Frage zum Opel Astra 1,7 CDTi
Hallo,
mein Bruder sucht derzeit ein Auto für die Fahrt zur Ausbildung. Es soll daher ein Diesel werden und ein Kompaktwagen.
Im allgemeinen Kaufberatungs Forum wurde der Opel Astra CDTi 1,7 als sehr zuverlässig gelobt.
Nun haben wir folgendes Angebot gefunden und ich bin ein wenig am überlegen wegen der Laufleistung.
Denkt ihr die 122000km sind zu viel oder sollte der Motor, wenn er gut gepflegt wurde noch einiges laufen? Generell sollen Diesel Motoren ja auch einige KM laufen können.
Zudem wird ja angeboten, den Wagen vorher noch durchchecken zu lassen und bis 117077km ist er wohl Scheckheftgeplegt.
Was sollte bei der vorhandenen Laufleistung erledigt worden sein? Wasserpumpe, Zahnriemen?
Danke für die HIlfe 🙂
Opel Astra 1,7 CDTi
Beste Antwort im Thema
Der ZR ist m.W. bei 150 TKM dran - den solltest Du noch versuchen dem Händler reinzudrücken.
6-Gang-Getriebe muss sauber und geräuschlos zu schalten sein - grade 5. + 6. Gamg.
Bei Lastwechsel darf der Schalthebel kein Eigenleben führen - und wenn, nur minimal.
Domlagerkappen abziehen, da ist häufig Rostschmodder drin - reinigen, Rostumwandler rein und Kappen weglassen. Ist i.d.R. ein Schönheitsfehler, der allerdings in einigen Jahren doch zum Problem werden kann.
Wenn Car-Garantie, dann nach 2. Jahr Zusatzgarantie fragen, die kostet nur so um die 200,-- und das lohnt sich m.M. nach, denn wenn was ist, dann kostets gleich immer weit über 500,--. Ich handle die immer mit aus - genau wie Winterräder.
Ansonsten schönes Auto.
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35 Antworten
Ohne Unterschrift ist das Checkheft recht wenig wert.
Steinschläge würde ich, wenn nicht TÜV-Relevant, einfach erst mal ignorieren (das werden sowieso noch mehr). Außerdem besteht beim Gebrauchtwagenkauf kein Anspruch darauf einen 100% perfekten Neuwagen zu erhalten.
Gruß Metalhead
Die TÜV Untersuchung wurde gerade noch gemacht also scheinen die Steinschläge ja nicht Tüv relevant gewesen zu sein.
Man könnte ja ansonsten mal sehen wie die Selbstbeteiligung ist, wenn man das über die Versicherung machen lässt und dann entscheiden.
Sicherlich bekomme ich keinen Neuwagen aber ein wenig komisch kam mir das mit dem Scheckheft dann schon vor.
Wie finde ich denn den Hersteller der Standheizung raus? Die sollte doch irgendwo im Motorraum eingebaut sein oder?
Habe mittlerweile rausgefunden, dass die Energie für die Heizung vom Treibstoff kommt und die für die Lüftung von der Batterie und der Verbrauch bei ca 0,3-0,5l/Stunde liegen soll. Und dass es je nach Heizung einen Extra Tank für diese gibt, und wenn dieser leer ist dann schaltet sich die Heizung sowieso ab und sonst spätestens nach einer Stunde. Ich hoffe ich finde da noch etwas mehr zu raus 😉
Um Scheckheft gepflegt sich nennen zu dürfen,müsste es Lückenlos von Opel durchgestempelt sein. Es fehlen Stempel Unterschriften vielleicht auch Jahre dazwischen,und wie es sich gehört die Jahre in Reihenfolge. Sieht aus wie ein Schmierzettel. Gruss
Zitat:
Steinschläge würde ich, wenn nicht TÜV-Relevant, einfach erst mal ignorieren (das werden sowieso noch mehr). Außerdem besteht beim Gebrauchtwagenkauf kein Anspruch darauf einen 100% perfekten Neuwagen zu erhalten.
Das ist so ne Sache. Wenn das im Voraus nicht besprochen wurde ist es erstmal ein Mangel. Nun kann man streiten für wie wichtig man das hält, zumal sie nicht TÜV relevant zu sein scheinen. Das würde ich aber selbst beim TÜV direkt mal begutachten lassen. Unter Umständen haben die Werkstatt-TÜV gemacht. Wie das läuft weiß man ja. Da wird die neue Scheibe neben dran gelegt und versprochen sie noch im Nachhinein einzubauen. Da sind die TÜV Leute dann meistens nicht so. In zwei Jahren fährste dann zum TÜV und fällst evtl. durch.
