Frage wegen Leasing und GmbH

Audi S5 8T & 8F

Hallo, ich hatte ein paar Fragen. Wir wollen uns bald eine zweites Geschäftsauto leasen. Dazu haben wir den A5 im Visier.Unser erstes Auto ist ein BMW X5 den wir schon seit 3 Jahren haben. Wir benutzen den privat als auch Geschäftlich. Da ich der Meinung bin, das sich ein Auto Kauf null lohnt, will ich mir jetzt den A5 leasen. Meine Frage wäre was alles abgesezt wird?? Die Leasing Rate von meinem Wunsch A5 beträgt 622,68€ monatlich bei einem Gesamtpreis von 44.684,88 Euro und einer Jahresleistung von 15.000km. Und das ganze für 4 Jahre. Ist es sinnvoll das ganze 4 Jahre zu machen?? Und nach den 4 Jahren die Restsumme weiter finanzieren oder abgeben???

44 Antworten

@Brooker
.... ich weiss nicht wo dein Steuerberater her ist (du bist wahrscheinlich dein eigener) aber meiner kennt das deutsche Steuerrecht.
Wenn man eine GmbH oder AG hat (man hat ja mittlerweile eine AG😉) und dieses Fahrzeug der AG oder GmbH (wir wollen ja auch nicht noch die "eG" vergessen) nutzt muss man dies eben auch im Rahmen der Einkommenssteuer eines GF oder Vorstand versteuern.

Beste Grüße

Ihr Fiskus

1. bin ich ein StB und
2. hab ich die Privatversteuerung nicht in Frage gestellt! Diese muss (fast) immer vorgenommen werden.

es ging nur um die aussage von azza mit dem nachweis der >50% (siehe zitat in meinem beitrag).
dieser muss eben bei den von mir genannten Kreisen nicht erbracht werden!

Um im deutschen Steuerrech zur KFZ-Nutzung alle Details zu erörtern, dazu reicht meine Zeit hier nicht.
Wer will kriegt ein aktuelles Skript dazu über ca. 200 Seiten von mir.

Schönen Sontag!

jo wird schon so seine richtigkeit haben...bei mir läuft das alles perfekt mit der 1% regelung und nachweisen brauche ich nichts - kein fahrtenbuch und auch keine fahrtaufstellung oder sowas - da ich auch noch von der neuregelung ausgenommen bin ... aber egal 😉 Somit setzte ich aktuell alle kfz kosten ab - und die > 20km pendlerpauschale ist dann auch egal.

Zitat:

Original geschrieben von S5Coyote


@Brooker
.... ich weiss nicht wo dein Steuerberater her ist (du bist wahrscheinlich dein eigener) aber meiner kennt das deutsche Steuerrecht.
Wenn man eine GmbH oder AG hat (man hat ja mittlerweile eine AG😉) und dieses Fahrzeug der AG oder GmbH (wir wollen ja auch nicht noch die "eG" vergessen) nutzt muss man dies eben auch im Rahmen der Einkommenssteuer eines GF oder Vorstand versteuern.

Beste Grüße

Ihr Fiskus

Hi Coyote,

was brooker schreibt, ist natürlich absolut korrekt (siehe auch mein Posting auf der Seite vorher). Der GF einer GmbH (gilt auch für den angestellten Vorstand der AG) braucht die (mehr als) 50%ige Nutzung des Fahrzeuges nicht nachzuweisen/glaubhaft zu machen.

An der 1%-Regelung (bzw. alternativ Fahrtenbuchführung) zur Erfassung des privaten Nutzungsanteiles ändert das selbstverständlich auch nix. Die muss natürlich trotzdem durchgeführt werden. Die beiden Regelungen darf man aber nicht durcheinanderwerfen, weil sie ganz unterschiedliche Dinge betreffen.

50%-Regelung: Darf der Unternehmer das Fahrzeug als Betriebsvermögen erfassen?
1%-Regelung: Wie ist der private Nutzungsanteil des Nutzenden zu besteuern?

