Fehlende Baustellen- und Stauumfahrung bzw. FOD-Unterstützung

Audi Q4 FZ

Leider heute ein unschönes Erlebnis mit dem Navi gehabt.

Ich wollte von 83530 Schnaitsee nach Trostberg ins Krankenhaus fahren.
Per Spracheingabe ins Audi Navi eingegeben.

Navi lotst mich den normalen Weg.
Es hat leider nicht erkannt, dass die Strecke zwischen Kienberg und Trostberg wegen Bauarbeiten gesperrt ist.
Wie ich später erfahren habe, dauern diese Bauarbeiten schon Wochenlang an, da die komplette Teerdecke auf mehreren KM Länge erneuert wird.

Ich habe dann per Carplay über die Apple eigene Karte die Route eingegeben.
Das erkennt die Sperre.
Ebenso Google Maps.

Warum erkennt das Navi vom Audi diese Sperre nicht?
Das ist doch auch mit dem Internet verbunden?

Mir kommt es öfters so vor, als wäre google Maps der bessere Weg zu navigieren, weil Baustellen und Staus dort viel besser erkannt werden, als im Audi eigenen Navi.

Dann konnte ich bei der Bestellung das Paket mit der Satelitenansicht und Alexa nicht mitbestellen.
Ich wäre sonst über die 60.000,- € Grenze bekommen.

Andere Hersteller bieten es doch schon lange an, dass man solche Softwarefunktionen per FOD nachbestellen kann.
Bei Audi im Store wird es mir aber leider nicht angeboten.

Irgendwie habe ich leider das Gefühl, dass Audi hier nicht wirklich auf dem Stand der aktuellen Technik ist. Kann das sein?

[Titel von Motor-Talk aussagekräftiger gestaltet.]

34 Antworten

Zitat:

@hambelbai schrieb am 31. Mai 2024 um 09:03:13 Uhr:



Zitat:

@StefanLi schrieb am 31. Mai 2024 um 08:53:52 Uhr:


Es ist ärgerlich und auch die -mal wieder- nicht richtig präzise Aussage des Verkäufers umso mehr. Am Ende hatte er recht - es ist gekommen, nur halt für alle späteren Fahrzeuge. Andersherum versuchst du gerade in einer Grauzone des Steuerrechts (was ist BLP?) einen einseitigen Vorteil zu generieren und es hat nicht geklappt. Da muss man IMHO mal schlucken und sich über ersparten 3 T€ freuen. 😉😉

BLP steht für den Bruttolistenpreis, der ausschlaggebend ist, ob ich einen elektrischen Dienstwagen für 0,25 oder 0,5 Prozent versteuern muss. Die Grenze lag bis dieses Jahr bei 60.000 Euro (jetzt 70.000 Euro).

In einem „Graubereich“ befinden wir uns da nicht. Es ist gängige Rechtsprechung und wird von Finanzämtern selbstverständlich akzeptiert, dass nicht von Werk aus fest verbautes Zubehör nicht zum BLP hinzugerechnet wird - wie etwa Winterreifen, aber auch Software wie Fahrassistenten und Navis.

Danke für die Aufklärung, hätte mir vor ca. 20 Jahren geholfen. 😉 Spaß bei Seite: Das BMF hat als Ergänzung zur Lohnsteuerrichtlinie eine Stellungnahme zur Anwendung herausgegeben, das die (nicht laufende) Rechtsprechung des BFH aufgreift und vereinheitlicht. Hierin wird unterschieden, in werksseitig eingebaute und nachträglich eingebaute unselbständige Ausstattungsmerkmale.

In meinen Augen ist es eine Grauzone zwischen "eingebaut und freigeschaltet" und "eingebaut und erst später freigeschaltet" zu unterscheiden. Mich würde deshalb nicht wundern, wenn in Folge dieser jetzt aufgekommenen Nachbuchungsoptionen eine Änderung in Form der Präzisierung der Stellungnahme erfolgen wird, dass originär eingebaute und nachträglich freigeschaltete Ausstattungsmerkmale dann ab dem Moment der Freischaltung den BLP ändern. Ist im übrigen logisch, wenn auch von einigen nicht gewünscht.

Zum Nachlesen: https://...undesfinanzministerium.de/.../anhang-24-IV-1.html TZ 2.6 "Listenpreis"

Edit hat noch zwei Wörter eingebaut.

Zitat:

Mich würde deshalb nicht wundern, wenn in Folge dieser jetzt aufgekommenen Nachbuchungsoptionen eine Änderung in Form der Präzisierung der Stellungnahme erfolgen wird, dass originär eingebaute und nachträglich freigeschaltete Ausstattungsmerkmale dann ab dem Moment der Freischaltung den BLP ändern.

Mag sein, ist aber reine Spekulation. Hier geht es, denke ich, um die tatsächliche Ist-Situation und nicht darum, was jemand meint, das irgendwann kommen könnte.

Können wir bitte zurück zum Thema „Titel Thread“ kommen. Danke

Gehört indirekt zum Thema schon dazu.

Aktueller Stand im Gesetz ist, dass nur dass zum Listenpreis zählt, was bei Auslieferung im Auto ist.

Alles was man nachträglich einbaut wird, Stand jetzt, nicht mehr gewertet.
Das gilt aktuell auch für Freischaltungen.

