Felgen/Reifen Kombination...Hilfeee
Hallo an Alle..
Ich bin auf Eure Hilfe angewiesen. Sorry auch wenn das Thema vielleicht schon mal diskutiert wurde..bin aber gerade planlos..
Zum Problem..
Ich möchte mir neue Sommerreifen inkl. Felgen für mein W204 C180 Bj 2008 zulegen. Ich hatte folgendes gedacht:
Felge: 8.0J ET 45
MAM RS2 black polished
Mischbereifung
VA 225 40 R18 Conti oder Michelin o.ä.
HA 245 35 R18 Conti oder Michelin o.ä.
Die Frage ist nun ob ich das beim TÜV durch bekomme ohne irgendwelche An- bzw. Umbaumaßnahmen vornehmen muss. In der ABE steht was von Radabdeckung herstellen. Das Problem ist das mir jeder etwas anderes sagt und ich nicht unbedingt EUR 1.400 ausgeben will und dann noch mit weiteren Kosten behaftet bin.
Um jede Antwort bin ich sehr Dankbar
22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Schnaeee
...Was brauche ich denn genau zum eintragen lassen an Papieren? Mein Verkäufer meinte, er habe keine gesonderten Papiere oder Gutachten für die Räder.
...
Habe hier eine Liste der AMG Räder gefunden. Dort sind meine Felgen ebenfalls aufgeführt?? Muss ich dann immer noch die Räder eintragen lassen?.... ich glaube es geht hoffentlich nicht nur mir so, dass das ein wenig verwirrend ist.
Diese Sachen ist überhaupt nicht verwirrend.
Es gibt in Deutschland allgemeingültige Gesetzte.
In Bezug auf Straßenverkehr, StVZO und Betriebserlaubnisrecht für Kraftfahrzeuge ist alles gesetzlich verankert oder geregelt ( bis auf das was ungeregelt ist oder vor Gerichten geändert oder verhandelt wird 😁 ).
Dazu gehört ganz einfach, das Dein schöner W204 einer Betriebserlaubnis (kurz BE) unterliegt, die Du als Halter oder Fahrzeugführer ohne Genehmigung nicht verändern darfst. 🙄
Das soll keine Belehrung oder Aufklärung sein; nimm es Tatsachenfeststellung hin.
Für Deine aufgeführten C63 Felgen ( Sonderfelgen ) gibt es vom Hersteller Mercedes Benz, der die Freigaben für Dein Fahrzeug ( TYP ) beantragt, keine Freigabe für den W204 220 CDI.
Daran gibt es nichts mißzuverstehen.
Zusätzlich verweise ich auf die Angabe von " minuszeit ".
Alles was nicht erlaubt ist und automatisch zur Erlöschung ( oder eines Teiles ) der Betriebserlaubnis Deines Fahrzeuges führen würde, bedarf einer Sonderabnahme oder eines besonderen Gutachtens. 😉
Der Stern oder die Mercedes Benz Nummer auf irgendwelchen Bauteilen hat absolut keine Aussagekraft in Bezug auf der Verwendungserlaubnis oder BE.
Das wird sehr oft mißverstanden, führt zu Irrglauben und Fehlannahmen.
Alle Felgen - / Reifenkombinationen, die Du in dieser Gutachtenliste findest, darfst Du für Deine Fahrzeugvariante unter Beachtung der Bemerkungen und Auflagen an Deinem Fahrzeug montieren. 🙂
Für alle anderen bedarf es einer ABE oder einer Sonderabnahme. 😠
Für die C 63 Räder sollte jede Prüfstelle die Festigkeitsgutachten bzw. erforderlichen Unterlagen vorliegen haben bzw. online einsehen können.
Von daher der erneute Ratschlag :
Fahre zur zuständigen Prüfstelle und kläre dort den Sachverhalt ( oder lass gleich das Sondergutachten / Sonderabnahme durchführen ). 😉
Minuszeit gehört ( so meine ich mich zu erinnern ) zur Kontroll - und Aufsichtsgruppe in Deutschland. ( Behörde Polizei )
Der kann Dir sicherlich gute Ratschläge geben.
Aber eigentlich hat er ja keine negativen Signale, basierend auf technischen Sachverstand, gepostet.
Viel Glück, D-C.
Zitat:
Original geschrieben von Dierk-Carsten
Diese Sachen ist überhaupt nicht verwirrend.Zitat:
Original geschrieben von Schnaeee
...Was brauche ich denn genau zum eintragen lassen an Papieren? Mein Verkäufer meinte, er habe keine gesonderten Papiere oder Gutachten für die Räder.
...
Habe hier eine Liste der AMG Räder gefunden. Dort sind meine Felgen ebenfalls aufgeführt?? Muss ich dann immer noch die Räder eintragen lassen?.... ich glaube es geht hoffentlich nicht nur mir so, dass das ein wenig verwirrend ist.