Fakt ist:
Neben der Garantie, hast du in jedem Fall noch ein Jahr gesetzl. Gewährleistung. Unabhängig vom Garantieumfang gilt die für alle Schäden, die bei Verkauf des Autos bereits vorhanden waren. Im ersten Halbjahr liegt die Nachweispflicht hierbei beim Verkäufer. Bedeutet, wenn der Händler behauptet die seien nach Übergabe des Autos erst reingekommen muss er das nachweisen, ansonsten hat er Pech gehabt.
Meistens tun die Hänlder so als wüssten sie nichts davon und berufen sich auf die Garantie, die sie ja schließlich geben würden.
Erst wenn man mit dem Anwalt kommt, gehen plötzlich Sachen auf Garantie die vorher keinesfalls abgedeckt waren.
Problem ist, dass, je nach Garantiebedingungen, heutzutage dabei meistens ein Eigenanteil beim Käufer hängen bleibt.
Den müsstest du im Gewährleistungsfall aber ebenfalls nicht zahlen.
Die Praxis sieht dann meistens so aus: Plötzlich ists ein Garantiefall und den Eigenanteil übernimmt der Händler. So bleibt wenigstens nur ein Teil bei ihm hängen und den Rest zahlt die Garantieversicherung.
Was das Scheckheft anbelangt:
Ich bin nicht sicher ob die wirklich alle bei Opel gemacht worden sein müssen.
Auf jeden Fall müssen alle Inspektionen mit Stempel und Unterschrift vorhanden sein.
Soweit noch Rechnungen verfügbar sind darf aus denen nicht hervorgehen dass bestimmte Arbeiten nicht durchgeführt wurden.
Man sieht das auch in den Inspektionsplänen die bei so einer Rechnung mit übergeben werden.
Da kreuzt der Mechaniker an was zu machen ist und ob es gemacht wurde. Hier wird dann gerne mal was eingespart. Das muss dann aber im nachhinein gemacht worden sein. Problem ist allerdings dass diese Rechnungen beim Autokauf oft nicht mit übergeben werden.
Die Intervalle sind bei mir 30 TKM (ist aber der 1.9 er 110 KW) oder mind. jährlich!
Sollte hier irgendwas nicht richtig sein berechtigt es dich zur Nachverhandlung bzw. zum Rücktritt vom Kauf wenn der Händler nicht nachgeben will. Auf jeden Fall ist es ein Preisminderungsgrund!
Gruß
Eddie
Also sollte mein Bruder, am besten mit meinem Vater, da 21 Jährige ja meist anders behandelt werden als 50 Jährige, den Händler auf jedes dieser Probleme ansprechen und zunächst du Möglichkeit einräumen hier nachzubessern.
Sollte er dies nicht freiwillig machen, macht man ihn auf die Gesetzeslage aufmerksam. Sollte auch dies nicht reichen, so kann man bereits rechtliche Schritte und den Anwalt erwähnen (wir sind zG rechtschutzversichert). In der Regel wird der Händler dann einlenken, ansonsten schaltet man tatsächlich die Rechtschutzversicherung nebst Anwalt ein.
Noch mal zum Thema Garantie und Gewährleistung, der Händler sprach beim Verkauf von Gewährleistung, die ja rechtlich vorgeschrieben sei und die sie ja daher auch gar nicht ansprechen müssten im Vertrag. Garantie sagte er würde es nicht geben.
Über die Beweislastumkehr nach 6 Monaten weiß ich bescheid, gut zu wissen, dass diese hier ebenso zur Anwendung kommen.
Wie sieht das denn nun aus mit dem Serviceheft, der Händler hat angegeben, dieses sei geführt worden. Wir stellten erst nach dem Kauf fest, dass dem nicht so ist. Haben wir damit nun Pech gehabt oder kann man das auch nach dem Kauf noch berechtigterweise anführen als Mangel?
Zu dem Thema Steinschlag und ggf. auch der Frage, ob das Auto überhaupt berechtigterweise TÜV bekommen hat, sollte mein Bruder es also deiner/eurer Meinung nach möglichst bald selbst bei diesem vorführen und dann mit der Liste der ggf. festgestellten Mängel zum Händler gehen?
Denkt ihr denn, der TÜV ist hier alleinig die richtige Adresse oder sollte man außerdem eine Opelwerkstatt konsultieren? (Was kostet so ein Check in etwa?)
