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Fehlalarm beim 550i GT; Polizeieinsatz

BMW 5er F07 GT
Themenstarteram 15. Mai 2011 um 22:22

Hallo liebe mit-BMW´ler!

Im Januar hatte mein 5er GT einen Fehlalarm (Alarmanlage von BMW); um ca. 5:30 (an einem Samstag) klingelt die Polizei bei mir an der Tür - Grund? Beschwerde von Nachbarn.

Bei meinem GT ging (offensichtlich) permanent die Alarmanlage los; weckte die Nachbarschaft; diese riefen letztendlich die Polizei.

Mein GT stand auf der Strasse, da ich besuch hatte - mein "Besuch" fährt ein hochwertigeres Auto; zudem waren wir noch mit dem Auto am Vorabend unterwegs; stellte ihn "nichtsahnend" auf der Strasse ab...

Die Polizei weckte mich; meinte, ich solle sofort die Alarmanlage ausschalten.

Wenn wir grad dabei sind...

Weiss jemand, wie das geht?

Like ever...

Vor ein paar Tagen kam dann ein Schreiben von der Polizei: Anhörung; ich schrieb, dass ich wohl wenig dafür kann, wenn die Alarmanlage von meinem 5er los geht.

Am Samstag dann der Bescheid: Ich soll für den "Fehlalarm am PKW 5er BMW mit dem amtl. Kennzeichen: M-BS.... eine Geldstrafe i.H.v. 110 Euro zahlen".

Was soll das?

Ich habe die 110 Euro schon überwiesen; aber weiss vllt jemand, was da für ein "tieferer Sinn" dahinter steckt?

Warum soll ich zahlen, wenn ich nicht´s dafür kann?

Wie gesagt, das Geld ist schon überwiesen - 110 Euro sind mir egal; aber es geht mir um die "Rechtsbelehrung"; die verstehe ich da nicht so wirklich.

Besten Dank!

Euer Ben!

Beste Antwort im Thema

Hallo!

Herrlich, wie hier gleich wieder die Emotionen hochkochen und der eine über den anderen ablästern möchte. Nun haltet mal wieder den Ball flach und legt nicht jedes geschriebene Wort auf die Goldwaage.

Natürlich ist es ärgerlich, wenn man für etwas zahlen muss, was man nicht ursächlich zu verantworten hat. Das man als Halter dran ist, ist klar, hier darf bzw. muss man zahlen. Da der Grund aber eher eine Fehlfunktion der Alarmanlage war, sieht man so etwas halt nur begrenzt ein.

Die Höhe der Strafe finde ich allerdings recht happig, denn für einen Einsatz bei einem Verkehrsunfall ist man mit 30 Euro dabei, egal zu welcher Uhrzeit. Die Unfallaufnahme ist hier mit Sicherheit aufwendiger als bei einer fehlerhaften Alarmanlage.

Eine gewisse "Behördenwillkür" ist und bleibt ein Reizthema. Ich habe mich damals tierisch darüber aufgeregt, dass ich ein Knöllchen bezahlen sollte, während wir ehrenamtlich den Weihnachtsmarkt der Stadt aufgebaut hatten. Die Politesse konnte das nicht wissen, die Stadt schon. Aber auch diese lehnte eine Zurücknahme des Knöllchens nach schriftlicher Aussage und Darlegung der Sachlage ab. Das bringt einen leider auf die Formel, das Nehmen bei den Behörden bei weitem seliger ist als Geben.

Was jetzt plötzlich der Wert des Autos mit der Diskussion zu tun hat, ist mir genauso ein Rätsel wie der Vergleich mit Personenschäden oder die Verärgerung, dass man 110 Euro "einfach so" zahlt. Klasse, dass immer wieder Diskussionen hier auf Nebenkriegsschauplätzen abdriften und etliche sich dann berufen fühlen, hier noch einmal in die Kerbe zu hauen. Getreu dem Motto: Es wurde schon alles gesagt, aber nicht von jedem.

Genau genommen ist auch dieser Beitrag "wertlos". Ich kann die Verärgerung des TE aber aus eigener Erfahrung mit diversen Behörden bestätigen. Genauso verstehe ich die Verärgerung, da man im Prinzip nichts für die Fehlfunktion konnte.

CU Oliver

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dazu 2 Anmerkungen:

1.) wie kann es sein, dass Deine Nachbarn senkrecht im Bett stehen und Du Deine eigene Alaramanlage nicht hörst?

2.) hat dein Auto einen Polizeieinsatz ausgelöst. Und die Kosten dafür holt sich Vater Staat wieder. Ist durchaus üblich, auch wenn mir 110 Euro etwas viel erscheinen.

