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Frage wegen Leasing und GmbH

Themenstarteram 31. August 2007 um 14:31

Hallo, ich hatte ein paar Fragen. Wir wollen uns bald eine zweites Geschäftsauto leasen. Dazu haben wir den A5 im Visier.Unser erstes Auto ist ein BMW X5 den wir schon seit 3 Jahren haben. Wir benutzen den privat als auch Geschäftlich. Da ich der Meinung bin, das sich ein Auto Kauf null lohnt, will ich mir jetzt den A5 leasen. Meine Frage wäre was alles abgesezt wird?? Die Leasing Rate von meinem Wunsch A5 beträgt 622,68€ monatlich bei einem Gesamtpreis von 44.684,88 Euro und einer Jahresleistung von 15.000km. Und das ganze für 4 Jahre. Ist es sinnvoll das ganze 4 Jahre zu machen?? Und nach den 4 Jahren die Restsumme weiter finanzieren oder abgeben???

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44 Antworten

wie ? warum lohnt sich das nicht ein Auto zu kaufen ? in der GmbH ....

du kannst z.B Rückstellungen bilden und brauchst dadurch weniger Steuern zahlen

unser STB sagt wenn man die Kohle hat kaufen und wenn nicht leasen....

ganz einfach...

Themenstarteram 31. August 2007 um 17:34

Ich meine Auto kaufen im Sinne von alten Autos. Ich hab die Nase voll. Da geht immer irgendwas kaputt hin und her.....von daher haben wir uns für ein neu Auto entschieden. Das Geld was ich zurzeit in meinem Golf 4 gesteckt habe, könnte ich die Raten von einem ganzen Jahr zahlen. Ausserdem finde ich, dass es besser wäre, wenn ich das Geld nicht in ein Auto reinstecke. Leasing ist wirtschaftlich das beste.......

Rapmaster - Du Grundregeln des normalen Wirtschaftens sind an Dir auch wohl vorbeigegangen - oder ;-). Ob Du Geld im alten Golf oder neuen Boot in St. Tropez stecken hast, ist bei der Abwägung zwischen Leasing vs. Kauf völlig unerheblich.

Leasing ist in den meisten Fällen zu teuer - vergiss das. Außer Du bist Großabnehmer von 1000 Autos p.a.. Ich habe einen CLK 500 über die GmbH gekauft - der war 15 Monate alt, ist voll ausgestattet, NP 80 T€ und hat micht mit 4 Winterreifen auf Alu nur 39 T€ brutto gekostet - also netto ca. 32,5 T€.

Guck Dir das mal im 3er Forum E91 an - da gibt es einen Thread zum Thema 335d Leasing? ... dort habe ich das in aller breite noch mals erklärt.

Viele Grüße

Jonny

Um auch mal die Frage zu beantworten:

*Alle* Ausgaben für das Auto werden *abgesetzt*, d.h. sie mindern als Betriebsausgaben das steuerliche Ergebnis der GmbH. Also Versicherung, Steuer, Leasingrate, Sprit, Reifen, Reparaturen, Wartung, Waschanlage, Parkgebühren...

Ausnahme sind Strafzettel: Die sind keine (steuerlich wirksamen) Betriebsausgaben.

Im Gegenzug muß die private Nutzung des Fahrzeug anteilig nach Fahrtenbuch oder Pauschal versteuert werden.

Darüber hinaus gibt's weitere Besonderheiten, wie z.B. die Frage nach einer betrieblichen Veranlassung der Anschaffung oder die Problematik einer verdeckten Gewinnausschüttung.

Im Extremfall handelt es sich um eine Ein-Mann-GmbH mit geringen Umsätzen und zwei hochwertigen Geschäftswagen und da könnte ein Betriebsprüfer schon auf die Idee kommen, die betriebliche Veranlassung anzuzweifeln und die Gesamtkosten wie eine VGA zu behandeln.

Oliver

am 1. September 2007 um 10:29

Hallo,

das mit kauf oder leasing muss man eimal genau durchkalkulieren.

(Liquidität vorausgesetzt)

Eine Rückstellung kann man beim Kauf nicht bilden sondern nur eine Rücklage!

Diese muss man jedoch in den 1 - 3 Jahren vor Anschaffung des Autos bilden.

