Ford Tourneo / Transit Custom - Rad/Reifenkombinationen

Hallo zusammen,
so langsam sollte ja der ein oder andere seinen bestellten Wagen bekommen und da stellst sich für den ein oder anderen ja sicher die Frage, welche Felgen mach ich drauf?

Wir haben den Tourneo Sport bestellt, also fahren wir maximal die erste Saison dann mit den Standard-Felgen im Sommer, dann werden dies zu den Winterfelgen.

Wer sich schon Gedanken gemacht hat, oder eventuell schon was gefunden hat, kann ja mal ne Info am besten auch ein Bild reinstellen.

Hat eventuell schon jemand die Teilenummer von den 19" Transit MS-RT Felgen in Anthrazit? Die finde ich gar nicht so ohne....

MS-RT 19%22.jpg
381 Antworten

Top, naja Lichtjustierung muss dann ja deiner Aussage nach nicht gemacht werden, das System regelt sich selbst ein (so habe ich es verstanden)
Achsvermessung ist eh klar.

Aber dann kann man das ja auch problemlos selber einbauen und dann zur Achsvermessung und anschließend TÜV gehen.
Hatte da nur immer etwas Zweifel wegen dem ganzen Assistenzsystemen, aber so wie du es sagst, sollte es hier ja kein Problem geben, solange im "justierbereich" der Serienkonfiguration

Zitat:

@michimunich schrieb am 8. November 2024 um 10:51:21 Uhr:


Jungens in der Provinz, I did it:

H&R Tieferlegung VA 30mm / HA 50mm

Und es fühlt sich auf den ersten km Mega an und passt perfekt optisch zum Bus.

Jetz kommen noch die 17" MAK Safari 6 in Schwarzglanz als WR drauf und im Winter werden die 19" SR und der Frontgrill schwarz glanz foliert, sowie beide Ford Embleme geschwärzt.

Ein Projekt bin ich noch am Unerlegen, das Dach schwarz folieren lassen.

Sieht super aus und wird bei uns definitiv auch kommen.
Darf man fragen, wo das ganze preislich liegt, bis zur Abnahme?!

Danke vorab

@michimunich
Du hast mich zufällig ein vorher nachher Bild in der gleichen Position gemacht

Zitat:

@golfgtitdi schrieb am 8. November 2024 um 11:50:03 Uhr:


Top, naja Lichtjustierung muss dann ja deiner Aussage nach nicht gemacht werden, das System regelt sich selbst ein (so habe ich es verstanden)
Achsvermessung ist eh klar.

Aber dann kann man das ja auch problemlos selber einbauen und dann zur Achsvermessung und anschließend TÜV gehen.
Hatte da nur immer etwas Zweifel wegen dem ganzen Assistenzsystemen, aber so wie du es sagst, sollte es hier ja kein Problem geben, solange im "justierbereich" der Serienkonfiguration

Nicht ganz, die Scheinwerfereinstellung ist laut Teilegutachten erforderlich da sich die Leuchtweite durch die Fahrwerkmodifizierung ändert. Diese wird in der manuellen Leuchtweiteneinstellung 0 gemacht.

Die manuelle Leuchtweitenregulierung neben dem Lichtschalter dient lediglich einer temporären Absenkung, falls das Fahrzeug im höheren Maße beladen bewegt wird.

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Ich habe eine erste - und sehr eindeutige Antwort vom TÜV Rheinland erhalten. Dazu sei noch gesagt, dass ich das PDF von der GTÜ mitgeschickt hatte 🙂

Hier also die Antwort:

Zu den Angaben des von Ihnen beigefügten Informationsservice (GTÜ) können wir nichts hinzufügen; diese sind so absolut korrekt.

Die Fahrzeughersteller geben zudem in der Regel meist höhere Geschwindigkeits- und Lastindexe vor als erforderlich; dies ist jedoch nicht rechtsverbindlich.

Die Bereifung wird im § 36 der StVZO geregelt.
Darin heißt es u.a.:

§ 36 Bereifung und Laufflächen

(1)Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen,
besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
des Fahrzeugs, entsprechen. ….


Ausgehend von der höchsten Achslast von 1725kg Ihres Fahrzeuges ergibt sich rechnerisch der Mindestlastindex von „103“.

Der gewünschte Reifen darf also verwendet werden (H= bis 210km/). Ein M+S Aufkleber wäre hier nur notwendig, wenn Ihr Fahrzeug eine Höchstgeschwindigkeit von über 210km/h aufweist.

Da es sich hierbei nur um eine nationale Regelung handelt, sei als Hinweis gegeben, dass es Länder gibt, die bei Verkehrskontrollen die Reifenvorgaben, Geschwindigkeits- und Lastindexe laut Fahrzeugschein/CoC Dokument fordern und bei Nichteinhaltung mit einem Bußgeld belegen.

