ForumBiker-Treff
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Biker-Treff
  5. Frage zum neuen Führerscheinsystem 2013

Frage zum neuen Führerscheinsystem 2013

Themenstarteram 31. März 2011 um 13:00

Hallo liebes Motor-Talk Board,

ich habe vor nächstes Jahr meinen A Führerschein mit (18) zu machen.

Jetzt würde mich interessieren wie es dann 2013 ausschaut. Steht der beschränkte A Führerschein über dem A2?

Also kann ich mit dem A (beschränkten) auch 48 PS Motorräder fahren oder nur 32 PS Motorräder? Wie schaut das 2013 aus?

Habe keine Lust den A zu machen und 1 Jahr später den A2 machen zu müssen damit ich anstatt 32 PS 48 PS fahren kann...

Grüße,

sp1337

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Dynator

Soweit ich das sehe und verstehe, ist dann doch der AB (->A beschränkt!) mit dem dann in der Zukunft irgendwann mal bestehenden A2 gleichzusetzen, [...]

Vorsicht: Die Novellierung der FeV sieht keine Veränderung des »A beschränkt« vor. Daher bleiben alle Führerscheine welche nach aktuellem Recht erworben werden auch so weiterhin bestehen.

Sprich: 2 Jahre 25 kW, danach ohne Zusatzprüfung offen.

In 125er-Foren wird schon eifrig diskutiert: »Wenn ich meinen A beschränkt habe und dann den Führerschein verliere, dann bekomme ich ja den A2 weil es gar nichts anderes mehr gibt und darf gleich mit 35 kW fahren«. So einfach wird es dann wohl sicherlich nicht - zumal dann noch die Prüfung für den Erwerb des »A unbeschränkt« notwendig werden müsste - aber die Idee ist ja sowieso eher ein Hirnfurz als eine ernstgemeinte Frage. :)

Zurück zum Ernst. Anzunehmen ist wohl folgendes:

* »A beschränkt« läuft weiter mit 25 kW bis man die 2 Jahre durch hat - eben genau so wie es im Führerschein vermerkt ist. Anschließend automatisch »A unbeschränkt« - eben genau so wie es im Führerschein vermerkt ist.

* Da der Führerschein nach (ab 19.01.2013 betrachtet) altem Recht erworben wurde gelten höchstwahrscheinlich auch die alten Spielregeln: 25 kW und fertig.

Sollte tatsächlich der »A beschränkt« bei einem Führerscheinverlust (Diebstahl, etc.) durch einen A2 ersetzt werden, hätte dies eine Verschlechterung für den Inhaber zur Folge. Daher ist man von einem »Gleichsetzen« weit entfernt.

Abschließend noch der Hinweis auf ein paar Zeilen und eine Tabelle welche die Unterschiede aufzeigen soll - allerdings eher auf die Besitzer/Interessenten für den A1 zugeschnitten:

www.ybrfreun.de - Neue Führerscheinklasse A2 und A ab 2013

Eine Anmerkung dazu - da die Frage immer wieder kommt: Die »maximal 70 kW«-Vorgabe für den A2 (Maximalleistung der ungedrosselten Maschine) ist in der Novellierung der FeV (Umformulierung des §6 FeV) nicht enthalten. Zumindest nicht im Bundesgesetzblatt in welchem eben diese Novellierung nachzulesen ist.

Grüße, Martin

30 weitere Antworten
Ähnliche Themen
30 Antworten
am 31. März 2011 um 16:24

Der/dein FS bleibt weiterhin gültig!

Themenstarteram 31. März 2011 um 19:49

wie? ich wollte wissen wie das ist wenn ich den A Führerschein mache 2012.. und dann 2013 die A2 Klasse hinzukommt. Ob dann der A führerschein (beschränkt) von 32ps auf 48 ps erhöht wird oder ob ich dann extra den A2 machen muss.. um 48 ps fahren zu können anstatt 32 ps..

am 31. März 2011 um 19:51

Weshalb einen FS nochmal machen, den du eh schon hast?

Ob 34PS oder 48PS ist doch total bums....am besten mal deinen Fahrlehrer fragen;)

'n Abend zusammen ! :)

Zitat:

Original geschrieben von sp1337

wie? ich wollte wissen wie das ist wenn ich den A Führerschein mache 2012.. und dann 2013 die A2 Klasse hinzukommt. Ob dann der A führerschein (beschränkt) von 32ps auf 48 ps erhöht wird oder ob ich dann extra den A2 machen muss.. um 48 ps fahren zu können anstatt 32 ps..

