forscht die Versicherung bei der Krankenkasse nach?

Wenn man unter Medikamenten- oder Narkoseeinfluss oder aufgrund bestimmter Erkrankungen (z.B. Epilepsie, Narkolepsie, Schlafwandel oder Schlafapnoe oder sonstigen Erkrankungen) einen Unfall verursacht, dann wird man es sicherlich nicht von sich preisgeben und sich damit ins Knie schießen.
Aber könnte eigentlich die Kfz-Versicherung, um dem Versicherten Bein zu stellen, bei seiner Krankenkasse Anfrage machen, um es zu ermitteln, ob der Verursacher sich zum Unfallzeitpunkt z.B. in stationärer Behandlung befand, dem das Führen des PKW untersagt wurde. Bei den Krankenkassen sind doch alle Rechnungen der behandelnden Ärzten hinterlegt, in denen es hervorgeht, welche Krankheiten der Patient hat, wann er und welche Medikamente er einnahm. Ebenso steht da drin, wann und zu welcher Uhrzeit dem Patienten Vollnarkose verabreicht wurde.
Die Berufsunfähigkeitsversicherungen kontaktieren wohl regelrecht die Krankenkassen.
Tun das die Kfz-Versicherungen ebenso???

MfG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von lockmaster


Aber könnte eigentlich die Kfz-Versicherung, um dem Versicherten Bein zu stellen, bei seiner Krankenkasse Anfrage machen, um es zu ermitteln, ob der Verursacher sich zum Unfallzeitpunkt z.B. in stationärer Behandlung befand, dem das Führen des PKW untersagt wurde.

Nicht, um den Versicherten ein Bein zu stellen, sondern um im Sinne der Gemeinschaft der Versicherten Betrüger und Verkehrsteilnehmer, welche wegen ihrer eigenen Bequemlichkeit die Gefährdung anderer - vergleichbar mit dem Fahren im Suff - kaltschnäuzig in Kauf nehmen und dann auch Unfälle verursachen, als solche zu identifizieren.

Die Hürden für solche Recherchen sind allerdings recht hoch gesetzt.

Tipps zu solchem Verhalten erhältst du bestimmt von anderen. Dazu ist das Forum ja da. Oder etwa nicht?

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Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Zitat:

Original geschrieben von Göölfu



Das ist der übliche Blödsinn, da höchstens ein Arzt von der Schweigepflicht entbunden werden kann aber niemals eine GKV.
Man muss also gar nix aus strategischen Gründen trennen, oder was weiß ich sonst noch machen.

Kokolores. Beiträge lesen

und

verstehen ...

Natürlich ist zu unterscheiden zwischen ärzlicher Schweigepflicht im Arzt/Patientenverhältnis - und auf das wurde sich vom rodelnden Versicherungsoberexperten laufend berufen - einerseits und der Frage wann und unter welchen Umständen welche Versicherung von einer GKV Auskünfte einholen kann und wann sie es ggf. tut.

Zu letzterem hab ich mich garnicht geäußert, denn es interessiert mich nicht im geringsten. Das mögt ihr Versicherungsoberexperten unter euch klären.

Auf die Nerven gegangen ist mir nur der Missbrauch des Begriffs "ärzlicher Schweigepflicht", das war alles.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Original geschrieben von Göölf


Das ist der übliche Blödsinn, da höchstens ein Arzt von der Schweigepflicht entbunden werden kann aber niemals eine GKV.
Es heißt übrigens nicht Entbindung von der Schweigepflicht sonder "Einwilligung in die Weitergabe personengebundener Daten".

Genauso Kokolores, Antwort siehe oben.

Also erstmal kann jedes Gericht den Arzt und die kassenärztliche Vereinigung zur Herausgabe der Daten verknacken, wenn genügend Anhaltspunkte vorliegen.

Im Versicherungsvertrag entbindet man zwar niemanden von einer Schweigepflicht, aber das steht drin:

Zitat:

Aufklärungspflicht
E.1.3 Sie sind verpflichtet, alles zu tun, was der Aufklärung des Schadens dienen
kann. Dies bedeutet insbesondere, dass Sie unsere Fragen zu den
Umständen des Schadenereignisses und des Schadenumfangs wahrheitsgemäß
und vollständig beantworten müssen und den Unfallort nicht
verlassen dürfen, ohne die erforderlichen Feststellungen (z. B. zum Alkohol-
oder Drogenkonsum des Unfallfahrers) zu ermöglichen.