Im jahr der Bidung mindert man damit seine einkünfte.

jedoch muss die Rücklage nach spätestens 3 Jahren nach bildung oder bei Anschaffung des Autos wieder auflösen.

somit kommt es in diesem jahr wieder zu einer Gewinnerhöhung.

es handelt sich also nur um eine gewinnverschiebung, die sich auch durchaus nachteilig auswirken kann, wenn man im jahr der Auflösung einen relativ hohen gewinn aht.

In diesem Zusammenhang ist eine Sonderabschreibung nicht zulässig.

Bei ca. 45.000 € Anschaffungskosten (ohne Steuer!?) ergibt sich eine Abschreibung von ca. 7500 € im Jahr (Nutzungsdauer für die Abschreibung 6 Jahre), welche als Aufwand die Einkünfte reduzieren.

Bei Leasing hat man die Leasingraten voll als Aufwand. zusätzlich bekommt man die Umsatzsteuer erstattet, wenn man USt pflichtig ist.

Bei einer Leasingrate i.H.v. ca. 622 € (ohne Steuer!?) mal 12 Monate ergibt sich ebenfalls ein Aufwand von ca. 7500 €.

Das war mal ein kurzer Auszug...

Gruß,

Fabian

Themenstarteram 2. September 2007 um 11:52

das sind 622€ mit Steuer..und ja wir sind Ust pflichtig!

@ John curtis könntest du mir mal den Link geben???

Zitat:

unser STB sagt wenn man die Kohle hat kaufen und wenn nicht leasen....

ganz einfach...

Da macht er sich's aber etwas einfach.

Eine generelle Aussage ist nicht möglich. Manche Leasing-Angebote sind eher unattraktiv, manche hingegen so, dass man blöd ist, wenn man nicht least.

Ich fahre z.B. einen BMW 750i mit 113 TEUR LP für 839,- netto-Rate ohne Anzahlung. Das entspricht 0,85% Faktor. Bei solch einem Faktor müsste ein A5 mit 45 TEUR LP schlappe 374,- Euro kosten. Brutto wohlgemerkt.

Zitat:

Original geschrieben von Dj RapmasterA

Hallo, ich hatte ein paar Fragen. Wir wollen uns bald eine zweites Geschäftsauto leasen. Dazu haben wir den A5 im Visier.Unser erstes Auto ist ein BMW X5 den wir schon seit 3 Jahren haben. Wir benutzen den privat als auch Geschäftlich. Da ich der Meinung bin, das sich ein Auto Kauf null lohnt, will ich mir jetzt den A5 leasen. Meine Frage wäre was alles abgesezt wird?? Die Leasing Rate von meinem Wunsch A5 beträgt 622,68€ monatlich bei einem Gesamtpreis von 44.684,88 Euro und einer Jahresleistung von 15.000km. Und das ganze für 4 Jahre. Ist es sinnvoll das ganze 4 Jahre zu machen?? Und nach den 4 Jahren die Restsumme weiter finanzieren oder abgeben???

Hi Rapmaster,

hast Du keinen Steuerberater (StB)? Der sollte nämlich bei solchen Fragen immer Dein erster Ansprechpartner sein. Bevor Du die Frage hier stellst....

Es gibt sehr gute StB-Software, die die (Nach-)Kalkulation eines Leasingvertrages ermöglicht und aus deren Ergebnissen Dein StB exakt ersehen kann, ob sich der Leasingvertrag für Dich kaufmännisch und steuerlich rechnet.

Das hängt außerdem neben den steuerlichen und kaufmännischen Argumente auch noch von anderen, eher persönlichen Dingen ab (Verwertungsrisiko, Gewährleistungspflicht, Nutzungsprofil, pers. Einstellung zum Auto, etc., etc.....), sodass jeder Einzelfall zu einem anderen Ergebnis führen kann. Die für Dich optimale Lösung wird Dein StB für Dich erarbeiten. Hier kann das ohne exaktes Detailwissen niemand beantworten.

Grüße

Markus

 

hmm ich lease meinen 3er jetzt auch 36 monate - mit der 1% regelung kann ich das als geschäftsführer noch super absetzen ohne fahrtenbuch zu führen - und nächstes jahr im mai kommt dann der a5... so hat man immer einen günstigen geschäftswagen, kann diesen absetzen und hat immer was neues ;)

am 6. Oktober 2007 um 17:23

@sefo2

wenn ich richtig informiert bin.... wird die 1%-Regelung nicht von der Steuer abgesetzt sondern auf dein Gehalt als GF aufgerechnet und du musst diese je Monat VERSTEUERN! und bei 50.000 € Anschaffungspreis sind das schöne 500 € im Monat!

