Frage zum neuen Führerscheinsystem 2013

Hallo liebes Motor-Talk Board,

ich habe vor nächstes Jahr meinen A Führerschein mit (18) zu machen.
Jetzt würde mich interessieren wie es dann 2013 ausschaut. Steht der beschränkte A Führerschein über dem A2?
Also kann ich mit dem A (beschränkten) auch 48 PS Motorräder fahren oder nur 32 PS Motorräder? Wie schaut das 2013 aus?
Habe keine Lust den A zu machen und 1 Jahr später den A2 machen zu müssen damit ich anstatt 32 PS 48 PS fahren kann...

Grüße,

sp1337

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Dynator


Soweit ich das sehe und verstehe, ist dann doch der AB (->A beschränkt!) mit dem dann in der Zukunft irgendwann mal bestehenden A2 gleichzusetzen, [...]

Vorsicht: Die Novellierung der FeV sieht keine Veränderung des »A beschränkt« vor. Daher bleiben alle Führerscheine welche nach aktuellem Recht erworben werden auch so weiterhin bestehen.

Sprich: 2 Jahre 25 kW, danach ohne Zusatzprüfung offen.

In 125er-Foren wird schon eifrig diskutiert: »Wenn ich meinen A beschränkt habe und dann den Führerschein verliere, dann bekomme ich ja den A2 weil es gar nichts anderes mehr gibt und darf gleich mit 35 kW fahren«. So einfach wird es dann wohl sicherlich nicht - zumal dann noch die Prüfung für den Erwerb des »A unbeschränkt« notwendig werden müsste - aber die Idee ist ja sowieso eher ein Hirnfurz als eine ernstgemeinte Frage. 🙂

Zurück zum Ernst. Anzunehmen ist wohl folgendes:

* »A beschränkt« läuft weiter mit 25 kW bis man die 2 Jahre durch hat - eben genau so wie es im Führerschein vermerkt ist. Anschließend automatisch »A unbeschränkt« - eben genau so wie es im Führerschein vermerkt ist.
* Da der Führerschein nach (ab 19.01.2013 betrachtet) altem Recht erworben wurde gelten höchstwahrscheinlich auch die alten Spielregeln: 25 kW und fertig.

Sollte tatsächlich der »A beschränkt« bei einem Führerscheinverlust (Diebstahl, etc.) durch einen A2 ersetzt werden, hätte dies eine Verschlechterung für den Inhaber zur Folge. Daher ist man von einem »Gleichsetzen« weit entfernt.

Abschließend noch der Hinweis auf ein paar Zeilen und eine Tabelle welche die Unterschiede aufzeigen soll - allerdings eher auf die Besitzer/Interessenten für den A1 zugeschnitten:

www.ybrfreun.de - Neue Führerscheinklasse A2 und A ab 2013

Eine Anmerkung dazu - da die Frage immer wieder kommt: Die »maximal 70 kW«-Vorgabe für den A2 (Maximalleistung der ungedrosselten Maschine) ist in der Novellierung der FeV (Umformulierung des §6 FeV) nicht enthalten. Zumindest nicht im Bundesgesetzblatt in welchem eben diese Novellierung nachzulesen ist.

Grüße, Martin

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Würde mich auch interessieren ob man einen Sehtest oder sonst irgendwas braucht?

Gruß
Ratmann

Zitat:

Original geschrieben von kapar50


Hallo,

mal ne kurze Frage:

Habe mit 16 den A1 gemacht, bin jetzt 29 und war bis vor kurzem am überlegen ob ich den A machen soll, wenn ich das jetzt so lese, lohnt es sich doch bis 2013 zu warten und dann den A2 nur mit praktischen Prüfung zu machen oder? währe doch günstiger als wie jetzt den A zu machen.

Was meint Ihr, benötigt man für den A2 einen Erstehilfekurs und Sehtest oder reicht es aus nur eine praktische Prüfung abzulegen?

Gruß

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