Grüße
Ihr Anti-Fiskus 😉

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Hey Leute,
ich hab ja auch nie was von der 50% Regelung geschrieben.
Wollte damit nur sagen, dass die 1% Regelung dem GF auch Geld kostet... und das nicht gerade wenig bei einem S5.

Grüße

"der S5-Wartende"

Zitat:

Original geschrieben von S5Coyote


Hey Leute,
ich hab ja auch nie was von der 50% Regelung geschrieben.
Wollte damit nur sagen, dass die 1% Regelung dem GF auch Geld kostet... und das nicht gerade wenig bei einem S5.

Grüße

"der S5-Wartende"

Deswegen finde ich es immer lustig, wenn ein mandant kommt und sagt, er hat irgendein auto (bzw. sportwagen) super günsitg erworben und jetzt kann er das auto auch noch von der steuer absetzen.

Das die 1%-Regelung aber vom Bruttolistenpreis und nicht vom Kaufpreis abhängig ist, vergessen die meisten.

wenn ich da ein auto statt für regulär 120.000 € für nur 60.000 € gebraucht kaufe, dann muss ich trotzdem 1% von 120.000 € monatlich versteuern. (= 1.200 €)

Zitat:

[

Deswegen finde ich es immer lustig, wenn ein mandant kommt und sagt, er hat irgendein auto (bzw. sportwagen) super günsitg erworben und jetzt kann er das auto auch noch von der steuer absetzen.

Das die 1%-Regelung aber vom Bruttolistenpreis und nicht vom Kaufpreis abhängig ist, vergessen die meisten.

wenn ich da ein auto statt für regulär 120.000 € für nur 60.000 € gebraucht kaufe, dann muss ich trotzdem 1% von 120.000 € monatlich versteuern. (= 1.200 €)so is es und 1.200 € im Monat bei 40% Steuersatz is auch net ohne... schlappe 480 € Steuer je Monat... macht dann 17.280 € in 3 Jahren... Respekt soviel zum Thema.... "die Firma kauft und mir kostet es nix" hahaha

Grüße

Coyote
.... noch 5 Tage....

Zitat:

Original geschrieben von Brooker



Zitat:

Original geschrieben von S5Coyote


Hey Leute,
ich hab ja auch nie was von der 50% Regelung geschrieben.
Wollte damit nur sagen, dass die 1% Regelung dem GF auch Geld kostet... und das nicht gerade wenig bei einem S5.

Grüße

"der S5-Wartende"

Deswegen finde ich es immer lustig, wenn ein mandant kommt und sagt, er hat irgendein auto (bzw. sportwagen) super günsitg erworben und jetzt kann er das auto auch noch von der steuer absetzen.

Das die 1%-Regelung aber vom Bruttolistenpreis und nicht vom Kaufpreis abhängig ist, vergessen die meisten.

wenn ich da ein auto statt für regulär 120.000 € für nur 60.000 € gebraucht kaufe, dann muss ich trotzdem 1% von 120.000 € monatlich versteuern. (= 1.200 €)

Gut ist, wenn der Mandant weiß, dass er fragen soll,

bevor

er ein Auto kauft/least. 😉

Schlecht ist, wenn er es nicht tut..... 😁

Zitat:

Original geschrieben von maody66



Zitat:

Original geschrieben von Brooker


Deswegen finde ich es immer lustig, wenn ein mandant kommt und sagt, er hat irgendein auto (bzw. sportwagen) super günsitg erworben und jetzt kann er das auto auch noch von der steuer absetzen.

