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Ford/S-Max teurer geworden?

Ford S-Max 1 (WA6)
Themenstarteram 26. Februar 2012 um 15:37

Hallo Zusammen,

kann es sein, dass Ford in den letzten Tagen die Preise aufgeschlagen hat? Ich stehe kurz davor mir einen S-Max Titanium S Benziner 203 PS mit PowerShift zu kaufen.

Dabei musste ich heute feststellen, dass die Basisversion nicht mehr 38.200 € kostet sondern 38.650 €! Also 450 Euro mehr...

Kann das jemand bestätigen? Ist zum Sommer hin mit weiteren Preiserhöhungen zu rechnen? Gehts auch mal wieder runter (zum Winter)?

Beste Antwort im Thema

Hi,

bei Auslieferung innerhalb von vier Monaten nach Bestellung gilt in jedem Fall der vereinbarte Preis: §309 S. 1 Nr. 1 BGB (gesetzlich geregelt und nicht änderbar).

Liegt eine größere Zeitspanne als vier Monate zwischen Bestellung und Lieferung kommt es auf den persönlichen Kaufvertrag an!

Steht dort nichts, bleibt es beim vereinbarten Preis.

Häufig finden sich dort jedoch Zusätze wie: "Es gilt der am Tag der Auslieferung gültige Listenpreis des Herstellers." (oder so ähnlich).

Dann gilt folgendes:

"Bei Erhöhung des Listenpreises wird der vereinbarte Hauspreis um den gleichen Prozentsatz angehoben, d.h. wenn der Listenpreis um 2% steigt, erhöht sich der Hauspreis ebenfalls um 2%."

 

Der Zeitpunkt der Preiserhöhung ist übrigens völlig unerheblich (Beispiel: Preiserhöhung 5 Monate + Lieferung 6 Monate nach Bestellung).

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was heißt Basis Version die beginnt bei 28000 € du hast glaube ich eher die Top Version die über 38000 € kostet und der aufschlag kann an den neuen Assistenz Systemen liegen die er in dieser Version dann Serienmäßig an Bord hat und ob es wider billiger wird glaube ich nicht es sei den es kommt bald das nachfolger Model von dem man bisher nichts hört

Preiserhöhung seit 21.02.12

Zitat:

Original geschrieben von mondeotaxi

Preiserhöhung seit 21.02.12

Hallo mondeotaxi, hab meinen im Januar bestellt. Kommt die Preiserhöhung auch auf mich zu???

gruß Don

Themenstarteram 26. Februar 2012 um 19:11

Ah, ok, also wirklich eine Preiserhöhung! Dumm dass ich davon nichts mitbekommen habe.

Bei der Basisversion bezog ich mich auf die von mir vorher genannte Titanium S und Motor/Getriebe-Kombi ohne jegliche Ausstattungsvarianten. Die ist eben um 450 Euro teurer geworden. Die Zusatzausstattungen sind im Preis gleich geblieben!

Zitat:

Original geschrieben von DonoAlfonso

Zitat:

Original geschrieben von mondeotaxi

Preiserhöhung seit 21.02.12

Hallo mondeotaxi, hab meinen im Januar bestellt. Kommt die Preiserhöhung auch auf mich zu???

gruß Don

nein normal nicht da du deinen Kaufpreis schon unterschrieben hast da hast nochmal glück gehabt

OK....dann bin ich ja zu frieden. ist eh schon teuer genug.

gruß Don

am 26. Februar 2012 um 19:56

Sorry - aber meines Wissens stimmt das so leider nicht. Das hängt davon ab, wann der Wagen tatsächlich geliefert wird. Früher war es so, dass bei laufenden Bestellungen Preiserhöhungen auch galten, wenn zwischen Preiserhöhung und Auslieferung vier Monate vergangen waren. Ob das heute noch korrekt ist, aknn ich allerdings nicht sagen.

Za4aCosmo

Zitat:

Original geschrieben von Za4aCosmo

Sorry - aber meines Wissens stimmt das so leider nicht. Das hängt davon ab, wann der Wagen tatsächlich geliefert wird. Früher war es so, dass bei laufenden Bestellungen Preiserhöhungen auch galten, wenn zwischen Preiserhöhung und Auslieferung vier Monate vergangen waren. Ob das heute noch korrekt ist, aknn ich allerdings nicht sagen.

Za4aCosmo

er hat normaler weiße einen Kaufvertrag und da steht die Kauf Summe drin ob es dann nochmal verändert werden kann bezweifle ich einmal

am 27. Februar 2012 um 5:57

Guten Morgen,

Da ich aus dem Mondeo-Lager demnächst hierher wechsel betrifft mich die Bestellung die im Februar getätigt wurde ähnlich.