Themenstarteram 15. Mai 2011 um 22:45

Ich habe es wirklich bekommen; warte, ich schau mal schnell...

1. Schreiben vom 15.03.2011:

ANHÖRUNG:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir beabsichtigen Ihnen folgende Kosten in Rechnung zu stellen:

Für den Polizeieinsatz anlässlich des Falschalarms am 15.01.2011 um 05:14 Uhr, in 80997 München, .... Straße / .... Straße, Autoalarm PKW M-BS.... sind von Ihnen gem. Art 1, 2, 3 Abs. 1 Nr. 10 Satz 2 Buchst. b, 6, 10 Abs. 1 Nrn. 1, 5 Kostengesetz, Tarif-Nrn. 2.II.5/1, 2.II.5/4 Kostenverzeichnis zu entrichten:

Gebühr 110,00 Euro.

Wir geben Ihnen hiermit Gelegenheit, sich bis zum 04.04.2011 gemäß Art. 28 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgetzes zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.

Geben Sie hierbei bitte unsere Belegnummer..... an. Eine Verpflichtung zur Äußerung besteht nicht.

Mit freundlichen Grüßen.....

 

Dann, im 2. Schreiben, sollte ich die 110 Euro "abdrücken"; dies tat ich auch.

2 Mann inkl An-und Abfahrt ... sind schnell 110,- ;)

Schmerzensgeld für deine Nachbarschaft ist da noch keine drin enthalten.

Leider nen weiteres tolles Beispiel für unsere Gesellschaft und warum ich mir keine Alarmanlage mehr ins Auto bau.

Da beschweren sich die Leute bei der Polizei wegen Ruhestörung.. net weil vlt. was geklaut werden könnte und machen wenns dumm läuft einen selbst nmoch blöd an nur weil man sein Eigentum schützen will.

Auto Alarmanlagen werden doch auf der Strasse von eh keinem mehr beachtet, da kanns hupen so lange es will. Besser nen Tracking System rein verstecken.

Deine Sichtweise bezüglich der Schuld ist falsch. Zwar war es kein persönliches Verschulden von dir, aber du bist der Halter. Und gemäß der Halterhaftung dann für dein Auto verantwortlich.

 

Ich weiß nicht ob es möglich ist, in der Alarmhistorie den Grund für den Alarm herauszufinden. Kenne das System nur von Volvo, da geht es. Dann könntest du erstmal schauen warum der Alarm ausgelöst hat.

Zitat:

Original geschrieben von Tom_Z4

Leider nen weiteres tolles Beispiel für unsere Gesellschaft und warum ich mir keine Alarmanlage mehr ins Auto bau.

Da beschweren sich die Leute bei der Polizei wegen Ruhestörung.. net weil vlt. was geklaut werden könnte und machen wenns dumm läuft einen selbst nmoch blöd an nur weil man sein Eigentum schützen will.

Auto Alarmanlagen werden doch auf der Strasse von eh keinem mehr beachtet, da kanns hupen so lange es will. Besser nen Tracking System rein verstecken.

1.) sicher haben die Nachbarn nach dem Auto geschaut, und wenns nur aus dem Fenster war. Anyway, die Konsequenz war doch dieselbe wie beim Aufbruch, sie haben die Polizei gerufen.

2.) ich hätte nach der Aktion am Samstag um 5 Uhr morgens dem Halter mit Dankestränen in den Augen einen selbstgepflückten Blumenstrauß in die Hand gedrückt, dafür, dass er seine eigene Alarmanlage nicht hört. Du etwa nicht?

Zitat:

Original geschrieben von Tom_Z4

Da beschweren sich die Leute bei der Polizei wegen Ruhestörung.. net weil vlt. was geklaut werden könnte und machen wenns dumm läuft einen selbst nmoch blöd an nur weil man sein Eigentum schützen will.

Das ist Deine Interpretation. Vielleicht haben ja die Nachbarn einfach nur bei der Polizei angerufen und darauf hingewiesen, dass ständig die Alarmanlage geht. Polizei kommt an, prüft das Auto, alles ist ok => Ruhestörung.

Das würde ich aber BMW aufs Auge drücken!!!!

Aber 100% ig......

