Felgen Einpresstiefe
Hallo
kennt schon jemand die Einpresstiefen der Felgen aus der Zulassungsbescheinigung Teil 2?
Beste Antwort im Thema
Alles gut, Du bist der Coolste... versprochen. 😁😉
326 Antworten
Zitat:
@DJBreezer schrieb am 24. November 2016 um 09:29:28 Uhr:
Zitat:
@torstenluchs schrieb am 23. November 2016 um 18:10:48 Uhr:
@Schahn: dann sag mir, wo ich suchen muss...
Ganz unten ... da stehen die Kombinationen alle... getrennt mit ###
Falls nicht schau mal hier:
https://www.volkswagenbutikken.no/.../ratgaber_audi_ny_pdf.pdf
Ist zwar der B9 noch nicht dabei, jedoch sollte das 1:1 zum B8 sein... steht ja auch im Schein als B8 drin...
Richtig, die Kombinationen stehen alle am Ende im CoC da.
Dein link passt leider nicht. Es steht zwar im Schein B8, aber Audi hat die ET`s beim B9 geringfügig - wahrscheinlich absichtlich - geändert. D.h. die B8 Felgen-/Räderkombi passen zwar beim B8, müssten aber der guten Ordnung halber leider (eigentlich) abgenommen und eingetragen werden.
Zitat:
@zz66 schrieb am 24. November 2016 um 09:45:10 Uhr:
Es steht zwar im Schein B8, aber Audi hat die ET`s beim B9 geringfügig - wahrscheinlich absichtlich - geändert. D.h. die B8 Felgen-/Räderkombi passen zwar beim B8, müssten aber der guten Ordnung halber leider (eigentlich) abgenommen und eingetragen werden.
Ok, also darf ich sie offiziell nicht aufziehen...
Die Frage ist jetzt: bekomme ich diese Felgen vom TÜV eingetragen? Oder anders: besteht durch die 7 mm höhere Einpresstiefe irgendeine Gefahr, welche die Felgen ungeeignet machen?
Oder ist diese unterschiedliche Einpresstiefe tatsächlich nur deswegen, weil Audi mir gerne neue Felgen verkaufen möchte (so wie du das ja oben angedeutet hast)...
7 mm ... zieh sie drauf und fahr zum TüV... kostet halt 80.€
Zitat:
@DJBreezer schrieb am 24. November 2016 um 10:15:57 Uhr:
7 mm ... zieh sie drauf und fahr zum TüV... kostet halt 80.€
D.h. wenn ich dich jetzt richtig verstehe, meinst du dass 7mm nichts ausmachen und ich diese bedenkenlos eintragen lassen kann?
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Schnall die drauf, schaue ob genügend Abstand zu Karosserie-, Brems- und Fahrwerksteilen vorhanden ist.
Falls ja, hole dir bei Audi sowas hier: http://www.original-felgen.com/pdf/8k0601025q1h7.pdf
Und fahre zu TÜV bzw. DEKRA.
Eventuell gibt es sogar auf der Seite bereits: http://www.original-felgen.com/audi/a4/b8/
Hallo brauche Hilfe,
mir sind vor zwei Wochen 3 Sätze Sommerreifen auf Felgen aus der Garage gestohlen worden, u.a. von meinem neuen A4 (EZ 4.16):
Aluminium-Gussräder Audi Sport im 5-V-Speichen-Design, Titanoptik matt, glanzgedreht, Größe 8,5 J x 19, mit Reifen 245/35 R 19, ET 40
neu würde ich nun gerne die Reifen vom A5:
Aluminium-Gussräder im 5-Parallelspeichen-Design, Größe 8,5 J x 19, mit Reifen 255/35 R 19 kaufen, die aber eine ET von 32 haben.
Weiß jemand, ob die so ohne weiteres montiert werden könnten bzw. was zu veranlassen wäre bei Audi oder TÜV - Kann ich, falls es die Sache dann eher möglich macht, wieder 245/30 R 19 Reifen aufziehen?
Bis 28 alles ohne Probleme möglich
Zitat:
@HammerXY schrieb am 22. Januar 2017 um 17:51:35 Uhr:
Bis 28 alles ohne Probleme möglich
Völliger Unsinn, weil die Felgen typengebunden sind. Auch eine Freigabe vom Fahrzeughersteller, über die abweichende Reifengröße ist erforderlich. Eine Einzelabnahme beim TÜV ist dann Pflicht.
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 22. Januar 2017 um 17:59:58 Uhr:
Zitat:
@HammerXY schrieb am 22. Januar 2017 um 17:51:35 Uhr:
Bis 28 alles ohne Probleme möglichVölliger Unsinn, weil die Felgen typengebunden sind. Auch eine Freigabe vom Fahrzeughersteller, über die abweichende Reifengröße ist erforderlich. Eine Einzelabnahme beim TÜV ist dann Pflicht.
