Frage zu Winterreifen
Moin moin
Habe heute meine Winterreifen gewechselt, eigentlich dachte ich das wäre ihre letzte Saison gewesen da diese aus DOT 3903 sind.
Dann habe ich das Profil gemessen 2x 5,5mm und 2x 6mm.
Was meint ihr doch noch mindestens einen Winter fahren oder sicherheitshalber erneuern da diese fast schon 10 Jahre alt sind???
Wenn dann wollte ich schon im Sommer mir welche holen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Rainer 34
Rechtlich ist es so dass man auch wenn die Reifen noch die für Winterreifen geltende Mindestprofiltiefe haben man bei einem Unfall zur Rechenschaft gezogen werden kann!!! (Teilschuld)
Das ist Quatsch. Die StVZO (§36) schreibt lediglich eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm vor, das Alter des Reifens spielt dabei keine Rolle. Erst wenn Reifen deutliche Versprödungen zeigen, kann das als Mangel ausgelegt werden. Solang der Reifen aber keine Auffälligkeiten hat, kann er auch 40 Jahre alt sein - so etwas wie Mitschuld wird es trotzdem nicht geben.
Ich persönlich würde aber einen Reifen max. bis zum Alter von 7 Jahren fahren. Ab dann diffundiert der Weichmacher im Reifen und dieser verliert dadurch an Haftung.
14 Antworten
Fahrprofil im Winter?
Viel Schnee und Berge?
Mußt du für dich selbst ausmachen.
Also ich hätte keine Probleme damit, die noch zu fahren.
Klar sind neue besser, aber wie gesagt, ich hätte keine Bedenken.
Gibt auch neue Autos, die besser und sicherer sind als der 10 Jahre alte
BMW und ich fahre in trotzdem.🙂
Kurz und knapp, neue kaufen.
Grund: Grip und Bremsweg.
Im schlimmsten Fall am falschen Ende gespart.
Ist aber meine persönliche Meinung.
Du entscheidest.
Gruß,
Speedy
Rechtlich ist es so dass man auch wenn die Reifen noch die für Winterreifen geltende Mindestprofiltiefe haben man bei einem Unfall zur Rechenschaft gezogen werden kann!!! (Teilschuld)
Gummi altert nachweislich (lernt man auch in der Fahrschule) und sollten daher nicht älter als 4 Jahre sein.
Kurz: NEUE REIFEN KAUFEN 😉
LG Rainer
Ich stand vor einem Monat vor derselben Frage, meine Winterreifen waren auch noch von 2003! Ich habe mich für neue Winterreifen entschieden. Ich habe mal nen Bericht gesehen wo neue und alte Reifen getestet wurden, die alten Reifen waren von 2006 und die haben deutlich schlechter abgeschnitten als die Neuen, deshalb runter mit den Alten und Neue drauf! Ich hatte übrigens noch ein Profil von 6mm, es ist zwar schade drum aber in Sachen Sicherheit sollte man nicht sparen!
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wie mk4x schon schrieb solltest Du das anhand Deines Fahrprofils abschätzen. Wenn Du im Winter mit den Reifen nicht ins tief verschneite Gebirge fährst oder in einer milden Ecke mit wenig bzw. keinem Schneevorkommen (z.B. Rheinland) wohnst hätte ich zumindest keine Bedenken die Reifen noch eine Saison zu fahren.
Wenn Du dagegen im Sauerland oder in der Eifel etc. wohnst sollten schon neue Reifen drauf. Dann kannst Du die alten als Ersatz für den Notfall nehmen oder zum sommerlichen Driften 😁
Gruss, Uwe
Zitat:
Original geschrieben von Rainer 34
Rechtlich ist es so dass man auch wenn die Reifen noch die für Winterreifen geltende Mindestprofiltiefe haben man bei einem Unfall zur Rechenschaft gezogen werden kann!!! (Teilschuld)
Das ist Quatsch. Die StVZO (§36) schreibt lediglich eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm vor, das Alter des Reifens spielt dabei keine Rolle. Erst wenn Reifen deutliche Versprödungen zeigen, kann das als Mangel ausgelegt werden. Solang der Reifen aber keine Auffälligkeiten hat, kann er auch 40 Jahre alt sein - so etwas wie Mitschuld wird es trotzdem nicht geben.