Die werden sich darauf beziehen, dass ein Einbruchversuch o.ä. nicht ausgeschlossen werden kann. Vielleicht hat ja jemand versucht den Wagen abzuschleppen. ;)

am 16. Mai 2011 um 8:43

Früher war es so, dass die AL nach z.B. 30 sec automatisch stumm schaltet. Sie geht dann nur wieder an, wenn ein erneuter Versuch (Abschleppen, Tür öffnen etc.) gestartet wird. Ich meine, das wäre sogar gesetzlich vorgeschrieben. Wenn deine AL also Daueralarm gibt, ist sie defekt. Während der Garantie ein Fall für BMW (auch wg. der Strafe). Nach der Garantiezeit dein Pech.

PS: hatte früher auch so eine nachträglich eingebaute von Bosch. Das Ding ging auch regelmäßig ohne erfindlichen Grund los. Hatte sie dann nicht mehr eingeschaltet, einfach zu peinlich. Vielleicht habe ich auch deswegen bis heute eine Abneigung gegen eine AL im Auto.

Zitat:

Original geschrieben von ThaFUBU

2 Mann inkl An-und Abfahrt ... sind schnell 110,- ;)

...

Gleicher Satz wie in Niedersachsen. Ich war schon mit 230 EUR dabei, weil die Polizei meinte, man müsse mit zwei Streifenwagen anreisen. War allerdings kein Auto, sondern unser Haus. Der Einsatz kostet aber das Gleiche.

Ist doch klar, warum die das machen. Sowohl bei Deinen 550i, als auch bei unserem Haus sind sie sich sicher, dass sie das Geld auch bekommen. Wenn du besoffen in der Ecke liegst und die Polizei kommt, ist's kostenlos (jedenfalls für den, der da liegt). So ist der Staat halt.

Thomas

am 16. Mai 2011 um 18:18

Zitat:

Original geschrieben von 111BEN111

[...]

Die Polizei weckte mich; meinte, ich solle sofort die Alarmanlage ausschalten.

Wenn wir grad dabei sind...

Weiss jemand, wie das geht?

Hallo Ben,

2x per Fernbedienung abschliessen deaktiviert zumindest Innenraumüberwachung und Neigungssensor. Komplett aus geht wohl nicht.

Gruß Holger

am 16. Mai 2011 um 20:26

Zitat:

Original geschrieben von Thomas TDI

Zitat:

Original geschrieben von ThaFUBU

2 Mann inkl An-und Abfahrt ... sind schnell 110,- ;)

...

Gleicher Satz wie in Niedersachsen. Ich war schon mit 230 EUR dabei, weil die Polizei meinte, man müsse mit zwei Streifenwagen anreisen. War allerdings kein Auto, sondern unser Haus. Der Einsatz kostet aber das Gleiche.

Ist doch klar, warum die das machen. Sowohl bei Deinen 550i, als auch bei unserem Haus sind sie sich sicher, dass sie das Geld auch bekommen. Wenn du besoffen in der Ecke liegst und die Polizei kommt, ist's kostenlos (jedenfalls für den, der da liegt). So ist der Staat halt.

Thomas

Interessante Auffassung. Wären die Einbrecher tatsächlich im Haus und die Polizei kommt nur mit einer Streife und die steigen mit deinem persönlichem Kram aus dem Hintertürchen und entkommen, dann würde dir das sicher besser gefallen:rolleyes:

ach, und wer besoffen zum Ausnüchtern kommt, der muss sehr wohl bezahlen.

Also ich kann des TEs Unverständnis nachvollziehen. An meinem 3 er Golf ging vor 3 Jahren auf Grund eines technischen Defekts mitten in der Nacht die Soundanlage los, weshalb die Cops gerufen wurden. Da ich leider nicht erreichbar war (zwei Tagen zuvor umgezogen und noch nicht umgemeldet), musste das Fahrzeug schließlich abgeschleppt werden. Die saftige Gesamtrechnung sah wie folgt aus:

Gebühr für 2 Beamte, insgesamt 5 Stunden a 45,00 €

Auslagen für das Abschleppen Ihres Fahrzeuges zum Stellplatz des Abschleppfirma xy: 105,05 €

Wir geben Ihnen hiermit Gelegenheit, sich bis zum xx.xx.2008 gemäß Art. 28 Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.

...

Eine eventuelle Äußerung Ihrerseits wird bei der Entscheidung über die Kostenerhebung berücksichtigt...

 

Damals hab ich mich Idiot nicht dazu geäußert, sondern einfach bezahlt. Was mich allerdings viel mehr stört ist, dass bei jeder noch so kleinen Disco Schlägerei die Cops vorbei kommen und schlichten, idR ohne die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Und wenn dann ein Defekt des PKWs im ruhenden Verkehr eintritt, der nicht vorhersehbar war, darf man zahlen, zahlen, zahlen.

gruß

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