Da die Service Intervalle ja nicht richtig eingehalten wurden, könnte es ja auch sein, dass der Motor aufgrund der nicht ausreichenden Pflege gar nicht mehr so gut in Schuss ist, wie er es wäre, wenn die Intervalle eingehalten worden wären. Das sehe ich dann definitiv auch als Preisminderungsgrund. Aber ist das auch rechtlich haltbar?
Zitat:
Original geschrieben von Jemus
Sollte er dies nicht freiwillig machen, macht man ihn auf die Gesetzeslage aufmerksam. Sollte auch dies nicht reichen, so kann man bereits rechtliche Schritte und den Anwalt erwähnen (wir sind zG rechtschutzversichert). In der Regel wird der Händler dann einlenken, ansonsten schaltet man tatsächlich die Rechtschutzversicherung nebst Anwalt ein.
Sag' mal, hast Du das Auto bei einem Markenhändler gekauft und auch den entsprechenden hohen Preis gezahlt? Dann würde ich Deinen Ansichten zustimmen. Die Anzeige ist ja leider nicht mehr vorhanden.
Oder war es vielleicht besonders preiswert? Aus dem Kontext meine ich zu entnehmen, dass der Verkäufer ja durchaus bemüht und ehrlich war.
Die Ansprüche, die Du an den Tag legst, und das im Nachhinein, stossen mir irgendwie ziemlich auf. Jedenfalls dann, wenn Du es nicht beim Markenhändler gekauft hast.
Zitat:
Wie sieht das denn nun aus mit dem Serviceheft, der Händler hat angegeben, dieses sei geführt worden. Wir stellten erst nach dem Kauf fest, dass dem nicht so ist. Haben wir damit nun Pech gehabt oder kann man das auch nach dem Kauf noch berechtigterweise anführen als Mangel?
Das Serviceheft ist doch geführt worden - der letzte Besitzer hat halt die Inspektionen selbst durchgeführt und das entsprechend eingetragen. Und, wie man sieht, hat ganz offensichtlich der Verkäufer, den Du jetzt ausnehmen möchtest, nochmals eine Inspektion gemacht, obwohl sie gar nicht nötig gewesen wäre.
Wie auch immer, steht im Kaufvertrag "scheckheftgepflegt" - dann ist es wohl ein Mangel, denn in dieser Form geht es nicht als scheckheftgepflegt durch. Wie bereits weiter oben erwähnt, fehlen dazu die Stempel und Unterschriften.
Zitat:
Zu dem Thema Steinschlag und ggf. auch der Frage, ob das Auto überhaupt berechtigterweise TÜV bekommen hat, sollte mein Bruder es also deiner/eurer Meinung nach möglichst bald selbst bei diesem vorführen und dann mit der Liste der ggf. festgestellten Mängel zum Händler gehen?
Am besten noch zur Kripo und zum KBA, persönlich vorführen, und nachprüfen, ob es geklaut ist ... und vergiss' nicht, einen Gutachter den Wagen auf Waschanlagenkratzer prüfen zu lassen ...
Zitat:
Da die Service Intervalle ja nicht richtig eingehalten wurden, könnte es ja auch sein, dass der Motor aufgrund der nicht ausreichenden Pflege gar nicht mehr so gut in Schuss ist, wie er es wäre, wenn die Intervalle eingehalten worden wären. Das sehe ich dann definitiv auch als Preisminderungsgrund. Aber ist das auch rechtlich haltbar?
Schlage dem Händler doch über Deinen Anwalt vor, dass er Dir den Kaufpreis zurückerstattet und Du das Auto behältst ... ich kann wirklich nur noch mit dem Kopf schütteln.
Naja, ich seh schon, meine Erläuterungen schlagen grad Wellen.
Grundsätzlich sollte man das Preis/ Leistungsverhältnis natürlich berücksichtigen.
Wegen der Steinschläge würd ich einfach mal so beim TÜV vorbeifahren. Die schauen vieleicht einfach mal drüber und sagen ja oder nein.
Das Scheckheft würde ich schon mal ansprechen. Sowas ist schon ein Faktor für den Wert eines PKW. Es ist schon seltsam dass da teilweise Stempel und Unterschriften fehlen. Eine Werkstatt würde sowas nicht weglassen. Wenns jemand privat gemacht hat und selbst befüllt hat - keine Ahnung ob jemand auf so eine Idee käme. Ich nicht, da es irgendwie sinnlos ist. So oder so, man hätte es nicht als scheckheftgepflegt verkaufen dürfen. Nachträglich als Mangel anführen kann man es sicher noch, denn auch wenn es vor Verkauf nicht aufgefallen ist muss es ja trotzdem erfüllt sein da es ja ausdrücklich Vertragsbestandteil ist.
