Ford Transit Custom L2 Reifenfrage
Hallo Gemeinde,
Mein großer hat ungünstigerweise einen platten vorne links.
Die Vorderreifen sind zusätzlich runter- wollen also erneuert werden.
Also eigentlich die gleiche Größe wie aktuell wieder kaufen und gut ist...
Jetzt hab ich davor mal in Fahrzeugschein geschaut und bin etwas verwirrt.
Aktuell montiert ist:
215 / 65R15C 104/102T
Vorgabe Fahrzeugschein:
215/ 65R16C 109/107 T
Kann mir das einer erklären? Steht im Fahrzeugschein maximal möglich?
Wenn aktuell die falsche Traglast montiert ist (Schrott!)...wie habe ich den Tüv bekommen vor 2 Wochen.
Wenn sich da jemand auskennt und mich aufschlauen kann wäre ich sehr dankbar.
Hoffe nicht das mir der Betrüger damals falsche Reifen untergejubelt hat und ich jetzt 4 Neue inklusivee 16 Zoll Felgen brauch.
Grüße
28 Antworten
Wie schon geschrieben, ist Ford da kreativ und wechselhaft. Der Händler wird Gewissheit geben können.
Ich drücke die Daumen, dass keine neuen Felgen nötig sind!
Danke für den vielen Input,es bleibt trotzdem durchwachsen und spannend. In eigenrecherche bin ich eben auch nicht weiter gekommen.
Der vermeintliche Händler bei dem ich’s gekauft hab kann ich nicht fragen,ich musste ja schon den fahrzeugbrief mit schreiben vom Rechtsanwalt einfordern. Das ist aber ne andere geschichte,wundert mich aber nicht wenn er irgendwelche Reifen aufgezogen hat.
Nächste Woche frage ich beim ffh mal an ob es Auskunft gibt.
Was steht denn bei dir in der CoC?
Zitat:
@macspeed
Dann bräuchte auch niemand eine ABE / Gutachten ect oder sonstiges und kann dranschrauben was er will, weil man ja auf die KBA ausreden kann
Und der Polizist, der dich anhält und du nicht in der Zulassungsbescheinigung die Veränderung eingetragen hast ,welche montiert sind, fragt sicher nicht das KBA ob das ok ist, oder ?
Für den gelten nur deine Fahrzeugpapiere, nichts anderes
Du hast es immer noch nicht kapiert. Wenn die Felgen eine ECE für das Fahrzeug haben, kannst du dir die Felgen tatsächlich einfach dranschrauben, brauchst nicht zum TÜV, keine Eintragungspflicht und auch keine Mitführung von irgendwelchen Nachweisen. Muss dann auch nicht in der CoC und im Schein stehen. Wird so vermutlich im Falle des TE sein und ist auch bei meinen Felgen der Fall. Im Gegensatz zur ABE, die du mitführen musst. Und welcher Streifenpolizist weiß jetzt, ob die ECE-Felgen für das entsprechende Auto zugelassen sind? Das wissen heutzutage nur die Spezialisten, die auf die Autoposerszene angesetzt sind.
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Zitat:
Wenn die Felgen eine ECE für das Fahrzeug haben, kannst du dir die Felgen tatsächlich einfach dranschrauben, brauchst nicht zum TÜV, keine Eintragungspflicht und auch keine Mitführung von irgendwelchen Nachweisen
Grundsätzlich richtig, so wie bei mir, wenn die Felgen original von Ford sind
Ich dürfte aber trozdem die 18er Felgen vom Sport 1 nicht auf meinen fahren, mit meiner Bereifung
Habs bei Ford versucht, aber habe keine Freigabe erhalten
Und ABE, so das ich sie eintragen lassen könnte, gibt es von Ford Originalzubehör sowieso nicht
Aber es sind original Fordfelgen, also schaut keiner nach
Anders verhält es sich bei Felgen aus dem Zubehör
Da braucht es keine "Poserszenespezalistenbullen", denn das fällt jedem Kind auf
Aber ich habe welche aus dem Zubehör mit ECE, denn auf den Ford Felgen sind keine 225/60 erlaubt. Ich habe sogar eine LED-Bar mit ECE verbaut, was die TÜV-Leute bei der HU in die Fassungslosigkeit getrieben hat und erst von ihrer Zentrale das o.k. geholt haben, dass es erlaubt und eintragungsfrei ist. Da ist jeder Streifenpolizist überfordert. Glaubt mir: Ich selbst halte es für eine Scheiß-Regelung.