Das die 1%-Regelung aber vom Bruttolistenpreis und nicht vom Kaufpreis abhängig ist, vergessen die meisten.

wenn ich da ein auto statt für regulär 120.000 € für nur 60.000 € gebraucht kaufe, dann muss ich trotzdem 1% von 120.000 € monatlich versteuern. (= 1.200 €)

Gut ist, wenn der Mandant weiß, dass er fragen soll, bevor er ein Auto kauft/least. 😉

Schlecht ist, wenn er es nicht tut..... 😁

Und er es dann noch bar zahlt, obwohl er gar nicht soviel Gewinne versteuert 😁

Das interessante an dem beruf ist dann die bereits gemachten fehler der mandanten für ein gutes honorar wieder auszubügeln und ihnen zu predigen das nächste mal bitte vorher zu kommen.

meist läuft es jedoch das nächste mal wieder genauso. 😉

Zitat:

Original geschrieben von individual-wob



Zitat:

Original geschrieben von maody66


Gut ist, wenn der Mandant weiß, dass er fragen soll, bevor er ein Auto kauft/least. 😉

Schlecht ist, wenn er es nicht tut..... 😁

Und er es dann noch bar zahlt, obwohl er gar nicht soviel Gewinne versteuert 😁

Inwiefern ist das ein wesentliches Kriterium? Ich habe mein Geschäftsfahrzeug bar gekauft, obwohl ich nicht "so viele" Gewinne versteuere. Ich halte Liquidität für wichtiger.

Oliver

Zitat:

Original geschrieben von os-m



Zitat:

Original geschrieben von individual-wob



Und er es dann noch bar zahlt, obwohl er gar nicht soviel Gewinne versteuert 😁
Inwiefern ist das ein wesentliches Kriterium? Ich habe mein Geschäftsfahrzeug bar gekauft, obwohl ich nicht "so viele" Gewinne versteuere. Ich halte Liquidität für wichtiger.

Oliver

Na ja, wie soll ich es sagen? 😁 Vielleicht so?!:

Wer sehr offensichtlich (mein Haus, mein Boot, mein Auto.....) sehr viel Liquidität hat, deren Herkunft sich aber auf den ersten Blick (in die Steuererklärung) aus versteuertem Einkommen nicht erklären lässt, erregt von Zeit zu Zeit das Aufsehen bei den freundlichen Bediensteten der Finanzverwaltung. 😉😛

Grüße
Markus

*undkomm´mirjetztnichtmitdemGeschenkvonderOma*

Zitat:

Original geschrieben von maody66


sehr viel Liquidität hat, deren Herkunft sich aber auf den ersten Blick (in die Steuererklärung) aus versteuertem Einkommen nicht erklären lässt, erregt von Zeit zu Zeit das Aufsehen bei den freundlichen Bediensteten der Finanzverwaltung. 😉😛

Ok. Jetzt verstehe ich auch was Du meinst (Bar = Bargeld).

Bei Barzahlung im Zusammenhang mit Autokauf hatte ich an eine Überweisung aus dem Bank(Bar-)Vermögen gedacht, im Gegensatz zu Leasing oder Finanzierung.

Oliver

Zitat:

Original geschrieben von maody66


Sorry, *klugscheißermodus an* 😉

Die 50%ige betriebliche/berufliche Nutzung muss nicht durch Fahrtenbuch, sondern durch einfache Aufstellung der Fahrten, also weit weniger streng nachgewiesen/glaubhaft gemacht werden. Und als Zeitraum gilt hier ein repräsentativer Zeitraum (man sagt 3 - 6 Monate), danach gilt die Erfüllung der 50%-Grenze bis zur nächsten Änderung der Nutzung.
*klugscheißermodus aus* 😉😁

Sicher????

Alex.

Zitat:

Original geschrieben von ap11



Zitat:

Original geschrieben von maody66


Sorry, *klugscheißermodus an* 😉

Die 50%ige betriebliche/berufliche Nutzung muss nicht durch Fahrtenbuch, sondern durch einfache Aufstellung der Fahrten, also weit weniger streng nachgewiesen/glaubhaft gemacht werden. Und als Zeitraum gilt hier ein repräsentativer Zeitraum (man sagt 3 - 6 Monate), danach gilt die Erfüllung der 50%-Grenze bis zur nächsten Änderung der Nutzung.
*klugscheißermodus aus* 😉😁

Sicher????

Alex.

Sicher!!!!!

Grüße
Markus

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