Frage zum Thema Verjährung eines "geblitzt werdens"

Mahlzeit.

Garnicht lange um den heissen Brei geredet: Ich war Februar dieses Jahres mit dem Fahrzeug meiner Mutter auf der A2 unterwegs, hatte es eilig und hab weil ich gedanklich woanders war die 100er Schilder bei der Bielefelder Talbrücke übersehen. Das Ende vom Lied: 61 KmH drüber laut Anhörungsbogen. Ja ich weiss dass ich selbst Schuld bin, und ich habe seitdem meine Aufmerksamkeit im Strassenverkehr erhöht. Aber darum solls nicht gehen. Ich bin beruflich auf meinen Führerschein angewiesen und kanns mir nicht leisten abzugeben...

Nun war die Lage hier erstmal ganz lustig, ich wohnte zu der Zeit wieder Zuhause, war aber noch in meiner alten WG gemeldet. Meine Ma hat natürlich "dicht gehalten" sodass ich vorerst nicht identifiziert wurde, ist ja ihr gutes Recht. Das war so im März. Im April kam nochmal irgendein Brief (KEIN Bußgeldbescheid) in dem sie mich zwar identifiziert hatten, aber von meiner Mutter jetzt wissen wollten wo ich denn nun wohne da ich in der WG augenscheinlich nicht mehr wohnte. Ich will jetzt keine mögliche Straftat öffentlich machen aber sagen wir einfach mal sie wusste es nicht da ich wieder ausgezogen bin. Jedoch bin ich immernoch nicht in meiner neuen Wohnung gemeldet. Die Frage warum darf sich jeder selbst beantworten da ich dies ebenfalls nicht schreiben kann/darf.

Fakt ist: Weder in meiner alten WG, noch bei meiner Mutter oder bei mir in meiner neuen Wohnung ist seit dem April noch "irgendwas" zu dem Thema gekommen. Die Verjährungsfrist beträgt afaik 3 Monate, und wird in diesem Sinne durch so ziemlich jedes Zucken von denen als "Unterbrechungshandlung" wieder zurückgesetzt. Das letzte "Zucken" von denen ist jetzt aber so ziemlich 3,5-4 Monate her. Es gibt zwar diesen Punkt der die Verjährung auf 6 Monate anhebt, der greift aber afaik auch erst nach Erlass des Bußgeldbescheides. Für mich heisst das in logischer Konsequenz dass das Verfahren damit verjährt ist und ich "aus dem Schneider" bin.

Die Frage lautet eigentlich relativ simpel: Was kann jetzt noch auf mich zukommen? Nachdem ich demnächst endlich wieder richtig gemeldet bin, könnte es passieren dass ich dann wieder Post von denen bekomme? Und falls ja wie kann ich dagegen vorgehen?

Danke schonmal im vorraus
TK

PS: Ich hoffe ich hab jetzt den richtigen Bereich erwischt, sonst wärs nett wenn sich da ein Mod drum kümmern könnte. Dankeschön 🙂

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von TKtheONE


Wenn man die Karte grad ma 2 Monate hat kennt man noch nicht soviele Ecken. Fakt ist dass ich alleine durch den Schreck schon genug draus gelernt habe. Ich bin seitdem aufmerksamer unterwegs, rege mich erst ab bevor ich mich in ne Karre setze und hab mir seitdem nichts mehr zu Schulden kommen lassen, nichtmal n Parkticket.

Ist natürlich ne krasse Leistung 😉

Zitat:

Original geschrieben von TKtheONE


Es ist bereits ein Bußgeld über knapp 80€ dort eingeflattert weil ich immernoch falsch gemeldet bin.

Wenn du weißt, dass ein Bußgeld eingegangen ist. Dann ist ja offensichtlich auch beim Richtigen angekommen. Und es ist piepegal wo du nächtigst, dort wo du gemeldet bist, bekommst du deine Post auch hin.