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Prater

Kundenservice
TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG

Zitat:

@golfgtitdi schrieb am 8. November 2024 um 11:59:53 Uhr:


@michimunich
Du hast mich zufällig ein vorher nachher Bild in der gleichen Position gemacht

Ah leider nich....wurmt mich jetz im Nachinein scho ;-)

Aber man kann als Referenz durchaus das Fahrzeug auf youtube anschaun.

Serienzustand
Tiefer 30/50

Zitat:

@Jeanlee1986 schrieb am 8. November 2024 um 11:52:59 Uhr:



Zitat:

@michimunich schrieb am 8. November 2024 um 10:51:21 Uhr:


Jungens in der Provinz, I did it:

H&R Tieferlegung VA 30mm / HA 50mm

Und es fühlt sich auf den ersten km Mega an und passt perfekt optisch zum Bus.

Jetz kommen noch die 17" MAK Safari 6 in Schwarzglanz als WR drauf und im Winter werden die 19" SR und der Frontgrill schwarz glanz foliert, sowie beide Ford Embleme geschwärzt.

Ein Projekt bin ich noch am Unerlegen, das Dach schwarz folieren lassen.

Sieht super aus und wird bei uns definitiv auch kommen.
Darf man fragen, wo das ganze preislich liegt, bis zur Abnahme?

Danke vorab

Inklusive der Federelemente hat mich das knappe 1700.- Eur gekostet (Münchner Preise).

Zitat:

@schmidtix schrieb am 8. November 2024 um 12:10:00 Uhr:


Ich habe eine erste - und sehr eindeutige Antwort vom TÜV Rheinland erhalten. Dazu sei noch gesagt, dass ich das PDF von der GTÜ mitgeschickt hatte 🙂

Hier also die Antwort:

Zu den Angaben des von Ihnen beigefügten Informationsservice (GTÜ) können wir nichts hinzufügen; diese sind so absolut korrekt.

Die Fahrzeughersteller geben zudem in der Regel meist höhere Geschwindigkeits- und Lastindexe vor als erforderlich; dies ist jedoch nicht rechtsverbindlich.

Die Bereifung wird im § 36 der StVZO geregelt.
Darin heißt es u.a.:

§ 36 Bereifung und Laufflächen

(1)Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen,
besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
des Fahrzeugs, entsprechen. ….


Ausgehend von der höchsten Achslast von 1725kg Ihres Fahrzeuges ergibt sich rechnerisch der Mindestlastindex von „103“.

Der gewünschte Reifen darf also verwendet werden (H= bis 210km/). Ein M+S Aufkleber wäre hier nur notwendig, wenn Ihr Fahrzeug eine Höchstgeschwindigkeit von über 210km/h aufweist.

Da es sich hierbei nur um eine nationale Regelung handelt, sei als Hinweis gegeben, dass es Länder gibt, die bei Verkehrskontrollen die Reifenvorgaben, Geschwindigkeits- und Lastindexe laut Fahrzeugschein/CoC Dokument fordern und bei Nichteinhaltung mit einem Bußgeld belegen.

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Prater

Kundenservice
TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG

Die Traglast ist das Eine, die C-Kennzeichnung das andere.

Wird in den CoC Papieren ein C Reifen gefordert, so ist ein solcher verpflichtend zu montieren.

Ein C- Reifen hat einen besonderen und anderen Aufbau in der Karkasse als ein Reifen mit theoretisch gleichem Tragfähigkeitsindex ohne C Marking.
Bei einem C-Reifen geht es nicht nur um die reine Tragfähigkeit einer Last, sondern auch um Aufnahme von Kräften während der Fahrt wie Querkräfte (Seitenkräfte-Querbeschleunigung), Längskräfte, Scherkräfte zw Reifen und Felgenhorn usw.
Die Fahrdynamik und das Walkverhalten ist bei C-Reifen anders als bei normalen Reifen mit gleichem LI, sowie die Kippgrenzen bei Fahrzeugen mit hohem Schwerpunkt wie wir sie hier haben, sind anders.

Zuletzt gelten für die C-Reifen auch noch andere Luftdrücke einzuhalten.

Die physikalischen Größen spielen hier eine maßgebliche Rolle.

Woher kommt das Wissen?
Es mag sein, dass der Reifen mit C-Kennzeichnung besser ist, was die Tragfähigkeit in alle Richtungen angeht. Trotzdem ist es so, wie der TÜV ja eindeutig bestätigt hat, dass die Kennzeichen in den CoC-Papieren KEINE Pflicht ist, sondern, wie auch GTÜ sagt, eine Empfehlung ist.

