Falschparkknöllchen in Spanien
Habe heute Nacht mein Auto falsch geparkt und heute morgen ein saftiges 200€ (100€ wenn ich innerhalb von 20 Tagen bezahle) Knöllchen an der Scheibe finden müssen. Das Nervt natürlich, aber hier kommen erstmal ein paar Daten:
Das Auto ist in Deuschland angemeldet und hat daher ein deutsches Kennzeichen.
Fahrzeughalter bin nicht ich, sondern ein Bekannter.
Wenn ich ehrlich bin, hoffe ich die 200€ nicht bezahlen zu müssen. Ist es wahrscheinlich, dass die Strafe in Deutschland ankommt? Außerdem: Laut Internet werden Fahrerdaten nur bei bestimmten Verstößen in der EU ausgetauscht, falschparken gehört in der Regel nicht dazu.
LG
PAL
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Zitat:
@palass1234 schrieb am 22. Juni 2019 um 15:32:47 Uhr:
Habe heute Nacht mein Auto falsch geparkt und heute morgen ein saftiges 200€ (100€ wenn ich innerhalb von 20 Tagen bezahle) Knöllchen an der Scheibe finden müssen.Wenn ich ehrlich bin, hoffe ich die 200€ nicht bezahlen zu müssen.
Mußt du ja auch nicht.
Bezahl die 100 € und verbuche sie als Lehrgeld. Damit ist die Sache dann abgehakt.
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Eben.
Darüber hinaus entsteht hier der Eindruck, daß die Fahrzeughalter von ihrer Verantwortung hinsichtlich der Überlassung ihrer Fahrzeuge vollkommen befreit werden sollen.