Frage zum Thema Verjährung eines "geblitzt werdens"

Mahlzeit.

Garnicht lange um den heissen Brei geredet: Ich war Februar dieses Jahres mit dem Fahrzeug meiner Mutter auf der A2 unterwegs, hatte es eilig und hab weil ich gedanklich woanders war die 100er Schilder bei der Bielefelder Talbrücke übersehen. Das Ende vom Lied: 61 KmH drüber laut Anhörungsbogen. Ja ich weiss dass ich selbst Schuld bin, und ich habe seitdem meine Aufmerksamkeit im Strassenverkehr erhöht. Aber darum solls nicht gehen. Ich bin beruflich auf meinen Führerschein angewiesen und kanns mir nicht leisten abzugeben...

Nun war die Lage hier erstmal ganz lustig, ich wohnte zu der Zeit wieder Zuhause, war aber noch in meiner alten WG gemeldet. Meine Ma hat natürlich "dicht gehalten" sodass ich vorerst nicht identifiziert wurde, ist ja ihr gutes Recht. Das war so im März. Im April kam nochmal irgendein Brief (KEIN Bußgeldbescheid) in dem sie mich zwar identifiziert hatten, aber von meiner Mutter jetzt wissen wollten wo ich denn nun wohne da ich in der WG augenscheinlich nicht mehr wohnte. Ich will jetzt keine mögliche Straftat öffentlich machen aber sagen wir einfach mal sie wusste es nicht da ich wieder ausgezogen bin. Jedoch bin ich immernoch nicht in meiner neuen Wohnung gemeldet. Die Frage warum darf sich jeder selbst beantworten da ich dies ebenfalls nicht schreiben kann/darf.

Fakt ist: Weder in meiner alten WG, noch bei meiner Mutter oder bei mir in meiner neuen Wohnung ist seit dem April noch "irgendwas" zu dem Thema gekommen. Die Verjährungsfrist beträgt afaik 3 Monate, und wird in diesem Sinne durch so ziemlich jedes Zucken von denen als "Unterbrechungshandlung" wieder zurückgesetzt. Das letzte "Zucken" von denen ist jetzt aber so ziemlich 3,5-4 Monate her. Es gibt zwar diesen Punkt der die Verjährung auf 6 Monate anhebt, der greift aber afaik auch erst nach Erlass des Bußgeldbescheides. Für mich heisst das in logischer Konsequenz dass das Verfahren damit verjährt ist und ich "aus dem Schneider" bin.

Die Frage lautet eigentlich relativ simpel: Was kann jetzt noch auf mich zukommen? Nachdem ich demnächst endlich wieder richtig gemeldet bin, könnte es passieren dass ich dann wieder Post von denen bekomme? Und falls ja wie kann ich dagegen vorgehen?

Danke schonmal im vorraus
TK

PS: Ich hoffe ich hab jetzt den richtigen Bereich erwischt, sonst wärs nett wenn sich da ein Mod drum kümmern könnte. Dankeschön 🙂

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von TKtheONE


Wenn man die Karte grad ma 2 Monate hat kennt man noch nicht soviele Ecken. Fakt ist dass ich alleine durch den Schreck schon genug draus gelernt habe. Ich bin seitdem aufmerksamer unterwegs, rege mich erst ab bevor ich mich in ne Karre setze und hab mir seitdem nichts mehr zu Schulden kommen lassen, nichtmal n Parkticket.

Ist natürlich ne krasse Leistung 😉

Zitat:

Original geschrieben von TKtheONE


Es ist bereits ein Bußgeld über knapp 80€ dort eingeflattert weil ich immernoch falsch gemeldet bin.

Wenn du weißt, dass ein Bußgeld eingegangen ist. Dann ist ja offensichtlich auch beim Richtigen angekommen. Und es ist piepegal wo du nächtigst, dort wo du gemeldet bist, bekommst du deine Post auch hin.

Kannst es vor Gericht ja mal versuchen mit der Ausrede: "Den Brief habe ich gelesen, aber da ich nicht an der Versandanschrift nächtige, gilt das nicht für mich! Sie hätten ja auch locker rausfinden können, wo ich mich derzeit aufhalte."

