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Felgen eintragen notwendig?!?

Themenstarteram 16. Juli 2010 um 19:04

Hallo

 

Auf dem Golf, den ich letzte Woche gekauft habe sind Alufelgen, die nicht original sind. Die Bereifung ist im Brief eingetragen, die Felgen allerdings nicht! Der Vorbesitzer hat mir ein Teilegutachten für die Felgen mitgegeben, in dem die eingetragene Bereifung und der Fahrzeugtyp (Golf 5) aufgelistet ist. Er meinte ihm wurde von einem Fachmann gesagt, dass man die Felgen nicht eintragen lassen muss, die Bereifung allerdings schon! Ich habe ihm direkt widersprochen weil ein Teilegutachten keine ABE ist und immer vom Tüv abgenommen werden muss, demzufolge müsste man also die Felgen eintragen lassen!

Jetzt kommt aber das seltsame: Der Wagen ist so frisch über den Tüv gekommen. Entweder hat der Tüver nicht drauf geachtet, keine Ahnung gehabt oder man muss die Felgen wirklich nicht eintragen lassen?

Was meint ihr dazu?

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22 Antworten
am 16. Juli 2010 um 19:30

Wenn nur ein Teilegutachten vorliegt, jedoch keine ABE in dem Dein Fahrzeug genau aufgeführt ist, muss man diese eintragen lassen.

Wenn man das nicht tut, und es passiert was, und die "Freunde und Helfer" bzw. die Versicherung bekommt dies mit, hattest Du zum Unfallzeitpunkt keine Betriebserlaubnis und dies führt zur Stilllegung des KFZs.

Daher, eintragen lassen. Doppelt gemoppelt hält besser :):D

 

PS: Fahre doch am Montag einfach mal zum TÜV vorbei und frage mal nach... :)

Die Leute da, helfen gern weiter und sagen Dir wie es um die Felgen steht...

Bring auf jeden Fall die "Papiere" mit...

Themenstarteram 16. Juli 2010 um 19:33

Werd ich machen, ist nur seltsam, dass der Wagen so problemlos Tüv bekommen hat! Der Prüfer hätte doch was merken müssen.

am 16. Juli 2010 um 19:39

Zitat:

Original geschrieben von mstylez

Werd ich machen, ist nur seltsam, dass der Wagen so problemlos Tüv bekommen hat! Der Prüfer hätte doch was merken müssen.

Ich bin auch mit weiße LED-Nummernschildbeleuchtung beim alten Golf V, durchgekommen...

Die ganze TÜV-Prüfung hatte gute 6 Min. gedauert, und da war alles Mögliche umgebaut...:D

Die Nr.Schildbeleuchtung funktionierte in der Woche sogar nicht...

Checkkontrol hatte ich ja mal ausschalten lassen! :D

(indem die LEDs über 15mA pro Seite eingebaut wurden, ach ja, es waren Golf VI Teile, lange Geschichte)

 

Soviel zum TÜV...^^ ;)

Aber wenn was ist, dann will Dir keiner glauben dass die Räder schon dran waren als Du die Kiste gekauft hattest...:o deswegen, Unwissenheit schütz vor Strafe nicht...

Zitat:

Ich habe ihm direkt widersprochen weil ein Teilegutachten keine ABE ist und immer vom Tüv abgenommen werden muss, demzufolge müsste man also die Felgen eintragen lassen!

Verrat uns doch mal, um welche LM-Räder es sich handelt.

Wenn es ein fahrzeugspezifisches 'Gutachten zur ABE' ist, dann gelten in der Zeile mit deinem Fahrzeug die Auflagen der letzten Spalte und zusätzlich die Reifenbezogenen Auflagen der vorletzten Spalte.

Die Bedeutung der Buchstaben-/Zahlenkombinationen findest du weiter unten.

Nur bei der Auflage:

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

ist auf jeden Fall eine TÜV-Abnahme erforderlich.

Ansonsten reicht es meistens das Gutachten im Fahrzeug mitzuführen.

 

@Shashi_VWfreak

Zitat:

Wenn nur ein Teilegutachten vorliegt, jedoch keine ABE in dem Dein Fahrzeug genau aufgeführt ist, muss man diese eintragen lassen.

Eine ABE sagt nichts darüber aus ob das Rad eingetragen werden muss oder nicht.

