Frage zu einem speziellen Garantiefall
Tag zusammen..
Mitte bis Ende Juni 2007 wurde bei mir die Airbag-Einheit (Lenkrad) auf Garantie ausgetauscht weil die Beleuchtung der Multifunktionstasten nicht mehr funktionierte und teilweise haben sie auch nicht mehr angesprochen. Anscheinende war auf der Platine eine Lötstelle gebrochen.
Jetzt, nicht ganz zwei Jahre später, hab ich genau das selbe Phänomen wieder. Die Funktion der Tasten ist zwar noch da aber das Licht funktioniert schon nicht mehr.
Habe ich jetzt auf das Ersatzteil, dass ich damals eingebaut bekommen hab, erneute 2 Jahre Garantie oder erlischt die Garantie des Ersatzteils mit der Garantie des Autos?
18 Antworten
Ich könnte mir theoretisch jedes Jahr meine Scheinwerfer wechseln lassen, da diese bei mir immer enden wie ein Feuchtbiotop. Dann hätte ich auf die Scheinwerfer ja quasi eine Endlosgarantie wenn ichs so machen würde.
Steht das irgendwo geschrieben dass der Hersteller diese Bauteilegarantie gewähren MUSS?
Mir wurde von Audi ausdrücklich NEIN gesagt in mehreren Fällen (LMM bei TT, Scheinwerfer bei S4, Zusatzwasserkühler bei S4).
Aussage war dass die Garantie für diese getauschten Teile mit der bestehenden Neuwagengarantie endet.
Also ich bin da sehr verwundert! Ich kannte bisher auch nur, das GArantie bedeutet, innerhalb von 2 Jahren werden defekte Teile kostenlos erneuert. Eine Verlängerung der GARANTIE gibt es nicht.
Evtl. gibt es aber auf das neue Teil die gesetzl. 1-Jährige Gewährleistung?!
Falls irgendwer irgendwas an Audi bezahlt, ist natürlich definitiv die Audi-Gewährleistungspflicht gegeben!
Ich ruf mal die Hotline an. Das interessiert mich jetzt.
Na super! Jetzt haben wir es:
Ich: Wie siehts mit Garantie bzw. Gewährleistung aus, wenn innerhalb der Neuwagen-Garantie etwas kaputt geht? Gibts dann auf das bestimmte Teil eine neue Garantie, quasi als Verlängerung der Neuwagen-Garantie (für dieses Bauteil)?
Hotline: Je nach Bauteil gibt es nix, 1 Jahr Gewährleistung, oder 2 Jahre Garantie.
Ich: Welche Teile sind das?
Hotline: Das kann ich Ihnen nicht sagen, da müssen Sie jedesmal Ihren Audipartner vor Ort fragen.
....
Herzlichen Grlückwunsch zu dieser hilfreichen Aussage der Hotline! 😕
Immerhin: Alle Aussagen in diesem Thread sind richtig! 😁
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Na super! Jetzt haben wir es:Ich: Wie siehts mit Garantie bzw. Gewährleistung aus, wenn innerhalb der Neuwagen-Garantie etwas kaputt geht? Gibts dann auf das bestimmte Teil eine neue Garantie, quasi als Verlängerung der Neuwagen-Garantie (für dieses Bauteil)?
Hotline: Je nach Bauteil gibt es nix, 1 Jahr Gewährleistung, oder 2 Jahre Garantie.
Ich: Welche Teile sind das?
Hotline: Das kann ich Ihnen nicht sagen, da müssen Sie jedesmal Ihren Audipartner vor Ort fragen.
....
Herzlichen Grlückwunsch zu dieser hilfreichen Aussage der Hotline! 😕
Immerhin: Alle Aussagen in diesem Thread sind richtig! 😁
Danke....
also @Jason, das mit deinen Scheinwerfern verstehe ich jetzt auch nicht...
also wenn es nicht alle 2 Wochen vorkommt dann solltest DU da auch abgesichert sein nur weiss ich natürlich nicht wie es ist wenn die innnen drin beschlagen sind ob die dann zwingend getauscht werden müssen???!!!!
Also Bei mir wurde jetzt auf Garantie der Dämpfer im Handschuhfach gemacht. Sollte der nach Oktober wo die Garantie abläuft nochmal kaputt gehen habe ich bis April 2010 Restgarantie allerdings nur auf den Dämpfer...
Wie ich in anderen Themen schon berichtete, wird man von einigen ;-) tatsächlich nur verarscht wenn man etwas nicht weiss....
Ich fahre wenn es sein muss dann zu 4 Audi-Partnern und jeder sagt mir was anderes....
Die Kundenbetreuung kann dem Händler eh keine Vorschriften machen... Ganz im Gegenteil die beraten lediglich und versuchen Werkstatt mit Ihren Kunden gegeneinander auszuspielen.....
Dann steht man immer blöd da.....
Naja wie schon gesagt egal was als nächstes gemacht werden muss, ich bleibe in der Werkstatt dabei...... auch wenn es Stunden dauert......
Schönes Wochenende.......