Kannst es vor Gericht ja mal versuchen mit der Ausrede: "Den Brief habe ich gelesen, aber da ich nicht an der Versandanschrift nächtige, gilt das nicht für mich! Sie hätten ja auch locker rausfinden können, wo ich mich derzeit aufhalte."

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Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Ausweis...etwa für die Mitgliedschaft Sonnenbank e.V. ...oder welcher?

Einziges offizielles Legitimationspaier ist der Personalausweis...alles andere ist Kulanz! Ohne Perso wirst Du nicht mal in einer Viedeothek aufgenommen....Reisepass mit Meldebescheinigung mal unerwähnt.....😉

Fehlt dir die Phantasie? Der Polizeibeamte hat die Meldedaten, ein Anruf genügt und schon hat er eine Kopie des

Personal

ausweises auf dem Tisch liegen. Mit dem gleicht er das "Blitzerfoto" ab und fertig! Analog funktionier das mit dem Führerschein natürlich auch.

N.T.

Zitat:

Original geschrieben von TKtheONE


Aber ich sehe schon der Tenor ist recht eindeutig. Jemand der kräftig Mist gebaut hat, es weiss, und nun Hilfe sucht ist nicht erwünscht.

Doch, diejenigen sind schon erwünscht.

Zitat:

Original geschrieben von TKtheONE


Natürlich ist mein Handeln in gewisser Weise Grauzone, auch dem bin ich mir bewusst.

Falsch. Nicht Grauzone, es ist rechtswidrig.

Zitat:

Original geschrieben von TKtheONE


Doch ich sehe im Moment keinen anderen Weg um "meinen Arsch zu retten". ... einfach ma 5e grade sein zu lassen ...

Arsch retten ist nicht und 5e grade sein lassen schon gar nicht. Wo sind wir denn hier. Glaubst du, andere Leute, die Fehler machen haben keine Existenzängste?

Zitat:

Original geschrieben von TKtheONE


ist ja noch niemandem passiert sowas, nein nein

Niemand ist fehlerfrei, ganz ohne Frage. Aber man sollte einfach die Eier in der Hose haben zu sagen "mit den Konsequenzen muss ich jetzt leben". Und nicht über (weitere) Verstöße seiner Strafe entziehen. Halte von mir, was du willst, es ist mir wurscht.

Identifiziert bist du, das steht (deinen eigenen Angaben zufolge) fest. Somit ist (mindestens) das offene zu-schnell-Ticket an dich gebunden, ggf. die Verstöße gegen Meldegesetz & Co.. Komm mal in der nächsten Zeit in eine allgemeine Verkehrskontrolle und da wird ein Datenabgleich gemacht ...

Zitat:

Original geschrieben von TKtheONE


Unverständlich sowas....

Absolut nicht unverständlich - sondern eine völlig normale Reaktion von denjenigen, die zwar auch Fehler machen, aber dann nicht auf Teufel komm raus den Schwanz einziehen.

Aber bei dir ist sowieso Hopfen und Malz verloren.

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III


Identifiziert bist du, das steht (deinen eigenen Angaben zufolge) fest. Somit ist (mindestens) das offene zu-schnell-Ticket an dich gebunden, ggf. die Verstöße gegen Meldegesetz & Co.. Komm mal in der nächsten Zeit in eine allgemeine Verkehrskontrolle und da wird ein Datenabgleich gemacht ...

So wie ich das inzwischen verstanden habe, hat er wegen dem Geschwindigkeitsverstoß noch keinen Brief erhalten. Das bekommene Bußgeld war wegen dem Verstoß gegen das Meldegesetz.

Demnach wäre die Verjährungsfrist vorbei und er hat wegen dem Geschwindikeitsverstoß nichts mehr zu befürchten. Es sei denn, dass er den Brief, der an seine letzte Adresse geschickt wurde, "nicht erhalten" hat. Wenn z.B. die jetztigen Bewohner den Brief einfach verschwinden lassen haben oder er den Brief ungelesen weggeworfen hat. Dann könnte noch was kommen, da er dann ja schon angeschrieben wurde.