Ob der Motor nun deswegen schlechter in Schuss ist - das ist halt immer schwer zu sagen. Wie geschrieben bekommen selbst Autos bei denen Mängel im Rahmen der Inspektion nicht behoben wurden oft einen Stempel. Man will schließlich dass ein Kunde wiederkommt. Daher sind Rechnungen und Inspektionspläne meist die besseren Nachweise.
Theoretisch kannst du auch paar Monate damit fahren und dann bemängeln wenn was auffällt. Wenn dann allerdings was undicht ist. ist das wieder so ne Sache. Dichtungen sind Verschleißteile, da ist das mit der Gewährleistung dann auch wieder so ne Sache.
Das beste wärs wohl mit dem Händler nochmal in Ruhe zu sprechen. Die TÜV-Konformität der Steinschläge würde ich vorher noch klären.
Gruß
P.S.: Man steckt halt nie drin... Manche Verkäufer haben da teilweise schon die dollsten Tricks drauf.
Wir haben nen gebrauchten Astra J bei G. in H. gekauft. Ist der größte Opelhändler der Stadt, nicht irgendso ein kleiner Hinterhofhändler. Im Endeffekt hatte das Auto div. Ausstattung inseriert die gar nicht verbaut war. Auch kam dann plötzlich rum dass das Auto ein Unfallwagen war.
Das mit der Ausstattung ist uns selbst aufgefallen, das mit dem Unfallwagen, - da kam dann nach der Erstbesichtigung plötzlich ein Anruf: - "da haben wir uns vertan, wir haben das Fahrzeug verwechselt. Wenn Sie möchten können wir den Probefahrtermin natürlich gerne streichen."
Im Endeffekt war das Angebot preislich für den Wagen so wie er war okay und meine Frau entschied den Wagen deshalb trotzdem zu kaufen.
Aber die Strategie ist klar. Man sucht erstmal einen Interessenten und offenbart ihm dann, wenn er sich innerlich schon entschieden hat, die Wahrheit. Vor Verkauf, also war alles legal - aber hätte man das Auto von vorneherein so inseriert hätte man vermutlich gar keinen Interessenten gefunden.
Der "kleine Seitenschaden links hinten" offenbarte sich dann im Nachhinein als:
Zwei Stahlfelgen mit total eingedrückten Felgenhörnern, einem unten rechts total eingedrückten Schweller und einer halb abgerissenen und dann nur provisorisch angeklebten Spoilerlippe. Wurde dann alles noch kostenlos behoben.
Nachweise über den tatsächlichen Unfallschaden (z.B. Reparaturprotokolle, Gutachten etc.) waren angeblich keine mehr vorhanden obwohl der Schaden dort repariert worden war. Ebenso war das Auto dort ursprünglich als Neuwagen verkauft und immer inspiziert worden.
@Speedy_1304
Übertreib doch mal nicht 😁 ich habe doch gar nichts dergleichen gemacht. Und es war lediglich in meinem Interesse zu erfahren was man tun kann WENN und ob man das selbst noch mal dem TÜV vorführen sollte. Kann ja durchaus sein, dass die entsprechende Werkstatt, die dem Händler selbst gehört da leichter an das Siegel gekommen ist.
Nein es war kein Markenhändler sondern einfach ein Gebrauchtwagenhändler. Mir ging es einfach nur darum mich schlau zu machen und darum auszuloten, was man am besten tun sollte, um sicher zu sein, dass mit dem Auto tatsächlich alles soweit in Ordnung ist.
Letztlich ging es mir auch ein wenig darum, zu vermeiden, dass mein (jüngerer) Bruder das jetzt zu leicht nimmt und dann in einem halben Jahr große Probleme mit dem Wagen bekommt. Immerhin sind ja quasi alle Ersparnisse rein geflossen.
@dernetteeddie1978
Danke abermals für deine Ausführungen. Wir werden den Händler (freundlich und ohne Anwalt) auf den Umstand mit dem Scheckheft ansprechen, denn selbst wenn es teils privat gemacht worden ist und das mit ausreichend Kompetenz, dann scheint es mir trotzdem so als sei zB die Bremsflüssigkeit nur ein einziges mal gemacht worden und das bei 30000km. Hätte aber mittlerweile noch zwei mal gemacht werden sollen.
Bzgl der Steinschläge sollte man wahrscheinlich im eigenen Interesse noch mal nachfragen beim TÜV.
