ForumPassat B3 & B4
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Passat
  6. Passat B3 & B4
  7. Felge mit Reifen erlaubt? (Rad-Reifenkombination)

Felge mit Reifen erlaubt? (Rad-Reifenkombination)

VW Passat 35i/3A
Themenstarteram 11. Januar 2014 um 17:04

Hallo Zusammen

Habe mal ne kurze Frage.Habe ein Intressenten für meine Passat Alu-Kompletträder 7jx15 mit 205/50R15 Sommerreifen.Er fährt nen Nasenbär Passat BJ 88 1,8er mit 90Ps.In den Papieren wie bei mir auch steht allerdings nur 185/65R14 drin.Laut ABE der Felgen muss die größe 205/50R15 Serienmäßig in den Papieren drin stehen,steht aber nicht drin.Darf er die Kombination trotzdem auf seinen Passat 35i fahren.In der steht ja auch die Kw Zahl max 85KW drin dass passt ja er fährt ja nur nen 1,8er mit 90PS,es geht nur um das oben geschrieben Thema

Ähnliche Themen
13 Antworten
am 11. Januar 2014 um 17:55

Hallo,

das "Problem" ist möglicherweise in den "neuen" Papieren zu finden. Da werden nämlich nicht mehr alle freigegebenen Kombinationen aufgelistet. Ich hänge dir mal eine Kopie der entsprechenden Seite aus meinem alten Brief sowie eine Tabelle mit erlaubten Kombinationen an, die ich aus einem anderen Forum gefischt habe. Vielleicht hilft es ja.

Gruß Maik

Themenstarteram 11. Januar 2014 um 18:23

Hallo ich weiss 6jx15 sind erlaubt habe aber 7x15 mit 205/50R15 86V.Frage mich ob diese auch erklaubt sind aufm Nasenbär bj88 1,8er 90PS.???

am 11. Januar 2014 um 18:35

Erlaubt sind sie dann wohl nur, wenn sie extra eingetragen wurden. "Ab Werk" gab es meiner Info nach nur maximal 6Jx15. In der angefügten Datei sind alle ab Werk verfügbaren Kombinationen und Felgen erkennbar. Wie gesagt, die 7Jx15 müssen dann extra eingetragen werden.

Die Reifendimension ist auf jeden Fall zulässig.

Die Felge in der Größe 7J ist keine Serienfelge. Wenn Du die auf Deinem Passat gefahren hast muss doch in der ABE stehen, für welche Fahrzeuge die Felge freigegeben ist. Stell doch mal die ABE, zumindest auszugsweise, hier ein.

Themenstarteram 11. Januar 2014 um 18:51

Hallo Hans

Die Felge ist für den Passat 35i von 50Kw-85Kw freigegeben wenn die Befestigungsschrauben und die Zentrierringe vorhanden sind,passt ja auch alles.Nur in den Auflagen der ABE steht drin das die 205/50R15 in den Papieren stehen muss stehen aber nicht drin nur 185/65R14.Ich weiss das die 6Jx15 erlaubt sind mit 205/50R15.Hierbei handelt sich aber um 7Jx15ET37 Alufelgen die auf einen Passat 35i Bj88 1,8er 90 PS kommen sollen.

Themenstarteram 11. Januar 2014 um 18:54

Die 6Jx15 Felgen sind ja teilweise noch in den alten Fahrzeugschein und Brief eingetragen,nur bei den neuen Papieren steht ja nur noch eine Reifengröße drin.Ich weiss nicht ob 7Jx15ET37 mit 205/50R15 erlaubt sind die Reifen ja aber die Felgen?

Themenstarteram 11. Januar 2014 um 19:03

Als Auflage steht folgendes drin.:

Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur Zulässig wenn wenn dieser Reifen in den Papieren bereits Serienmäßig eingetragen ist.Frage mich nur die Reifen sind ja erlaubt aber die 7jx15ET37??

Das würde ich dann wörtlich nehmen, wenn eine Reifenbreite von 205 zulässig ist, ist auch diese Felge zulässig. Die Reifengröße 205/50 R15 mit der ET 35 ist für alle Motorisierungen zulässig, ganz gleich, ob Benziner oder Diesel. Damit ist die Felge ebenfalls zulässig.

Allerdings muß ich zwei Einschränkungen machen: die Angaben finden sich so im Selbsthilfebuch von Herrn Etzold, das ist kein amtliches Dokument oder eine Herstellerfreigabe. Außerdem gelten die Angaben für Modelle ab 10/93.

Ich würde die Felgen, mit der Gewissheit, nichts falsch zu machen, einfach anbauen und die ABE mitführen. Dass in den neuen Fahrzeugscheinen nichts mehr drin steht ist ja nicht Dein Verschulden.

das ist sogar notwendig, die ABE ist immer mitzuführen, oder man lässt diese in den Brief und Schein eintragen. Die Aussage mit das die Felge durch die Reifenkombinaton immer zulässig ist stimmt nicht. Die Reifendaten sind OK für den Passat. Jedoch kann der Felgenhersteller noch Sonderangaben bezüglich des Schwerlastindex haben. Daher ist IMMER die ABE oder EG Zulassung bindend. Oder bei einem organiseiertem technischen Prüfverein Dieses erfragen und schriftlich mitführen.

Aber in der Regel ist deine Kombination nichts Seltenes...

Gruß Wester

Zitat:

Original geschrieben von Vw Freak 23

Die 6Jx15 Felgen sind ja teilweise noch in den alten Fahrzeugschein und Brief eingetragen,nur bei den neuen Papieren steht ja nur noch eine Reifengröße drin.Ich weiss nicht ob 7Jx15ET37 mit 205/50R15 erlaubt sind die Reifen ja aber die Felgen?

Die Reifengröße 205/50R15 stand zwar auch nicht serienmäßig in den alten Papieren

ist aber gemäß den 2 Link´s vom User > tp70ber

von VW freigegeben.

Da in dem von Dir zitierten Gutachten zur ABE das Rad/die Felge 7x15

für den 35 i freigegeben ist,

muß nur das Gutachten zur ABE, die ABE, sowie ein Ausdruck der Link´s

zusammengefügt werden

und sicherheitshalber beim " TÜV" nachgefragt werden, ob noch eine

Änderungsabnahme erforderlich ist.

btw.: wie hast Du das denn bisher

mit diesen Alu-Kompletträdern bei Deinem 35i gehandhabt :confused:

Habe den Titel angepasst, das die Suche Funktion besser funktioniert. Hilfe sucht hier fast Jeder :D

Gruß Wester

Zitat:

Original geschrieben von Wester

...Die Aussage mit das die Felge durch die Reifenkombinaton immer zulässig ist stimmt nicht....

Bezüglich der Reifengröße schon. Und nach der Angabe des TE "205/50R15 86V" ist der Reifen vom VR an abwärts ausreichend. Zum Lastindex der Felgen macht der TE ja keine Angaben. Wenn er die Felgen aber legal an der 2-Liter-Maschine hatte langt's auch für den RP des Kaufinteressenten.

da gebe ich dir Recht! Das heißt nicht das er mit der ET ohne ABE die Felge fahren darf, auch wenns eine gängige Größe der Felge ist. Mit der Bereifung, JA stimmt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Passat
  6. Passat B3 & B4
  7. Felge mit Reifen erlaubt? (Rad-Reifenkombination)