Falschparkknöllchen in Spanien
Habe heute Nacht mein Auto falsch geparkt und heute morgen ein saftiges 200€ (100€ wenn ich innerhalb von 20 Tagen bezahle) Knöllchen an der Scheibe finden müssen. Das Nervt natürlich, aber hier kommen erstmal ein paar Daten:
Das Auto ist in Deuschland angemeldet und hat daher ein deutsches Kennzeichen.
Fahrzeughalter bin nicht ich, sondern ein Bekannter.
Wenn ich ehrlich bin, hoffe ich die 200€ nicht bezahlen zu müssen. Ist es wahrscheinlich, dass die Strafe in Deutschland ankommt? Außerdem: Laut Internet werden Fahrerdaten nur bei bestimmten Verstößen in der EU ausgetauscht, falschparken gehört in der Regel nicht dazu.
LG
PAL
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@palass1234 schrieb am 22. Juni 2019 um 15:32:47 Uhr:
Habe heute Nacht mein Auto falsch geparkt und heute morgen ein saftiges 200€ (100€ wenn ich innerhalb von 20 Tagen bezahle) Knöllchen an der Scheibe finden müssen.Wenn ich ehrlich bin, hoffe ich die 200€ nicht bezahlen zu müssen.
Mußt du ja auch nicht.
Bezahl die 100 € und verbuche sie als Lehrgeld. Damit ist die Sache dann abgehakt.
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...zeigt aber wie inkonsequent & verlogen viele sind... wie das sprichwörtliche Fähnchen im Wind.
So lange einem die Ansichten / der "Rechtsstaat" genehm ist so und mit den eigenen Vorstellungen übereinstimmt macht man gemeinsame Sache, aber sobalds unangenehm wird spielt man sich als Moralapostel auf -ich hätte fast geschrieben Herrenrasse- und will anderen Ländern/ Völkerm/ etc. vorschreiben was ein Rechtsstaat ist.
Zitat:
@gast356 schrieb am 23. Juni 2019 um 14:23:01 Uhr:
...zeigt aber wie inkonsequent & verlogen viele sind... wie das sprichwörtliche Fähnchen im Wind.So lange einem die Ansichten / der "Rechtsstaat" genehm ist so und mit den eigenen Vorstellungen übereinstimmt macht man gemeinsame Sache, aber sobalds unangenehm wird spielt man sich als Moralapostel auf -ich hätte fast geschrieben Herrenrasse- und will anderen Ländern/ Völkerm/ etc. vorschreiben was ein Rechtsstaat ist.
Vllt. solltest Du mal einen Gang runter schalten, hier ging es nicht um Mord und Totschlag in den USA, wie Du es an den Haaren herbei gezogen hast, sondern um ein Parkticket in Spanien.
Ist ja widerlich Deine Abscheu gegenüber Ehrlichkeit.
Zitat:
@gast356 schrieb am 23. Juni 2019 um 12:20:13 Uhr:
Der spanische Gesetzgeber ist garnicht schlau sondern verstößt mit einer Halterhaftung gegen rechtsstaatliche Grunsätze... bei simplen Parkverstössen mag das von der Gesellschaft geduldet werden, aber juristisch sauber ist es nicht.
....
Wie sieht es denn in Deutschland mit der Haftung von Tierhaltern aus? Da besteht bei Luxustieren eine verschuldensunabhängige Gefährungshaftung des Tierhalters. Verstößt die auch gegen rechtsstaatliche Grundsätze?
Grüße vom Ostelch
...das hast du bei Fahrzeugen auch, nennt sich Gefährdungshaftung die verschuldensunabhängig nur aus der Gefahr eines Fahrzeugs erwächst.
Schwer verständlich aber es lässt sich zumindest noch so argumentieren, dass du haftest weil du dir das Tier oder Fahrzeug hältst und in Verkehr bringst von dem die Gefahr ausgeht.
Aber jemanden für eine Tat zu verurteilen, die er nicht begangen hat, wobei nur zufälligerweise sein Fahrzeug beteiligt war... da wird die Luft schon sehr dünn das irgendwie rational mit Argumenten darzulegen.
Dabei wäre es so einfach, indem man den Halter einfach unter Straf-/Bußgeldandrohung dazu verpflichtet festzuhalten wer das Fahrzeug wann geführt hat und den Ermittlungsbehörden ggf. entsprechend Auskunft zu erteilen, wobei er sich natürlich nicht selbst belasten muss bzw. auch ein Aussageverweigerungsrecht Familienmitglieder betreffend hat - müssen die Behörden halt mal eben selbst ins vorgeschriebene Fahrtenbuch gucken... damit würde der Halter einfach deswegen und nicht wegen der ursprünglichen Tat belangt... ist nicht so bequem, weil man etwas mehr ermitteln und vielleicht einen Anhörungsbogen mehr verschicken muss, aber die Kuh wäre vom Eis.
