Finanzierung so Lohnenswert?
Moin
Ich weiß es wurde schon x-mal durchgenommen, aber es wäre schön wenn jemand mein Finanzierungsbeispiel absegnen bzw. verbessern würde! Also ich dachte mir das so:
Golf V Tour 1.4 mit Extras lt. konfigurtor 18445€
Kaufpreis nach Handeln ca. 17000€
Anzahlung 5500€ evtl. paar € mehr
Auto-Credit mit 48 Monaten Laufzeit mtl. ca 126€ Rate + 7445€ Restzahlung
Aufgrund des Angebotes habe ich ja weder Werkstatt noch Versicherungskosten in den 48 Monaten, also is das ja ne fixe Rate die ich habe ohne große Zusatzkosten aufgrund der 48 Monate Garantie oder?! Frage ist ob das Auto nach den 48 Monaten noch die Restsumme wert ist so das ich "zur Not" ohne Schaden bleibe bzw. ich ab da nen neues Auto finanzieren kann! Hab nen Nettoeinkommen von ca. 1400€ und einen sehr sicheren Job als Disponent im Hamburger Hafen!
Kann ich das so machen oder habt ihr andere Vorschläge, achso, ich fahr ca. 30km am Tag und ab und zu ma nach Sylt zu meiner Freundin, also hab ich am Ende nich viele km auf der Uhr!
Bitte eure Meinung dazu!
Gruß Christian
163 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Luc79
Verbrieftes Rückgaberecht bei VW
habe gerade meinen Verkäufer angerufen.
wird das verbriefte Rückgaberecht bei Auslauf in Anspruch genommen, werden vom vereinbarten Rückkaufwert (Schlußrate) alle Schäden, Instandsetzungsreparaturen (dazu zählen auch Servicearbeiten!!!) UND auch bei einem evtl. verunfallten Fahrzeug die Wertminderung (trotz sachgemäßer Instandsetzung!!) in Abzug gebracht!
Ein Verschweigen desselbigen gilt als arglistige Täuschung, und ist strafbar.Hoffe, damit geholfen zu haben.
ja danke das hat sehr geholfen!!
@nordeos
jetzt bin ich ja mal gespannt.......
Zitat:
Original geschrieben von runner71
ja danke das hat sehr geholfen!!
@nordeos
jetzt bin ich ja mal gespannt.......
Klar doch.
Das Schäden und Instandsetzungsreparaturen bezahlt werden müssen ist doch klar. Habe ich je das Gegenteil behauptet.
Pfleglicher Umgang ist Vorraussetzung.
Für Dellen und Co., ist immer noch die Vollkaskoversicherung da.
Das heist ist der Wagen in einem altersüblichen Zustand,
und nichts dran kaputt gemacht worden, gibt es auch nichts abzuziehen.
Wenn die Wertminderung nach einem Unfall abgezogen wird, ist das natürlich kritisch.
Ich schrieb dazu, dass ich unter solchen Vorraussetzungen meine Meinung Überdenken werde.
Und das werde ich jetzt tun.
Frage ist jetzt natürlich ob man diese Wertminderung gegenüber der Versicherung gelten machen kann.
Ich werde mich dazu erkundigen, bzw. die Frage mal in das Versicherungsforum stellen.
Zum Thema 3Wege Finanzierung empfehle ich mal diesen Link:
http://www.stiftung-warentest.de/.../1358845.html
Ich hoffe die gelten noch nicht als korrupt.
Zitat:
Original geschrieben von Nordeos
Frage ist jetzt natürlich ob man diese Wertminderung gegenüber der Versicherung gelten machen kann.
Verstehe nicht, was die Kfz-Versicherung mit der Finanzierung zu tun haben soll?
Bei Schäden, die durch die Vollkasko abgewickelt werden, steigt man wieder in dem Schadensfreiheitsrabatt.
Mit dem Ergebnis, daß reparierte Schäden am Fahrzeug vorhanden sind, die wieder zu der Wertminderung führen. Und man zahlt durch die Beiträge ein zweites Mal drauf:
Zitat:
Original geschrieben von Nordeos
Klar doch.
