Ford Tourneo / Transit Custom - Produktionsfehler/Macken bei Auslieferung
Hallo zusammen,
ich habe mal dieses neue Thema erstellt, um mich mit Euch über Fehler und Macken des Fahrzeugs bei der Auslieferung auszutauschen.
Mein Transit Custom Sport hat leider einige optische Unschönheiten, die lt. Händler Produktionsstand sind.
1. Ecken der Türen sind krumm, wie mit einem Hammer bearbeitet. Bei mir betrifft das die Fahrertüre und di e Schiebetür der Beifahrerseite. (Bild 1)
2. Beide Abdeckungen der Schiebetürleisten habe an der Unterseite hinten Lacknasen oder es wurde über irgendwas drüberlackiert. (Bild 2)
3. Die Türkante der Schiebetüre hat ebenfalls unten solche Lacknasen. (Bild 3)
4. Beide Radläufe hinten haben irgendwelche Materialien unterm Lack, eventuell Kleber oder Dichtmasse, was auch immer. (Bild 4)
Ich habe diese Fehler natürlich schon schriftlich angezeigt, hinzu kommen noch nicht ganz gleiche Spaltmaße an der Frontschürze, an der Heckklappe und eine große Beule auf dem Dach.
Wie sehen Eure Autos aus. Habt Ihr auch solche Stellen? Ist das wirklich aktueller Produktionsstandard?
Interessanterweise dürfen die Händler lt. Aussage meines Verkäufers solche Sachen nicht vor der Auslieferung beheben, sondern der Kunde muss sich tatsächlich erst melden und reklamieren. War das bei Euch auch so?
Ich möchte natürlich eine gute Lösung finden und bin deshalb auf Euer Feedback gespannt.
Gruß Arndt
716 Antworten
Gewohnheitsrecht nach einmal Probe fahren?
Zitat:
@viRnS schrieb am 17. Juli 2025 um 10:45:05 Uhr:
Gewohnheitsrecht nach einmal Probe fahren?
Ich habe inzwischen 23 T Km runter. Bis der Brief vom KBA kommt (wenn er jemals zu mir kommt) vermutlich mehr als 40 T Km. Der Sommerurlaub nach Italien steht vor der Tür. Da kommen alleine wieder ca. 6 T Km drauf.
Ist halt von Fall zu Fall unterschiedlich...
... @PaZo86
Ist es möglich das der Händler ein Fahrzeug hat was vor der Regelung zugelassen wurde, wo dann noch die 44mg eingetragen sind?
Eventuell gibt es da die Möglichkeit mit einer Entschädigung ein anderes Fahrzeug mit gleicher Ausstattung zu bekommen.
Wird ja generell dann schwierig ein Bus mit einer 0,5% Regelung zu bekommen, gerade wenn man ein großes Fahrzeug braucht.
Dh. Auch mit rückabwicklung hast du kein geößeres Fahrzeug.
Ich hab von meinem Händler ein Schreiben bekommen, dass ich mit der Vertragsaktualisierung durch Modellupdate auf die drei Einzelsitze in der dritten Reihe einverstanden bin. Musste ich unterschreiben und hinschicken. (Hab Diesel bestellt)
Ich denke selbiges solltest du auch bekommen müssen für dein "Upgrade"... Da würde ich auch nen Anwalt befragen.
Mit der neuen geringeren Endgeschwindigkeit ist schwieriger glaub ich, da es keine Dokumente gibt in denen eine offizielle Vmax oder Beschleunigung drin stehen - zumindest konnte ich trotz einigem Suchen überhaupt nichts dergleichen finden. Falls ihr da was hättet bitte um Nachricht 👍
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Was steht denn bezüglich Höchstgeschwindigkeit im Vertrag oder in den Papieren? (COC, ZBII)
Da wirst du nichts mit 190kmh finden.
Sehe ich nicht ganz so den es ist weder eine technische noch eine gesetzliche Anpassung. Es gibt ja genug Autos mit genau dem Motor die zugelassen sind und so rumfahren. Es wurde ja auch mit diesen Werten geworben. Geändert hat sich hier am Motor nichts ausser vermutlich Probleme mit den Flottengrenzwerten...
Somit kommt die Änderung so wie ich es denke eher aus einer anderen Berechnung bzw. Software. Der Motor ist ja dersselbe.
Ist ja auch nicht umsonst gesetzlich vorgeschrieben das die Information zu CO2 und Verbrauch dem Vertrag beiliegen müssen.
Und wir reden hier ja nicht davon das es anstatt 44g/km jetzt 48g/km o.Ä. hat. Sondern von 100g anstatt 44! Ist wie wenn du ein Auto bestellst das mit 7l Verbrauch angegeben wird und dann bei 15l Verbrauch liegt (und ich meine nicht Fahrabhängig).