Ich persönlich würde aber einen Reifen max. bis zum Alter von 7 Jahren fahren. Ab dann diffundiert der Weichmacher im Reifen und dieser verliert dadurch an Haftung.
Zitat:
Original geschrieben von Abzug86
Das ist Quatsch. Die StVZO (§36) schreibt lediglich eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm vor, das Alter des Reifens spielt dabei keine Rolle. Erst wenn Reifen deutliche Versprödungen zeigen, kann das als Mangel ausgelegt werden. Solang der Reifen aber keine Auffälligkeiten hat, kann er auch 40 Jahre alt sein - so etwas wie Mitschuld wird es trotzdem nicht geben.Zitat:
Original geschrieben von Rainer 34
Rechtlich ist es so dass man auch wenn die Reifen noch die für Winterreifen geltende Mindestprofiltiefe haben man bei einem Unfall zur Rechenschaft gezogen werden kann!!! (Teilschuld)Ich persönlich würde aber einen Reifen max. bis zum Alter von 7 Jahren fahren. Ab dann diffundiert der Weichmacher im Reifen und dieser verliert dadurch an Haftung.
Uiiii,da hab ich doch als gelernter Mechaniker und Fahrlehrer doch was falsches gelernt???😕
Fakt ist: Eine Teilschuld ist auch schon bei Sommerreifen von 3mm möglich!!!
Diese Aussagen kommen nicht von irgendwo sondern vom ADAC und ÖAMTC!
Das sowas nicht in der StVO steht ist klar,lest ja sowieso keiner😛
PS:Eine Versprödung der Reifen kann zu einem schweren Mangel führen beim Pickerl machen oder HU in Deutschland.
Zitat:
Original geschrieben von Rainer 34
Uiiii,da hab ich doch als gelernter Mechaniker und Fahrlehrer doch was falsches gelernt???😕Zitat:
Original geschrieben von Abzug86
Das ist Quatsch. Die StVZO (§36) schreibt lediglich eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm vor, das Alter des Reifens spielt dabei keine Rolle. Erst wenn Reifen deutliche Versprödungen zeigen, kann das als Mangel ausgelegt werden. Solang der Reifen aber keine Auffälligkeiten hat, kann er auch 40 Jahre alt sein - so etwas wie Mitschuld wird es trotzdem nicht geben.
Ich persönlich würde aber einen Reifen max. bis zum Alter von 7 Jahren fahren. Ab dann diffundiert der Weichmacher im Reifen und dieser verliert dadurch an Haftung.
Fakt ist: Eine Teilschuld ist auch schon bei Sommerreifen von 3mm möglich!!!
Diese Aussagen kommen nicht von irgendwo sondern vom ADAC und ÖAMTC!
Das sowas nicht in der StVO steht ist klar,lest ja sowieso keiner😛PS:Eine Versprödung der Reifen kann zu einem schweren Mangel führen beim Pickerl machen oder HU in Deutschland.
Wen interessiert bei einer Schuldbemessung was ADAC oder ÖMATC sagen?? Niemanden. Die Frage ist doch: kannst Du Deine Behauptung belegen, oder kannst Du es nicht? Ich hab den § geliefert - auf den sich tatsächlich die Schuldfindung stützt - was hast du zu bieten?
Danke erstmal für eure Meinungen.
Optisch gesehen sind die Reifen noch Top, keine Risse oder Spröde stellen nur halt von 2003. Sind übrigens Pirelli´s 😉
Wenn es nach meinem Profil geht kann ich mit denen noch 2 bis 3 Saisons fahren, hier bei uns im Rheinland.