(c) HUK Coburg

So oder so ähnlich wird es in jedem Vertrag stehen und dem ist Folge zu leisten. Tut man dies nicht, verstößt man gegen den Vertrag. Macht man falsche Angaben, ist das klarer Betrug und nichts anderes!

Zitat:

Original geschrieben von Göölf



Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Es heißt übrigens nicht Entbindung von der Schweigepflicht sonder "Einwilligung in die Weitergabe personengebundener Daten".
Genauso Kokolores, Antwort siehe oben.

Na das ist ja mal ne Aussage!

DANKE dafür, bring dich nur nicht weiter in Richtung Wahrheit!

es gibt nunmal die Entbindung von der Schweigepflicht lediglich im allgemeinen Sprachgebrauch, jedoch heist sie fomal so wie ich s geschrieben habe!

Und DU, lieber Göölf, hast behauptet, dass man höchstens einen Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden kann und dies ist schlichtweg falsch.

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Zitat:

Original geschrieben von Qnkel



Zitat:

...dass Sie unsere Fragen zu den
Umständen des Schadenereignisses und des Schadenumfangs wahrheitsgemäß
und vollständig beantworten müssen

Macht man falsche Angaben, ist das klarer Betrug und nichts anderes!

Das Argument war ja, dass man keine Antworten auf Fragen geben muss, die einem nie gestellt wurden.

Alternative 1: (Wahrheit)
"Haben Sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gestanden?" - "Nein"

Alternative 1: (Lüge)
"Standen sie unter dem Einfluss von Alkohol oder Medikamenten?" - "Nein"

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von Qnkel


Macht man falsche Angaben, ist das klarer Betrug und nichts anderes!

Das Argument war ja, dass man keine Antworten auf Fragen geben muss, die einem nie gestellt wurden.

Alternative 1: (Wahrheit)
"Haben Sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gestanden?" - "Nein"

Alternative 1: (Lüge)
"Standen sie unter dem Einfluss von Alkohol oder Medikamenten?" - "Nein"

Klingt also für jeden selbstverständlich, dass man so leicht die Kfz-Versicherung betrügen kann, niemals aber die BU-Versicherung.

Bitte den ersten Satz von E1.3 nochmal lesen 😉

Da steht nur "insbesondere" den Fragebogen auszufüllen und bei jedem Fragebogen gibt es "Sonstiges" oder "Weitere Angaben".

Im Notfall muss ein Richter klären ob man solche Angaben wie ein Arztbesuch verschweigen darf.

Die Frage ist ja auch immer nach der Definition: Sagt der Arzt "Sie sollten kein Auto fahren" oder sagt er ganz klar "Sie dürfen kein Auto fahren" und dann die Frage: Darf der Arzt mir ein "Fahrverbot" überhaupt erteilen und bin ich daran gebunden?

Bestes Beispiel Paracetamol 500: Nur bei Ratiopharm steht im Beipackzettel man "sollte" kein Auto mehr fahren. Bei allen anderen Generika steht das nicht drin und "sollte" ist auch nur eine Empfehlung.

Zitat:

Original geschrieben von Qnkel



Die Frage ist ja auch immer nach der Definition: Sagt der Arzt "Sie sollten kein Auto fahren" oder sagt er ganz klar "Sie dürfen kein Auto fahren" und dann die Frage: Darf der Arzt mir ein "Fahrverbot" überhaupt erteilen und bin ich daran gebunden?

Nicht Dein Ernst, oder?

Weder der Arzt, noch die Polizei und auch nicht Mutti, sondern nur Du bist dafür verantwortlich, nur dann zu fahren, wenn Du fahrtauglich bist.

🙄

Natürlich ist man IMMER selbst verantwortlich! Habe nie gesagt dass ein Arzt oder jemand anders dafür verantwortlich ist.

Die Frage ist nur inwieweit ich in die Verantwortung genommen werde, wie der TE ja anfangs fragte wenn ich einen Unfall verursache, obwohl mir empfohlen oder nahe gelegt wurde nicht mehr zu fahren!

Bestes Beispiel ist Citerizin: Macht müde und schlapp. Weiß ich. Nehme ich das, fahr ich keine langen Strecken mehr weil die Gefahr des Sekundenschlafs deutlich erhöht ist.

Was ist wenn jemand es nimmt und es trotzdem riskiert? Das war die Frage des TE: Inwieweit kann jemand in die Verantwortung genommen werden bei Nebenwirkungen von Medikamenten oder Behandlungen, die vllt. nicht immer vorrausehbar sind und inwieweit kann ihm angelastet werden, wenn er davon wusste?