Die ABE gilt nur für das Rad, nicht für das Rad in Verbindung mit dem Fahrzeug.

Zur ABE gibt es Fahrzeugspezifische Gutachten. In diesen Gutachten steht, unter welchen Auflagen das Rad an dem entsprechenden Fahrzeug benutzt werden darf und ob eine Abnahme erforderlich ist.

 

am 16. Juli 2010 um 20:02

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2

 

@Shashi_VWfreak

 

Zitat:

Wenn nur ein Teilegutachten vorliegt, jedoch keine ABE in dem Dein Fahrzeug genau aufgeführt ist, muss man diese eintragen lassen.

Eine ABE sagt nichts darüber aus ob das Rad eingetragen werden muss oder nicht.

Die ABE gilt nur für das Rad, nicht für das Rad in Verbindung mit dem Fahrzeug.

Zur ABE gibt es Fahrzeugspezifische Gutachten. In diesen Gutachten steht, unter welchen Auflagen das Rad an dem entsprechenden Fahrzeug benutzt werden darf und ob eine Abnahme erforderlich ist.

Danke Dir für die richtige Info. :)

Stimmt... da sind pro Fzg viele Punkte aufgelistet, die vom Prüfer kontrolliert werden...

Themenstarteram 16. Juli 2010 um 20:18

Es sind diese Felgen:

http://cgi.ebay.de/.../180436417483?...

 

In dem Gutachten steht:

Zitat:

Prüfungen:

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz ... durchgeführt ... Entsprechend der Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Dann kommt ne Liste mit Herstellern und Modellen (mein Golf dabei) und zum Schluss steht da noch:

Zitat:

Prüfergebnis:

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden...

Gutachten Tomason TN6 8,5Jx18 ET 40

Wenn es die Räder laut obigem Gutachten sind, dann ist eine sofortige TÜV-Abnahme erforderlich.

Da zur Zeit die Betriebserlaubnis deines Fahrzeugs erloschen ist, riskierst du bei einem Unfall deinen Versicherungsschutz.

Siehe Auflage A02:

A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten

Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen

oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis

entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

Themenstarteram 16. Juli 2010 um 20:35

Ich habe meinen Beitrag nochmal bearbeitet.

Edit:

Genau das Gutachten ist es. Und ich mach mir die Arbeit und schreib das ab :rolleyes:

steht da was von TÜV teilegutachten nach §19.3 ?

dann müssen sie eingetragen werden...

 

und zum thema TÜV...da fahr ich mein auto so hin wies dasteht und es kommt durch. :) das hat nicht viel zu sagen

Themenstarteram 16. Juli 2010 um 20:42

Mist! A02 isses, also doch zum Tüv.

Danke für die Hilfe!

Jetzt weiß ich auch warum der Wagen ne Plakette bekommen hat, das ganze war im Dezember letzten Jahres, also hatte er die Winterräder drauf und die sind original VW. :D

Fällt mir gerade so ein:

Tomason Räder benötigen Kegelbundschrauben.

VW-Räder Kugelbundschrauben.

Falls der Verkäufer dich nicht drauf hingewiesen hat.

Themenstarteram 16. Juli 2010 um 21:07

Die sind drin ;)

Aber jetzt wo du es ansprichst...ich habe noch Winterräder beim Wagen dabei bekommen. Es sind die original GTI Felgen in 17Zoll. Die bekommen Kugelbundschrauben?! Dann hat der Verkäufer nämlich vergessen mir die Schrauben mitzugeben. Ich dachte bei denen kommen auch Kegelbundschrauben rein.

Bei BMW kommen in die Stahl- und Alufelgen Kebelbund.

Ich dachte bis heute, dass bei VW in die Stahlfelgen Kugelbund- und in die Alufelgen Kegelbundschrauben kommen.

Alle originial VW-Räder einschließlich Notrad benötigen Kugelbundschrauben.

Vielleicht liegen die Schrauben beim Notrad (falls vorhanden).

Themenstarteram 16. Juli 2010 um 21:21

Nein, da lagen nur 20 schwarze Kunststoffkappen.

Hoffentlich hat der Typ die nicht mit den Kegelbundschrauben festgemacht, wobei da eigentlich nichts kaputt geht oder?

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