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Feldmaßnahme 23CY - Softwareupdate Motorsteuergerät 2.0 TDI

Audi A4 B9/8W
Themenstarteram 17. Dezember 2020 um 10:44

Moin zusammen,

bin just grad über die Feldmaßnahme gestolpert, welche mir ab heute in Erwin gemeldet wird.

Kann mir hier jemand mehr dazu sagen, was da genau hinter steckt?

Schöne Grüße und bleibt gesund.

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660 Antworten

Zitat:

Sollte das vom KBA nicht verpflichtend sein, kann man nur auf allen Wegen davon abraten. Der Verbrauch vom AB wird steigen, und der Rest auch nicht besser.

Genau das ist auch meine Sorge. Viel mehr Abgasrückführung => mehr Ruß => Tendenz zu "dreckigem" Motor => Tendenz zu mehr Verschleiß

 

Mehr AdBlue wäre nicht meine größte Angst...

Zitat:

@andyz2005 schrieb am 17. Dezember 2020 um 16:47:27 Uhr:

Zitat:

@Asanpalaro schrieb am 17. Dezember 2020 um 16:38:26 Uhr:

Flash benötigt. Das habe ich schon fünf Jahre nicht mehr. Screenshot possible?

Find der Hammer, dass Audi da noch Flash benutzt, obwohl der Flashplayer am Ende des Jahres ausläuft und von Windows deinstalliert wird. Passt aber wohl irgendwie ganz zu dem Umgang mit Hard/Software bei Audi...:confused:

Da hast du recht. Für meinen Mac konnte ich gar keine Möglichkeit mehr finden, mir das anzeigen zu lassen. (Ohne grosse Installation, wo man den Dre.. wieder kaum sauber deinstalliert bekommt).

 

Vielleicht auch besser, von der Maßname nichts zu wissen ;)).

Zitat:

@Papst1978 schrieb am 17. Dezember 2020 um 17:38:18 Uhr:

Welchen Motorcode hat ein 190 PS quattro aus 12/2016?

Seh ich das irgendwo?

Hilft das? Quelle: Wikipedia

Zitat:

@Asanpalaro schrieb am 17. Dezember 2020 um 20:10:06 Uhr:

Hilft das? Quelle: Wikipedia

Ja. Danach ist es ein DEUa

Zitat:

@Papst1978 schrieb am 17. Dezember 2020 um 20:36:25 Uhr:

Zitat:

@Asanpalaro schrieb am 17. Dezember 2020 um 20:10:06 Uhr:

Hilft das? Quelle: Wikipedia

Ja. Danach ist es ein DEUa

Wenn du 190 Ps hast, ist es kein DEUA.

DEUA hat 150

Da wird es wohl demnächst das ein oder andere Update bei dem Diesel geben.

Aktuelles Urteil von heute, war auch gerade in den Nachrichten:

https://rechtecheck.de/.../?...

Hier die Antwort von Volkswagen:

 

Was hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 17.12.2020 wirklich entschieden?

Der EuGH hat sich in seinem Urteil (Az C-693/18) unter anderem mit dem Ausnahmetatbestand des Motorschutzes auseinandergesetzt.

 

Viele Klägerkanzleien schalten nun aggressiv Werbung und versuchen Sie damit, in neue Klagen zu locken. Dazu behaupten sie oft Falsches oder lassen wichtige Informationen weg. Folgende Punkte müssen Sie zum EuGH-Urteil uns seinen Folgen wissen:

 

Die Frage, ob eine temperaturabhängige Steuerung der Abgasrückführung, also ein bestimmtes sog. „Thermofenster“ unzulässig ist, wurde in diesem Verfahren nicht entschieden. Zum Thermofenster hat sich der EuGH gar nicht geäußert. Entsprechende Behauptungen von Klägeranwälten sind falsch. Es ist jetzt Aufgabe der nationalen Behörden und Gerichte, die Entscheidung des EuGH auf den Einzelfall anzuwenden.

 

Die Entscheidung des EuGH zur Auslegung des Ausnahmetatbestandes zum Motorschutz führt nicht zur Unzulässigkeit von Thermofenstern. Im Gegenteil: Üblicherweise sollen Thermofenster den Motor vor plötzlich und unerwartet auftretenden Schäden schützen; auch vor solchen, die nicht durch regelmäßige Wartungen verhindert werden können. Das sind die Anforderungen, die die Generalanwältin aufgestellt hat. Sie werden von den in der Praxis üblichen Thermofenstern erfüllt. Das wird auch durch aktuelle wissenschaftliche Gutachten bestätigt.

 

Klagen wegen eines Thermofensters sind erfolglos und werden erfolglos bleiben. Die Gerichte haben bisher schon in den allermeisten Fällen, in denen Kunden Hersteller wegen eines angeblich unzulässigen Thermofensters in Anspruch nehmen, die Klagen abgewiesen – und zwar unabhängig von der Bewertung, ob das konkrete Thermofenster zulässig oder unzulässig ist. Darauf kommt es bei diesen Klagen nicht an. Anderslautende Behauptungen von Klägeranwälten sind falsch.

 

Die eingesetzten Thermofenster waren als industrieweiter Standard bei Dieselfahrzeugen den Behörden und auch dem Gesetzgeber grundsätzlich bekannt. Sie wurden genehmigt und unterliegen einer differenzierten regulatorischen Bewertung.

 

Bei modernen Dieselfahrzeugen hat das Thermofenster praktisch keine Bedeutung mehr. Bei EA288-Dieselmotoren, z.B. der Marke Volkswagen-PKW, wird die Abgasrückführung nur noch bei absoluten Extremwerten unter ca. -25°C und über ca. 70°C reduziert. Im realen Fahrbetrieb kommt das Thermofenster daher de facto nicht mehr zum Einsatz. Moderne EU6-Fahrzeugkonzepte enthalten ferner ein aktives Abgasnachbehandlungssystem (SCR-Katalysator oder NOx-Speicherkatalysator), das NOx-Emissionen unabhängig von einem Thermofenster reduziert.

 

Quelle: https://www.volkswagenag.com/de/group/Diesel/ea288.html#

Wozu dann das Update?

Das ist die Frage. Man weis ja auch noch gar nicht weswegen oder wofür? Oder habe ich das überlesen? Bis auf Motorsteuergerät.

Mein 190PS Quattro aus BJ 09/2016 ist anscheinend auch betroffen.

Zitat:

@andyz2005 schrieb am 17. Dezember 2020 um 20:39:05 Uhr:

Zitat:

@Papst1978 schrieb am 17. Dezember 2020 um 20:36:25 Uhr:

 

Ja. Danach ist es ein DEUa

Wenn du 190 Ps hast, ist es kein DEUA.

DEUA hat 150

Stimmt. Mein Fehler. Komplett falsch geschaut.....

So, konnte jetzt endlich die Seite am Laptop öffnen... Flash hab ich schon seit Jahren nicht mehr und ist bezeichnend für das Software Chaos das bei Audi herrscht.

 

Mein 150er ist nicht betroffen

Mein 190er auch nicht (DETA, Produktionsdatum 13.05.2016)

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