Soweit ich das sehe und verstehe, ist dann doch der AB (->A beschränkt!) mit dem dann in der Zukunft irgendwann mal bestehenden A2 gleichzusetzen, also -> den Beitrag von Patrick beherzigen und vielleicht auch ab und an mal Google und/oder ->Wikipedia befragen! ;)

 

Gruß, Dynator :)

Zitat:

Original geschrieben von Dynator

Soweit ich das sehe und verstehe, ist dann doch der AB (->A beschränkt!) mit dem dann in der Zukunft irgendwann mal bestehenden A2 gleichzusetzen, [...]

Vorsicht: Die Novellierung der FeV sieht keine Veränderung des »A beschränkt« vor. Daher bleiben alle Führerscheine welche nach aktuellem Recht erworben werden auch so weiterhin bestehen.

Sprich: 2 Jahre 25 kW, danach ohne Zusatzprüfung offen.

In 125er-Foren wird schon eifrig diskutiert: »Wenn ich meinen A beschränkt habe und dann den Führerschein verliere, dann bekomme ich ja den A2 weil es gar nichts anderes mehr gibt und darf gleich mit 35 kW fahren«. So einfach wird es dann wohl sicherlich nicht - zumal dann noch die Prüfung für den Erwerb des »A unbeschränkt« notwendig werden müsste - aber die Idee ist ja sowieso eher ein Hirnfurz als eine ernstgemeinte Frage. :)

Zurück zum Ernst. Anzunehmen ist wohl folgendes:

* »A beschränkt« läuft weiter mit 25 kW bis man die 2 Jahre durch hat - eben genau so wie es im Führerschein vermerkt ist. Anschließend automatisch »A unbeschränkt« - eben genau so wie es im Führerschein vermerkt ist.

* Da der Führerschein nach (ab 19.01.2013 betrachtet) altem Recht erworben wurde gelten höchstwahrscheinlich auch die alten Spielregeln: 25 kW und fertig.

Sollte tatsächlich der »A beschränkt« bei einem Führerscheinverlust (Diebstahl, etc.) durch einen A2 ersetzt werden, hätte dies eine Verschlechterung für den Inhaber zur Folge. Daher ist man von einem »Gleichsetzen« weit entfernt.

Abschließend noch der Hinweis auf ein paar Zeilen und eine Tabelle welche die Unterschiede aufzeigen soll - allerdings eher auf die Besitzer/Interessenten für den A1 zugeschnitten:

www.ybrfreun.de - Neue Führerscheinklasse A2 und A ab 2013

Eine Anmerkung dazu - da die Frage immer wieder kommt: Die »maximal 70 kW«-Vorgabe für den A2 (Maximalleistung der ungedrosselten Maschine) ist in der Novellierung der FeV (Umformulierung des §6 FeV) nicht enthalten. Zumindest nicht im Bundesgesetzblatt in welchem eben diese Novellierung nachzulesen ist.

Grüße, Martin

am 1. April 2011 um 11:54

Es gilt immer das Recht vom Tag der Aushändigung des Führerscheines (Prüfungstag). Danach kann es durch Gesetzesänderungen nur besser werden, niemals schlechter wegen der Besitzstandsregelung.

Gruß k2

am 1. April 2011 um 12:59

@ X_FISH

Ich will bestimmt nicht stänkern, aber die von dir gelinkte Seite ist weder rechtsverbindlich noch etwas ähnliches.

Sämtliche Quellenverweise fehlen ( Gutenberg konnte das auch *fg* ).

Absolut Hammer ist das Impressum und die Mailadresse

@Es soll attraktiver sein zunächst weniger leistungsstarke Maschinen zu fahren.

Daher kann ab 2013 man nach zwei Jahren mit der Führerscheinklasse A1 die Führerscheinklasse A2 durch eine praktische Prüfung erwerben, muss dafür aber nicht mehr wie bisher auch noch eine theoretische Prüfung ablegen und Pflichtfahrstunden absolvieren.

Da die theoretische Prüfung mit Kosten verbunden ist, entfallen diese nun.

Binsenwahrheit :D

Wer bereits den A beschränkt hat braucht keine zusätzliche Prüfung ablegen um nach 2 Jahren unbeschränkt zu fahren.

Ebenso keine Theorie Prüfung

Diese Datum ist in der Fahrerlaubnis bereits vermerkt.

Wer seine Führerschein verliert :D

Musste er ihn abgeben wegen Punkte oder Alk kann er nur nach der Sperrzeit den neuen A 2 machen.

Hat er ihn aber verloren im Sinne von verbaselt bekommt er eine Ersatzfahrerlaubnis .

Diese ist wie das Original mit allen Beschränkungen.

Alle anderen Diskussionen über wenn und aber sind mehr als flüssig

ÜBERFLÜSSIG :D

Denn erstens kommt es anderes und zweitens als man denkt.

