Frage zum neuen Führerscheinsystem 2013
Hallo liebes Motor-Talk Board,
ich habe vor nächstes Jahr meinen A Führerschein mit (18) zu machen.
Jetzt würde mich interessieren wie es dann 2013 ausschaut. Steht der beschränkte A Führerschein über dem A2?
Also kann ich mit dem A (beschränkten) auch 48 PS Motorräder fahren oder nur 32 PS Motorräder? Wie schaut das 2013 aus?
Habe keine Lust den A zu machen und 1 Jahr später den A2 machen zu müssen damit ich anstatt 32 PS 48 PS fahren kann...
Grüße,
sp1337
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Dynator
Soweit ich das sehe und verstehe, ist dann doch der AB (->A beschränkt!) mit dem dann in der Zukunft irgendwann mal bestehenden A2 gleichzusetzen, [...]
Vorsicht: Die Novellierung der FeV sieht keine Veränderung des »A beschränkt« vor. Daher bleiben alle Führerscheine welche nach aktuellem Recht erworben werden auch so weiterhin bestehen.
Sprich: 2 Jahre 25 kW, danach ohne Zusatzprüfung offen.
In 125er-Foren wird schon eifrig diskutiert: »Wenn ich meinen A beschränkt habe und dann den Führerschein verliere, dann bekomme ich ja den A2 weil es gar nichts anderes mehr gibt und darf gleich mit 35 kW fahren«. So einfach wird es dann wohl sicherlich nicht - zumal dann noch die Prüfung für den Erwerb des »A unbeschränkt« notwendig werden müsste - aber die Idee ist ja sowieso eher ein Hirnfurz als eine ernstgemeinte Frage. 🙂
Zurück zum Ernst. Anzunehmen ist wohl folgendes:
* »A beschränkt« läuft weiter mit 25 kW bis man die 2 Jahre durch hat - eben genau so wie es im Führerschein vermerkt ist. Anschließend automatisch »A unbeschränkt« - eben genau so wie es im Führerschein vermerkt ist.
* Da der Führerschein nach (ab 19.01.2013 betrachtet) altem Recht erworben wurde gelten höchstwahrscheinlich auch die alten Spielregeln: 25 kW und fertig.
Sollte tatsächlich der »A beschränkt« bei einem Führerscheinverlust (Diebstahl, etc.) durch einen A2 ersetzt werden, hätte dies eine Verschlechterung für den Inhaber zur Folge. Daher ist man von einem »Gleichsetzen« weit entfernt.
Abschließend noch der Hinweis auf ein paar Zeilen und eine Tabelle welche die Unterschiede aufzeigen soll - allerdings eher auf die Besitzer/Interessenten für den A1 zugeschnitten:
www.ybrfreun.de - Neue Führerscheinklasse A2 und A ab 2013
Eine Anmerkung dazu - da die Frage immer wieder kommt: Die »maximal 70 kW«-Vorgabe für den A2 (Maximalleistung der ungedrosselten Maschine) ist in der Novellierung der FeV (Umformulierung des §6 FeV) nicht enthalten. Zumindest nicht im Bundesgesetzblatt in welchem eben diese Novellierung nachzulesen ist.
Grüße, Martin
30 Antworten
Aber ansonsten glücklich und zufrieden? Wunderbar - dann kann das Wochenende ja kommen. 🙂
Grüße, Martin
Zitat:
Original geschrieben von kandidatnr2
Es gilt immer das Recht vom Tag der Aushändigung des Führerscheines (Prüfungstag). Danach kann es durch Gesetzesänderungen nur besser werden, niemals schlechter wegen der Besitzstandsregelung.
Das stimmt zwar in der Theorie, nicht aber in der Praxis. In der Praxis wurde für diejenigen, die einen Lkw-Füherschein haben, vor ein paar Jahren nachträglich ein Gesundheitscheck eingeführt. Wer den nicht absolviert/nicht schafft, der verliert seinen Lkw-Führerschein.
Die Frage wäre ja, ob ab 2013 alle Leute, die noch gedrosselt fahren müssen, dann 48 statt 34 PS dürfen...
Zitat:
Original geschrieben von sampleman
Die Frage wäre ja, ob ab 2013 alle Leute, die noch gedrosselt fahren müssen, dann 48 statt 34 PS dürfen...
