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Ford/S-Max teurer geworden?

Ford S-Max 1 (WA6)
Themenstarteram 26. Februar 2012 um 15:37

Hallo Zusammen,

kann es sein, dass Ford in den letzten Tagen die Preise aufgeschlagen hat? Ich stehe kurz davor mir einen S-Max Titanium S Benziner 203 PS mit PowerShift zu kaufen.

Dabei musste ich heute feststellen, dass die Basisversion nicht mehr 38.200 € kostet sondern 38.650 €! Also 450 Euro mehr...

Kann das jemand bestätigen? Ist zum Sommer hin mit weiteren Preiserhöhungen zu rechnen? Gehts auch mal wieder runter (zum Winter)?

Beste Antwort im Thema

Hi,

bei Auslieferung innerhalb von vier Monaten nach Bestellung gilt in jedem Fall der vereinbarte Preis: §309 S. 1 Nr. 1 BGB (gesetzlich geregelt und nicht änderbar).

Liegt eine größere Zeitspanne als vier Monate zwischen Bestellung und Lieferung kommt es auf den persönlichen Kaufvertrag an!

Steht dort nichts, bleibt es beim vereinbarten Preis.

Häufig finden sich dort jedoch Zusätze wie: "Es gilt der am Tag der Auslieferung gültige Listenpreis des Herstellers." (oder so ähnlich).

Dann gilt folgendes:

"Bei Erhöhung des Listenpreises wird der vereinbarte Hauspreis um den gleichen Prozentsatz angehoben, d.h. wenn der Listenpreis um 2% steigt, erhöht sich der Hauspreis ebenfalls um 2%."

 

Der Zeitpunkt der Preiserhöhung ist übrigens völlig unerheblich (Beispiel: Preiserhöhung 5 Monate + Lieferung 6 Monate nach Bestellung).

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26 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von zigenhans

wenn ich ein Auto kaufe und zum Beispiel 35000 € ausgebe und das alles mit einem Kaufvertrag besiegelt ist dann ist das der Betrag denn ich bezahle auch wenn die Lieferung 8 Monate dauert der Hersteller kann ohne deine Einwilligung nicht einfach sagen so weil wir das Auto so spät gebaut haben musst jetzt 400 € mehr zahlen, das glaubst selbst nicht

wenn sich die Kaufsumme plötzlich ändert heißt das der alte Kaufvertrag ist ungültig und dann hast ein recht vom Kauf zurück zutreten das wird ein Hersteller sicher nicht machen wegen 400 € das 35000 € Auto nicht zu verkaufen

außerdem kann der Käufer nichts dafür das das Auto so spät gebaut wird das ist das problem des Herstellers wenn die wegen Karneval oder sonst für Feiertage oder was auch immer in verzug kommen denn wenn der Hersteller den vereinbarten Liefertermin nicht einhält kannst auch nicht sagen so jetzt musst 500 € vom preis nachlassen

Vom normalen Rechtsempfinden kann ich Deine Position nachvollziehen.

Leider muss ich aber ledewo zustimmen, denn dass entspricht der Rechtslage. Im übrigen das bittere dabei ist, dass Du in einenm solchen Fall kein Rückstittsrecht hast!

Der Hersteller kann die Preise erhöhen und Du kommst deshalb nicht aus dem Vertrag raus.

Ist ziemlich einseitig ist aber so.

Wie es in der Praxis aussieht ist Händer abhängig, der Händler will ja auch die lukratuve Wartung haben. Schwer vorzustellen , dass jemand zu solch einem Händler noch das Vertrauen hat.

Zitat:

Original geschrieben von toga1

 

Vom normalen Rechtsempfinden kann ich Deine Position nachvollziehen.

Leider muss ich aber ledewo zustimmen, denn dass entspricht der Rechtslage. Im übrigen das bittere dabei ist, dass Du in einenm solchen Fall kein Rückstittsrecht hast!

Der Hersteller kann die Preise erhöhen und Du kommst deshalb nicht aus dem Vertrag raus.

Ist ziemlich einseitig ist aber so.

Wie es in der Praxis aussieht ist Händer abhängig, der Händler will ja auch die lukratuve Wartung haben. Schwer vorzustellen , dass jemand zu solch einem Händler noch das Vertrauen hat.

dann hat man den Vertrag die Ratenzahlung und Raten höhe alles um sonst ausgemacht das glaube ich nicht das das der Hersteller einfach ändern kann und dann mehr abbucht und sagt da hast jetzt pech gehabt beim besten willen nicht denn Vertrag mit dieser Kaufsumme wo ich unterschrieben habe gilt und nichts anderes das wäre ja noch schöner und wenn das ist es eben das Problem des Händlers und nicht meins

ich wenn mir ein Haus für 150 000 € kaufe dann kann der Verkäufer danach auch nicht sagen jetzt will ich 180 000 € dafür

Zitat:

Original geschrieben von zigenhans

Zitat:

Original geschrieben von toga1

 

Vom normalen Rechtsempfinden kann ich Deine Position nachvollziehen.

