Stecker.
Da kommst du unweigerlich beim Hochziehen des Sitzbezugs dran.
Falls du dich nicht geerdet hast ist ein auslösen des Airbags durch Kurzschluss möglich.
Genau aus diesem Grund ist Der VAS 5094 Adapter Vorgeschrieben.
So wurde es mir erklärt als Meine Sitze aus bzw. umgebaut wurden.
(von jemand mit Airbagschein,bevor hier jeder nachfragt)
Gruss Norbert
ALso ích habe meine Sitze damals auch ausgebaut und es ist absolut NICHTS Strafbar. Strafbar ist es erst dann wenn man danach nicht zum freundlichen fährt.
Also bau dir dein zeugs da ein oder deine neuen Sitze und wenn diese keinen Seitenairbag haben, dann MUSST du zum 🙂 fahren, weil dieser dir dann die seitenairbags deaktivieren muss! das kostet zwar en bissl so 20-30 euro, aber damit bist du auf jedenfall auf der sicheren seite. ich hatte anfang des jahres TÜV und die jungens da brauchen das ganze schriftlich von VW das die Seitenairbags deaktiviert worden sind, ansonsten gibt es ärger. also rechnung ausstellen lassen gut aufbewahren und gut ist!!!!
Ich hoffe du hast das auch deiner Versicherung bekannt gegeben.
Sonst könnte es sein das sie im Fall der Fälle sich Querstellt,da dein Fahrzeug unter umständen anderst eingestuft wird.
Würde da aufjeden Fall mal anfragen.
Gruss Norbert
servus alle,
ich hol mal das thema wieder hoch.
habe mit großem interesse die verschiedenen aussagen gelesen..
soweit scheint alles klar zu sein, nur eine frage hab ich noch an alle sachkundigen bürger hier:
mach ich mich strafbar wenn ich den airbag vom beifahrersitz ausschalte mittels schalter, den es ja in gewissen fahrzeugen gibt?
wie ist da die sachlage?
Zitat:
Original geschrieben von Dede13
mach ich mich strafbar wenn ich den airbag vom beifahrersitz ausschalte mittels schalter, den es ja in gewissen fahrzeugen gibt?
wie ist da die sachlage?
Nein, natürlich nicht. Das habe moderne Fahrzeuge ja so vorgesehen.
So kann ich das bei meinem Passat im Handschuhfach machen für den Beifahrerairbag, dann leuchtet allerdings eine Extra-Kontrolllampe...
Zitat:
Original geschrieben von Totti-Amun
Nein, natürlich nicht. Das habe moderne Fahrzeuge ja so vorgesehen.
So kann ich das bei meinem Passat im Handschuhfach machen für den Beifahrerairbag, dann leuchtet allerdings eine Extra-Kontrolllampe...
oder anders vormuliert 😁,
wenn der schalter ab werk vorhanden ist und nicht nachtäglich eigebaut wurde, dann nicht.
Der A3 hatte sowas glaube ich serienmäßig. Wenn du hingegen nen schlater nachrüstest muss der abgenommen werden...
ist alles recht kompliziert in deutschland, aber ich lern lieber 5 statt 1 gesetzt bzw richtlinie auswendig als das irgendwer von euch in zukunft mal nen airbag im gesicht hat bzw der kindersitz zurückgeschleudert wird 😉
mfg
Der Hurz iss ja ein ganz schlauer...
Schmeißt mit Begriffen um sich...tztztz
GGVS gibbet es schon lang nicht mehr.........abgeschafft.......ersetzt durch die ADR.....und regelt höchstens den Umgang von Airbags und deren Verpackung während des Transportes auf der Straße.
Ganz sicher steht da net drin, ob und wer den ein oder ausbauen darf.
Wäre übrigens Klasse 1 ADR aber Untergruppe weiß ich nicht aus dem Kopf. Max Multiplikator 50. Man darf also, also ich zb. theoretisch 500kg Nettoexplosivmenge auf allen europäischen Srassen mit dem LKW umherschauckeln.
So und wenn der Hurz jetzt mal wieder zur Nachschulung geht, wird er feststellen, dass sein GGVS-Schein seit mehr als 10 Jahren abgelaufen ist und seitdem ADR-Schein heißt, so lange gibt es schon keine GGVS mehr. Euröpäisches Recht ersetzte vor vielen Jahren nationeles Recht.
Zitat:
Original geschrieben von eik68
Der Hurz iss ja ein ganz schlauer...
Schmeißt mit Begriffen um sich...tztztz
GGVS gibbet es schon lang nicht mehr.........abgeschafft.......ersetzt durch die ADR.....und regelt höchstens den Umgang von Airbags und deren Verpackung während des Transportes auf der Straße.
Ganz sicher steht da net drin, ob und wer den ein oder ausbauen darf.
Wäre übrigens Klasse 1 ADR aber Untergruppe weiß ich nicht aus dem Kopf. Max Multiplikator 50. Man darf also, also ich zb. theoretisch 500kg Nettoexplosivmenge auf allen europäischen Srassen mit dem LKW umherschauckeln.
So und wenn der Hurz jetzt mal wieder zur Nachschulung geht, wird er feststellen, dass sein GGVS-Schein seit mehr als 10 Jahren abgelaufen ist und seitdem ADR-Schein heißt, so lange gibt es schon keine GGVS mehr. Euröpäisches Recht ersetzte vor vielen Jahren nationeles Recht.
Sinnvoll wär, bevor man solchen Käse schreibt, evtl. mal auf das Datum von Beiträgen zu schauen und dann dazu auch aktuelle Informationen zu geben.
Nur dumm rumsabbeln bringt garnix !
Infos dazu.