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Zitat:

Original geschrieben von mattalf



Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Eine öffentliche Zustellung erfolgt durch Aushang, mit dem Bundesanzeiger hat das nix zu tun...
Mal fragen muss, wo ist bzw waere dieser Aushang? Ist sowas irgendwo zugaenglich wie z.b. im Internet? Oder ist sowas nur Intern einsehbar? Hab da gerade keine Vorstellung wie das aussieht.

Geh mal ins nächste Amtsgericht und sieh dich mal im Foyer um. Dort hängen die öffentlichen Zustellungen aus.

Jede Behörde hat eine öffentliche Tafel oder ein entsprechend zugängliches elektronisches System. Dort sind dann die Zustellungen zu sehen. Rathaus, Gericht, Landratsämter etc. sind die klassischen Orte.

Ok, danke. Das wusste ich nicht. Auch nicht das es dann als Zugestellt gilt.

Eine öffentliche Zustellung muss erst einmal durch ein Prozessgericht beschlossen und angeordnet werden (ZPO § 186) , so weit sind wir hier doch noch lange nicht.

Fakt ist: Er wohnt nicht mehr am aktuell gemeldeten Wohnort.
Das bedeutet, dass das Einwohnermeldeamt dieser Stadt/Gemeinde ihn abmeldet, so bald es ihnen auffällt.
Meldet er sich dann nicht anderswo an, ist er ohne festen Wohnsitz, diese Auskunft erhält dann auch die Polizei.

Diese hat nun die Möglichkeit, in den Meldeämtern der Nachbargemeinden, beim Arbeitgeber, beim Finanzamt, bei Banken u. Sparkassen, im Umfeld der Eltern oder bei Verwandten anzufragen. Die Behörden leisten natürlich Amtshilfe und auch der Arbeitgeber wird schnell ermittelt sein.
Es kommt nur darauf an, wann sich jemand die Zeit nimmt und die Nachforschungen in Gang setzt.

Sollte der Bescheid mittlerweile an die alte Adresse zugegangen und von jemandem im Empfang genommen worden sein, so gilt er als zugestellt - das wäre die deutlich schlechtere Alternative für den TE, denn dann handelt er irgendwann gesetzeswidrig.

Gerne wird bei solch hartnäckigen Kandidaten auch das Auto polizeilich still gelegt, dann fährt der TE irgendwann ohne Versicherungsschutz durch die Gegend.

Und - nein - das habe ich mir nicht ausgedacht, mein Nachbar ist Leiter vom Ordnungsamt, der kennt solche Fälle zu Genüge und es ist noch keiner mit dieser Nummer durchgekommen.

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Okey, ich häng mich doch nochmal kurz rein. Ich will keine weiteren Antworten mehr, nur ne kleine Info für eure kleine Diskussion hier. Ich hab zu den Leuten aus meiner alten WG noch guten Kontakt und bekomme meine Briefe die für mich eintrudeln von denen auch alle, ich wüsste also auch wenn da was zu der Blitzersache gekommen wäre. Ist es aber nicht. Das einzige was kam ist ein 80€ Bußgeld vom Einwohnermeldeamt dafür dass ich immernoch falsch gemeldet bin, was aber mit der Blitzgeschichte nix zu tun hat...

Es ist seit knapp 4 Monaten zu keiner der Adressen an denen ich gewohnt habe IRGENDWAS dazu gekommen, weder ein Anhörungsbogen als Beschuldigter (Davon ging im März einer an meine Mutter, BEVOR ich identifiziert wurde, an mich ging jedoch keiner), noch ein Bußgeldbescheid oder sonstiges zu der Sache. NICHTS....

So, bin dann auch wieder raus.
Peace
TK

Zitat:

Original geschrieben von TKtheONE


Okey, ich häng mich doch nochmal kurz rein. Ich will keine weiteren Antworten mehr, nur ne kleine Info für eure kleine Diskussion hier

Schön. Hab schon gehofft, dass du wiederkommst

Zitat:

Original geschrieben von TKtheONE


BEVOR ich identifiziert wurde

Woher weißt du, dass sie dich überhaupt identifiziert haben?

Zitat:

Original geschrieben von TKtheONE


So, bin dann auch wieder raus.

Schade! Es ist für Diskussionen immer schade, wenn Info's vom TE fehlen.

Habe es gelesen. Die Identifikation erfolgte durch den Suchbrief an deine Mutter.
Aber erstmal wirst du doch nur verdächtigt. Du musst es ja noch zugeben bevor du endgültig identifiziert bist, oder nicht?

