Felgenfrage: 6 1/2x15 - Welche ET möglich?
Ich habe ein E36 318i Cabrio von 02/1998. Ich möchte bald Winterreifen raufmachen. Im Fahrzeugschein steht, dass ich 205/60 R15 91 H auf Felge 6 1/2x15, ET47 fahren darf. Ich habe jetzt aber Winterreifen 205/50 R15 91 T auf BMW-Felge 6 1/2x15 H2, IS42 gekauft.
Das H und T der Geschwindigkeitsindex sind ist klar. Kein Thema. Mir geht es um die Einbautiefe. Ich vermute IS42 ist gleich ET42. Damit dürfte ich die Felgen dann leider lt. Fahrzeugschein nicht fahren. Gibt es technische Probleme, wenn ich die Felgen trotzdem verwende, obwohl die Einbautiefe 5mm geringer ist? Verwendet jemand von euch problemlos Felgen 6 1/2x15 mit ET42??? Danke!
elektroholunder
14 Antworten
Ja, IS entspricht ET. BMW schreibt immer IS.
In meinem Schein steht auch ET 47 und meine Sommerreifen haben ET 46. Laut BMW-Teilegutachten ist diese Felge aber trotzdem für mein Auto freigegeben. Da es sich ja hier um BMW-Felgen handelt, dann schau mal beim 🙂 vorbei, der kann dir sagen, ob es zugelassen ist.
6,5" mit ET42 paßt einwandfrei.
Mußt du aber eintragen lassen, wenn du die alten Papiere hast oder keine Freigabe von BMW existiert.
Die wirst Du leider nicht fahren dürfen, weil BMW dafür keine Freigabe auf Dein Modell gegeben hat.
Du darfst die fahren, die Du in Deinem Schein stehen hast, sprich 61/2Jx15H2 ET 47 als Stahlrad mit 205/60R15 91H oder 225/55R15 92H.
Ansonsten natürlich 6x15 H2 ET 42 mit 185/65R15 87Q/T/H M+S.
Als Alufelge 7x15 H2 ET 47 mit der oben geschriebenen 205er oder 225er Bereifung.
So viel zu den 15"-Reifen...
Gruß
OrigIS
Vielen Dank für die schnellen Antworten!
Also die fraglichen Felgen mit IS42 sind Alu-Felgen (schwarz im Stahlfelgen-Look) von BMW!
Verstehe ich das jetzt richtig? Die Felgen mit IS42 würden schon passen und auch nirgendwo anecken (Bremse oder so), sind aber nicht zugelassen, weil seitens BMW leider keine Freigabe existiert. Über ein Dekra-Gutachten/Sonderabnahme oder so könnt man diese letztlich nur bürokratische Hürde aber nehmen? Was kostet sowas in etwa?
Grüße aus Hamburg
elektroholunder
Ähnliche Themen
so eine abnahme kostet ungefähr 70€.
aber wie wir in dem anderen felgenthread gestern schon gelernt haben:
wenn du bereits den neuen schein hast, fällt es keinem auf!
es sind ja original bmw-felgen udn die bereifung ist auch eine gängige. (zwar keine exakt bmw-typische, aber ich will den polizisten erleben, der diese größen auswendig kennt)
und die andere ET als die die eingetragen ist, fällt auch keinem auf, da die in der regel auf der nabeninnenseite steht, somit von aussen nicht lesbar ist.
ich persönlich würde nix machen an deiner stelle....fahre selbst seit dem sommer mit den 18zöllern rum und ist bisher keinem aufgefallen...und die stehen auch nicht im schein.
Danke MartinSHL, dass denke ich auch. Die Kennzeichnung ist tatsächlich nur auf der Innenseite.
Nachdem ich mir eine Skizze gemacht habe, komme ich zu dem Schluss, dass meine Felge mit ET42 statt ET47 also 5mm raussteht. Stimmt das so? Könnte vielleicht eng werden am hinteren Kotflügel, oder?