Soweit ich es lese steht da nur die Frage nach der ET. Und da is eben bis ca. 28 alles möglich was die rein technische Seite angeht ergo das die Felge noch im Radkasten steht. Das eine Felge ein Gutachten oder eine ABE braucht sollte jedem klar sein. Auch das es bestimmte Auflagen bei bestimmten Reifen/Felgen gibt. Die Frage bezog sich aber wie gesagt auf die ET und dahingehend ist mein Antwort kein Unsinn.
P.s. Wir können ja sonst auch wieder das ganze Rechenspiel aus diversen anderen Threads mit aufnehmen. Es gibt sogar 9x20 Felgen mit ET 30 die ein Gutachten haben. Was ja insgesamt noch weiter raussteht als 8,5 mit ET 28 z.b.
Der Kollege spricht über die Montage einer Rad-/Reifenkombination vom Audi A 5, und deren Montage ist eben nicht " ohne Probleme" möglich/zulässig.
eine Einzelabnahme beim TÜV ist richtig.Wir fahren eine 19 Zoll vom A5,mit einer ET 32,bei unseren ersten A4 im Mai Abnahme ohne Probleme,nach der Wandlung im Oktober,das selbe Auto nur andere Farbe,die selbe Felge.Ein andere Prüfer,dann die Aussage neee das Auto ist zu neu, ich habe noch keine Vergleichswerte, komm nächsten Frühjahr wieder wenn du sie wieder draufsetzt.
Ich will damit sagen richtig du mußt damit zum TÜV und hoffen das der Prüfer einen guten Tag hat
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 22. Januar 2017 um 20:52:07 Uhr:
Der Kollege spricht über die Montage einer Rad-/Reifenkombination vom Audi A 5, und deren Montage ist eben nicht " ohne Probleme" möglich/zulässig.
Was redest du ? Natürlich ist sie das. Aufziehen, zum TÜV fahren und gut.
Es kann halt sein das es einzeln betrachtet werden muss was aber z.b. Bei Audi internen Felgen meist kein Problem ist. Selbst mit Fremdfelgen Oldies meist kein Problem sofern du vom Hersteller alle Daten zur Felge bekommst und das Rad mit Felge ordnungsgemäß im Radkasten steht. Es gibt sogar bei Audi direkt einen Ansprechpartner der dir bei bedarf die felgentraglast zur Verfügung stellt.
Das Problem entsteht meistens erst wenn die Rad/felgenkombi fragwürdig von der Größe ist und keine Daten der Felge vom Hersteller vorgelegt werden können
@W.Dieter
Mach dir kein Kopf. Zieh die Felge auf besorg dir die Daten zur Felge ( Felgentraglast,Maße ) dann fährst damit zum TÜV und sagst eintragen bitte. Ich wette 100 drauf das du keine Probleme haben wirst.
Es "kann nicht sein" dass es einzeln betrachtet werden muß. Es ist de facto eine Einzelabnahme nach Paragraph 21, zumal auch die gewünschte Reifengröße nicht der Serie entspricht und deren Eignung noch nachzuweisen ist.
Jetzt bist Du wieder dran, Deine Aussagen zu relativieren.
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 22. Januar 2017 um 22:24:51 Uhr:
Es "kann nicht sein" dass es einzeln betrachtet werden muß. Es ist de facto eine Einzelabnahme nach Paragraph 21, zumal auch die gewünschte Reifengröße nicht der Serie entspricht und deren Eignung noch nachzuweisen ist.Jetzt bist Du wieder dran, Deine Aussagen zu relativieren.
Nee lass mal 🙂 Wir scheinen unterschiedliche Ansichten von "ohne Probleme möglich" oder wie er das genannt hat zu haben.
Fakt ist, sofern kein Gutachten vorliegt musst du eh zum TÜV. Ob es dann mit ABE ist oder eine Einzelabnahme ist spielt dann doch keine Rolle. Sofern Traglast der Felge passt, und die Kombi gut im Radhaus sitzt spricht nichts aber auch gar nichts gegen eine Eintragung.
So und nu halte ich mich raus hier.
Das ist auch besser so, denn mit Halbwissen ist dem Kollegen nicht geholfen.
Es geht hier auch nicht um "Ansichten", sondern um gesetzliche Bestimmungen welche es zu erfüllen gilt.
Dem Kollegen dieter rate ich, sein Vorhaben erst mit der Prüforganisation zu besprechen und bei positivem Bescheid dann umzusetzen.
Eine Einzelabnahme ist eine freiwillige Entscheidung des Prüfingenieurs, auf die kein Anspruch besteht.