Fehler- und Mängelsammlung Q4 e-tron
Ich möchte hier gerne die ersten Mängel sammeln, die mir bei meinem Neuen bisher untergekommen sind. Vielleicht liest ja Audi mit. Freue mich auch auf weitere Rückmeldungen von Euch, ggf. geht es euch ähnlich.
1. Audi App: seit Auslieferung (Anfang Dezember) keine Verbindung zum Fahrzeug. D.h. keinerlei Steuerbarkeit z.B. von Standklima, keine Info zum Ladestand etc. Einrichtung in IN ohne Erfolg, 3 Kontakte zur Hotline ohne Erfolg. Eine echte Schande für ein "modernes" Auto.
2. Absturz Head-Up / MMI: nach ca. 2.000 km auf der ersten Langstreckentour höre ich auf einmal ein lautes Klacken im Bereich des Head Up Units, gefolgt von dem Ausfall des HUDs, wiederum gefolgt von dem Gesamtausfall des MMI. Nach einiger Zeit erfolgte der automatische Neustart der Systeme. Allerdings: das HUD ist nun nicht mehr richtig kalibriert, z.b. bei ACC zeigt er den Erkennungsstrich nicht mehr genau hinter dem vorausfahrenden Fahrzeug.
3. Die Rückfahrkamera. Unbrauchbar bei Regenwetter in der Nacht. Die Spritzwassertropfen verschmieren das Bild so, dass absolut nichts zu erkennen ist. Gekoppelt mit den nicht besonders hellen Rückfahrscheinwerfern (in den Spiegeln sieht man also auch nichts) wird zurücksetzen in enge Einfahrten zur Glückssache.
2246 Antworten
Zitat:
@Ichse77 schrieb am 15. Februar 2024 um 10:34:49 Uhr:
Zitat:
@Arcon1 schrieb am 15. Februar 2024 um 10:28:30 Uhr:
Kann man während der Fahrt eigentlich von D auf N und zurück schalten, um den Motor abzukoppeln? Wenn es dann im Leerlauf weiter summt, sind es ja eher die Reifen und nicht der Motor.Kann man und sollte man ohnehin gelegentlich, um die „richtigen“ Bremsen hier und da zu nutzen, in dem man bis auf 20 km/h runterbremst, statt zu rekuperieren.
So ist es. Sonst rosten einem die Bremsscheiben unter dem Arsch weg und müssen frühzeitig ersetzt werden. Ihr wisst ja… E-Auto ist beim Service günstiger xD Ironie off
mein Audi Q4 40 e-tron weist wiederholt Probleme mit der Datenverbindung, der Navigation, und der Rückfahrkamera auf.
Wegen dieser Fehler war das Fahrzeug bereits drei Mal erfolglos zur Fehlerbeseitigung in der Werkstatt. Trotz Tausch der Steuergeräte und Rückfahrkamera Tritten die Probleme fast bei jeder Fahrt wieder auf.
Folgendes habe ich beobachtet:
• Die Meldung „Es kann keine Datenverbindung aufgebaut werden. Bitte prüfen Sie die Netzabdeckung.“ wird angezeigt. Eine Netzabdeckung liegt aber vor.
• Die Karte/Navigation im Kombiinstrument und die Karte/Navigation in der Mittendisplay zeigen unterschiedliche Positionen an (zum Teil auch trotz Datenverbindung).
• Die Navigation ist eingefroren oder weiß eine falsche Position auf
• Die Karte/Navigationsanzeige Kombiinstrument bleibt schwarz.
• Verkehrszeichenerkennung friert ein oder zeigt falsche Geschwindigkeiten an.
• Onlinedienste wie Wetter etc. funktionieren nicht.
• Rückfahrkamera fällt aus. Die Sensoren für die Einparkhilfe funktionieren jedoch und die optischen und akustischen Signale werden erzeugt.
Eines der Probleme oder alle gleichzeitig treten fast bei jeder Fahrt auf. Bleiben dann bis Ende der Fahrt.
Zitat:
@TomReg schrieb am 17. Februar 2024 um 21:04:24 Uhr:
Heftig. Kannst du den nicht zurückgeben und bekommst einen neuen. Ich habe keine der Probleme.