Grüße aus HH
elektroholunder
Zitat:
bei ner 15Zoll-felge wird ganz sicher nix zu eng... 😉
erstrecht nicht mit der ET von 42, denn das sind gängige BMW-felgen-ET´s.
Die Frage ist eben immer nur, ob man es mit seinem Gewissen vereinbaren kann eine Bereifung zu fahren, die so nicht von BMW freigegeben wurde. Sollte es wirklich mal hart auf hart bei einem Unfall kommen, sprich ein übler Personenschaden, dann muß man schwitzen, daß der Gutachter nicht auch die Bereifung genauestens kontrolliert. Versicherungen sind da sehr kleinlich und kennen kein Erbarmen.
Laß sie eintragen und gut ist. Dann fährst Du auch immer mit gutem Gewissen.
Gruß
OrigIS
sorry...aber immer diese nicht ganz ausgereifte argumentation mit dem eventuellen unfall....hierzu muss eine direkte kausalität zwischen reifen und unfall nachgewiesen werden können...heisst also, dass der unfall mit anderen reifen nicht passiert wäre...dies halte ich für möglich, wenn ich abgefahrene reifen benutze und dadurch nicht zum stehen komme, aber ganz sicher nicht, nur weil er einen anderen querschnitt besitzt.
Aber mal ehrlich, Reifenschäden sind doch nichts Unübliches. Und wenn er einen Reifenplatzer bei höherer Geschwindigkeit auf der AB hat?
Das kann ganz unsanft ausgehen. Ich denke mal nicht, daß die Versicherung ohne Weiteres sagt:"Okay, der GA hat zwar eine nicht zugelassene Bereifung festgestell, aber egal."
Gruß
OrigIS
nochmal:
es muss ein absolut direkter zusammenhang zwischen unfall und bereifung nachgewiesen werden können. es muss also völlig auszuschließen sein, dass dieser unfall nicht passiert wäre, hätte er andere reifen genommen.
und ein reifen platzt nicht, nur weil er einen anderen querschnitt aufweisst.
z.b. genauso: ich bau mir so nen völlig illegalen scharfkantigen 2F2F-heckspoiler aufn kofferraum, baue ich nun einen frontalzusammenstoß weil ich bei rot über ne ampel bin, ist der nicht legale spoiler hinten drauf auch völlig wurscht...der unfall wäre dennoch passiert.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
...
und ein reifen platzt nicht, nur weil er einen anderen querschnitt aufweisst.
z.b. genauso: ich bau mir so nen völlig illegalen scharfkantigen 2F2F-heckspoiler aufn kofferraum, baue ich nun einen frontalzusammenstoß weil ich bei rot über ne ampel bin, ist der nicht legale spoiler hinten drauf auch völlig wurscht...der unfall wäre dennoch passiert.
Das ist klar, sonst wären diese Reifen auch nicht zugelassen.
Und ein Frontalzusammenstoß hat nichts mit dem Heckflügel zu tun, auch klar.
nochmal: schleift diese (nicht zugelassene) Rad-/Reifen-Kombi z.B. beim Einlenken und dadurch wird der Reifen nach und nach immer weiter beschädigt und er platzt auf der AB, dann besteht sehr wohl Kausalität.
Aber im Endeffekt sollte jeder selber wissen, was er macht.
Gruß
OrigIS
richtig, da stimm ich dir voll zu.
aber wir reden ja hier über 15zöller in einer sehr kleinen dimension, da sollte wohl nix passieren... 😉
Beim E36 darf man auf die 15-Zöller auch 225er draufmachen, müssen allerdings LEBs verbaut sein, weil es sonst schleift.
Durch die Breite wandert der Reifen eben weiter nach außen und nach innen.
Wie gesagt, der TE muß selber entscheiden, was er macht.
An den 70€ sollte es nicht scheitern (+ den neuen Papieren, falls noch nicht vorhanden).
Gruß
OrigIS