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Flyer von Audi im Briefkasten: Angebot Tagfahrlicht zum Nachrüsten

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 23. September 2007 um 15:16

Hallo zusammen,

finde gerade einen Flyer vom :)en in meinem Briefkasten, wo für eine nicht genannte Summe das Nachrüsten von Tagfahrlicht beschrieben wird.

Wer weis, was sich an Funktionalität dahinter verbirgt? Ist es die TFL-Kabelnachrüstung am Lichtschalter, wie hier im Forum schon mal beschrieben?

Wer weis, was Audi dafür haben will und wie verhält sich das Licht (welches?!) dann in welcher Situation? Ist da auch eine "Coming Home" Funktion mit dabei?

Tnx

Hajo

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36 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von ubieb

HI,

nun stellt sich doch glatt die Frage wie unser Dottore die

Nebler geschalten hat ?

Und war unser Dottore mit der Schaltung bei TÜV ?

Weil ich will das auch :D.

Ciao Uwe

NEIN - ich war nicht beim TÜV weil es keinen Sinn macht - ohne RL Kennzeichen auf der Leucht KEIN TFL .. einfache Formel. Ein Bekannter von mir ist beim TÜV. Die Schaltung ist so weit zugelassen und OK - nur der Betrieb der Nebler als TFL ist nicht Eintragungsfähig.

Wie gesagt - es ist eine Grauzonenlösung die anscheinend "geduldet" wird. Dabei wird die BE nicht berührt - eher könnte ein nicht wohlgesonnener Rennleitungsangehöriger monieren das die Nebelscheinwerfer gemäß der §17 StVo nur bei entsprechenden Sichtverhältnissen betrieben werden dürfen, was max. als Ordnungswidrigkeit ausgelegt wird.

Wie gesagt - das muss jeder selbst wissen, es funktioniert, sieht gut aus und erfüllt in Gänze seinen Zweck - nur eingetragen bekommt man das nie und nimmer.

 

Hier in diesem Thread geht es um den Einbau - zuerst waren es die Fernscheinwerfer, aber da die zu viel blendeten, sind es dann die Nebler geworden.

Das würde bedeuten wenn ich Leuchten finde die diese Kennzeichnung haben und in die Nebleraussparung passen ist das legal???

Dann nur noch welche finden................

Gruß Mike

Zitat:

Original geschrieben von nitro ASC

Das würde bedeuten wenn ich Leuchten finde die diese Kennzeichnung haben und in die Nebleraussparung passen ist das legal???

Dann nur noch welche finden................

Gruß Mike

ein klares Ja - und TFL die passen könnten (80mm) gibt es bei ebay ;)

Zitat:

Original geschrieben von DottoreFranko

Die Schaltung des Ablendlichts als TFL ist genau genommen auch nicht zulässig da die Hauptscheinwerfer auch KEIN RL Prüfzeichen tragen. Im Grunde MUSS der ganze Christbaum eingeschaltet werden damit es zulässig ist.

Wenn der ganze Christbaum an sein sollte, halte ich die TFL Schaltung in der Audi Aktion für großen Schwachsinn.

Es handelt sich hier nicht um Tagfahrleuchten, die das besagte Prüfzeichen tragen müssen, sondern um eine Tagfahrlichtschaltung, wie sie z.B. auch in Dänemark sehr verbreitet ist. Hier wird das Fahrlicht automatisch mit dem Motorstart eingeschaltet, aber Armaturenbeleuchtung, Lichtsignal für das Autoradio usw. bleiben aus. Ist also nur was für faule Leute, die tagsüber keine gedimmte Radiobeleuchtung haben wollen, aber nichts für Leute, die den Verschleiß der Xenons minimieren wollen.

 

Greetz

 

Klatze

Zitat:

Original geschrieben von Klatze

 

Es handelt sich hier nicht um Tagfahrleuchten, die das besagte Prüfzeichen tragen müssen, sondern um eine Tagfahrlichtschaltung, wie sie z.B. auch in Dänemark sehr verbreitet ist. Hier wird das Fahrlicht automatisch mit dem Motorstart eingeschaltet, aber Armaturenbeleuchtung, Lichtsignal für das Autoradio usw. bleiben aus. Ist also nur was für faule Leute, die tagsüber keine gedimmte Radiobeleuchtung haben wollen, aber nichts für Leute, die den Verschleiß der Xenons minimieren wollen.

Soweit völlig richtig ;) nur ohne RL Prüfzeichen DARF in DE selbst die Tagfahrlichtschaltung nur in Verbindung mit dem gesamten Christbaum betrieben werden. Die Scheinwerfer tragen kein RL Prüfzeichen was den Betrieb auch mit dem Fahrlicht ( Abblendlicht ) als TFL nicht erlaubt. Man begibt sich mit jedweder TagFahrLicht-Schaltung von Leuchten die kein RL-Prüfzeichen tragen in eine rechtliche Duldungs- und Grauzone. Schuld ist nur die deutsche Gesetzesmeierei die auf eine sehr genaue Auslegungen der ECE87 pocht :(

Hallo zusammen,

 

da ja dieses Thema immer noch Aktuell erscheint ist hier auch nochmals ein Intressanter Thread zu dem Thema.

 

Link: TFL am 4B

 

Die Schaltung ist überarbeitet worden, und es fahren bereits 3 Fahrzeuge damit, alle drei hatten noch keine probleme mit der Rennleitung.

 

Aber auch bei dieser Schaltung bewegt man sich in einer Grauzone.

 

Gruß

 

Stephan

am 22. Oktober 2007 um 14:06

Deine Schaltung würde mich interesieren aber noch besser wäre es wenn ein Prüfzeichen drauf wäre.

Sorry,aber bei einem Auto mit so viel Elektrik hätte ich gerne Originalteile.

Ich hoffe Du fühlst dich nicht beleidigt aber bei uns in der Schweiz muss auch eine TFL Schaltung beim MFK abgenommen werden! (funkt aber ohne Datenblatt leider nicht)

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