Es gibt in Deutschland allgemeingültige Gesetzte.
In Bezug auf Straßenverkehr, StVZO und Betriebserlaubnisrecht für Kraftfahrzeuge ist alles gesetzlich verankert oder geregelt ( bis auf das was ungeregelt ist oder vor Gerichten geändert oder verhandelt wird 😁 ).
Dazu gehört ganz einfach, das Dein schöner W204 einer Betriebserlaubnis (kurz BE) unterliegt, die Du als Halter oder Fahrzeugführer ohne Genehmigung nicht verändern darfst. 🙄
Das soll keine Belehrung oder Aufklärung sein; nimm es Tatsachenfeststellung hin.Für Deine aufgeführten C63 Felgen ( Sonderfelgen ) gibt es vom Hersteller Mercedes Benz, der die Freigaben für Dein Fahrzeug ( TYP ) beantragt, keine Freigabe für den W204 220 CDI.
Daran gibt es nichts mißzuverstehen.Zusätzlich verweise ich auf die Angabe von " minuszeit ".
Alles was nicht erlaubt ist und automatisch zur Erlöschung ( oder eines Teiles ) der Betriebserlaubnis Deines Fahrzeuges führen würde, bedarf einer Sonderabnahme oder eines besonderen Gutachtens. 😉
Der Stern oder die Mercedes Benz Nummer auf irgendwelchen Bauteilen hat absolut keine Aussagekraft in Bezug auf der Verwendungserlaubnis oder BE.
Das wird sehr oft mißverstanden, führt zu Irrglauben und Fehlannahmen.Alle Felgen - / Reifenkombinationen, die Du in dieser Gutachtenliste findest, darfst Du für Deine Fahrzeugvariante unter Beachtung der Bemerkungen und Auflagen an Deinem Fahrzeug montieren. 🙂
Für alle anderen bedarf es einer ABE oder einer Sonderabnahme. 😠Für die C 63 Räder sollte jede Prüfstelle die Festigkeitsgutachten bzw. erforderlichen Unterlagen vorliegen haben bzw. online einsehen können.
Von daher der erneute Ratschlag :
Fahre zur zuständigen Prüfstelle und kläre dort den Sachverhalt ( oder lass gleich das Sondergutachten / Sonderabnahme durchführen ). 😉Minuszeit gehört ( so meine ich mich zu erinnern ) zur Kontroll - und Aufsichtsgruppe in Deutschland. ( Behörde Polizei )
Der kann Dir sicherlich gute Ratschläge geben.
Aber eigentlich hat er ja keine negativen Signale, basierend auf technischen Sachverstand, gepostet.Viel Glück, D-C.
Danke nochmal für die Aufklärung, du hast ja in allem was du sagst recht 🙂
Aber nochmal zu meinem "Anliegen".... es gibt von Mercedes hier:
http://www.mercedes-benz.de/.../tires_and_rim.0004.html
(Auf dieser Seite finden Sie die Bestätigungen für sämtliche werksseitig genehmigten AMG Rad-Reifenkombinationen aller aktuellen Mercedes-Benz und AMG Fahrzeuge. Sie stehen Ihnen als Download im PDF-Format zur Verfügung.)
die zulässigen Reifenkombinationen für AMG Felgen. Im Anhang ist auch das Dokument welches man bzgl. W204 C Klasse findet.
Dort finde ich unter 1). meinen W204 220 CDI und unter 2) genau diese C63 AMG Räder.
Was vllt. zur Verwirrung führt, es gibt auch ein Dokument von "nicht" AMG Rädern auf dieser Seite, wo natürlich diese Reifenkombination nicht vorkommt.
Bitte schaut es Euch nochmal an.
Danke für Eure Hilfe, wirklich!
Zitat:
Original geschrieben von Schnaeee
...
Danke nochmal für die Aufklärung, du hast ja in allem was du sagst recht 🙂
...
Das stimmt so nicht. Habe ich nie gesagt ....; habe nicht immer recht. 😁
Irren ist menschlich oder Irre sind auch Menschen. 😉
Nein, zurück zur Verwirrung und zu Deinem Anliegen.
Ich hatte das AMG Gutachten nicht gesehen bzw. gelesen. 🙄
Ich war vom normalen MB Gutachten ausgegangen.
Ich würde sagen, Du hast Dein Gutachten. Habe es mehrfach gelesen.
Du müßtest recht haben und ich habe mich in Bezug auf die Freigabe geirrt.
AMG Sondergutachten - Dein Fahrzeug ist aufgeführt - unten die 3. und 4. letzte Zeile der 18 " Räder bezieht sich auf Dein Felgen - und Reifenmaß.