Leider muss ich aber ledewo zustimmen, denn dass entspricht der Rechtslage. Im übrigen das bittere dabei ist, dass Du in einenm solchen Fall kein Rückstittsrecht hast!

Der Hersteller kann die Preise erhöhen und Du kommst deshalb nicht aus dem Vertrag raus.

Ist ziemlich einseitig ist aber so.

Wie es in der Praxis aussieht ist Händer abhängig, der Händler will ja auch die lukratuve Wartung haben. Schwer vorzustellen , dass jemand zu solch einem Händler noch das Vertrauen hat.

dann hat man den Vertrag die Ratenzahlung und Raten höhe alles um sonst ausgemacht das glaube ich nicht das das der Hersteller einfach ändern kann und dann mehr abbucht und sagt da hast jetzt pech gehabt beim besten willen nicht denn Vertrag mit dieser Kaufsumme wo ich unterschrieben habe gilt und nichts anderes das wäre ja noch schöner und wenn das ist es eben das Problem des Händlers und nicht meins

ich wenn mir ein Haus für 150 000 € kaufe dann kann der Verkäufer danach auch nicht sagen jetzt will ich 180 000 € dafür

Der Vergleich ist nicht korrekt - es kommt auf den Vertrag an. Im Automobilgeschäft insb. bei Neuwagen hast Du diese Gleitklausel drin. Ich kenne keinen Hersteller der diese nicht hat.

Bei den Immobilien ist mit der notariellen Beurkundung fast alles fix.

Solltest Du Probleme haben frag sicherheitshalber einen Rechtsanwalt.

 

Zitat:

Original geschrieben von toga1

 

Der Vergleich ist nicht korrekt - es kommt auf den Vertrag an. Im Automobilgeschäft insb. bei Neuwagen hast Du diese Gleitklausel drin. Ich kenne keinen Hersteller der diese nicht hat.

Bei den Immobilien ist mit der notariellen Beurkundung fast alles fix.

Solltest Du Probleme haben frag sicherheitshalber einen Rechtsanwalt.

das mit den Immobilien war etwas übertrieben aber beim Auto gehe ich nur auf den Kauf ein weil ich einen festen Betrag habe der mir zusagt z.B. 30000 €

wenn dann der Hersteller 5 Wochen später kommt und sagt jetzt verlange ich 500 € mehr und du musst das Zahlen, dann bin ich über den Tisch gezogen worden und praktisch betrogen worden weil ich das Fahrzeug nur gekauft habe weil es 30000 € kostet und nicht 30500 € da müsste es der Händler schon richtig ankündigen und darauf hinweißen das das Fahrzeug noch teurer wird als in meinem Kaufvertrag steht ansonsten wäre das betrug

wenn der Autokäufer das freiwillig hinnimmt und bezahlt ist er selber Schuld

außerdem habe ich den Kaufvertrag mit dem Autohaus und nicht mit Ford und wenn das Autohaus die Kosten weitergibt kannst du durchaus zurück treten denn den Vertrag denn du erwähnt hast, hat das Autohaus mit Ford und nicht du, das Autohaus muss das Fahrzeug abnehmen

Bei Lieferterminen über vier Monate kann der Preis angepasst werden. Klick

Wenn es Dich betrifft spreche doch am besten mit Deinem Verkäufer. Wenn Du die Preissteigerung tragen musst zeigt er Dir bestimmt auch wo diese Klausel steht.

Zitat:

Original geschrieben von es.ef

Bei Lieferterminen über vier Monate kann der Preis angepasst werden. Klick

Wenn es Dich betrifft spreche doch am besten mit Deinem Verkäufer. Wenn Du die Preissteigerung tragen musst zeigt er Dir bestimmt auch wo diese Klausel steht.

mich betrifft es nicht das wäre noch schöner

es betrifft den TE

wie ich schon geschrieben habe das ist eine sache zwischen Händler und Käufer und bei einer Preiserhöhung muss der Händler darauf hinweißen (wie der TE geschrieben hat war 2 Wochen später die Preiserhöhung da ) und da musste der Händler schon von dieser Preiserhöhung gewusst haben und muss auch darauf hin weißen ansonsten ist es unseriös (steht in deinem link )

 

und der Vertrag ist hinfällig

Zitat:

Original geschrieben von zigenhans

Zitat:

Original geschrieben von es.ef

Bei Lieferterminen über vier Monate kann der Preis angepasst werden. Klick

Wenn es Dich betrifft spreche doch am besten mit Deinem Verkäufer. Wenn Du die Preissteigerung tragen musst zeigt er Dir bestimmt auch wo diese Klausel steht.