Prinzipiell gilt die Kaufsumme die in einem Vertrag steht und deshalb als bindend für beide Parteien betrachtet werden kann. Möglichkeit von deinem Autohaus wäre gewesen im Bereich des Widerrufsrecht den Vertrag als nichtig zu betrachten.. aber wer macht das schon? =). Sonst würde auch die Finanzierung etc. die vielleicht getätigt wurde neu geschlossen werden müssen, ausgenommen sind Vertragsbestandteile die nachträglich einfließen, bsp. wenn Ausstattungsveränderungen des Kunden eintreten (größere Felgen etc.), diese müssen separat beglichen werden.

 

Gruß

 

wir haben extra am Montag noch nen Galaxy und nen Mondeo bestellt...

Gibt der freundliche das Auto bis zum Montagabend im System ein, kriegt er ja auch noch den alten Listenpreis... deshalb kriegst du auch den veranschlagten...

Eine schwerer zu beantwortenden Frage wäre, was ist, wenn du noch was ändern willst

Hi,

bei Auslieferung innerhalb von vier Monaten nach Bestellung gilt in jedem Fall der vereinbarte Preis: §309 S. 1 Nr. 1 BGB (gesetzlich geregelt und nicht änderbar).

Liegt eine größere Zeitspanne als vier Monate zwischen Bestellung und Lieferung kommt es auf den persönlichen Kaufvertrag an!

Steht dort nichts, bleibt es beim vereinbarten Preis.

Häufig finden sich dort jedoch Zusätze wie: "Es gilt der am Tag der Auslieferung gültige Listenpreis des Herstellers." (oder so ähnlich).

Dann gilt folgendes:

"Bei Erhöhung des Listenpreises wird der vereinbarte Hauspreis um den gleichen Prozentsatz angehoben, d.h. wenn der Listenpreis um 2% steigt, erhöht sich der Hauspreis ebenfalls um 2%."

 

Der Zeitpunkt der Preiserhöhung ist übrigens völlig unerheblich (Beispiel: Preiserhöhung 5 Monate + Lieferung 6 Monate nach Bestellung).

Wir haben unseren S-Max im Januar betsellt, da unser Händler schon angedeutet hatte, dass Ende Januar mit einer Preiserhöhung gerechnet wurde. Fakt ist, das die Preiserhöhung auf bereits abgeschlossene Verträge keinen Einfluss hat. Wenn das Fahrzeug aber neu konfiguriert wird, liegt es im ermessen des Händlers, ob er die Preiserhöhung an den Kunden weitergibt. Der Händler hat automatisch die neuen Preise in seinem Kalkulationsprogramm hinterlegt und kann nachher nur einen entsaprechenden Rabatt wieder ausweisen, der die Presierhöhung ausgleicht.

Zitat:

Original geschrieben von derfla62

Wir haben unseren S-Max im Januar betsellt, da unser Händler schon angedeutet hatte, dass Ende Januar mit einer Preiserhöhung gerechnet wurde. Fakt ist, das die Preiserhöhung auf bereits abgeschlossene Verträge keinen Einfluss hat. Wenn das Fahrzeug aber neu konfiguriert wird, liegt es im ermessen des Händlers, ob er die Preiserhöhung an den Kunden weitergibt. Der Händler hat automatisch die neuen Preise in seinem Kalkulationsprogramm hinterlegt und kann nachher nur einen entsaprechenden Rabatt wieder ausweisen, der die Presierhöhung ausgleicht.

Die Aussage mag aufgrund Deines persönlichen Kaufvertrages korrekt sein, ansonsten siehe mein Beitrag oben!

Oder bezweifelst Du meine Aussage? Oder denkst Du alle Kaufverträge entsprechen Deinem?

Wahrscheinlich ist die Diskussion sowieso überflüssig, da momentan die Lieferzeit unter vier Monaten liegt?

Dass bei 'Neukonfiguration' etwas anderes gilt (Änderung des bestehenden Kaufvertrages), ist klar.

wenn ich ein Auto kaufe und zum Beispiel 35000 € ausgebe und das alles mit einem Kaufvertrag besiegelt ist dann ist das der Betrag denn ich bezahle auch wenn die Lieferung 8 Monate dauert der Hersteller kann ohne deine Einwilligung nicht einfach sagen so weil wir das Auto so spät gebaut haben musst jetzt 400 € mehr zahlen, das glaubst selbst nicht

wenn sich die Kaufsumme plötzlich ändert heißt das der alte Kaufvertrag ist ungültig und dann hast ein recht vom Kauf zurück zutreten das wird ein Hersteller sicher nicht machen wegen 400 € das 35000 € Auto nicht zu verkaufen

außerdem kann der Käufer nichts dafür das das Auto so spät gebaut wird das ist das problem des Herstellers wenn die wegen Karneval oder sonst für Feiertage oder was auch immer in verzug kommen denn wenn der Hersteller den vereinbarten Liefertermin nicht einhält kannst auch nicht sagen so jetzt musst 500 € vom preis nachlassen

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