Zitat:

Original geschrieben von W 8993



Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III


Identifiziert bist du, das steht (deinen eigenen Angaben zufolge) fest. Somit ist (mindestens) das offene zu-schnell-Ticket an dich gebunden, ggf. die Verstöße gegen Meldegesetz & Co.. Komm mal in der nächsten Zeit in eine allgemeine Verkehrskontrolle und da wird ein Datenabgleich gemacht ...
So wie ich das inzwischen verstanden habe, hat er wegen dem Geschwindigkeitsverstoß noch keinen Brief erhalten. Das bekommene Bußgeld war wegen dem Verstoß gegen das Meldegesetz.
Demnach wäre die Verjährungsfrist vorbei und er hat wegen dem Geschwindikeitsverstoß nichts mehr zu befürchten. Es sei denn, dass er den Brief, der an seine letzte Adresse geschickt wurde, "nicht erhalten" hat. Wenn z.B. die jetztigen Bewohner den Brief einfach verschwinden lassen haben oder er den Brief ungelesen weggeworfen hat. Dann könnte noch was kommen, da er dann ja schon angeschrieben wurde.

Leben wir tatsächlich in einem Land, in dem man durch pures Ignorieren sich einer Maßnahme entziehen kann - und das ist dann auch noch völlig rechtens?

Dann sollte ich mich demnächst in unangenehmen Situationen vielleicht auch einfach tot stellen - mir kann dann ja keiner was.

Achtung, Beitrag kann gewisse Züge von Satire, Ironie & Co. enthalten.

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Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III


Leben wir tatsächlich in einem Land, in dem man durch pures Ignorieren sich einer Maßnahme entziehen kann - und das ist dann auch noch völlig rechtens?

Nicht, dass es falsch verstanden wird. Dieses Verhalten habe ich dem TE nicht vorgeworfen. Ich habe nur gesagt, dass die Verjährungsfrist bei solch einem Verhalten nicht abgelaufen ist.

Zitat:

Original geschrieben von W 8993



Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III


Leben wir tatsächlich in einem Land, in dem man durch pures Ignorieren sich einer Maßnahme entziehen kann - und das ist dann auch noch völlig rechtens?
Nicht, dass es falsch verstanden wird. Dieses Verhalten habe ich dem TE nicht vorgeworfen. Ich habe nur gesagt, dass die Verjährungsfrist bei solch einem Verhalten nicht abgelaufen ist.

Wir verstehen uns schon richtig - und ich wollte dir auch nix falsches unterstellen.

Nur weil Du (angeblich) keinen Bußgeldbescheid bekommen hast bedeutet dies noch lange nicht dass dieser nicht rechtskräftig erlassen wurde. Dazu reicht die entsprechende Unterschrift eines berechtigten in der Behörde sowie deren Geschäftsweg (d.h. der Bescheid muss in die Poststelle der Behörde gegangen sein).

Der andere Fall: Es kann sein dass das Meldeamt aufgrund der Gesetze zur Fortschreibung des Melderegisters verpflichtet ist. Da Du ja dort wo gemeldet nicht mehr wohnst und dein Aufenthaltsort auch sonst nicht bekannt ist wirst Du eben von Amts wegen abgemeldet.

Damit fingen dann Deine Probleme erstmal richtig an :-)

Unter anderem z.B. die dass Du ohne gemeldeten Wohnsitz kein Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen führen/anmelden darfst. Bankkonto etc...... ?!

Wie hoch ggf. die jeweiligen Strafen sind steht in den jeweiligen Meldegesetzen. Je nachdem an wenn Du dann gerätst wird das vermutlich eh schon rechtskräftige Bußgeld wegen deines Verkehrsverstoßes und alle weiteren Nachteile für dich daraus im Vergleich dazu ein finanzieller Klacks sein über den Du lachst. Ein flüchtiger Blick in das von Rheinland-Pfalz ergibt im Extremfall bis zu 25000 EUR oder 5 Jahre Haft (habs aber nur überflogen)

Insofern: Viel Spass bei Deiner weiteren Zukunft :-)

Es ließt sich, als hätte die Behörde hier Mist gebaut und du so ungeschoren davon kommst. Nur ein Bußgeldbescheid an dich hätte die Frist auf 6 Monate angehoben. Wenn es stimmt, dass man im April versucht hat dich zu ermitteln, dann ist dies nun mit Ende des Julis auch ausgelaufen.