mich betrifft es nicht das wäre noch schöner

es betrifft den TE

wie ich schon geschrieben habe das ist eine sache zwischen Händler und Käufer und bei einer Preiserhöhung muss der Händler darauf hinweißen (wie der TE geschrieben hat war 2 Wochen später die Preiserhöhung da ) und da musste der Händler schon von dieser Preiserhöhung gewusst haben und muss auch darauf hin weißen ansonsten ist es unseriös (steht in deinem link )

 

und der Vertrag ist hinfällig

...Recht haben - Recht bekommen,

persöniches Rechtsempfinden - Rechtssprechung

...sind leider unterschiedliche Dinge :-))

Bei einseitiger Vertragsänderung kann man immer aus dem Vertrag aussteigen. Es sei den es gibt da was im kleingedruckten.

Es gilt das gleiche wie z.B. bei KfZ Versicherung, wo nach einer Erhöhung der Beiträge gekündigt werden kann.

Zitat:

Original geschrieben von CAP21

Bei einseitiger Vertragsänderung kann man immer aus dem Vertrag aussteigen. Es sei den es gibt da was im kleingedruckten.

Es gilt das gleiche wie z.B. bei KfZ Versicherung, wo nach einer Erhöhung der Beiträge gekündigt werden kann.

Richtig, ..bei Neuwagenverträgen steht dies genau im Kleingedruckten....

Themenstarteram 21. März 2012 um 16:04

Bei mir steht in der orig. Ford Auftragsbestätigung als 2. der erste beiden Sätzen:

...soweit kein gesetzlicher Preisschutz vorliegt, zu dem am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis und MwSt.-Satz."

Also egal was in dem Kleingedruckten von 4 Monaten usw. steht, ich muss alle eventuellen Preiserhöhungen einfach mitmachen?!

Kleingedruckte:

"Liegt zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate und ändert der Hersteller nach Vertragsabschluss die unverbindliche Preisempfehlung für das bestellte Fahrzeug oder erhöht sich nach Vertragsabschluss die gesetzliche MwSt., ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufpreis der Änderung der verbindlichen Preisempfehlung entsprechend oder um die Erhöhung der MwSt. anzupassen.

Ergibt sich durch die Änderung der unverbindlichen Preisempfehlung eine Erhöhung des Kaufpreises um 5% oder mehr, so kann der Käufer durch schriftliche Erklärung binnen drei Wochen seit Eingang der Mitteilung über die Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten."

Das gilt also für alle, die auch vor der Preiserhöhung am 21.2.2012 bestellt haben, solange sie auch diesen 2. Satz im Haupttext haben?! Egal ob vor oder nach 4 Monate Lieferzeit. Habt ihr alle auch diesen 2. Satz oder nur den Hinweis im Kleingedruckten? Sorry, ganz schönes Paragraphen-Reiten hier, aber würde mich mal interessieren. Hebelt der Haupttext das Kleingedruckte aus oder umgekehrt? Gibt es also FÜR MICH (wegen dem 2.Satz im Haupttext) nicht mal die Schonfrist der 4 Monate?


(
Jetzt habe ich von autohaus24 den Hinweis auf eine eventuelle Preiserhöhung bei Ford nach dem 31.3.2012 (Quartalswechsel) bekommen. Das ist doch nach der Erhöhung vom 21.2.2012 eher sehr unwahrscheinlich, oder?! Also mehr eine Panikmache um die Verkäufe anzutreiben, oder kann da was dran sein? Wieviele sollen denn da noch kommen. ;)
Ich dachte ich bestelle ein Auto und kaufe es dann auch zu dem genannten Preis, jetzt komm ich mir vor als hätte ich eine Aktie die beliebig teurer wird und ich muss halt zahlen was draus wird. Klar, Rücktritt bleibt eine Option wenn es über 5% sein sollte, aber ihr versteht schon was ich meine...
)

Hallo

Ich hab zu dem Thema mal einen Auszug aus der Autobild.

 

Preiserhöhung

Erhöht der Hersteller in der Lieferzeit den Preis, kann der Verkäufer die Preiserhöhung weitergeben. Voraussetzung: Es wurde eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten vereinbart, und der Verkäufer hat eine entsprechende "Preisanpassungsklausel" in seinen Bedingungen. Eine Preissenkung dagegen muss der Verkäufer nicht weitergeben. Wurde die serienmäßige Ausstattung eines Modells ohne Preiserhöhung nach der Bestellung verbessert, etwa durch eine serienmäßige Klimaanlage, hat der Kunde ebenfalls keinen Anspruch auf diese neue, zusätzliche Ausstattung.

Hallo, weiß jemand, ob mit der Erhöhung beim Galaxy etwas neues dazu gekommen ist.

Ich hab leider das alte Prospekt nicht mehr.

gruß Don 

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