Machen die "Deutschen" mit §25a StVG ja auch so.
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Es dürfte auch unstrittig sein, daß der Fahrzeughalter in seiner Entscheidung frei ist, wem er sein Fahrzeug zur Nutzung überläßt. Überläßt er das Fahrzeug unzuverlässigen Personen, kann er die Haftung für die Konsequenzen seiner Entscheidung kaum delegieren, wenn er kein Fahrtenbuch führt.
Zitat:
@gast356 schrieb am 23. Juni 2019 um 15:44:58 Uhr:
Aber jemanden für eine Tat zu verurteilen, die er nicht begangen hat, wobei nur zufälligerweise sein Fahrzeug beteiligt war... da wird die Luft schon sehr dünn das irgendwie rational mit Argumenten darzulegen.
Wieso ist Dein Fahrzeug zufällig beteiligt wenn Du es mir borgst ?
Zumal Du alles folgende an mich übergeben kannst, Du weist ja das ich dein Fahrzeug hatte.
Ich sehe da kein Problem.
Halterhaftung ist nur das Ergebnis, das wie immer im Nachgang beheult wird, der Drückebergerei einer bestimmten Klientel . Würdest du berechtigte Forderungen haben, an die Du nicht ran kommst, würdest Du das genau so und nicht anders machen. Es geht hier nicht Strafvollstreckungen sondern um lächerliche Geldstrafen. Aber auch ansonsten steht es Dir frei den waren Täter anzugeben, alles Deine freie Entscheidung.
Du wirst aufgefordert den tatsächlichen Fahrer anzugeben, du wirst nicht pauschal verurteilt.
Sind das genug Argumente ?
Zitat:
@gast356 schrieb am 22. Juni 2019 um 23:30:59 Uhr:
...jemanden für eine Tat oder Ordnungswidrigkeit zu verurteilen, die er nicht begangen hat verstößt gegen rechtsstaatliche Grundsätze - da beißt die Maus keinen Faden ab und das ist bei einer Halterhaftung so.
---
Zitat:
@gast356 schrieb am 23. Juni 2019 um 00:32:23 Uhr:
...da hier scheinbar deutsche Behörden diese Bußgelder unrechtmäßig von Personen eintreiben, welche nicht die Täter sind, sind sehr wohl deutsche Gerichte zuständig... VerwaltungsgerichteUnd da dieses Vollstreckungsabkommen ermöglicht, dass hier in D Rechtsansichten durchgesetzt werden sollen, die gegen grundsätzliche rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen, welche im Grundgesetz festgeschrieben sind dürfte auch das Bundesverfassungsgericht die richtige Adresse sein um so ein Abkommen, das gegen das Grundgesetz verstößt auszuhebeln.
Um den Sturm im Wasserglas mal zu beenden zitiere ich noch einmal @Drahkke, dessen Lösung dieses vermeintlichen Problems hier in der Aufregung leider untergegagen ist:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 23. Juni 2019 um 12:21:10 Uhr:
Kleine Ergänzung zu den hier gemachten Ausführungen:Der Einwand der unzulässigen Halterhaftung wird ausweislich des § 87b Abs. 3 Nr. 9 IRG nicht von Amts wegen geprüft, sondern nur, wenn er ausdrücklich geltend gemacht wird. Schweigt der Betroffene in der Anhörungsphase, kann er den Einwand fehlender Verantwortlichkeit nicht mehr im Rechtsbehelfsverfahren gegen die Bewilligung geltend machen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei dem Betroffenen um eine natürliche oder eine juristische Person handelt. (OLG Braunschweig, BeckRS 2013, 04487; Riedmeyer, NZV 2014, 18, 21)
Da das Bundeamt für Justiz nicht wissen kann, ob der Halter auch Fahrzeugführer war, kann sich auch der TE, wenn er denn die Unwahrheit schreiben will, mit diesem Einwand aus der Affäre ziehen, falls eine Zahlungsaufforderung bei ihm eingeht. Insoweit war die Behauptung von @gast356, deutsche Behörden würden Bußgelder von Personen unrechtmäßig eintreiben, falsch-
Grüße vom Ostelch
Hier die Ausführungen des Bundesamtes für Justiz zu ausländischen Geldsanktionen bei Halterhaftung im Ausland :
6. Werden auch Fälle der sogenannten Halterhaftung vollstreckt?
Grundsätzlich wird der Einwand, für die zugrundeliegende Handlung nicht verantwortlich zu sein (das betrifft insbesondere die Fälle der sogenannten Halterhaftung), vom BfJ berücksichtigt. Die einschlägige gesetzliche Regelung (§ 87b Absatz 3 Nummer 9 IRG) setzt allerdings voraus, dass man die fehlende Verantwortung nicht im Ausland schon erfolgreich hätte vorbringen können.
