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Fehlalarm beim 550i GT; Polizeieinsatz

BMW 5er F07 GT
Themenstarteram 15. Mai 2011 um 22:22

Hallo liebe mit-BMW´ler!

Im Januar hatte mein 5er GT einen Fehlalarm (Alarmanlage von BMW); um ca. 5:30 (an einem Samstag) klingelt die Polizei bei mir an der Tür - Grund? Beschwerde von Nachbarn.

Bei meinem GT ging (offensichtlich) permanent die Alarmanlage los; weckte die Nachbarschaft; diese riefen letztendlich die Polizei.

Mein GT stand auf der Strasse, da ich besuch hatte - mein "Besuch" fährt ein hochwertigeres Auto; zudem waren wir noch mit dem Auto am Vorabend unterwegs; stellte ihn "nichtsahnend" auf der Strasse ab...

Die Polizei weckte mich; meinte, ich solle sofort die Alarmanlage ausschalten.

Wenn wir grad dabei sind...

Weiss jemand, wie das geht?

Like ever...

Vor ein paar Tagen kam dann ein Schreiben von der Polizei: Anhörung; ich schrieb, dass ich wohl wenig dafür kann, wenn die Alarmanlage von meinem 5er los geht.

Am Samstag dann der Bescheid: Ich soll für den "Fehlalarm am PKW 5er BMW mit dem amtl. Kennzeichen: M-BS.... eine Geldstrafe i.H.v. 110 Euro zahlen".

Was soll das?

Ich habe die 110 Euro schon überwiesen; aber weiss vllt jemand, was da für ein "tieferer Sinn" dahinter steckt?

Warum soll ich zahlen, wenn ich nicht´s dafür kann?

Wie gesagt, das Geld ist schon überwiesen - 110 Euro sind mir egal; aber es geht mir um die "Rechtsbelehrung"; die verstehe ich da nicht so wirklich.

Besten Dank!

Euer Ben!

Beste Antwort im Thema

Hallo!

Herrlich, wie hier gleich wieder die Emotionen hochkochen und der eine über den anderen ablästern möchte. Nun haltet mal wieder den Ball flach und legt nicht jedes geschriebene Wort auf die Goldwaage.

Natürlich ist es ärgerlich, wenn man für etwas zahlen muss, was man nicht ursächlich zu verantworten hat. Das man als Halter dran ist, ist klar, hier darf bzw. muss man zahlen. Da der Grund aber eher eine Fehlfunktion der Alarmanlage war, sieht man so etwas halt nur begrenzt ein.

Die Höhe der Strafe finde ich allerdings recht happig, denn für einen Einsatz bei einem Verkehrsunfall ist man mit 30 Euro dabei, egal zu welcher Uhrzeit. Die Unfallaufnahme ist hier mit Sicherheit aufwendiger als bei einer fehlerhaften Alarmanlage.

Eine gewisse "Behördenwillkür" ist und bleibt ein Reizthema. Ich habe mich damals tierisch darüber aufgeregt, dass ich ein Knöllchen bezahlen sollte, während wir ehrenamtlich den Weihnachtsmarkt der Stadt aufgebaut hatten. Die Politesse konnte das nicht wissen, die Stadt schon. Aber auch diese lehnte eine Zurücknahme des Knöllchens nach schriftlicher Aussage und Darlegung der Sachlage ab. Das bringt einen leider auf die Formel, das Nehmen bei den Behörden bei weitem seliger ist als Geben.

Was jetzt plötzlich der Wert des Autos mit der Diskussion zu tun hat, ist mir genauso ein Rätsel wie der Vergleich mit Personenschäden oder die Verärgerung, dass man 110 Euro "einfach so" zahlt. Klasse, dass immer wieder Diskussionen hier auf Nebenkriegsschauplätzen abdriften und etliche sich dann berufen fühlen, hier noch einmal in die Kerbe zu hauen. Getreu dem Motto: Es wurde schon alles gesagt, aber nicht von jedem.

Genau genommen ist auch dieser Beitrag "wertlos". Ich kann die Verärgerung des TE aber aus eigener Erfahrung mit diversen Behörden bestätigen. Genauso verstehe ich die Verärgerung, da man im Prinzip nichts für die Fehlfunktion konnte.

CU Oliver

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Das eigentlich dreiste an diesen Gebührenbescheiden ist, daß nicht die verursachten Kosten zugrunde gelegt werden sondern die gesamte Einsatzbereitschaft der Polizei bezahlt wird, aber nicht hergestellt wird.

Vom TE/Nachbar/BMW verursacht sind Spritkosten hin und zurück sowie Mehrkilometer für den geleasten Polizeiwagen. Wenn man es ganz genau nimmt noch anteilige Inspektionskosten. Das sind niemals 110 €.

110€ wären es, wenn für die Zeit irgendein Polizist aus dem Bett geholt werden mußte und extra Gehalt anfällt, wenn irgendwo ein Polizeiwagen gefehlt hätte und eine Ersatzbeschaffung notwendig war. War es aber nicht. Die Herrschaften zahlen wegen des Einsatzes keinen Cent mehr außer die angeführten Sache. Und beim Sprit ist noch alles steuerfrei.

am 17. Mai 2011 um 19:43

Zitat:

Original geschrieben von milk101

Hallo!

Um mal die Gewichte von der Goldwaage zu nehmen, korrigiere ich Strafe Gebühr. Schließlich zahlt man ja auch keine "Strafe", wenn man die Polizei bei einem Unfall ruft oder man falsch parkt. Letzten Endes sind alles Gebühren.

Geld ist und bleibt es aber dennoch, sind wir uns da einig?

CU Oliver

Bei einem Unfall zahlt man wenn denn als Unfallverursacher ein Verwarnungs- oder gar Bußgeld, da gibt es keine Gebühr für die Anfahrt der Einsatzkräfte *Klugscheißermodus aus*:cool:

__________

zugegebener Maßen erscheinen auch mir die 110 Euro relativ hoch, aber München ist halt ein teures Pflaster :D

Wenn irgendwann mal 911 die Notrufnummer ist, weißt Du Bescheid hinsichtlich der Zusammensetzung der Kosten...

Hallo!

Zum Thema Alarmanlagen:

Als sie meinen X5 vor meiner Garage aufgebrochen hatten, tat die Alarmanlage keinen Mucks. Profis lassen sich von den Teilen nicht im Mindesten abschrecken. So ein Teil ist eher was für die Abschreckung von Gelegenheitsdieben, die die Handtasche aus dem Auto klauen wollen.

@mermaid77

Wenn ein Schuldiger feststeht vielleicht. Ich durfte schon einmal einen solchen Einsatz anteilig zahlen, da kein genauer Unfallverursacher feststellbar war. Ist das nun eine Strafe oder eine Gebühr? Nun ja, eher eine rhetorische Frage.

@AZiBACK

911 als Notrufnummer muss teuer sein, denn die geht wohl dann direkt zu Porsche :) :)

CU Oliver

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