Im Winter fahre ich ganz wenig mit BMW, überwiegend nur zu Arbeit ansonsten mit dem Frontkratzer von meiner Freundin. Im Sommer umgekehrt 😁
Also habe ich quasi meine Frage auch selber beantwortet, trotzdem vielen Dank!!!
Zitat:
Original geschrieben von Abzug86
Wen interessiert bei einer Schuldbemessung was ADAC oder ÖMATC sagen?? Niemanden. Die Frage ist doch: kannst Du Deine Behauptung belegen, oder kannst Du es nicht? Ich hab den § geliefert - auf den sich tatsächlich die Schuldfindung stützt - was hast du zu bieten?Zitat:
Original geschrieben von Rainer 34
Uiiii,da hab ich doch als gelernter Mechaniker und Fahrlehrer doch was falsches gelernt???😕
Fakt ist: Eine Teilschuld ist auch schon bei Sommerreifen von 3mm möglich!!!
Diese Aussagen kommen nicht von irgendwo sondern vom ADAC und ÖAMTC!
Das sowas nicht in der StVO steht ist klar,lest ja sowieso keiner😛PS:Eine Versprödung der Reifen kann zu einem schweren Mangel führen beim Pickerl machen oder HU in Deutschland.
[/quotEntscheidungen vom obersten Gerichtshof mein Lieber😛
Ein Sachverständiger kann ohne Probleme festestellen um wieviel der Bremsweg länger ist mit 6...7......12 Jahren alten Reifen.
Und dann guckst Du schön drein wennst nach einem Unfall vorm Richter sitzt und der Dir den Arsch aufreißt wegen Deiner alten Reifen😁
Aber egal,sowas zählt zur Lebenserfahrung.......und die hat man...oder wieder nicht🙄
Nix für Ungut..........ist aber so 😉
Paragraphen sind meißt nur eine grobe Schätzung,aber jeder Un(Fall) wird natürlich genauer zerpflückt und dann ergibt es sich immer von alleine das entweder bei den Bremsen oder der Bereifung was im Argen ist.....da zählen dann die Profiltiefe und daaaann das Alter😁
....so und ich geh jetzt Abendessen :-*Seas
Zum Thema "Lebenserfahrung": Wenn ich mir anschau wieviel Smileys du benutzt, muss ich davon ausgehn dass du max 20 bist.... ein Erwachsener kann seine Behauptungen auch ohne 642 Grins-Smileys rüberbringen. Die armen Fahrschüler machen was mit...
Dass der Bremsweg länger wird weiß ich selbst, oder was denkst du warum ich geschrieben hab dass ich keine Reifen älter als 7 fahren würde....? Es geht aber ums rechtliche.
Wie auch immer, du schreibst irgendwas von "oberster Gerichtshof", aber nicht mal dazu bringst du irgendwas nachvollziehbares. Dementsprechend ist das Thema durch, es gibt laut StVZO kein Höchstalter für Reifen (an PKWs), du kannst es nicht widerlegen, Thema durch.
OT:
wie schaut es dann mit älteren Stoßdämpfern aus?
Der Bremsweg verlängert sich ebenso durch solche...
Bei der TÜV-Untersuchung interessiert sich niemand so recht dafür und Reifen mit einem Alter von ab 4 Jahren gelten rechtlich als verkehrsgefährdend?
Ich habe mir erst vor drei Wochen neue Sommerreifen gekauft. Diese sind schon 1,5 Jahre alt, wenn man auf die DOT schaut.
Für Stoßdämpfer gilt das gleiche wie für Reifen. Nicht das Alter ist entscheidend, sondern der Zustand. Den überprüft der TÜV-Prüfer, wenn er ok ist dann ist er ok, wenn nicht dann nicht. Bei Fahrzeugen die nur bei schönem Wetter gefahren werden, in Garagen stehen und nur 5000 km pro Jahr unterwegs sind werden halten die Dämpfer logischerweise länger als andersrum, von daher kann man da gar kein "Verfallsdatum" festlegen.