Und das Beispiel von Paracetamol sollte es verdeutlichen: Was gilt wenn es unterschiedliche Aussagen gibt?

Natürlich sollte man sich immer selber einschätzen können und fit fühlen aber manchmal, gerade bei Medikamenten kommt der Umschwung ratzfatz. Hab auch schon Antibiotika genommen, zack mir gings prima, alles gut und ne Stunde später hab ichs kaum schnell genug aufs Klo geschafft weil ich kotzen musste... was wäre wenn ich da im Auto gesessen hätte bei 130 und hätte mal schön die Frontscheibe voll gereiert?

Zitat:

Original geschrieben von Qnkel


Bestes Beispiel Paracetamol 500: Nur bei Ratiopharm steht im Beipackzettel man "sollte" kein Auto mehr fahren. Bei allen anderen Generika steht das nicht drin und "sollte" ist auch nur eine Empfehlung.

weil vielleicht der drogen gewohnte 20 jährige vielleicht nicht soooooo ganz auf eine tablette anspricht wie die 80 jährige omi die schon vom beipackzettel drauf ist? wen werner 2 flens drin hat dann zeigt der promillometer auch gerade mal 0,1 an, wen meine frau 2 bier anschaut dann kann die netmehr stehen. und deshalb wird auch auf bierflaschen NIE "sie dürfen nach dem konsum einer flasche kein auto mehr fahren". und auch aus dem sleben grund steht auf kippenschachteln "KANN zu erkrankungen führen".

das beispiel mit dem antibiotikum ist auch gut. ich hab selbst im frühjahr einen kollegen von der baustelle abholen müssen weil er morgends um 9 ne tablette eingeworfen hat und mittags um 15 zusammengebrochen ist mit einer allergischen reaktion.

Du hast es voll erfasst.

Und das Thema des TE war ja jetzt: Was passiert wenn die KFZ-Versicherung Wind davon bekommt und inwieweit gilt was?

Wenn ich mir ne Paracetamol einwerfe passiert au nichts.. kann ich wie Smarties essen.

Wenn ich jetz aber ne 2x 500er drin habe und ein Unfall baue und im Krankenhaus oder durch meine Aussage (Verträglichkeit mit Notfallmedizin vor Ort) wo steht, dass ich 1000mg Paracetamol intus habe und im Beipackzettel steht "Sie sollten kein Auto mehr fahren" -> ist das ein Grund für die KFZ-Versicherung die Leistung zu verweigern?

Genau das ist das Thema hier.

Und ich sage mal ausm Bauch raus: Reine Einzelfall-Entscheidung vor einem Richter und nur durch Gutachten be- oder widerlegbar.

Ich hoffe nur für den TE dass er nicht unter Medikamenteneinfluss (oder durch gesundheitliche Einschränkungen) andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Wenns denn zum Schaden (und wie schnell kann man mit dem Auto Menschen ernsthaft verletzen) käme, dann braucht er eine gegörige Portion Kaltschnäuzigkeit um das zu verarbeiten.
Und für mich (und meine Kids) hoffe ich nur dass der TE nicht unsere Wege kreuzt.
Ich finde schon allein die Frage unfassbar kaltschnäuzig - und das nicht wegen dem mutmaßlichen Versicherungsbetrug.

Zitat:

Original geschrieben von geriatriecom


Ich hoffe nur für den TE dass er nicht unter Medikamenteneinfluss (oder durch gesundheitliche Einschränkungen) andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Wenns denn zum Schaden (und wie schnell kann man mit dem Auto Menschen ernsthaft verletzen) käme, dann braucht er eine gegörige Portion Kaltschnäuzigkeit um das zu verarbeiten.
Und für mich (und meine Kids) hoffe ich nur dass der TE nicht unsere Wege kreuzt.
Ich finde schon allein die Frage unfassbar kaltschnäuzig - und das nicht wegen dem mutmaßlichen Versicherungsbetrug.

Die Frage richtet sich eigentlich gegen die starke Benachteiligung behinderter Menschen, die normalerweise kein Auto fahren dürften und stattdessen auf Bus & Bahn angewiesen sind. Da sehe ich keinen Grund, die Sache als dreist anzusehen. Solche Leute sollten sich nicht bis zuletzt aus der Gemeinschaft ausstoßen.

MfG

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