Halterhaftung gibt es z.B. auch in Schweiz, Österreich, Niederlande oder Großbritannien und vielleicht auch demnächst in Deutschland bei Tempoverstößen.
O.
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 23. Juni 2019 um 17:24:35 Uhr:
Halterhaftung gibt es ...... vielleicht auch demnächst in Deutschland bei Tempoverstößen.O.
Sicher nicht. Dem steht unsere Verfassung entgegen.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 23. Juni 2019 um 20:05:06 Uhr:
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 23. Juni 2019 um 17:24:35 Uhr:
Halterhaftung gibt es ...... vielleicht auch demnächst in Deutschland bei Tempoverstößen.O.
Sicher nicht. Dem steht unsere Verfassung entgegen.
Die kann man ändern, ist kein Problem und vor Kurzem bei einem anderen Thema geschehen.
Die Zeiten ändern sich, somit müssen gewisse Dinge angepasst werden.
Wir haben es in der Hand.
Ich sehe das Problem nicht, wieso der TE das nicht einfach bezahlt?!
Er ist falsch gestanden und muss dafür halt die in diesem Land dafür vorgesehene Strafe bezahlen.
Zitat:
@Elinnar schrieb am 23. Juni 2019 um 20:20:40 Uhr:
Ich sehe das Problem nicht, wieso der TE das nicht einfach bezahlt?!
Ich habe ja immer noch die Hoffnung, daß der TE uns eine Begründung dafür liefert.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 23. Juni 2019 um 20:10:46 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 23. Juni 2019 um 20:05:06 Uhr:
Sicher nicht. Dem steht unsere Verfassung entgegen.Die kann man ändern, ist kein Problem und vor Kurzem bei einem anderen Thema geschehen.
Die Zeiten ändern sich, somit müssen gewisse Dinge angepasst werden.
Wir haben es in der Hand.
Na dann weg mit dem Schuldprinzip (Nulla poena sine culpa) und am besten das "im Zweifel für den Angeklagten (In dubio pro reo) auch gleich noch, dann kann die Hexenjagd beginnen.
Das wird ne Salamitaktik an deren Ende das Ende des gesamten Rechtsstaates steht... und das nur weil irgendwelche faulen Behörden sich zu doof anstellen einen Falschparker zu stellen z.B. indem man die Karre mit einer Parkkralle festsetzt - ich weiß ja nicht ob das dafür steht äußerst wichtige rechtsstaatliche Rechtsgrundsätze zu opfern.
Warum sollte ausgerechnet Deutschland an einer Lösung scheitern, die bereits etliche unserer Nachbarstaaten erfolgreich etabliert haben?
Diese Befürchtungen, dass die Halterhaftung für Verkehrsverstöße direkt in den Unrechtsstaat und zum Verlust aller rechtstaatlichen Grundsätze führt, kann man ehrlich gesagt nicht ernst nehmen - das hat was von Paranoia, aber nicht von einer bewussten Auseinandersetzung mit gesetzlichen Regelungen im Ausland.
Jetzt wird hier mit Worst-Case-Szenarien Stimmung gemacht, ohne dass der Anlass überhaupt so viel Aufregung wert ist - denn so wie ich den Eröffnungsbeitrag lese, wird der Parkverstoß ja noch nicht mal bestritten. Dass dann gleich die ganz große Kelle mit "Mordprozess und Todesstrafe ohne Möglichkeit rechtlicher Nachprüfung" aufgetischt wird, ist ganz großes Drama...
Ob sich nach der Verfestigung der Fronten hier noch eine Lösung im Sinne einer Annäherung der Standpunkte ergibt, darf bezweifelt werden - aber es wäre interessant zu wissen, ob sich der Betroffene wirklich unter Zuhilfenahme aller ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel wehrt und wie der Fall schlußendlich ausgehen wird. Vielleicht bekommen dann die "Schurkenstaaten" mit Halterhaftung ebenfalls ein Vertragsverletzungsverfahren und eine Rüge vom EUGH an den Hals?