Und davon ab...im habe im Umfeld einige Menschen, die einen Multivan oder den alten Tourneo Custom fahren. Alle diese Fahrzeuge sind ohne die Kennzeichnung "C" unterwegs.

Sei es drum...ich warte so oder so noch auf die Antwort von der DEKRA und des ADAC. Außerdem habe ich die Frage auch direkt an Ford gerichtet. Wenn sich hier weiter das bisher einheitliche Bild diesbezüglich abzeichnet, werde ich wohl auf das "C" zugunsten eines ordentlichen Winterreifens verzichten.

Zitat:

@michimunich schrieb am 8. November 2024 um 12:51:16 Uhr:



Zitat:

@schmidtix schrieb am 8. November 2024 um 12:10:00 Uhr:


Ich habe eine erste - und sehr eindeutige Antwort vom TÜV Rheinland erhalten. Dazu sei noch gesagt, dass ich das PDF von der GTÜ mitgeschickt hatte 🙂

Hier also die Antwort:

Zu den Angaben des von Ihnen beigefügten Informationsservice (GTÜ) können wir nichts hinzufügen; diese sind so absolut korrekt.

Die Fahrzeughersteller geben zudem in der Regel meist höhere Geschwindigkeits- und Lastindexe vor als erforderlich; dies ist jedoch nicht rechtsverbindlich.

Die Bereifung wird im § 36 der StVZO geregelt.
Darin heißt es u.a.:

§ 36 Bereifung und Laufflächen

(1)Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen,
besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
des Fahrzeugs, entsprechen. ….


Ausgehend von der höchsten Achslast von 1725kg Ihres Fahrzeuges ergibt sich rechnerisch der Mindestlastindex von „103“.

Der gewünschte Reifen darf also verwendet werden (H= bis 210km/). Ein M+S Aufkleber wäre hier nur notwendig, wenn Ihr Fahrzeug eine Höchstgeschwindigkeit von über 210km/h aufweist.

Da es sich hierbei nur um eine nationale Regelung handelt, sei als Hinweis gegeben, dass es Länder gibt, die bei Verkehrskontrollen die Reifenvorgaben, Geschwindigkeits- und Lastindexe laut Fahrzeugschein/CoC Dokument fordern und bei Nichteinhaltung mit einem Bußgeld belegen.

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Prater

Kundenservice
TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG

Die Traglast ist das Eine, die C-Kennzeichnung das andere.

Wird in den CoC Papieren ein C Reifen gefordert, so ist ein solcher verpflichtend zu montieren.

Ein C- Reifen hat einen besonderen und anderen Aufbau in der Karkasse als ein Reifen mit theoretisch gleichem Tragfähigkeitsindex ohne C Marking.
Bei einem C-Reifen geht es nicht nur um die reine Tragfähigkeit einer Last, sondern auch um Aufnahme von Kräften während der Fahrt wie Querkräfte (Seitenkräfte-Querbeschleunigung), Längskräfte, Scherkräfte zw Reifen und Felgenhorn usw.
Die Fahrdynamik und das Walkverhalten ist bei C-Reifen anders als bei normalen Reifen mit gleichem LI, sowie die Kippgrenzen bei Fahrzeugen mit hohem Schwerpunkt wie wir sie hier haben, sind anders.

Zuletzt gelten für die C-Reifen auch noch andere Luftdrücke einzuhalten.

Die physikalischen Größen spielen hier eine maßgebliche Rolle.

@schmidtix

Das Wissen kommt von einem befreundetem Entwicklungsingenieur, ehemals bei einem Premium Reifenhersteller tätig gewesen.

Grundsätzlich gilt:
1) Angaben zu Reifen und Felgengrößen in den CoC Papieren sind vom Hersteller typengeprüft und können uneingeschränkt verwendet/montiert werden.
2) Sind Reifen/Felgenkombinationen NICHT in den CoC Papieren genannt bzw. aufgeführt, ist eine Einzelzulassung durch eine benannte Stelle (TÜV, Dekra) erforderlich um diese legal im Straßenverkehr zu benutzen.

Hierfür ist ein Zertifikat bzw. ein Teilegutachten des Herstellers erforderlich welches eine entsprechende Prüfung und Zulassung für das Fahrzeug bescheinigt. Der zuständige Prüfingenieur bei der benannten Stelle führt dann diese Einzelzulassung am vorgestellten Fahrzeug entsprechend der Herstellergutachten durch.

Somit würde die Aussage des Sachverständigen vom TÜV in deinem Schriftverkehr bzgl. "Angaben in den CoC Papieren als Empfehlung anzusehen" korrekt sein. Wobei mir der Begriff "Empfehlung" schon etwas schwammig daher kommt, aber gut lassen wir das mal so stehen.