Da kommt jetzt eben der Hersteller ins Spiel.
Gerade ein deutscher Hersteller sollte die steuerliche Situation in Deutschland kennen, mit der sich der Kunde beschäftigen muss.

Da sollte dem Hersteller auch klar sein, dass es wichtig ist, Bausteine nachträglich buchen zu können.
Tesla, ein amerikanerischer Hersteller, beherrscht das sehr gut.

Leider muss man hier feststellen, dass Audi dieses Thema nicht gut umsetzt.
Aber das gehört wohl mit zum grundsätzlichen Problem, dass der VW Konzern im Bereich Software ziemlich überfordert wird.

Man sieht es ja auch oft in anderen Bereich.
Plötzlich sind die Favoriten wieder weg. Auto ist nicht per App erreichbar, weil die Server down sind.
Privatsphäre hat sich bei mir mal von selber aktiviert und ich konnte es nur über einen Werksresett lösen.

Da gibts noch viel zu tun, für den VW Konzern.

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Fehlende
Baustellen- und Stauumfahrung bzw.
FOD-Unterstützung interessiert mich als Schweizer. Die Steuerthemen in D definitiv nicht.

Zitat:

@TomReg schrieb am 31. Mai 2024 um 15:01:24 Uhr:


Fehlende
Baustellen- und Stauumfahrung bzw.
FOD-Unterstützung interessiert mich als Schweizer. Die Steuerthemen in D definitiv nicht.

Die Begründung ist für einen Ruf nach „OT!“ etwas, sagen wir mal, unsensibel.

Hinsichtlich der steuerlichen Auslegung wollte ich nur klarstellen, warum es für mich eine Grauzone ist und dass diese recht schnell aus „ungeregelt“ in „geht so nicht“ geändert werden kann. Das geht übrigens einfach durch Rundschreiben aus dem BMF und ohne vorherige Abstimmung oder Ankündigung, wenn es blöd kommt sogar rückwirkend.

Warum? Weil der Gesetzgeber und die Ausführungsbehörden den Sachverhalt bei der bisherigen Festlegung nicht kannten und sie deshalb nur präzisieren, was „vorher schon eingebaut“ im Falle einer nachträglichen Freischaltung per Software bedeutet.

Wenn ich aber das nachträgliche Buchen aus eigener Tasche bezahle (so wäre es bei mir), dann kann es ja eigentlich nicht mehr zum Geldwerten Vorteil gerechnet werden? Und das ist in vielen Fällen immer noch günstiger als die doppelte Versteuerung über alles.

Es gibt schon heute Regeln für die steuerliche Abrechnung von Eigenbeteiligung.

Thema dieses threads ???

Es ist genau das Thema, er wollte es Online aus genannten Gründen buchen.
Also sollte es auch erlaubt sein in diesem Zusammenhang Fragen zu stellen.

Macht einen neuen Thread zum Thema Steuern. Nein, hat def. nichts mit dem Titel des Threads zu tun. Euer Steuergefasel nervt alle, die zum Titel des Threads sich informieren wollen.

Die steuerliche Betrachtung gehört mit dazu.
Denn sonst hätte ich das Problem gar nicht.
Ich hätte das Paket einfach mit dazu bestellen können.

Zitat:

@Alidriver schrieb am 1. Juni 2024 um 21:26:11 Uhr:


Die steuerliche Betrachtung gehört mit dazu.
Denn sonst hätte ich das Problem gar nicht.
Ich hätte das Paket einfach mit dazu bestellen können.

Trotzdem erschließt sich mir der Zusammenhang nicht. Ich dachte es geht hier um eine bestimmte Preisgrenze und nicht um spezielle Sonderausstattungen.

Zitat:

@andy_neu schrieb am 2. Juni 2024 um 09:08:26 Uhr:


Trotzdem erschließt sich mir der Zusammenhang nicht. Ich dachte es geht hier um eine bestimmte Preisgrenze und nicht um spezielle Sonderausstattungen.

Die Preisgrenze von jetzt 70.000 EUR bezieht sich auf den Listenpreis inklusive Sonderausstattung zum Tag der Erstzulassung. Wenn das darüber liegt, gilt die 0,25%-Regelung nicht, sondern die

1%-Regelung

(EDIT: 0,5%.Regelung s. nächster Beitrag). Nachträglich eingebaute Sonderausstattung wird nicht auf diese Regelung angewendet, eine AHK z.B.

Für Gebrauchtwagenkäufer, wie mich, hat das den Nachteil, dass Sonderausstattung fehlt und ich nicht nachbuchen kann, ich hätte z.B. gerne den Spurhalteassistent, aber den kann man nicht einmal bei Audi nachträglich in der Werkstatt einbauen lassen. Und dabei handelt es sich um eine Funktion, die technisch schon eingebaut und nur per Software nicht freigeschaltet ist, das würde problemlos über Audis Function on Demand online verkauft werden können. Da das nicht geht werde ich es mir selbst per VCDS/OBD11 freischalten (ab MJ2024 wegen SFD2 nur noch durch Werkstatt möglich, die das verweigern wird).

Naviupdates kann man aber weder über FOD nachbuchen, noch über OBD2 freischalten.

Nur als Ergänzung, über 70k gilt 0,5% bei E-Autos, nicht 1%

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