Felgen beim Abschleppen zerkratzt

Audi A3 8P

Hallo, wie in der Ueberschrift schon beschrieben, wurde ich leider abgeschleppt. Mein Auto wurde per Kran auf den Abschlepper geladen. Ich habe mir zwar das Auto beim Abholen angeschlaut, konnte aber nichts feststellen, da es ja Mitten in der Nacht war. Gestern bei Tageslicht viel es mir sofort auf. Meine S-Line-Felgen sind durch die "Krallen" die an den Raedern montiert werden, oberflaechig ziemlich zerkratzt. Kann ich den Abschleppdienst dafuer in Regress nehmen?

16 Antworten

War das eine durch die Polizei angeordnete Abschleppung? Wenn ja, dann wurde dazu ein Abschleppbericht ausgefüllt, bei dem alle schon vor der Abschleppung bestehenden Mängel am Pkw eingetragen sind. Wenn in diesem Bericht bzgl. deiner Felgen keine Mängel eingetragen sind, besteht die Möglichkeit, dass du das Abschleppunternehmen in Regress nehmen kannst. Allerdings besteht eben das Problem, dass du im Moment der Abholung deines Pkw den Schaden nicht festgestellt hast, so dass das Abschleppunternehmen so argumentieren kann, dass du die Schäden nachträglich selbst verursacht hast.

MfG, Tobi

Nein, es war keine Abschleppung durch die Polizei sondern durch eine Privatperson. Ich hatte mein Auto auf dem Parkplatz einer Gaststaette stehen und als der Wirt sein Restaurant abschloss stand mein Auto als einziges noch da. Es hatte in der Zeit als es da Stand niemanden behindert, gestoert noch sonst was. Er wollte es einfach vom Hof haben. Bei der Abholung war es stockdunkel. Da konnte man beim besten Willen nichts erkennen.

Lagst du noch unterm Thresen?? 😁😉
Was hat dich das Abschleppen gekostet?

gruß,
ric

ha, sehr lustig. Ich hatte dort nur mein Auto abgestellt, weil ich umgestiegen bin in ein anderes.....
Das Abschleppen hat mich runtergehandelt 245,00 Euro gekostet. Eine Leerfahrt und die Standgebuehren wurden mir nicht berechnet. Die Leerfahrt kam zustande, weil sie erst mit dem flaschen Abschlepper kamen. Als sie feststellten, dass sie mein Auto "normal" nicht vom Hof bringen, mussten sie einen Schlepper mit Kran holen.

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Wie ein Vorredner schon beschrieben hat, hättest du bei der Abholung bereits auf die Mängel hinweisen müssen. Auf dem Schlepp-Bericht werden - mehr oder weniger - nur die offensichtlichen Schäden vermerkt.

Aber - aus eigener Erfahrung - selbst wenn du bei der Abholung auf Mängel hinweist, heisst das immer noch nicht, dass der Schaden anerkannt wird. Gerade bei kleinen Kratzern kommt "war vorher schon". Vielleicht sieht man an der Art der Beschädigung, ob die Kratzer eindeutig durch die Krallen (z.B. Abdrücke) verursacht wurden, dann denke ich haste ggf. ne Chance, Rechtschutz ist in so nem Fall wichtig.

Gruß

Mal eine Frage - wieso mußtest DU das Abschleppen bezahlen!? Du hast es doch nicht veranlaßt! Wenn der Wirt Dich abschleppen läßt, dann muss ER es auch zahlen. Das Geld kann er sich ja von Dir zurückholen - dafür muss er aber klagen. Ich verstehe das nicht - oder war der Wirt in Uniform - und wenn es ein Privatgrundstück ist, interessiert es die Polizei eh nicht...

Grüße!
Martin

Rechtschutz habe ich und man sieht ganz deutlich, das die Kratzer nicht vom Bordstein sind. Muss man sich so vorstellen, dass wie man grossflaechig mit einem groben Schwamm auf einer glatten Oberflaeche (Lack) herumreibt.... also nicht tief sondern die Felgen sind zu zweidrittel mit diesen Spuren uebersaeht....