Zitat:
Original geschrieben von dernetteeddie1978
Wenns jemand privat gemacht hat und selbst befüllt hat - keine Ahnung ob jemand auf so eine Idee käme.
Ja, ich. 😛
Mache ich schon immer mit meinen Autos so (die nie eine Werkstatt sehen werden!). 🙂
Zitat:
Ich nicht, da es irgendwie sinnlos ist.
Ich finde gar nicht, dass es sinnlos ist. So kann ich (und auch ein evtl. späterer Käufer) jederzeit nachvollziehen, was wann gemacht wurde. Denn ich trage auch alle Arbeiten, die aus dem SH nicht klar hervorgehen, mit Datum und Kilometerstand ein.
Ob dem Käufer das letztendlich etwas bedeutet oder nicht, ist dann sein Bier.
Meine Einträge, das weiss ich zumindest, sind mehr wert als jeder Stempel von irgendeiner Opel-Werkstatt. Die Stempel hängen dort nämlich im Büro - und im Zweifel beim Fähnchenhändler im Schrank ...
Zitat:
So oder so, man hätte es nicht als scheckheftgepflegt verkaufen dürfen.
Das ist dann die Preisfrage. Habe ich mich auf der rechtlichen Seite noch nicht mit beschäftigt. Ich sehe meine Autos jedenfalls als scheckheftgepflegt an, da ich nach Herstellervorgabe (oder besser) warte.
Und würde einem Käufer auf Verlangen auch schriftlich bestätigen (=zusichern!), dass von mir im SH vermerkten Dinge auch so ausgeführt wurden ...
Zitat:
Nachträglich als Mangel anführen kann man es sicher noch, denn auch wenn es vor Verkauf nicht aufgefallen ist muss es ja trotzdem erfüllt sein da es ja ausdrücklich Vertragsbestandteil ist.
... wenn es denn im Vertrag drinsteht!
Zitat:
Original geschrieben von DAVE DADDLEY
Um Scheckheft gepflegt sich nennen zu dürfen,müsste es Lückenlos von Opel durchgestempelt sein.
Nö, das darf schon auch eine freie Werkstatt machen (mittlerweile sogar zum erhalt der Werksgarantie, aber 'nen Stempel und Unterschrift brauchts halt schon), aber mit Kulanz ist dann für immer Essig.
Gruß Metalhead
Zitat:
(die nie eine Werkstatt sehen werden!). 🙂
Jepp, das seh ich auch so!
Zitat:
aber mit Kulanz ist dann für immer Essig.
Jepp, so versuchen die einen an ihre Werkstätten zu binden. Bei über 120TKM ists aber eh schwierig mit Kulanz.
Beim J Astra meiner Frau ist der Klappmechanismus des Ersatzschlüssels defekt.
Nach nur 20TKM Laufleistung und 3 Jahren alter.
Alle Inspektionen waren beim Opel Händler gemacht. Kulanz? Fehlanzeige.
Begründung? -Der Kulanzwert von 150€ läge noch unter der Mindestgrenze - hahaha - schlechter Scherz.
Auch könne man ja nicht wissen ob der Schlüssel nicht mal runtergefallen sei.
A: Keinerlei äußere Beschädigungsspuren
B: Ein Schlüssel ist ein Alltagsgebrauchsgegenstand. Gelegentliches herunterfallen muss er können, sonst ist er mangelhaft konstruiert.
C: Es handelt sich um den Ersatzschlüssel, er wurde also kaum benutzt.
Kommt sicher drauf an,aber ich hab Kulanz bei 142000 km Laufleistung ohne Probleme bekommen,ebenso 20% vom Autohaus selber! Auf die Teile natürlich nur !
Gruss
Zitat:
@steini111 schrieb am 31. August 2014 um 19:57:06 Uhr:
Ich habe nur aufgeschrieben was bei meinem defekt war was eben nicht zur Wartung bzw Verschleiß gehört 🙂 Das ist sehr wenig bei einem Auto.Mein M32 summt auch schon 50.000 KM vor sich hin, der Schalthebel bewegt sich aber kaum.
Ich überlege ab und an ob ich präventiv nach Winterberg fahre und dort das Getriebe und das Zweimassenschwungrad checken lasse und eben bei Bedarf incl Kupplung tausche. Der Motor und die Karosserie sind unproblematisch. Wenn ich ihn bis 300.000 fahren könnte wäre das spitze im Vergleich zu anderen Marken bei einem recht kleinen 4 Zylinder 🙂
da gibt es nichts zu checken, entweder es funktioniert oder eben nicht
richtig gute antworten mit denen man inhaltlich auch gut rechnen kann.danke!