Mir hat man gesagt, dass für eine Rückgabe sicherheitsrelevante „Dinge“ ausfallen müssen, wie bei uns das Licht oder die Kindersicherung.
Kann ich mir rein rechtlich aber nicht vorstellen.
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Für mich klingt es nach einem Defekt im Kabelbaum. Da hat wahrscheinlich kaum eine Chance das zu reparieren.
Aber einen Rücktritt kann man erklären und dafür sind nicht vereinbarungsgemäße Leistung das Kriterium. Das geht nicht bei Kleinigkeiten, es muss also relevant im Vergleich mit dem Fahrzeugwert sein. Das muss nicht Sicherheitsrelevant sein.
Zitat:
@BastiL143 schrieb am 14. Februar 2024 um 16:35:46 Uhr:
Nächster Werkstattaufenthalt: Fehlermeldung: Notruffunktion. Störung. Funktion nicht verfügbar. Bitte Service aufsuchen. —> Ergebnis nach einem Tag in der Werkstatt: Notrufmodul defekt nach 12.000km und knapp über 2 Jahren. Mittlerweile mein 9. außertourlicher Werkstattbesuch wegen unterschiedlichen Fehlern…Montagsauto… Wandlung?
zwei Jahre, ich habe meinen 2 Wochen, davon eine Woche Werkstatt, nächste Woche noch einen Termin zur Mangelbehebung. Wenn es nichts wird, bleibt er gleich da. Das Auto ist, vor allem für den Preis, eine einzige Enttäuschung.
Für eine Wandlung des Kaufvertrages gilt noch immer :
Man muß dem Vertragspartner (also dem Fahrzeugverkäufer) drei (3!) mal die Möglichkeit geben, einen Mangel /Fehler am Fahrzeug zu beheben. Ist dieser Mangel nach drei Reparaturversuchen des Vertragspartners nicht behoben, kann man die Wandlung des Kaufvertrages verlangen. Es muß sich bei dem Fehler nicht um einen sicherheitsrelevanten Fehler/ Mangel handeln. Lehnt der Vertragspartner die Wandlung ab, kann man die Wandlung juristisch durchsetzen.
Für die bereits gefahrenen Kilometer wird eine geringe Pauschale vom Kaufpreis abgezogen, diese ist juristisch festgelegt.
Aus eigener Erfahrung kann ich nach einer erfolgten Wandlung eines Neuwagens berichten :
Ich habe seinerzeit den Fahrzeughersteller direkt kontaktiert (ein deutscher Premiumhersteller, nicht AUDI), und diesem mitgeteilt, daß ich dieses Auto nach drei erfolglosen Reparaturversuchen zurückgeben will und die Wandlung des Kaufvertrages verlange. Dies hat der Fahrzeughersteller akzeptiert, daher war der Weg zum Vertragspartner (Autohaus) sehr einfach um meine Forderung/Wandlung dort durchzusetzen.
Das Erwähnen der Zusage meiner Rechtschutzversicherung in diesem Fall mag obendrein hilfreich gewesen sein - war allerdings ein FAKE.
ZU erwähnen ist, seinerzeit handelte es sich um einen geleasten Vorführwagen (8 Wochen alt) - auch hier gelten die gleichen Wandlungsmöglichkeiten wie bei Kauf.
Auch Finanzierungen über einen Autohersteller (VW Bank etc.) müssen im Falle einer Wandlung zurückgerechnet werden, so daß dem Kunden kein Nachteil (Zinsverlust etc.) entsteht.
Nur mal so zur Ergänzung zu den Beiträgen vorher.
VG Uwe
Danke euch für die Hinweise. Morgen werde ich meine Vertragspartner kontaktieren und um Ersatz durch ein baugleiches Fahrzeug fordern.