Zitat:

Original geschrieben von TKtheONE


Okey, ich häng mich doch nochmal kurz rein. Ich will keine weiteren Antworten mehr, nur ne kleine Info für eure kleine Diskussion hier. Ich hab zu den Leuten aus meiner alten WG noch guten Kontakt und bekomme meine Briefe die für mich eintrudeln von denen auch alle, ich wüsste also auch wenn da was zu der Blitzersache gekommen wäre. Ist es aber nicht. Das einzige was kam ist ein 80€ Bußgeld vom Einwohnermeldeamt dafür dass ich immernoch falsch gemeldet bin, was aber mit der Blitzgeschichte nix zu tun hat...

Es ist seit knapp 4 Monaten zu keiner der Adressen an denen ich gewohnt habe IRGENDWAS dazu gekommen, weder ein Anhörungsbogen als Beschuldigter (Davon ging im März einer an meine Mutter, BEVOR ich identifiziert wurde, an mich ging jedoch keiner), noch ein Bußgeldbescheid oder sonstiges zu der Sache. NICHTS....

So, bin dann auch wieder raus.
Peace
TK

Steht dein Name denn noch am Briefkasten Deiner ehemaligen WG ? Nur nochmal zur Erinnerung: Ein Bußgeldbescheid ist rechtskräftig sobald dieser von einem zuständigen Mitarbeiter in der Behörde unterschrieben wurde und von dort auf den Geschäftsweg gebracht wurde. D.h. in die Poststelle der Behörde ! Sollte die Post evt. Deinen Namen am Briefkasten nicht gefunden haben und er ging zurück (unzustellbar) ändert es für dich gar nichts. Das ist einzig und alleine Dein Problem da der Bescheid rechtskräftig wäre. Darum gibt es u.a. ja die Meldepflicht. Dass dir wichtige Post auch zugesendet werden kann. Kommst Du der pflicht nicht nach ist dies auch Dein Problem.

Vielleicht hast Du wirklich Glück und zumindest in Sachen Bußgeld hat es die Behörde versemmelt, alzu sicher wäre ich mir in dem Fall aber nicht. Es ist keine OWI für 15 EUR, die haben sich schon die Arbeit gemacht dich zu ermitteln. Dabei festgestellt dass Du eine weitere Straftat begangen hast (Meldepflicht).... ich glaube ehrlich gesagt nicht dass die Dich einfach "vergessen". Wie gesagt: Ohne Wohnsitz (denn Du per Gesetz nicht hast) darfst Du schon mal kein Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen führen. Alles andere mögliche aufgrund eines wahrscheinlich rechtskräftigen Bußgeldbescheides wurde ja schon erwähnt (Fahren ohne Fahrerlaubnis etc.). Kurzum: Wenn Du nicht wirklich dieses unsägliche Glück hast und die Behörde hats verpennt reitest Du Dich immer mehr rein. Wahrscheinlich allerspätestens dann wenn Du eine Steuerrückerstattung vom FA haben willst :-)

Zitat:

Original geschrieben von W 8993


Habe es gelesen. Die Identifikation erfolgte durch den Suchbrief an deine Mutter.
Aber erstmal wirst du doch nur verdächtigt. Du musst es ja noch zugeben bevor du endgültig identifiziert bist, oder nicht?

Muss er das ? Weiß es nicht. Aber ein Straftäter wird ja auch nicht nur verurteilt wenn er ein Geständnis ablegt und alles zugibt. Das er gefahren ist scheint ja die Behörde schon eindeutig festgestellt zu haben (die netten Fotos), der mögliche Rest ist auch nur eine Sache der Formulierung in dem Schreiben wovon u.a. abhängt ob auch die Frist ausgesetzt wird. Alleine deshalb würde ich nicht darauf vertrauen dass Ende Juli ja so oder so alles gegessen ist

Zitat:

Original geschrieben von TKtheONE


Es ist seit knapp 4 Monaten zu keiner der Adressen an denen ich gewohnt habe IRGENDWAS dazu gekommen, weder ein Anhörungsbogen als Beschuldigter (Davon ging im März einer an meine Mutter, BEVOR ich identifiziert wurde, an mich ging jedoch keiner), noch ein Bußgeldbescheid oder sonstiges zu der Sache. NICHTS....

