Frage über Rückschlagventil beim 1.8T

VW Passat B5/3BG

Habe mal eine Frage über das Rückstauventil beim 1,8t

Das Ventil sitzt bei mir im Ansaugschlauch kurz vorm N75 Ventil hat so ein Rundes Gehäuse.

Habe es gestestet und konnte von beiden Seiten Durch Pusten ist das so richtig.

Bin nämlich auf der Suche warum mir Leistung fehlt.

90 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von golf2gt89


Hallo,

Heute habe ich den Anruf bekommen was an meinen Wagen Kaputt ist.

Der Turbo hat einen Riss, wird Ausgewechselt.

Ölrohre und der Rest kommt alles neu.

Die Kosten Belaufen sich auf 1200 Euro ne menge Geld

ICh Selber muss 450 Euro Zahlen der Rest läuft auf die Ford 1A Gebrauchtwagen Garantie.

Vieleicht kriege ich ihn Freitag wieder.

Das Größte Problem ist jetzt die 450 Euro so schnell aufzutreiben.

Öhm ... Warum muss du davon 450€ selber übernehmen?

...weil das bestimmt so eine schlaue Garantie ist, bei der man den Arbeitslohn selbst tragen darf.

dann würde ich mal sehen was die gesetzliche gewährleistung sagt...denn die ist auch vertraglich nicht änderbar. und wenn es der arbeitslohn ist...würde ich mir die Teile geben lassen uns es selber einbauen

Ich habe hier auch irgendwo ne Rechnung liegen über eine Garantieleistung. Da musste ich auch irgendwas zahlen. Das ist gängige Praxis bei VAG.

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gut aber Praxis heist ja nicht das es gesetzlich so ok ist...wo kein kläger ist auch kein richter

So hab da was gefunden...also lass dich nicht damit abspeissen der muss die vollen kosten über nehmen.

Zitat: Die gesetzlichen Rechte sind durch eine Gebrauchtwagengarantie nicht eingeschränkt.

Händler haften ein Jahr für Sachmängel

Händler bzw. Unternehmer müssen beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen.

Ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist nicht zulässig. Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. "Gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" haben daher keine Wirksamkeit, auch wenn einige Händler diese in ihren Kaufverträgen verwenden (weitere Informationen zur Rechtslage beim Gebrauchtwagenkauf finden Sie unter
Mängelhaftung beim Gebrauchtwagen).

Sachmängelhaftung

Bei der Sachmängelhaftung handelt es sich um ein gesetzliches verankertes Recht. Sofern der Verkauf eines gebrauchten Fahrzeuges zwischen einem Händler bzw. Unternehmer und einer Privatperson stattfindet, darf die Haftung nicht ausgeschlossen werden. Der Verkäufer haftet hierbei für alle Mängel, die der Wagen zum Übergabezeitpunkt hat, für mindestens ein Jahr. Nachbesserungsarbeiten im Rahmen der Sachmängelhaftung sind für den Käufer kostenlos.

Der Käufer muss allerdings immer dem Verkäufer selbst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben und darf nicht ohne Weiteres eine andere Werkstatt mit der Reparatur beauftragen!

In bestimmten Fällen (z. B. wenn der Mangel auch nach mehreren Reparaturversuchen nicht beseitigt werden kann) sieht die Sachmängelhaftung auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Kaufpreisminderung vor.

Quelle ADAC: http://www.adac.de/.../default.aspx

ich würde sagen mach was draus.
den wie schon gesagt:
Die gesetzlichen Rechte sind durch eine Gebrauchtwagengarantie nicht eingeschränkt. {< auch nicht durch deine Ford 1A Garantie.

gruß
marccash

Habe den Wagen bei einen Ford Vertragshändler gekauft.

Dadurch habe ich die Ford Gebrauchtwagen Garantie.

So wie es in Erfahrung gebracht habe ist das ja auch nur so eine Art Versicherung.

Werkstatt hat zu mir gesagt das mit der Garantie rechnet sich mit dem Wert vom
Fahrzeug und deshalb müste ich was dazu Zahlen.

oh ja...klar die wollen sich raus reden...du bist im recht.

Die Gewährleistung/Sachmängelhaftung muss und wird in deutschland bei gebrauchtwagen fest und immer gewährt für 12 Monate, dieses ist Gesetzlich verankert und kann bei einem Kauf Zwischen einem Händler und verbraucher nicht ausgeschlossen werden. diese ist von einer Zusatzgarantie oder Versicherung unberührt.

egal was in dem Vertrag steht, er muss als Händler die Gewährleistung gewähren.
du bist auf der Sicheren seite, frage dein Anwalt. der wird dir das sagen.

und noch mal die Ford 1A Garantie ist nur ein zusatz, beeinträchtigt aber nicht das Recht bzgl der Sachmängelhaftung, lies im link weiter oben von mir nach und wenn du beim ADAC bist inkl. Rechtschutz frag da nach. du muss nix zahlen.

ich finde es immer Böse wie sich Händler drücken wollen.

die Gewährleistung/Sachmängelhaftung kann nur unter bestimmten vorrausetzung ausgeschlossen werden:

Händler zu Händler, Privat zu Privat, Privat zu Händler
das war es.