Da die Klasse »A beschränkt« nicht neu definiert wird -> bleibt die alte Gesetzesgebung erhalten. 25 kW - aber dafür nach 2 Jahren automatisch der Aufstieg zum unbeschränkten A (welche ab 2013 dann nicht mehr existiert sondern vom A2 aus eine praktische Prüfung verlangt - 2 Jahre Vorbesitz vorausgesetzt).
Grüße, Martin
Interessant fände ich auch, was der Richter mit nem A(beschränkt)-Inhaber macht, der sich auf ne 48PS Maschine setzt. Also auch wenn das theoretisch verboten bleibt, wie es in der Praxis gehandhabt wird.
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Hallo,
mal ne kurze Frage:
Habe mit 16 den A1 gemacht, bin jetzt 29 und war bis vor kurzem am überlegen ob ich den A machen soll, wenn ich das jetzt so lese, lohnt es sich doch bis 2013 zu warten und dann den A2 nur mit praktischen Prüfung zu machen oder? währe doch günstiger als wie jetzt den A zu machen.
Was meint Ihr, benötigt man für den A2 einen Erstehilfekurs und Sehtest oder reicht es aus nur eine praktische Prüfung abzulegen?
Gruß
@kapar50
du kannst mit dem A (unbesch.) alles fahren. mit dem A2 nur bis 48ps wenn du jetzt sagst dir reicht das dann ist natürlich der A2 sinnvoller, aber im Normalfall ist es eigentlich der A (unbesch).
Hallo sp1337,
habe die Hoffnung, dass ich in 2013 auf A2 erweitere und nach 2 Jahren dann nur noch auf A erweitere. Ist doch bestimmt günstiger, als wenn man jetzt komplett A macht, oder?
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von kapar50
Hallo sp1337,habe die Hoffnung, dass ich in 2013 auf A2 erweitere und nach 2 Jahren dann nur noch auf A erweitere. Ist doch bestimmt günstiger, als wenn man jetzt komplett A macht, oder?
Gruß
Dieser Logik kann ich nicht folgen
Mehr = günstiger 😕
Zitat:
Original geschrieben von kapar50
habe die Hoffnung, dass ich in 2013 auf A2 erweitere und nach 2 Jahren dann nur noch auf A erweitere. Ist doch bestimmt günstiger, als wenn man jetzt komplett A macht, oder?
Um dies richtig beantworten zu können müsste man wissen wie teuer die jeweiligen Erweiterungen 2013 und 2015 dann kosten.
Ein »A beschränkt« oder »A« kostet aktuell ca. 900 bis 1300 Euro. Je nachdem wo man ihn macht und wie man sich anstellt. Ausreißer in beide Richtungen (noch günstiger oder noch teurer) gibt es natürlich.
Geht man davon aus, dass eine Erweiterung mit 400 bis 500 Euro zu buche schlägt (Fahrstunden mit der Maschine der Fahrschule - man muss an der Prüfung ja eine Maschine haben und wo soll die herkommen?) kommt es evtl. günstiger - oder eben nicht. Die praktische Prüfung kostet ja weiterhin.
Gehen wir also mal von 900 Euro für einen »A beschränkt« mit automatischem Aufstieg auf den »A« aus und von mutmaßlichen 450 Euro (Glaskugel leider defekt) pro Aufstieg von A1 auf A2 bzw. A2 auf A -> billiger wurde es nicht, aber auch nicht teurer.
Was es dann wirklich kostet werden wir sehen. Und auch wie die Preisgestaltung bei den Fahrschulen aussehen wird.
Grüße, Martin
Hallo Martin,
ich dachte eine Erweiterung würde mich vielleicht 150-200 € kosten, aber du hast recht, die wird sicherlich nicht gerade günstig sein, die Fahrschulen wollen weiterhin gut verdienen.... und wenn man das so rechnet mit 450 €, dann kan ich direkt jetzt den A unbeschrängt machen. = Nichts wird günstiger oder einfacher, sondern wie wir alle schon gewohnt sind nur immer komplexer.....
Es bleibt die Frage wie hoch die »Grundgebühr« für den Erwerb ausfällt.