Nein der hat da nichts ist eher ein kleiner Händler, und wird auch so schwierig da meins im Prinzip Vollaustattung hat. Das mit Rückabwicklung o.Ä. muss man eh mal sehen ich würd es ja gern behalten. Ist die Frage was oder ob die mir was als Kompensation anbieten. Nur wäre von Anfang an Klar das es nicht 0,5% hat hätte ich das Auto nicht bestellt sondern einganz anderes auto.
Habe auch die 3 Einzelsitze aber ansonsten weder zu sitzen noch zu CO2 Werten eine Nachricht oder ein Schreiben bekommen.
Und das mit Vmax ging mir auch so nirgends was zu finden. Habe daher vor Bestellung meinem Händler sicher 5 Mails geschrieben was die Vmax ist. Da kamm gar nix nur das er es weitergeleitet hat.
So was macht man dann, eine Probefahrt im Auto mit dem selben Motor. Das lief dann min. 185km/h somit für mich ausreichend.
Wenn man dann bestellt auf Grundlage einer Probefahrt in dem Auto kann man ja wohl davon ausgehen das das gelieferte Auto mit gleichem Motor etc gleichschnell fährt. Das die Ausstattung etc. variiert ist klar.
Aber wozu gibt es sonst Probefahrten! Sonst kann ich wenn ich den TC kaufen will auch den Mustang Probefahren wenn das Vorführfahrzeug nix mit dem bestellten zu Tun hat (Übertrieben gesagt).
Somit sind für mich die Sache mit dem CO2 Wert und der Vmax entweder Betrug, Täuschung oder ein Mangel. Soweit meine Auffassung.
In den Papieren steht 160 also darf er nur 160 fahren. Ford hat den Fehler erkannt und den Rückruf angeordnet und wir betroffenen sind dazu verpflichtet. Nur weil es dem ein oder anderen nicht gefällt, muss man dem ganzen wohl zustimmen. Wie ich öfters erwähnt habe, bist du informiert und weigerst dich und fährst weiterhin die 195 und hast einen Unfall bei der Geschwindigkeit, wird es sehr schmerzhaft. Versicherungsschutz gleich null.
Die Sache ist doch folgende:
War die Probefahrt Bestandteil des Kaufvertrags?
Dein Problem ist in der Tat nicht der (gleiche) Motor, sondern die Grundlage für die Berechnung der Abgase. Dein Ford hat eine andere Abgasnorm (6e bis), wo der E Anteil geringer ist und der Benzinanteil höher.
Deswegen mehr modelltheoretisches CO2.
Ich suche dir gerne die Analyse raus, auf deren Grundlage der Gesetzgeber die Anpassung der Abgasnorm gemacht hat. Aber kurz gesagt: die ganzen Firmenwagen, die wegen Steuerersparnis und geldwerten Versteuerung auf PHEV gesetzt haben, aber die Fahrzeuge tatsächlich nicht geladen haben, also nie auf die geringen CO2 Werte gekommen sind, wurden jetzt zurecht bestraft.
Es ist also eine regulatorische Änderung, die ab dem 1.1.2026 bei Neuzulassungen verpflichtend ist. Ford hat diese Anpassungen ab Baudatum 7.4.2025 vorgenommen.
Ist ja beides richtig.
Mit den 160 komme ich au klar.
Aber die Frage ist ja ob man Vmax und CO2 so hinnehmen muss wenn es bei Bestellung eben nicht so war.
Gerade das mit CO2 hat ja schwerwiegende wirtschaftliche auswirkungen.
Von dem beigeschmack das man sich verarscht vorkommt da überhaupt nix komuniziert wurde mal abgesehen.
Zitat:@PaZo86 schrieb am 17. Juli 2025 um 20:59:52 Uhr:
Ist ja beides richtig.Mit den 160 komme ich au klar.Aber die Frage ist ja ob man Vmax und CO2 so hinnehmen muss wenn es bei Bestellung eben nicht so war. Gerade das mit CO2 hat ja schwerwiegende wirtschaftliche auswirkungen. Von dem beigeschmack das man sich verarscht vorkommt da überhaupt nix komuniziert wurde mal abgesehen.
Würde ich sicher auch so empfinden das du.
Na toll und jetzt geht seit gestern auch noch heute das 2te mal doe alarmanlage einfach an und nach ner minute wieder aus...
Bewegumgsalarm hatte ich aisgeschaltet.
Langsam machts echt kein spaß mehr🙄
Hier ein Kommentar zu den grundlegenden Studien aus dem Jahr 2022. Seitdem ist das Thema bekannt. Also schon deutlich älter als deine Bestellung.
https://www.isi.fraunhofer.de/de/blog/2022/Anfang-vom-Ende-Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge-Europa.html
Das war daher wohl absehbar.
Mein Händler hat bei unserer Bestellung (auch MY 2025.25) absolut transparent darüber informiert, nachdem ich deswegen nachgefragt habe.