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Falschparkknöllchen in Spanien

Themenstarteram 22. Juni 2019 um 13:32

Habe heute Nacht mein Auto falsch geparkt und heute morgen ein saftiges 200€ (100€ wenn ich innerhalb von 20 Tagen bezahle) Knöllchen an der Scheibe finden müssen. Das Nervt natürlich, aber hier kommen erstmal ein paar Daten:

Das Auto ist in Deuschland angemeldet und hat daher ein deutsches Kennzeichen.

Fahrzeughalter bin nicht ich, sondern ein Bekannter.

Wenn ich ehrlich bin, hoffe ich die 200€ nicht bezahlen zu müssen. Ist es wahrscheinlich, dass die Strafe in Deutschland ankommt? Außerdem: Laut Internet werden Fahrerdaten nur bei bestimmten Verstößen in der EU ausgetauscht, falschparken gehört in der Regel nicht dazu.

LG

PAL

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@palass1234 schrieb am 22. Juni 2019 um 15:32:47 Uhr:

Habe heute Nacht mein Auto falsch geparkt und heute morgen ein saftiges 200€ (100€ wenn ich innerhalb von 20 Tagen bezahle) Knöllchen an der Scheibe finden müssen.

Wenn ich ehrlich bin, hoffe ich die 200€ nicht bezahlen zu müssen.

Mußt du ja auch nicht.

Bezahl die 100 € und verbuche sie als Lehrgeld. Damit ist die Sache dann abgehakt.

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Zitat:

@palass1234 schrieb am 22. Juni 2019 um 15:32:47 Uhr:

Habe heute Nacht mein Auto falsch geparkt und heute morgen ein saftiges 200€ (100€ wenn ich innerhalb von 20 Tagen bezahle) Knöllchen an der Scheibe finden müssen.

Wenn ich ehrlich bin, hoffe ich die 200€ nicht bezahlen zu müssen.

Mußt du ja auch nicht.

Bezahl die 100 € und verbuche sie als Lehrgeld. Damit ist die Sache dann abgehakt.

Zitat:

@palass1234 schrieb am 22. Juni 2019 um 15:32:47 Uhr

.... 200€ (100€ wenn ich innerhalb von 20 Tagen bezahle)...

Bei einem Rabatt von 50% kann man doch nicht nein sagen... :D

Ciao

Ratoncita

Eben.

Das ist dann letztlich eine Win-Win-Situation.

Themenstarteram 22. Juni 2019 um 13:58

Zitat:

@Ratoncita schrieb am 22. Juni 2019 um 15:48:05 Uhr:

Zitat:

@palass1234 schrieb am 22. Juni 2019 um 15:32:47 Uhr

.... 200€ (100€ wenn ich innerhalb von 20 Tagen bezahle)...

Bei einem Rabatt von 50% kann man doch nicht nein sagen... :D

Ciao

Ratoncita

Naja, das geht erst, wenn auch die Post in Deutschland ankommt, ich habe eher auf Erfahrungen anderer in der selben Situation gehofft. LG

Zitat:

@palass1234 schrieb am 22. Juni 2019 um 15:58:01 Uhr:

Naja, das geht erst, wenn auch die Post in Deutschland ankommt...

Den Zettel kannst du auch direkt in Spanien bezahlen. Das ist ja der Sinn des Rabatt-Angebotes.

Themenstarteram 22. Juni 2019 um 14:08

Wie gesagt, ich hoffe immernoch auf eine ähnliche Erfahrung. Aber danke.

Zitat:

@palass1234 schrieb am 22. Juni 2019 um 15:32:47 Uhr:

Laut Internet werden Fahrerdaten nur bei bestimmten Verstößen in der EU ausgetauscht, falschparken gehört in der Regel nicht dazu.

Richtig.

Aber da bei Parkverstößen auch in Deutschland die Halterhaftung gilt, werden die Fahrerdaten in diesem Fall nicht benötigt.

Dein Bekannter als Halter des Fahrzeugs wird daher nicht gerade erfreut reagieren, wenn ihm das Knöllchen ins Haus flattert.

Zitat:

@palass1234 schrieb am 22. Juni 2019 um 15:58:01 Uhr

Naja, das geht erst, wenn auch die Post in Deutschland ankommt...

Nein.

Die multa wurde vermutlich von lokalen Ordnungshuetern ausgestellt.

Geh zum Rathaus (ayuntamiento), dort verweist man Dich an die Stelle zum Zahlen.

Es sollte allerdings auch auf dem Strafzettel stehen, wo gezahlt werden kann.

Notfalls Einheimische fragen.

Ciao

Ratoncita

Zitat:

@palass1234 schrieb am 22. Juni 2019 um 15:32:47 Uhr:

Ist es wahrscheinlich, dass die Strafe in Deutschland ankommt?

Ja, sehr wahrscheinlich, da daß Bußgeld höher als 70 € ist und zwischen Spanien und Deutschland ein entsprechendes Austauschabkommen besteht.

am 22. Juni 2019 um 14:25

Halterhaftung gibts in D ja gerade nicht, es gibt lediglich in bestimmten Fällen gem. §25a StVG eine Kostentragepflicht des Halters.

Jemanden für eine Tat zu verurteilen oder für eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld zu belegen, die ein anderer begangen hat ist mit einem Rechtsstaat nicht vereinbar.

Der Halter wird nicht für den Parkverstoss an sich, sondern dafür dass er den Fahrer / Täter nicht benennt / benennen kann in Anspruch genommen, indem er nicht das Bußgeld sondern die Kosten/ Gebühren aufgebrummt bekommt.

Zitat:

@gast356 schrieb am 22. Juni 2019 um 16:25:57 Uhr:

...es gibt lediglich in bestimmten Fällen gem. §25a StVG eine Kostentragepflicht des Halters.

Hier geht es ja ebenfalls nur darum, wer die 100 € bzw. 200 € letztlich bezahlt.

Die Erfahrung bei ähnlichen Fällen war (hier bei MT gelesen), dass in Deutschland (der Halter) dann durchaus 300 € zahlen muss, für zusätzlichen Bearbeitungsaufwand und Halterermittlung. Dies kann dann auch in Deutschland ohne weiteres Gerichtsurteil eingetrieben werden. Zahl die 100 € und gut.

Wenn das deutsche Fahrzeug dauerhaft in Spanien ist, oder es häufiger nach Spanien fährt, gibt es sowieso Ärger, wenn es mal in eine Verkehrskontrolle kommt.

Ich würd gar nix zahlen ist ja Wucher

Naja, es hängt letztlich von den persönlichen Umständen ab, ob man sich den Streß bei Nichtzahlung antun möchte oder nicht. ;)

Vermeiden kann man das Ganze präventiv durch strikte Beachtung der Verkehrsregeln des Gastlandes.

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