Frage zu Winterreifen und Geschw. Index

VW Golf 4 (1J)

Muss mir dieses Jahr einen kompletten Satz Winterpneus für mein Gölfchen holen. Im Moment sind 195/65/R15 91H drauf. Im Fahrzeugschein steht noch als Option 175/80/R14 88H.
Der Geschw.index ist aber immer H = also bis 210 km/h. Jetzt hab ich mal in Ebay geschaut und fast alle Kompletträder dort sind nur bis T also bis 190 km/h. Kann ich die nun auch nehmen ? Oder darf ich nur H oder größer nehmen ?

44 Antworten

@4shizzle dann sei froh das Dir noch keiner um die Ohren geflogen ist. Ist bestimmt total geil wenn vorne ein T-Reifen
bei 210 platzt. Erkläre das dann auch der Polizei und der Versicherung wieso du mit einem T-reifen über 200 gefahren bist, falls man dich überhaupt noch befragen kann.

Sorry für den Sarkasmus, aber irgendwas werden sich die Reifenhersteller schon dabei gedacht haben.

Ich würde NIEMALS Reifen bei Ebay kaufen... Du hast absolut keine Ahnung wieviele Bordsteine die schon erklommen haben, wie gut die Karkasse noch in Schuss ist, wie sie gefahren wurden usw...
Dann leg lieber ein bißchen Geld drauf, dann weisst du vom ersten Tag an wie der Reifen behandelt wurde, und erlebst nicht bei 150 plötzlich ne böse Überraschung...

Ich geb Dir da schon uneingeschränkt Recht.

Aber ich hab halt leider nicht die dicke Kohle um einfach mal so zum Pneuhage oder zum Euromaster zu fahren um mir so mir nix dir nix nagelneue Reifen für 400-500€ (brauch ja die Felge noch dazu) zu kaufen... da liegt das Problem. Und bevor ich mir irgendeinen Billigreifen hole wollte ich mir lieber einen gebrauchten holen.
Wenn ihr ne bessere Idee habt, ich bin für alle Tipps offen 😉

Nana, Platzen werden die Reifen deswegen nicht.
Die werden sau unruhig ab der nicht mehr zugelassenen Geschwindigkeit. Bei Dauerbetrieb oberhalb des Limits wirds dann schon eher danach aussehen dass sich der Reifen verabschiedet.
(Instabile Reifenwand usw.) ein plötzliches Ausbrechen kann da auch mal kommen.

Gruß DP

Ähnliche Themen

yo schau auch demnächst mal hier vorbei http://www.winterreifen.net/

Hatte mir dort mal einen Komplettsatz 195er mit Stahlfelge
(toyo) nagelneu für 350 euronen bestellt. (Lieferung frei Haus, geliefert wurde dann ein Conti zum gleichen Preis weil der Toyo wohl nicht mehr da war 😉)

Schau einfach mal, auch vredestein, firestone und fulda schneiden manchmal ganz gut bei den tests ab. Weiss ja nicht was bei Dir "Billigreifen" sind.

Also ich finds preislich auch voll heftig. Habe im Moment meine neuen Reifen bekommen. Die 4 Goodyear UG7 Reifen mit 195/65 R15 H kosteten also 412,00 €. Dazu die 15" Alufelgen für 248,00 €.
Das macht zusammen genau 660 €. Echt happig, aber ich kann mich den andren da auch nur anschließen. Der Reifen ist eines der wichtigsten Teile am Auto, wo man nicht sparen sollte (Billigprodukte, eBay, Gebrauchte mit unbekannter Vergangenheit,...). Die Fahrsicherheit hängt maßgeblich vom Reifen ab, wenn der scheisse ist oder platzt, kann auch das beste Auto oder der beste Fahrer nichts mehr machen...

hallo,

und klebe den aufkleber in die nähe deines tachos wenn du t-reifen kaufst.

der aufkleber ist zwingend vorschrift und es ist vollkommen egal wie die höchstgeschwindigkeit lautet. es spielt nur eine rolle was eingetragen ist und was aufgezogen ist.
beispiel:
wenn dein auto 165 läuft aber im schein h-reifen stehen mußt du h-reifen fahren, ausgenommen m+s-reifen, die können t sein aber dann mit aufkleber.

denn der geschwindigkeitsindex hängt von vielen anderen faktoren, wie z. b. sturz, spur, zuladung, luftdruck, loadindex und vieles mehr, ab.

schau auch hier:
index

es gibt auch eine formel wie das ganze berechnet wird.