Zitat:

Original geschrieben von S5Coyote

 

@sefo2

wenn ich richtig informiert bin.... wird die 1%-Regelung nicht von der Steuer abgesetzt sondern auf dein Gehalt als GF aufgerechnet und du musst diese je Monat VERSTEUERN! und bei 50.000 € Anschaffungspreis sind das schöne 500 € im Monat!

Sehr richtig. Und ausserdem muss dem Finanzamt ersteinmal nachgewiesen werden (durch Fahrtenbuch), dass überhaupt mehr als 50% der KM geschäftlich genutzt werden. Das wird im Zweifel nämlich einmal einfach abgeschlagen, dann is im Zweifel nix mit Verbuchung als Geschäftsausgabe sowie Vorsteuerabzug. Also diesbezüglich insbesondere bei Neuwagen immer lieber vorsichtig sein.

Gruß

Azza

am 6. Oktober 2007 um 20:39

Zitat:

Sehr richtig. Und ausserdem muss dem Finanzamt ersteinmal nachgewiesen werden (durch Fahrtenbuch), dass überhaupt mehr als 50% der KM geschäftlich genutzt werden. Das wird im Zweifel nämlich einmal einfach abgeschlagen, dann is im Zweifel nix mit Verbuchung als Geschäftsausgabe sowie Vorsteuerabzug. Also diesbezüglich insbesondere bei Neuwagen immer lieber vorsichtig sein.

Gruß

Azza

so ein Mist!

immer diese Halbwahrheiten!

Kurz und knapp:

wenn man eine GmbH oder AG hat oder Arbeitnehmer ist brauch ich nichts nachweisen.

wenn jemand mehr wissen will --> ab zum Seuerberater! (oder zu mir ;) )

Sorry, *klugscheißermodus an* ;)

Die 50%ige betriebliche/berufliche Nutzung muss nicht durch Fahrtenbuch, sondern durch einfache Aufstellung der Fahrten, also weit weniger streng nachgewiesen/glaubhaft gemacht werden. Und als Zeitraum gilt hier ein repräsentativer Zeitraum (man sagt 3 - 6 Monate), danach gilt die Erfüllung der 50%-Grenze bis zur nächsten Änderung der Nutzung. Diese Regelung gilt aber übrigens nur für Einzelunternehmer/Personengesellschaften(-er), nicht für GFs einer GmbH. Der GF muss zu seinem Glück keinen Nachweis führen, denn er ist Arbeitnehmer der/seiner GmbH. Die Überlassung eines Fahrzeuges an einen Arbeitnehmer gilt aber immer als 100%ige betriebliche Nutzung (aus Sicht des Arbeitgebers = GmbH)

Und für den Vorsteuerabzug gilt das gar nicht, da braucht es nur eine unternehmerische Nutzung von 10% zum Zeitpunkt der Erstverwendung! USt-Korrektur durch Eigenverbrauch kommt dann erst später.....

*klugscheißermodus aus* ;):D

Ansonsten ist das über die 1%-Regelung gesagte absolut korrekt. 1% des Bruttolistenpreises (inkl. Sonderausstattung ohne Abzug von Rabatten/Nachlässen) zum Zeitpunkt der Erstzulassung wird auf das GF-Gehalt aufgeschlagen und versteuert. Beim Einzelunternehmer/Personengesellschafter gilt es als Privatentnahme und erhöht den steuerpflichtigen Gewinn.

Viele Grüße und verzeiht mir die kleine Klugscheißerei, so ist es aber en detail richtig.

Schönen Sonntag und viel Spaß bei der F1

Markus

Zitat:

Original geschrieben von azza

Zitat:

Original geschrieben von S5Coyote

 

@sefo2

wenn ich richtig informiert bin.... wird die 1%-Regelung nicht von der Steuer abgesetzt sondern auf dein Gehalt als GF aufgerechnet und du musst diese je Monat VERSTEUERN! und bei 50.000 € Anschaffungspreis sind das schöne 500 € im Monat!

Sehr richtig. Und ausserdem muss dem Finanzamt ersteinmal nachgewiesen werden (durch Fahrtenbuch), dass überhaupt mehr als 50% der KM geschäftlich genutzt werden. Das wird im Zweifel nämlich einmal einfach abgeschlagen, dann is im Zweifel nix mit Verbuchung als Geschäftsausgabe sowie Vorsteuerabzug. Also diesbezüglich insbesondere bei Neuwagen immer lieber vorsichtig sein.

Gruß

Azza

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