Manche Fahrschulen erheben aktuell 200 Euro, dafür bekommt man auch Übungsmaterial für die Theorieprüfung gestellt. Der Rest sei »für den Verwaltungsaufwand«.
Andere Fahrschulen wollen nur 50 bis 100 Euro, dafür muss man sich sein Theorie-Übungsmaterial selbst kaufen.
Gehen wir einfach mal von 50 Euro »Grundgebühr« und 4 Fahrstunden (Prüfungsvorbereitung) aus:
50 Euro Grundgebühr
160 Euro die Fahrstunden (4x 40 Euro)
100 Euro »Vorstellung für die praktische Prüfung«
120 Euro Gebühren praktische Prüfung (TÜV)
Summe: 430 Euro
Das habe ich schon mal in einem anderen Forum vorgerechnet, daher hatte ich die oben genannten 450 Euro so schnell bei der Hand.
Sollten weniger Stunden anfallen, dafür die Grundgebühr höher sein -> hebt sich's wieder ein wenig auf... Vor 2013 kann wohl niemand sagen wie die Gebühren bzw. Tarife der Fahrschulen so aussehen werden.
Grüße, Martin
Wobei man nicht den Vorteil vergessen darf, dass man bei dieser Variante überhaupt keine Theorie mehr lernen muss bzw. keine Prüfung ablegen "darf". Außerdem sind die 2 "beschränkten" Jahre eventuell auch nicht umsonst, sondern bereiten einen auf die offene Leistung vor.
Wobei ich die 4 Fahrstunden (zumindest für aktuelle 125er Fahrer) nideriger ansetzen würde. Wenn es nur um das Handling einer "großen" Maschine geht, kann man das auch auf einem Übungsplatz machen. Fordern kann die Fahrschule zumindest die Stunden nicht. Es muss jeder sein Können selbst einschätzen.
Also in der "Motorrad" Zeitschrift vom August steht auf Seite 6, dass man mit A beschränkt ab 19.01.2013 48 PS fahren darf und nach seinen individuellen 2 Jahren ab Prüfungsdatum die vollen xx(x)PS.
Vielleicht hab ichs auch falsch verstanden oder die Autoren schlampig gearbeitet, mhm...
Das macht bei mir zum Beispiel schon einen Unterschied, habe im August A(b) gemacht und könnte dann quasi die Saison 2012 34PS fahren und 2013 schon 48PS. Das lohnt sich natürlich am meisten, wenn das Motorrad undgedrosselt 35kW hat, weil 2 mal entdrosseln lassen geht dann auch auf den Geldbeutel.
viele grüße
Zitat:
Original geschrieben von jjulianm2
Also in der "Motorrad" Zeitschrift vom August steht auf Seite 6, dass man mit A beschränkt ab 19.01.2013 48 PS fahren darf und nach seinen individuellen 2 Jahren ab Prüfungsdatum die vollen xx(x)PS.
Das ist korrekt.
Zitat:
Original geschrieben von jjulianm2
Vielleicht hab ichs auch falsch verstanden oder die Autoren schlampig gearbeitet, mhm...
Das macht bei mir zum Beispiel schon einen Unterschied, habe im August A(b) gemacht und könnte dann quasi die Saison 2012 34PS fahren und 2013 schon 48PS. Das lohnt sich natürlich am meisten, wenn das Motorrad undgedrosselt 35kW hat, weil 2 mal entdrosseln lassen geht dann auch auf den Geldbeutel.
Du hast es richtig verstanden. Insbesondere Interessant für alle welche zum Saisonende 2012 den A beschränkt erwerben und dann die nächste Saison gleich mit 35 kW eröffnen können.
Der Haken dabei: Drosseln auf 35 kW wird es so schnell evtl. nicht auf dem Markt geben, daher entweder weiter mit 25 kW fahren oder gleich eine Maschine kaufen welche offen - wie du schon geschrieben hast - maximal 35 kW hat.
Grüße, Martin
Wie wäre das eigentlich, wenn man Ende 2012 mit 48PS obwohl man nur 34PS darf angehalten würde, die Verhandlung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis (oder so) dann aber erst 2013 stattfindet? Würde dann nach altem Recht verhandelt? Dass rückwirkend nix zu Ungunsten des Opfers äh Beschuldigten geändert werden kann ist ja klar, aber zu Gunsten?