Also... in meinen Unterlagen habe ich was gefunden.
EG-Übereinstimmungsbescheinigung für vollständige Fahrzeuge
Aber!!! Bisher hatte ich den Wisch nicht dabei und bin mir sicher das ein Polizist frisch von der polizeischule nur interesse hat an dem was in fahrzeugschein steht.
Leider habe ich den Wisch auch nur unterschrieben vom landratsamt vom vorbesitzer.
Dort sind die R15 C angegeben! Wie immer hat es mal wieder mit emissionswerten zu tun.
Was mich stutzig macht ( falls zutreffend)
Naja sollte jetzt aber passen, ich bleib auf 15er und es gibt neue Reifen und die alten Felgen dürfen bleiben.
Zitat:
Also... in meinen Unterlagen habe ich was gefunden.
EG-Übereinstimmungsbescheinigung für vollständige FahrzeugeAber!!! Bisher hatte ich den Wisch nicht dabei und bin mir sicher das ein Polizist frisch von der polizeischule nur interesse hat an dem was in fahrzeugschein steht.
Leider habe ich den Wisch auch nur unterschrieben vom landratsamt vom vorbesitzer.
Dort sind die R15 C angegeben!
Dann ist bei dir ja alles geklärt. Bei mir stehen die 15“ nicht in der COC, außer die 185er für die VA. Ich werde mal meinen FFH fragen, wie das im Winter mit Schneeketten wäre.
Übrigens: Sei mit diesem „Wisch“ vorsichtig, er gehört definitiv nicht ins Auto. Die COC ist eine Urkunde, die bei jedem Auto beim Wiederverkauf an den neuen Besitzer weitergegeben wird. Geht sie verloren, stellt dir der Hersteller eine neue aus, aber verlangt bis zu200€ dafür. Eine Kopie wäre o.k, aber sie hat rechtlich keine Bindung, denn da kann man sich ja leicht etwas zusammenzimmern.
Was im COC steht, sollte auch in der Zulassungsbescheinigung stehen
Das man ein COC Papier ( früher Fahrzeugbrief oder Typenschein ) nicht im Fahrzeug mitführen solle, ist eigentlich selbstredend, da es sich um den Eigentumsnachweis handelt
Bei uns ist jede Ausführung im Zulassungsschein eingetragen
Nach der corona Tortur auf der Zulassungsstelle um stuttgart... fahr ich erstmal mit dem Gewissen das ich weiß es ist zulässig ( auch ohne Eintragung)
Zitat:
@macspeed
Was im COC steht, sollte auch in der Zulassungsbescheinigung stehen
Das man ein COC Papier ( früher Fahrzeugbrief oder Typenschein ) nicht im Fahrzeug mitführen solle, ist eigentlich selbstredend, da es sich um den Eigentumsnachweis handelt
CoC ist kein Eigentumsnachweis, sondern eine Art EG-Typzulassung. Nur wenn sie abhanden kommt, kostet sie ggf. mehr als die Beschaffung eines neuen Briefes bzw. heutigen Zulassungsbescheinigung Teil 2.
Zitat:
@macspeed schrieb am 17. Mai 2021 um 19:44:04 Uhr:
Was im COC steht, sollte auch in der Zulassungsbescheinigung stehen
Das man ein COC Papier ( früher Fahrzeugbrief oder Typenschein ) nicht im Fahrzeug mitführen solle, ist eigentlich selbstredend, da es sich um den Eigentumsnachweis handeltBei uns ist jede Ausführung im Zulassungsschein eingetragen
Seit der Umstellung von Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief auf "Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II" steht in Deutschland nur noch eine Reifengröße in dem, was früher Fahrzeugschein war. Plus Sondereintragungen. Und nicht mehr alle Varianten. Der Rest ist im CoC aufgeführt, immer gültig, und die Behörden haben digitalen Zugriff auf diese Daten.
Habe mich gerade beim FFH erkundigt. Bei der Auführung 330, wie ich sie habe, sind nur 16" Felgen erlaubt. Bei den übrigen von 250-310 sind lt. CoC auch 15" möglich. Schneeketten sind lt. CoC auch nicht auf den 16" verboten, sondern wohl reine Vorsichtsmaßnahme von Ford im Handbuch. Sehr feingliedrige Ketten sollen auch auf 16" keine Probleme machen.
Auf meinen Sonderfelgen, die ich derzeit fahre, ist die Verwendung von Ketten definitiv untersagt.