Bis jetzt habe ich nicht wirklich ein Gutachten gefunden, welches einen Reifen ohne "C" Markierung für den Tourneo freigibt. Unter den Auflagen und Hinweise findet man immer wieder Ausschlüsse und Einschränkungen was die Sache erschwert bzw. zum Auschluss bringt.

Ok...das stimmt insoweit, als dass von der Reifengröße nicht abgewichen werden darf. Ich habe das auch nicht behauptet. Einzig geht es hier um den Zusatz "c". Und wenn ich doch eine offizielle Antwort vom TÜV habe, kann und sollte ich mich darauf berufen.

Ich denke, das führt hier zu nichts. Jeder kann die Aussage vom TÜV und auch deine für sich nutzen, wie er möchte!

Also in den Felgengutachten von Drittherstellern, die ich gefunden habe, sind oft beide Ausführungen - also C und normal - angeführt. Daher sollten grundsätzlich auch nicht-C Ausführungen für das Fahrzeug passend sein, sonst würden sie die Prüfungen nicht bestehen. Es ist halt der Verweis auf die Achslasten dabei die Berücksichtigt werden müssen.
C-Reifen sind auch immer auf hohe Laufleistungen und Robustheit ausgelegt, wer mit einem Paketdienst Lieferwagen 40000 km im Jahr fährt und täglich über Bordsteine fahren muss für den sind sie sicher eine gute Wahl.
Von den Winter Eigenschaften sind sie halt meist nicht so prickelnd, der ADAC hat 2019 Transporter Reifen getestet.

Ich persönlich nehm da lieber die Sicherheitsreserven eines guten Winterreifens mit, bei 15000 km im Jahr spielt die Laufleistung keine Rolle, meine Reifen werden alt bevor sie abgefahren sind.

Und Tüv oder GTÜ ist jetzt nicht irgendwer, da hab ich schon vertrauen.

Aber letztlich darf es jeder selber entscheiden 😉

1000060677

@michimunich
Wie ist der Abstand Radhausunterkante zu Felgenmitte bei VA und HA? (Unbeladen)

Mir geht es darum dennoch einen leichten Keil zu haben, will nicht, dass der Bus nachher einen Hängearsch hat, wenn er mal beladen ist. Dann darfst gleich sein, aber nicht weniger wie an der VA

Vollständigkeitshalber hier noch die Antwort der Dekra bezüglich der C-Reifen:

Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

C ist die Abkürzung  für Commercial und bezeichnet dabei verstärkte Reifen mit mehrlagigem Reifenunterbau (Karkasse) für leichte LKW. NKW, Vans und zum Teil SUV.

XL Reifen sind eigentlich die gleiche Bauart nur im normalen PKW Bereich. Da eine Mischung von C und XL Reifen an einem PKW (Achsweise) laut BMVBS bei einer HU nicht zu bemängeln ist, sehe ich hier auch keine Probleme wenn sie das gesamte Fahrzeug von C auf XL umrüsten.

Beim Problem der Tragfähigkeit liegen Sie auch richtig.

Bei den von Ihnen angegebenen Achslasten ist die Höhere mit 1725kg Maßgebend. Ein Loadindex 103 ist hier tatsächlich das absolute Minimum. Wenn Sie Reifen mit 104 oder 105 bekommen, dann ist das natürlich nie verkehrt.

Die Michelin Pilot mit den angegebenen Daten könnten Sie so fahren, ich sehe hier keine Probleme wenn das Fahrzeug nicht schneller als 210 km/h fahren kann.

Ein Geschwindigkeitschild ist nur nötig wenn der Geschwindigkeitsindex der Winterreifen niedriger ist als die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs.  
H-210km/h

T-190km/h

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Andreas Vollenberg
Prüfingenieur und regionaler Begutachter für Einzelfahrzeuge

-------------------------------------------------------------------------------
DEKRA Automobil GmbH
Niederlassung Düsseldorf
Höherweg 111
Tel.: +49.211.2300-0 * Fax: +49.211.2300-222

Hier ein recht guter und umfassender Bericht zu Vor- und Nachteilen von Ganzjahresreifen für Vans, und auch weitere Aspekte zu C- und auch AT Reifen (weiter nach unten scrollen):

https://www.promobil.de/.../

Oft wird nur über die Wintereigenschaften von GJR gesprochen, hier werden auch die unterschiede im Sommerbetrieb beleuchtet und welche Reifen für die unterschiedlichen Anforderungsprofile am besten passen; z.B. Verschleiß - und Grip Nachteile bei sommerlichen Temperaturen bei GJR, dafür sehr gute Traktion auf Sand und nasser Wiese.

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