@Wisky

hey.. war nicht böse gemeint. 🙁
Aber mein post war wirklich unangebracht - sorry dafür. Wäre auch total stinkig.
Hoffe das alles zu deinen Gunsten geklärt wird.

gruß,
ric

Tja, Geld und Auto oder ohne Auto nach Hause und das 60 km von zu Hause weg mitten in der Nacht... was machst du da? Jetzt bin ich auch Schlauer.... das der Abschlepper mir auf jeden Fall das Auto haette rausgeben muessen.... und ja es war ein Privatgrundstueck - also nichts mit Polizei.

Ja, war bestimmt eine saublöde Situation mitten in der Nacht beim Abschlepper. Da hätte wohl nur geholfen, die Polizei zu benachrichtigen - aber wer denkt da schon daran... und nacher ist man immer schlauer und bekommt tolle Ratschläge...

Naja, hoffentlich wird das mit dem Schaden geregelt.

Grüße!
Martin

Natürlich ist man nachher immer schlauer :-), die Frage ist doch jetzt was er weiter veranlassen KANN (nicht muß oder soll, dass muß jeder selber wissen).

Ich würde zuerst mal mit dem Schlepper Kontakt aufnehmen, die sind versichert, vielleicht lässt der Mann mit sich reden und der Schaden wird übernommen oder vielleicht wird was zur Reparatur zugeschossen (vielleicht).

Wenn nicht könnte man sich nen Anwalt schnappen und das mal durchsprechen. Beiweistechnisch sollte mal alles fotografiert werden, wobei natürlich immer am Besten ist, die zerkratzten Räder einem Sachverständigen vorzustellen (das muss man aber erst mal selber berappen). Vielleicht gibt es Rückstände an den Allus, vielleicht sind die Kratzer tatsächlich so eindeutig den Krallen zuzuordnen. Vielleicht würde ich dann einen Rechtsstreit anstreben.

Vielleicht würde ich aber auch einfach die Dinger machen lassen und mich über die Kosten des Abschleppens, der Reparatur und den Stress ärgern, den ich - tut mir leid - irgendwie selber verschuldet habe.

Sind relativ viel "vielleicht" drin ich weiß, aber man sollte immer bedenken was so ein "Rechtsstreit" mit allem drum und dran bedeutet und nachher wird mit ner laxen Begründung vor Gericht eingestellt und du bleibst auf den Kosten sitzen, die zumindet für nen Satz neuer Felgen gereicht hätte :-)

wünsch dir viel Glück
Gruß

Ich würde auch sagen das ein Felgendoktor günstiger ist! Klar ist es ärgerlich, aber bei "Kleinkram" erreichst Du nichts über den Anwalt. Da kostet der mehr als die Reperatur der Felge.

Mich ärgert dann immer das durch die Schlampigkeit anderer mir Kosten entstehen und ich drauf sitzen bleibe. Und wer giebt heute noch freiwillig zu was kaputt gemacht zu haben....? Leider, leider viel zu wenig!

Hast du vielleicht noch etwas gelbe Farbe von der Kralle an der Felge ?

Könnt ja sein 😉

Also erst mal zur Frage: Ja, Du kannst Schadenersatz fordern. Leitet sich aus § 823 BGB ab. Problem ist nur, daß Du natürlich auch beweisen mußt, daß der Abschleppunternehmer den Schaden verursacht hat. Wenn Du das kannst, würde ich mir keine großen Gedanken machen und meine Forderungen schriftlich beim Abschlepper einfordern. Lehnt er einen Ersatz ab (er wird es wahrscheinlich gleich seiner Haftpflichtversicherung weitergeben), dann kannst Du Deinen Anspruch einklagen. Und wenn er die Klage verliert, muß er Dir auch Deine Kosten (Anwalt etc.) erstatten.

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