Bei einem derart hohen Bußgeld wundert mich das sehr. Normalerweise beginnt die Polizei viel früher nach dir zu suchen.

Vielleicht hat man dir aber auch einen Bescheid zugestellt, welchen du nicht persönlich bekommen hast. Vielleicht ist er in der WG untergegangen oder ähnliches. Dann gilt die 6 monatige Frist. Zahlst du in dieser nicht, wird es teuer und unangenehm.

Zitat:

Original geschrieben von 261er


Vielleicht hat man dir aber auch einen Bescheid zugestellt, welchen du nicht persönlich bekommen hast. Vielleicht ist er in der WG untergegangen oder ähnliches. Dann gilt die 6 monatige Frist. Zahlst du in dieser nicht, wird es teuer und unangenehm.

Da könnte ja dann noch mehr kommen. Wurde in dem Bußgeldbescheid auch noch ein Fahrverbot verhängt käme dann noch fahren ohne Fahrerlaubnis hinzu :-)

Das er ermittelt zu sein scheint ist ja klar. Dem zu Folge wird im ja auch ein Anhörungsbogen als Beschuldigter zugekommen sein (wenn er diesen nicht bekommen hat ist dies sein Problem). Wahrscheinlich wurde im dann auch rechtskräftig ein Bußgeldbescheid zugesendet. Da er auch hier die 2-wöchige Widerspruchsfrist hat verstreichen lassen ist der gesetzt. Da er sich wohl gar nicht geäußert hat dürfte es auch nicht die 4 Monate Schonfrist geben die man ggf. Zeit hat den Führerschein abzugeben. Damit begeht er wahrscheinlich fortlaufend die Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Ist zwar alles hypothetisch aber da sich die Behörden schon die Arbeit mit der Ermittlung gemacht haben und auch schon wissen das er gegen das Meldegesetz verstoßen hat halte ich es für unwahrscheinlich dass die da nicht hinten dran sind. Wie geschrieben: Er könnte noch sehr viel "Spaß" haben/bekommen

die breitseite der behörden ist mit sicherheit schon abgefeuert ... 😛 ... da kann er sich ducken wie er will .... das wird ein volltreffer .... 😁😎

hoffentlich

treffer

versenkt

Bei unbekannter Meldeadresse wird gerne auch öffentlich zugestellt, sprich im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit ist der Bußgeldbescheid rechtswirksam und der TE fährt ohne Fahrerlaubnis. Ist dann nur noch eine Frage der Zeit.

Alternativ reicht auch die Anordnung für einen Bußgeldbescheid in der Akte, die Verjährung wird durch Ermittlung der Adresse unterbrochen und ruht bis zur Wiederinkraftsetzung. Also auch von daher nur eine Frage der Zeit.

Zitat:

Original geschrieben von hydrou


Bei unbekannter Meldeadresse wird gerne auch öffentlich zugestellt, sprich im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Eine öffentliche Zustellung erfolgt durch Aushang, mit dem Bundesanzeiger hat das nix zu tun...

OK, mea culpa, dann hatte ich das falsch in Erinnerung.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Zitat:

Original geschrieben von hydrou


Bei unbekannter Meldeadresse wird gerne auch öffentlich zugestellt, sprich im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Eine öffentliche Zustellung erfolgt durch Aushang, mit dem Bundesanzeiger hat das nix zu tun...

Mal fragen muss, wo ist bzw waere dieser Aushang? Ist sowas irgendwo zugaenglich wie z.b. im Internet? Oder ist sowas nur Intern einsehbar? Hab da gerade keine Vorstellung wie das aussieht.

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