Gott sei Dank haben wir noch 2011.

Zitat:

Original geschrieben von huskycrosser

[...] Sämtliche Quellenverweise fehlen ( Gutenberg konnte das auch *fg* ).

Erst lesen, dann urteilen:

Zitat:

[...] Für Deutschland wurde am 07.01.2011 durch die »6. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften« (BGBl. I, 3) endgültig der Weg für die finale Version der Neuregelung bereitet. Gemäß der Richtlinie 2006/126/EG mussten die 2006 beschlossenen Vorgaben bis spätestens 19.01.2011 in nationales Recht aller EU-Länder umgesetzt sein. Wie sehen diese Änderungen nun aus? [...]

Oder siehst du den Hinweis auf das Bundesgesetzblatt als keine Quellenangabe an?

Aber evtl. hast du das auch nur im Eifer des Gefechts überlesen... Ging dem Gutti ja wohl auch so der er überlesen hatte was er noch einfügen wollte. ;)

Zitat:

Original geschrieben von huskycrosser

Denn erstens kommt es anderes und zweitens als man denkt.

Gott sei Dank haben wir noch 2011.

Na, da traue ich dem verbindlichen Bundesgesetzblatt aber doch einiges mehr zu als du. :)

Grüße, Martin

am 1. April 2011 um 13:17

Die Begründung man wolle den Stufenführerschein attraktiver machen ist aber wirklich Stuss. De facto wird's eher unattraktiver. Wir haben das mal in der Familie besprochen. Mein Vater musste damals zwei Prüfungen machen, ich schon drei und meine Schwester wird vier mal antreten müssen.

am 1. April 2011 um 13:26

Mal Hüh, mal Hott –

Stimmt eindeutig

Soll, müssten, Ich vermute dies, eine Bestätigung .......................

Wochenende soll auch schön werden und ich müsste vorher tanken :cool:

Der Rest ist noch offen

@ Es gibt dann keinen »A beschränkt« mehr.

Nein dann gibt es keinen A beschränkt mehr :cool: nur maximal 35 kW :D

2 Punkte hast du noch nicht kommentiert :D

Belassen wir es dabei ....................

Edit :

Worauf du dich berufst sind etwaige Richtlinien uralt, die mit sollten und müssten gespickt sind.

Wo ist der Beschluss dieser allein ist rechtskräftig .

Siehe Beiträge hier mit :

Neue Kennzeichengröße ...............

[offtopic]

Galt der Kommentar mir? Ein »@« alleine ist so wenig aussagekräftig.

An die Qualität von http://www.huskycrosser.de.vu/ kommt die Seite natürlich nicht ran. Das stimmt schon. Klare Aussagen, fundiert recherchiert und kommentiert:

Zitat:

Die aufgerufene Seite ist leider nicht mehr verfügbar.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an

den Besitzer der ehemaligen Homepage.

Sie werden in 10 Sekunden automatisch zu

freenet.de weitergeleitet.

Quelle: http://www.huskycrosser.de.vu/

Mindestens 2 mal pro Tag gemeckert - ansonsten ist der Deutsche nicht gesund. :)

[/offtopic]

Grüße, Martin

am 1. April 2011 um 13:50

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH

 

An die Qualität von http://www.huskycrosser.de.vu/ kommt die Seite natürlich nicht ran. Das stimmt schon. Klare Aussagen, fundiert recherchiert und kommentiert:

Mindestens 2 mal pro Tag gemeckert - ansonsten ist der Deutsche nicht gesund. :)

Grüße, Martin

Mal ganz im Ernst

Was hat das mit dem Thema und einer sachlichen Diskussion zu tun?

 

Zitat:

Original geschrieben von huskycrosser

Worauf du dich berufst sind etwaige Richtlinien uralt, die mit sollten und müssten gespickt sind.

Wo ist der Beschluss dieser allein ist rechtskräftig

Sechste Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - Vom 7. Januar 2011 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 17. Januar 2011).

Oder kurz: BGBl. I, 3 (von 2011).

Grüße, Martin

 

am 1. April 2011 um 14:29

Vorwärts ist rückwärts :)

deswegen fällt dann auch bei der Klasse A

laut

Punkt 2.1.2 Abfahtrskontrolle nicht mehr bei A

ist ein Rückschritt :confused:

Gerade ohne diese bist du momentan bereits durchgefallen :)

Also 2013 abwarten und Tee trinken

So schnell wie der " Gutti " weg war kann der Peter oder Norbert auch wechseln. :)

 

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Biker-Treff
  5. Frage zum neuen Führerscheinsystem 2013