So, bin dann auch wieder raus.
Peace
TK

Braucht ja auch nicht! Die Bußgeldstelle hat vom EMA die Meldung über deinen unbekannten Wegzug erhalten = wo sollen die dann den Bußgeldbescheid hinschicken? Die schreiben dann nicht alle deine ehemaligen Anschriften an in der Hoffnung du währest wieder zurück gezogen.

Die ermitteln in Ruhe weiter nach deinem aktuellen Wohnort und solange ruht das Bußgeldverfahren gegen dich und wird wieder aufgenommen wenn sie dich ausfindig gemacht haben.

Zitat:

Original geschrieben von NeuerBesitzer



Zitat:

Original geschrieben von W 8993


Habe es gelesen. Die Identifikation erfolgte durch den Suchbrief an deine Mutter.
Aber erstmal wirst du doch nur verdächtigt. Du musst es ja noch zugeben bevor du endgültig identifiziert bist, oder nicht?
Muss er das ? Weiß es nicht.

Die wissen zwar wer er ist, aber es kann noch nicht behauptet werden, dass er gefahren ist. Dazu müsste ein Bußgeld gegen ihn rausgehen und er git es dann mit dem Bezahlen zu.

So verstehe ich das. Aber bestimmt widerlegt mir das gleich einer mit Gesetzestexten 😎

Nochmal: Das Bußgeld muss nur aktenkundig angeordnet werden und wird dann 14 Tage später nach dem Ablauf der Einspruchsfrist rechtskräftig, sprich es hängt nicht von der Bezahlung oder dem Zugeben ab. Und Ermittlungen der Meldeadresse wirken immer verjährungsunterbrechend.

Ist denn der TE jetzt irgendwo ordendlich Angemeldet? Oder ist er Adressenlos?

Ja, er ist jetzt für die Polizei und das Meldeamt ohne festen Wohnsitz.
Das geht genau so lange gut, bis er sich wieder anmeldet. Bei einer Neuanmeldung wird er nach dem letzten Wohnsitz gefragt werden. Kann er keinen angeben, fragen die sofort dort nach, wo er abgemeldet wurde. Dann wird die neue Adresse mit der alten verknüpft, es erscheint der Hinweis auf die polizeilichen Ermittlungen und alles geht heiter weiter.

Noch dazu ist er sehr beratungsresistent. Wie kann man nur so stur sein und glauben, dass man eine solche Sache auf diese Art aussitzen kann?

Es wird definitiv nicht funktionieren. Irgendwann muss er sich wieder anmelden und spätestens dann wird die Bußgeldsache wieder aufgenommen werden.

Allerdings glaube ich kaum, dass er sich dann nochmal hier melden wird. 😉

Zitat:

@mattalf

Original geschrieben von TKtheONE
abzugeben...

Nun war die Lage hier erstmal ganz lustig, ich wohnte zu der Zeit wieder Zuhause, war aber noch in meiner alten WG gemeldet. Meine Ma hat natürlich "dicht gehalten" sodass ich vorerst nicht identifiziert wurde, ist ja ihr gutes Recht. Das war so im März. Im April kam nochmal irgendein Brief (KEIN Bußgeldbescheid) in dem sie mich zwar identifiziert hatten, aber von meiner Mutter jetzt wissen wollten wo ich denn nun wohne da ich in der WG augenscheinlich nicht mehr wohnte. Ich will jetzt keine mögliche Straftat öffentlich machen aber sagen wir einfach mal sie wusste es nicht da ich wieder ausgezogen bin. Jedoch bin ich immernoch nicht in meiner neuen Wohnung gemeldet. Die Frage warum darf sich jeder selbst beantworten da ich dies ebenfalls nicht schreiben kann/darf.

Fakt ist: Weder in meiner alten WG, noch bei meiner Mutter oder bei mir in meiner neuen Wohnung ist seit dem April noch "irgendwas" zu dem Thema gekommen.

Nach dem Durchlesen obiger Sätze wird es klar:  Er wohnte vorübergehend wieder bei Mama, war aber noch der der WG gemeldet und sich in aber nach dem Umzug in die neue Wohnung nicht umgemeldet (vergessen, verschlammpt, vertrödelt?)

Fazit: Derzeitige Meldeadresse noch immer die WG😉 Und die wird es weiterhin sein, solange er im Untergrund lebt😁

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