Zitat:
@Uw972 schrieb am 4. September 2025 um 07:36:34 Uhr:
Der aktuelle Besitzer hat mir mitgeteilt, dass seine Audi connect Lizenz für dieses Fahrzeug noch bis 2027 läuft. So wie ich gelesen habe, ist diese Lizenz ans Fahrzeug gebunden. Bedeutet dies, dass ich als neuer Besitzer diese Lizenz übernehmen und weiter verwenden kann ohne Kosten? Leider habe ich keine ganz klaren Infos gefunden.
Ja, alle für dieses Auto gekaufte Lizenzen sind an die FIN des Autos gebunden und laufen beim neuen Besitzer weiter.
ALLGEMEINE NUTZUNGS- UND BESTELLBEDINGUNGEN FÜR AUDI CONNECT PRODUKTE UND SERVICES (Stand Juli 2025)
2. Leistungsumfang und Bindung an das Fahrzeug
2.1 Der Leistungsumfang der angebotenen Audi Connect Produkte und Services ergibt sich
aus der jeweiligen Produktbeschreibung. Die Produktbeschreibung und etwaige beson-
dere Nutzungsbedingungen erhält der Nutzer (i) im Rahmen der Bestellung eines Neu-
wagens vom Audi Partner oder direkt von Audi oder (ii) bei der Bestellung im Audi Func-
tions Store.
2.2 Die Audi Connect Produkte und Services sind fahrzeuggebunden. Sie können von dem
jeweiligen Fahrzeug nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen oder in einem anderen
Fahrzeug (alternativ oder zusätzlich) genutzt werden. Im Falle einer Veräußerung oder
einer dauerhaften Überlassung des Fahrzeugs an Dritte gilt Ziffer 10.
10. Pflichten bei dauerhafter Nutzungsaufgabe des Fahrzeugs
10.1 Im Falle einer dauerhaften Nutzungsaufgabe des Fahrzeugs hat der Nutzer sicherzustel-
len, dass die Verpflichtungen gemäß dieser Ziffer 10 erfüllt sind. Wird das Fahrzeug nach
einer dauerhaften Nutzungsaufgabe an eine andere Person übergeben, wird diese
nachfolgend als "Fahrzeugempfänger" bezeichnet. Eine "dauerhafte Nutzungsauf-
gabe" erfasst insbesondere folgende Fälle:
(i) Veräußerung (insbesondere Verkauf) des Fahrzeugs;
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(ii) Rückgabe eines zeitweise an den Nutzer überlassenen Fahrzeugs (insbesondere
Leasingfahrzeuge, Dienstwagen) an den Eigentümer bzw. den Leasinggeber; oder
(iii) Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs.
10.2 Vor der dauerhaften Nutzungsaufgabe und Übergabe des Fahrzeugs an den Fahrzeu-
gempfänger hat der Nutzer seine im jeweiligen Fahrzeug hinterlegte Position als Haupt-
nutzer oder Nebennutzer zu löschen. Kommt der Nutzer dieser Verpflichtung nicht nach
und kann sich der Fahrzeugempfänger gegenüber Audi als Hauptnutzer legitimieren, ist
Audi bzw. der Hersteller (unbeschadet sonstiger Rechte) berechtigt, die Löschung der
vorherigen Haupt- und Nebennutzer vorzunehmen.
10.3 Der Nutzer muss den Fahrzeugempfänger über sämtliche bestellten Audi Connect Pro-
dukte und Services, deren (Rest-) Laufzeiten sowie über die anwendbaren Bestell- und
Nutzungsbedingungen informieren. Zudem verpflichtet sich der Nutzer, dem Fahrzeu-
gempfänger den Fahrzeugcode zu übergeben. Eventuelle bereits geleistete Zahlungen
des Nutzers werden von Audi nicht erstattet, auch nicht anteilig.
10.4 Der Nutzer sollte dafür Sorge tragen, dass alle personenbezogenen Daten, die im Fahr-
zeug gespeichert sind, gelöscht werden.