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Felgen/Reifengröße

BMW 3er E46
Themenstarteram 5. August 2017 um 13:56

Hi,

Hab vor ein paar Wochen einen gebrauchten 320d e46 (346l) gekauft , der derzeit 195/65r 15 ms Reifen drauf hat, auch genehmigt für 225/50zr16, da er ein m Fahrwerk drin hat und somit tiefer ist. Meine Frage ist, ob das z bei 225/50 |Z| r16 etwas zu bedeuten hat oder was es zu bedeuten hat, da ich diese Angabe im Internet auf sämtlichen Kauf- und Verkaufsseiten nicht finde sondern nur ohne dem z.

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21 Antworten

Bei Fahrzeugen mit ECE-Homologation (EG-Typgenehmigung) oder Einzelgenehmigung gem. § 13 EG-FGV (Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung) ab dem 1. Mai 2009 gilt:

Für die Ermittlung des Geschwindigkeitsindexes wird die bbH ohne Sicherheitsaufschlag zu Grunde gelegt. Ein Auto mit einer bbH von 205 km/h kann daher Reifen mit Geschwindigkeitsindex „H“ verwenden.

E46 haben alle ECE-Homologation. Entscheidend ist die bbH für den Geschwindigkeitsindex. E46 320d VFL mit 208km/h reicht sogar H, FL braucht V.

Das gilt doch nur für Homologation ab dem 1. Mai 2009, ist hier also nicht anwendbar.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 9. August 2017 um 10:50:46 Uhr:

Das gilt doch nur für Homologation ab dem 1. Mai 2009, ist hier also nicht anwendbar.

Auch nein.

Das gibt generell für alle EG-Typgenehmigungen (also alle E46) oder Einzelgenehmigungen ab dem 01. Mai 2009.

So muss man den Text lesen. Für alle EG-Genehmigungen galt schon immer die bbH als ausschlaggebend.

Deswegen darf ein 2003er 318d mit 204km/h bbH laut Datenblatt auch H-Reifen fahren.

Das war jetzt das letzte, was ich dazu geschrieben habe. Du darfst ruhig mal was annehmen, wenn du etwas nicht gewusst hast.

Ich zitiere aus deinem Beitrag:

"Bei Fahrzeugen mit ECE-Homologation (EG-Typgenehmigung) oder Einzelgenehmigung gem. § 13 EG-FGV (Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung) ab dem 1. Mai 2009 gilt?

Was kann man daran anders interpretieren, als dass das für Homogolation ab dem 01.05.2009 gilt?

Außerdem hatte ich bereit verlinkt und zitiert, was für nicht mehr geltende Bezeichnungen, wie z.B. "ZR", gilt.

Auch mal darüber nachdenken, warum BMW seinerzeit "ZR" für die Reifengröße gefordert hat, wenn das damals schon nicht gegolten hätte.

Aber mal ganz abgesehen davon, warum sollte der TE nicht "W" nehmen oder sich eine Freigabebescheinigung vom Hersteller holen und damit allen denkbaren Unannehmlichkeiten aus dem Weg gehen.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 9. August 2017 um 13:51:54 Uhr:

Ich zitiere aus deinem Beitrag:

"Bei Fahrzeugen mit ECE-Homologation (EG-Typgenehmigung) oder Einzelgenehmigung gem. § 13 EG-FGV (Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung) ab dem 1. Mai 2009 gilt?

Was kann man daran anders interpretieren, als dass das für Homogolation ab dem 01.05.2009 gilt?

Dass es eben nur für Einzelgenehmigungen ab dem 1. Mai 2009 und generell für ECE-Homologationen gilt. Das ist Text einer Vorschrift, nicht von mir. Wenn du den Satz falsch interpretierst, ist das dein Problem.

Auch mal darüber nachdenken, warum BMW seinerzeit "ZR" für die Reifengröße gefordert hat, wenn das damals schon nicht gegolten hätte.

Das ist mir ehrlich gesagt ziemlich Wurscht. Es gibt heute geltende Gesetze. Ich mach mir auch keine Gedanken über Herstellervorschriften von früher. Da stand bei BMW dann auch "Nur Dunlop SP9000 oder Bridgestone RE050A" oder sowas. Ist heute völlig Wurscht.

Aber mal ganz abgesehen davon, warum sollte der TE nicht "W" nehmen oder sich eine Freigabebescheinigung vom Hersteller holen und damit allen denkbaren Unannehmlichkeiten aus dem Weg gehen.

Warum genau sollte er sich unnötig Arbeit machen? Nur weil du es nicht verstehst?

Du interpretierst den Satz anders als ich, indem du das Datum nicht auf den ganzen Satz, sondern nur auf das Satzende beziehst.

Der ADAC hat aber Stellung genommen, was bei alten Reifenbezeichnungen zu tun ist.

Ich empfehle dem TE beim TÜV nachzufragen.

Alternativ kann er aber auch die Diskussion mit der Polizei oder bei der HU führen.

Das ist nicht meine Interpretation!!!! Das ist die Vorschrift. Das ist der Grund, warum bspw. ein 2003er 318d keinen Sicherheitszuschlag bei der Berechnung des Geschwindigkeitsindexes braucht! Mit Sicherheitszuschlag würde er V benötigen, braucht aber nur H! Oder wie erklärst du dir das? Ist ja schließlich EZ vor 2009??!!

Hör doch bitte auf, den TE zu verwirren. Weil du etwas nicht weißt und dazu völlig beratungsresistent bist, muss der TE keine unnötigen Gänge unternehmen.

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