Der Wert für die Höchstgeschwindigkeit ist aber nicht der, der in den Papieren steht, sondern es kommt noch ein Toleranzwert dazu.
Die Berechnung für diesen Toleranzwert lautet wie folgt:

V = V-Fz.-Brief + 6,5 km/h + 0,01*V-Fz.-Brief

"H" ist in diesem Fall das "Endziel", nämlich die Grundlage für den einzutragenden speedindex, und "V-Fz-Brief" ist die Höchstgeschwindigkeit laut Zulassung, also die in den Papieren eingetragene Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs.

Am Beispiel deiner lt. Zulassung eingetragenen Höchstgeschwindigkeit 188km/h bedeutet das:

V = 188km/h + 6,5 km/h + (0,01*188 km/h) = 196,38 km/h

Die Bereifung muß also für 196,38 km/h ausgelegt sein.

Dieser Wert ist natürlich in keiner Tabelle zu finden, daher zählt dann stets der nächsthöhere Tabellenwert - in Deinem Fall halt die 210km/h, also Geschwindigkeitsindex "H".

gruß
klaus

Danke für die vielen guten Tipps.. in den nächsten 4 Wochen werde ich mich umschauen und dann kaufen... ich sage euch dann bescheid was ich gemacht habe.
Bin halt Azubi... aber demnächst gibts ja Urlaubsgeld hehe 🙂

hi,

hätte einen Satz Winterreifen anzubieten.

15" Alus
Conti Winter Contact TS 790

2x6mm
2x4,5mm

Bei Interesse PN.

Zitat:

Original geschrieben von klausfkb1


Am Beispiel deiner lt. Zulassung eingetragenen Höchstgeschwindigkeit 188km/h bedeutet das:

V = 188km/h + 6,5 km/h + (0,01*188 km/h) = 196,38 km/h

Die Bereifung muß also für 196,38 km/h ausgelegt sein.

Dieser Wert ist natürlich in keiner Tabelle zu finden, daher zählt dann stets der nächsthöhere Tabellenwert - in Deinem Fall halt die 210km/h, also Geschwindigkeitsindex "H".

gruß
klaus

Absolut richtig, dem ist fast nichts mehr hinzuzufügen, außer:

Der 190km/h-Aufkleber muß deshalb auch rein wenn das Fahrzeug nur mit 188 eingetragen ist.

Noch ein Hinweis:
Auch bei SW-seitigen Lösungen (z.Bsp. Winterreifen-Limit des Bordcomputers bei Mercedes Fahrzeugen) muß der Aufkleber vorhanden sein. Auch wenn dann eh bei der entsprechenden Geschwindigkeit abgeregelt wird.

Und was zahlt man an Ordnungsgeld, wenn der Aufkleber nicht vorhanden ist?

Ich glaube, dass Problem kommt erst im Schadensfalls richtig dicke.

Wenn sich keiner erklären kann, warum MC Tim plötzlich nach rechts gezogen ist und die komplette Seite des neuen Maybach aufgerissen hat, wird spätestens ein nicht vorhandener Aufkleber wichtig und interessant für manche Leute... 🙄

Ich bin der Einzige der mein Auto fährt und ich Eechsel auch selbst meine Reifen. Von daher weiß ich wann ich Winterreifen drauf habe und das diese nur bis 190km/h zugelassen sind.
Zudem fahre ich auch mit Sommerreifen, die irrsinnigerweise bis 270km/h zugelassen sind, fast nie schneller als 150km/h. Dank der hohen Benzinpreise und weil man auf der BAB mit dieser Geschwindigkeit meist genauso schnell ans Ziel kommt.
Ich muss also nicht mit einem Aufkleber erinnnert werden, dass ich mit Winterreifen kein Vollgas fahren darf.
Aber ich sehe es schon ein das es gesetzlich vorgeschrieben sein muss. Irgendeine Regelung muss es ja geben. Trotzdem kleb ich mir keinen rein.

Grüße, Tim.

Zitat:

Original geschrieben von FallSoWireless


Wenn sich keiner erklären kann, warum MC Tim plötzlich nach rechts gezogen ist und die komplette Seite des neuen Maybach aufgerissen hat, wird spätestens ein nicht vorhandener Aufkleber wichtig und interessant für manche Leute... 🙄

Du bist ja gar nicht sarkastisch oder? 😁

Na da ist aber jemand aufgeweckt 😁

Nein, ich bin nicht sarakstisch und hasse Ironie. 😮

Deine Antwort
Ähnliche Themen