Das Schäden und Instandsetzungsreparaturen bezahlt werden müssen ist doch klar. Habe ich je das Gegenteil behauptet.
Pfleglicher Umgang ist Vorraussetzung.
Für Dellen und Co., ist immer noch die Vollkaskoversicherung da.
Das heist ist der Wagen in einem altersüblichen Zustand,
und nichts dran kaputt gemacht worden, gibt es auch nichts abzuziehen.
Wenn die Wertminderung nach einem Unfall abgezogen wird, ist das natürlich kritisch.
Ich schrieb dazu, dass ich unter solchen Vorraussetzungen meine Meinung Überdenken werde.
Und das werde ich jetzt tun.
Frage ist jetzt natürlich ob man diese Wertminderung gegenüber der Versicherung gelten machen kann.
Ich werde mich dazu erkundigen, bzw. die Frage mal in das Versicherungsforum stellen.Zum Thema 3Wege Finanzierung empfehle ich mal diesen Link:
http://www.stiftung-warentest.de/.../1358845.html
Ich hoffe die gelten noch nicht als korrupt.
nö wieso solten die korrupt sein!
aber dort war ich auch schon. ds ist lediglich eine objektive vorstellung aller finanzierungsarten. ohne frage gehört die 3 wege finanzierung da dazu. es ist aber keine bewertung dieser!!!
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Luc79
Verstehe nicht, was die Kfz-Versicherung mit der Finanzierung zu tun haben soll?
Bei Schäden, die durch die Vollkasko abgewickelt werden, steigt man wieder in dem Schadensfreiheitsrabatt.
Mit dem Ergebnis, daß reparierte Schäden am Fahrzeug vorhanden sind, die wieder zu der Wertminderung führen. Und man zahlt durch die Beiträge ein zweites Mal drauf:
könnte aber evtl auch eine schuldfrage sein. das heißt ob ich schuld habe oder nicht! aber wenn ich ein reh umfahre kann ich das reh schlecht auf auszahlung der wertminderung verklagen!
das heißt in dem fall willst du das die vk deine reparaturkosten übernimmt und auch noch den wertverlust deines autos an dem du selbst schuld wärst bezahlt....unwahrscheinlich...sagt mein gesunder menschen verstand. es könnte vielleicht bei unverschuldeten unfällen mit einem anderem versicherungsnehmer klappen. aber das mußt du wohl dann einklagen!?
aber das sind schon so verzwickte fälle. da brauch man ja schon das jura-studium!
also noch mal gegoogelt!
also im falle des rehs oder bei selbstverschulden wird die wertminderung nicht gezahlt!
bist du unverschuldet mit einem anderem unfallgegner in einen unfall verwickelt, kannst du wohl die wertminderung bei der gegnerischen versicherung einklagen.
wie das dann aber abläuft und wer das geld bekommt etc...da bin ich überfragt
also bleibt dir nur zu hoffen, das du niemals einen unfall verursachst und auch niemals eine teilschuld bekommst!
denn dann könnte es doppelt teuer werden!
Zitat:
Original geschrieben von runner71
nö wieso solten die korrupt sein!
aber dort war ich auch schon. ds ist lediglich eine objektive vorstellung aller finanzierungsarten. ohne frage gehört die 3 wege finanzierung da dazu. es ist aber keine bewertung dieser!!!
Anders als von dir dargestellt, wird die 3 Wege Finanzierung dort als ganz normale Möglichkeit dargestellt.
Hattest du nicht unlängst geschrieben das du nur negatives über die diese Finanzierungsform gelesen hast?
Keine Bewertung dieser?
Original Zitat " Unter Umständen kann die Finanzierung günstiger sein als der Barkauf "
Und noch mal von der VW Seite unter Berufung auf Finanztest:
Braunschweig, 23. März 2006.
