Frage 200km/h

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo!

Habe eine Frage, bin laut Tacho mit meinem Golf V 1.9 TDI 90 PS mit 200km/h geblitz worden auf der Autobahn, nun meine Frage wie schnell war ich dann in Wirklichkeit bzw. weiss wer die Toleranzen der Polizei auch?
Komme aus Österreich wo nur 130 erlaubt sind :-(

Habe mich erkundigt und wenn ich nicht schneller als 180 drauf hatte kann ich meinen Lappen behalten, weiss wer bescheid, danke im Voraus.

Kayos

63 Antworten

Re: 200 km/h

Zitat:

Original geschrieben von brittaco


In Österreich gelten andere Regeln - auf jeden Fall darf der österreichische Polizist die gefahrene Geschwindigkeit auch mit dem bloßen Auge schätzen...

Abgesehen davon, dass dein Beitrag sowieso umsonst ist schreibst du auch noch irgend ein halbwissen als Tatsache.

Die Geschwindigkeit mit bloßem Auge schätzen, das haben Sie aber auch nur dir reindrücken können Sabrinchen. (Und wer mehr als 60 km/h zu schnell fährt, weiblich ist, grau-grüne Augen hat und zwei verschiedenfärbige Socken anhat muss zusätzlich auch die Breit machen...)

War bis vor 17 Jahren im österreichischen Gesetz so das mit dem Auge schätzen. Warum? Weils anders noch nicht ging! Wie bereits gesagt ist das aber aufgehoben worden.

Aus der "doppelten Verneinung" darf ich dann auf deinen IQ schließen odrrr wie ?! (ehem. + a.D.)

@scue

... und nochmal drauf, was soll das? Zwei Leute haben schon
Bescheid gegeben. Jetzt setzt du noch einen drauf und zwar
mit persönlichen Anfeindungen.

Wenn´s deinen Tag rettet ...

Zitat:

Original geschrieben von Dieselhasser


Bisher gibt es für ausländische Temposünder keine Handhabe
außer Bußgeld. Es gilt der jeweilige Katalog des Landes.

Wird ein Ausländer in D ertappt, muss er zahlen vorher geht´s
nicht weiter. Andere Bescheide werden auch ins Ausland zugestellt.

Bei Nichtbezahlen sollte man eine Wiedereinreise vermeiden 😉

Das soll sich aber bald ändern, EU sei dank, dann ist deine Pappe auch
bspw. als Holländer in D oder umgekehrt in Gefahr.

"keine Handhabe außer Bußgeld"

Das kann ich NICHT bestätigen. Wird ein "Ausländer" mit einer nicht deutschen Fahrerlaubnis in Deutschland auf der Autobahn mit 41km/h "zuviel" angehalten hat der genau so wie die Deutschen Fahrverbot. Wobei ich sagen muss bekommt der "Ausländer" nur Fahrverbot für das Land wo er die "Tat" begangen hat.

Also ich als Luxemburger würde nur für Deutschland das Fahrerlaubnis abgenommen bekommen aber sonst dürfte ich überall noch fahren.

Wird hingegen der Bescheid ins Ausland geschickt ist es oft so dass man "nur" die Geldstrafe zahlen muss aber das Fahrerlaubnis für das betreffende Land bleibt erhalten.

Ich bezweifele dass die EU es in der nahen Zukunft schafft dass ein Ausländer in Deutschland das Fahrerlaubnis ganz (also für alle EU-Länder) entzogen bekommen kann weil der Führoschein wurde von einem Land ausgestellt und nur dieses Land ist berechtigt die Pappe auch wieder zu 100% einzuziehen und nicht ein "anderes" Land - man kann nur wie vorhin schon beschrieben das Fahrerlaubnis für das spezifische Land untersagt bekommen...

das ist jetzt nur meine Reaktion auf eine Antwort im diesem thread - passt aber eigentlich nicht in diesen Thread rein..

hi @ all!

ist wiedermal kindergarten angesagt? ich muß schon bitten .....

1.) ist der thread schon ziemlich alt ....

2.) sollten man threads von anfang an lesen ....

3.) persönliche angriffe sind komplett unerwünscht ....

4.) diverses halbwissen sollte zurückgehalten werden ....

5.) no further comments - closed ....

sorry, aber so wie's hier abgeht muß das wirklich nicht sein!

@scue: du bekommst post .....

cheers, jochen!

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