Habe den Passat jetzt ca 4 Monate.

Wenn ich das jetzt richtig Verstanden habe müste ich Normaler Weisse nix Bezahlen.

Auf den Gebiet kenne ich mich nicht so aus.

Er sagte am Telefon man könnte nicht jedes neu Teil über sie Versicherung laufen lassen
sonst hätte man schnell ein neues Auto

Zitat:

Original geschrieben von golf2gt89


Habe den Passat jetzt ca 4 Monate.

Wenn ich das jetzt richtig Verstanden habe müste ich Normaler Weisse nix Bezahlen.

Auf den Gebiet kenne ich mich nicht so aus.

Er sagte am Telefon man könnte nicht jedes neu Teil über sie Versicherung laufen lassen
sonst hätte man schnell ein neues Auto

das ist der grund warum viele Händler so ein altes Auto nicht mehr an privat verkaufen, nur händler oder export.

das entscheidene ist er versucht es über versicherung zu regeln das er absolut keine Kosten hat.
nur kommt er nicht darum, sachmngelöhaftung ist und bleibt sachmängelhaftung.

ist doch ganz einfach...hast die 450€ zuviel? dann hol die teile gebe sie mir und ich bau es ein ;-)
nee was ich meine wenn du sie hast und es so hinnehmen willst zahl die 450€,
wenn du nicht unötig geld zahlen willst, wehr dich und nagel ihn auf die Sachmängelhaftung fest.

Unnötig möchte ich nicht das Geld ausgeben.

Der Turbo hatte ja von Anfang an Gerasselt und jetzt der Riss im Turbogehäuse.

Die Werkstatt hat mir schon die Spur vorne Verstellt.

Werde denn morgen mal eine mail schicken und ihm auf die Sachmangelhaftung an sprechen
mal gucken wie er Reagiert

Zitat:

Original geschrieben von golf2gt89


Unnötig möchte ich nicht das Geld ausgeben.

Der Turbo hatte ja von Anfang an Gerasselt und jetzt der Riss im Turbogehäuse.

Die Werkstatt hat mir schon die Spur vorne Verstellt.

Werde denn morgen mal eine mail schicken und ihm auf die Sachmangelhaftung an sprechen
mal gucken wie er Reagiert

Lass ihn doch erst machen und sprech ihn an wenn er ne rechnung vorlegt das dies ja über die sachmängelhaftung abgedeckt ist ;-)

und denk dran, auf die teile die eingebaut werden hats du wieder eine neue gewährleistung ;-)

Habe jetzt mit einer Rechtsberatung gesprochen und die haben mir das gleiche
gesagt das der Schaden am Auto über die Gewährleistung läuft.

Wenn er nicht drauf besteht können wir das Geld zurück klagen.

Habe jetzt noch mal genau geguckt habe den wagen seit dem 17.7.11

Zitat:

Original geschrieben von golf2gt89


Habe jetzt mit einer Rechtsberatung gesprochen und die haben mir das gleiche
gesagt das der Schaden am Auto über die Gewährleistung läuft.

Wenn er nicht drauf besteht können wir das Geld zurück klagen.

Habe jetzt noch mal genau geguckt habe den wagen seit dem 17.7.11

sag ich doch 😉

ich schicke dir dann die PN mit Bankdaten das du mir die Hälfte überweisen kannst von dem was du dann gespart hast....
mauahahahah

Habe Neuigkeiten,

Der Händler stellt sich quer, er sagt er wäre schon sehr Kulant.
Habe mal zu ihm am Anfang gesagt das der Wagen sehr gut zieht aber das
hat 1 Monat nach dem ich den Wagen hatte nachgelassen.
Hatte mal selber am Wagen 2 Dichtungen erneuert vor und hinter dem Turbo.
Da hatte er gesagt da würde Normaler weisse die Garantie erlöschen.

Habe ihn jetzt gesagt würde das jetzt Zahlen aber ungern und werde dann
Rechtliche Schritte einleiten.

Der Wagen soll fertig sein, aber bis jetzt noch keine Antwort darauf.

Habe ihn Angeboten den Betrag auf Raten zu Zahlen.

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