Beim aktuellen Finanzierungsvergleich der Zeitschrift FINANZtest belegt die Volkswagen Bank Platz 1. Für die getesteten Fahrzeugmodelle von Volkswagen erhalten die Kunden beim Finanzdienstleister des
Volkswagen Konzerns die attraktivsten Finanzierungsangebote. Fazit der Verbraucherschützer: "Drei-Wege-Finanzierung und klassische Finanzierung schlagen oft den Barkauf."
Das alles ist natürlich keine Bewertung
Zitat:
Original geschrieben von Luc79
Verbrieftes Rückgaberecht bei VW
habe gerade meinen Verkäufer angerufen.
wird das verbriefte Rückgaberecht bei Auslauf in Anspruch genommen, werden vom vereinbarten Rückkaufwert (Schlußrate) alle Schäden, Instandsetzungsreparaturen (dazu zählen auch Servicearbeiten!!!) UND auch bei einem evtl. verunfallten Fahrzeug die Wertminderung (trotz sachgemäßer Instandsetzung!!) in Abzug gebracht!
Ein Verschweigen desselbigen gilt als arglistige Täuschung, und ist strafbar.Hoffe, damit geholfen zu haben.
Auszug aus dem Kaufvertrag Teil " Verbrieftes Rückgaberecht "
Absatz 2 in () gesetzte Werte sind Verhandelt
Der Rückkaufpreis beträgt (7.500,00) EUR
Bei der Rückgabe darf das Fahrzeug eine Kilometerlaufleistung von nicht mehr als (80.000) km aufweisen. Es muß sich in einem dem Alter und der Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand befinden, frei von Schäden sowie verkehrs- und betriebssicher sein. Normale Verschleißspuren gelten nicht als Schaden. Ist die Kilometerleistung überschritten, vermindert sich der Rückkaufpreis um (4,50) Ct je Kilometer.
Ist die Kilometerleistung unterschritte, erhöht sich der Rückkaufpreis um (4,50) Ct je Kilometer.
Bei der Berechnung bleiben 2.500 km ausgenommen.
Der Rückkaufpreis vermindert sich ebenfalls um einen zustandsbedingten Minderwert. Über den Zustand des Fahrzeuges wird bei Rückgabe ein gemeinsames Protokoll angefertigt und von beiden Vertragsparteien unterzeichnet. Können sich die Firma und der Kunde über den Minderwert nicht einigen, wird der Minderwert auf Veranlassung der Firma mit Zustimmung des Kunden durch einen öffentlich bestellten vereidigten Sachverständigen oder ein unabhängiges Sachverständigen-Unternehmen ermittelt. Die Kosten tragen die Firma und Kunde je zur Hälfte. Durch das Sachverständigengutachten wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
Die von Luc79 gemachte Äusserung kann ich so nicht nachvollziehen.
Kann dein Verkäufer das irgendwie belegen?
Ich denke sowas sollte ich wenn ganz genau mit meinem Verkäufer besprechen...wenn der sagt wir regeln das so und so und es ist tatsächlich so dass das Fahrzeug "in dem Alter entsprechendem Zustand" sein muss, dann ist diese Art definitiv ne Überlegung wert! Oder findet ihr nicht?
Zitat:
Original geschrieben von Chrischan-HH
Ich denke sowas sollte ich wenn ganz genau mit meinem Verkäufer besprechen...
...und auch schriftlich fixieren lassen. Damit man im Falle eines Falles auf der sicheren Seite ist.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
...und auch schriftlich fixieren lassen. Damit man im Falle eines Falles auf der sicheren Seite ist.
Ich zitierte aus meinem Kaufvertrag, der ein Standardtvertrag von VW ist. Lediglich die () Gesetzten Werte sind Variabel und zu verhandeln gewesen. Es hat keine schriftlich zu fixierenden Nebenabsprachen gegeben.
Zitat:
Original geschrieben von Nordeos
Auszug aus dem Kaufvertrag Teil " Verbrieftes Rückgaberecht "
Absatz 2 in () gesetzte Werte sind Verhandelt
Der Rückkaufpreis beträgt (7.500,00) EUR
Bei der Rückgabe darf das Fahrzeug eine Kilometerlaufleistung von nicht mehr als (80.000) km aufweisen. Es muß sich in einem dem Alter und der Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand befinden, frei von Schäden sowie verkehrs- und betriebssicher sein. Normale Verschleißspuren gelten nicht als Schaden. Ist die Kilometerleistung überschritten, vermindert sich der Rückkaufpreis um (4,50) Ct je Kilometer.