Zitat:
@Hilgen schrieb am 18. Februar 2024 um 00:42:58 Uhr:
Für eine Wandlung des Kaufvertrages gilt noch immer :
Man muß dem Vertragspartner (also dem Fahrzeugverkäufer) drei (3!) mal die Möglichkeit geben, einen Mangel /Fehler am Fahrzeug zu beheben. Ist dieser Mangel nach drei Reparaturversuchen des Vertragspartners nicht behoben, kann man die Wandlung des Kaufvertrages verlangen. Es muß sich bei dem Fehler nicht um einen sicherheitsrelevanten Fehler/ Mangel handeln. Lehnt der Vertragspartner die Wandlung ab, kann man die Wandlung juristisch durchsetzen.
Für die bereits gefahrenen Kilometer wird eine geringe Pauschale vom Kaufpreis abgezogen, diese ist juristisch festgelegt.Aus eigener Erfahrung kann ich nach einer erfolgten Wandlung eines Neuwagens berichten :
Ich habe seinerzeit den Fahrzeughersteller direkt kontaktiert (ein deutscher Premiumhersteller, nicht AUDI), und diesem mitgeteilt, daß ich dieses Auto nach drei erfolglosen Reparaturversuchen zurückgeben will und die Wandlung des Kaufvertrages verlange. Dies hat der Fahrzeughersteller akzeptiert, daher war der Weg zum Vertragspartner (Autohaus) sehr einfach um meine Forderung/Wandlung dort durchzusetzen.
Das Erwähnen der Zusage meiner Rechtschutzversicherung in diesem Fall mag obendrein hilfreich gewesen sein - war allerdings ein FAKE.ZU erwähnen ist, seinerzeit handelte es sich um einen geleasten Vorführwagen (8 Wochen alt) - auch hier gelten die gleichen Wandlungsmöglichkeiten wie bei Kauf.
Auch Finanzierungen über einen Autohersteller (VW Bank etc.) müssen im Falle einer Wandlung zurückgerechnet werden, so daß dem Kunden kein Nachteil (Zinsverlust etc.) entsteht.
Nur mal so zur Ergänzung zu den Beiträgen vorher.
VG Uwe
Das hängt schon ein wenig von der Art der Mängel ab:
„Ein Recht auf Wandlung besteht, wenn es sich um einen schwerwiegenden Mangel handelt. Handelt es sich um einen geringfügigen Mangel, hat der Käufer Anspruch auf Verbesserung der Sache, Austausch der Sache, oder eine angemessene Preisminderung entweder als Gutschrift oder als Rückzahlung eines Teils des Kaufpreises.“
Seit 01.01.2022 gilt auch nicht mehr die Regel, dass drei Reparaturversuche unternommen worden sein müssen, sondern ist abhängig vom Einzelfall, was nicht näher beschrieben wird.
Und Wandlung ist es schon seit der Schuldrechtsreform in 2001 (Wirkung 1.1.2002) nicht mehr. Bitte zum Anwalt damit - hier ist ein Autoforum!
Kurz Mal was von mir...heute hat sich mein MMI aufgehängt. War heute noch im Büro... Fahrzeug abgestellt... 6 Stunden später wieder los und nur die Anzeige "Entertainment wird initialisiert". Hab das Auto mehrfach verlassen, abgeschlossen, wieder auf und gestartet...keine Änderung. Bin dann nach Hause und habe bisschen später nochmal probiert, leider erfolglos. Habe dann die Sicherung fürs MMI gezogen und neu gestartet. Jetzt funktioniert es wieder einwandfrei...Mal sehen wie lange...
Kleiner Nachtrag: Ich habe heute Mal in den Einstellungen ein bisschen rumgespielt und bin dabei auch auf die Lizenzen gekommen. Vor meinem "Reset" stand dort immer nur die Connect- Lizenz mit einem Hinweis auf "Demo-Laufzeit bis 29.09.24". Jetzt sieht es da so aus, wie im Bild gezeigt...Sachen gibt's!!
Hallo, habt ihr auch das Problem das die Uhrzeit vom MMI und Bildschirm hinterm Lenkrad nicht übereinstimmt?
Stand heute morgen im MMI auf 16:50 und Datum irgendwas 1970. Im Zentraldisplay war sie korrekt.
Neustart brachte bedingten Erfolg. Im MMI läuft sie wieder ab Neustart aber nicht synchron