VA : 8 x 18 ET 45 mm mit 225 / 40 R18 92 Y XL
HA : 9 x 18 ET 54 mm mit 255 / 35 R18 94 Y XL
VA : 8 x 18 ET 45 mm mit 225 / 40 R18 92 H XL M+S
HA : 9 x 18 ET 54 mm mit 255 / 35 R18 94 H XL M+S
Also, Gutachten ausdrucken und in der Bordmappe mitführen.
Auf Verlangen oder im Zweifel vorzeigen.
Und die ganz sichere Nummer könnte man auf einer Prüfstelle erfragen bzw. beim nächsten HU Termin klären... . ( Obwohl Bj. 2011 erst 2014 dran ist )
Nach meiner revidierten Meinung -> gute Fahrt.
D-C.
Ergänzung :
Aber bitte für die Felge die Zusatzangabe beachten !
Radbefestigung mit serienmäßigen Kugelbundschrauben M14 x 1,5 mit Schaftlänge 27 mm und einem Anzugsmoment von 130 Nm .
Stimmt, hatte auch übersehen, daß sich die Freigabe gar nicht auf AMG Räder bezogen hat. Schlaf gut... Also, Du kannst die 8 und 9 Zoll mit 225/40 und 255/35 R18 fahren. Nur Geschwindigkeits- und Lastindex beachten, aber grundsätzlich alles ok.
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Danke Euch. Ja deswegen war ich auch etwas durchn Wind... Hatte das AMG Gutachten erst auch nicht gesehen und wusste dann nicht, was jetzt wie zählt...
Aber Danke nochmal für Eure Zeit.
Zu der Ergänzung bzgl. der Radmuttern. Ich habe aktuell die Avantgarde Felgen drauf, kann aber nichts dazu sagen ob hier die serienmäßige Muttern "verbaut" sind. Aber ich gehe mal von dem Wort "serienmäßig" aus und messe aber beim Ummontieren trotzdem nochmal nach.
Zitat:
Original geschrieben von Schnaeee
Danke Euch. Ja deswegen war ich auch etwas durchn Wind... Hatte das AMG Gutachten erst auch nicht gesehen und wusste dann nicht, was jetzt wie zählt...Aber Danke nochmal für Eure Zeit.
Zu der Ergänzung bzgl. der Radmuttern. Ich habe aktuell die Avantgarde Felgen drauf, kann aber nichts dazu sagen ob hier die serienmäßige Muttern "verbaut" sind. Aber ich gehe mal von dem Wort "serienmäßig" aus und messe aber beim Ummontieren trotzdem nochmal nach.
Kurze Zusammenfassung : Wir waren alle etwas verwirrt oder desorientiert. 😁
Aber die Gutachten bzw. Freigaben heben sich nie gegeneinander auf.
Das AMG Gutachten bezieht sich ja auf " AMG Sonderfelgen " und somit auch als Sondergutachten / Abnahme zu werten.
Vergelichbar mit einer ABE eines anderen Felgenherstellers.
Bei 18" ist auch kein Reifenhersteller vorgegeben ( Z.B. bei 19" ).
Keine Radmuttern ! R A D S C H R A U B E N !
Ich gehe davon aus, dass Deine Avantgarde Felgen die Serienschrauben haben.
Schrauben - bzw. Bolzengutachten ist unten angefügt.
Dort erkenne ich M14 x 1,5 x 27 mm.
Im AMG Gutachten steht M14 x 1,5 x 30 mm.
Da würde ich bei MB fragen oder bei Deinem Verkäufer ( Felgen / Räder / zugehörige Bolzen ).
Du kannst aber auch an beiden Felgen - ( Typen ) selbst messen.
Einmal die Schraube in den Kugelbund der Avantgarde Felge stecken und an der Nabe die herausstehende Länge des Gewindes messen; das gleiche Prozedere wiederholst Du an der AMG Felge.
Wegen der 3 mm lehne ich mich jetzt nicht aus dem Fenster.
3 mm zu lang würde ich nie machen, aber bei 3 mm weniger als in der Vorgabe ... .
Bin ich immer sehr vorsichtig.
D-C.
Also die nächste Verwirrung. 🙄
Vielleicht kann ich deine Verwirrung wieder aufheben. Im AMG Gutachten steht:
M14 x 1,5 - Schaftlänge: 27mm 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Schnaeee
Vielleicht kann ich deine Verwirrung wieder aufheben. Im AMG Gutachten steht:
M14 x 1,5 - Schaftlänge: 27mm 🙂
Aaaah ja ! Wohl verlesen, Tomaten auf den Augen o.ä. .
Dann ist doch alles klärchen.
Gute Fahrt.
( Und besser immer Gutachten dabei - könnte ja jemand vorbeikommen, der auch verwirrt ist ) 😁
D-C.
Gibt es dann Bilder im Frühjahr / Sommer ?