Ist die Kilometerleistung unterschritte, erhöht sich der Rückkaufpreis um (4,50) Ct je Kilometer.
Bei der Berechnung bleiben 2.500 km ausgenommen.
Der Rückkaufpreis vermindert sich ebenfalls um einen zustandsbedingten Minderwert. Über den Zustand des Fahrzeuges wird bei Rückgabe ein gemeinsames Protokoll angefertigt und von beiden Vertragsparteien unterzeichnet. Können sich die Firma und der Kunde über den Minderwert nicht einigen, wird der Minderwert auf Veranlassung der Firma mit Zustimmung des Kunden durch einen öffentlich bestellten vereidigten Sachverständigen oder ein unabhängiges Sachverständigen-Unternehmen ermittelt. Die Kosten tragen die Firma und Kunde je zur Hälfte. Durch das Sachverständigengutachten wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.Die von Luc79 gemachte Äusserung kann ich so nicht nachvollziehen.
Kann dein Verkäufer das irgendwie belegen?
da steht aber nichts was im falle eines unfall passiert! (wertminderung)ausserdem sind die definitionen ziemlich schwammig. was ist denn ein normaler zustand eines 80000km gefahrenen autos!?
darf es steinschlag haben? wo steht das. eine km begrenzung hast du ja auch noch drinnen. was passiert wenn du plötzlich aus beruflichen gründen mehrfahren mußt? dann wird es aber höllisch teuer. wenn dein händler sich querstellt hast du auch noch gutachterkosten am hals. warum binde ich mir soetwas an den hals. ich begebe mich von vornhinein in eine abhängigkeit.
da ist ärger in vielen fällen schon vorprogrammiert!
und unter welchen umständen soll die finanzierung günstiger sein? das würde mich schon interessieren!?
das kann eigentlich nur funktionen wenn du das geld bar hast. du es fest anlegst auf 4 jahre und dort mehr guthabenzinsen bekommst als du zinsen für deinen kredit bezahlst. aber wer hat das schon? ich sag mal 95% nicht!
fakt ist wirklich das dies ein kredit ist für leute die ein auto fahren wollen das sie sich sonst nicht leisten könnten. mit wirklich nur ganz wenigen ausnahmen!
Sachverständigengutachten wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. auch ein interessanter text....das heißt nichts anderes als wir sehen uns vor gericht falls du nicht unserer meinung bist!
Sicher ist das eine derartige Finanzierung für dich nichts ist.
Viele andere Dinge im Leben bestimmt auch nicht.
Und tschüsss
Zitat:
Original geschrieben von Nordeos
Sicher ist das eine derartige Finanzierung für dich nichts ist.
Viele andere Dinge im Leben bestimmt auch nicht.Und tschüsss
wie darf ich das verstehen??*lach*
btw. du hast übriegens recht, das ist nur ählich wie leasing.
beim leasing gibt es den restwert oer km leasing....du hast gleich beides....gratulation....
stimmt absolut nichts für mich...und du hast recht bestimmte andere sachen im leben sind für mich auch nichts!*g*
Hallo,
@ runner71
Nur so zur Info: nur weil du der Meinung bist, daß die 3-Wege Finanzierung nix ist, muß das nicht für alle anderen auch zutreffen. Z.B. kann es doch sein, daß man in absehbarer Zeit die Auszahlung eines Sparvertrags erwartet, dann bietet sich das doch geradezu an.
Bezahlen muß ich am Ende so oder so, egal was für ne Finanzierung gewählt wird, das muß jedem vorher klar sein. Ein bisschen Eigenverantwortung sollte jeder selber mitbringen.
Sicher kannst du gerne weiter dagegen argumentieren, du tust das aber sehr militant, das ist vom neutralen Standpunkt aus nicht so ganz nachvollziehbar.
Gruß
Alf